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Nach dem Wahlrecht in der Zeit des Nationalsozialismus zwischen 1933 und 1945 war die Bevolkerung im Deutschen Reich zu mehreren Wahlen zum Reichstag aufgerufen ausserdem fanden Referenden statt die ausser 1934 gleichzeitig mit der Reichstagswahl abgehalten wurden Die Abstimmungen hatten nicht den Charakter von freien Wahlen sondern von Scheinwahlen Die nationalsozialistische Fuhrung versuchte ihr Regime durch eine angebliche Zustimmung durch das Volk zu legitimieren Seit dem Ermachtigungsgesetz von 1933 war der Reichstag entmachtet da auch die Reichsregierung Gesetze erlassen durfte Inhaltsverzeichnis 1 Wahlen und Wahlberechtigte 2 Kandidaten und Mandate 3 Bedeutung des Reichstags 4 Volksabstimmungen 5 Nachbetrachtung 6 Literatur 7 EinzelnachweiseWahlen und Wahlberechtigte Bearbeiten nbsp Stimmzettel aus dem Dritten Reich zur Reichstagswahl 1936 mit nur einer Wahlmoglichkeit nbsp Stimmzettel zur Volksabstimmung uber den Anschluss Osterreichs an das Deutsche Reich 1938 Uber die Grosse der Kreise wird die gewunschte Entscheidung vorgegebenDie nationalsozialistische Regierung ubernahm das bestehende Wahlrecht der Weimarer Republik Damit blieben sowohl die Reichsstimmordnung als auch das Reichswahlgesetz in Kraft Damit waren offiziell nach Paragraph 1 des Reichswahlgesetzes und Paragraph 2 Absatz 1 der Reichsstimmordnung freie und geheime Wahlen mit Wahlurnen Wahlzettel und Wahlkabinen vorgeschrieben Rechtlich gesehen mussten die Abstimmungen durch einen Wahlvorstand wahrend des Urnengangs uberwacht werden Da das Frauenwahlrecht seit dem 30 November 1918 bestand 1 verfugten alle Reichsburger die mindestens 20 Jahre alt waren uber das aktive Wahlrecht Das passive Wahlrecht hatten alle Staatsangehorigen die mindestens 25 Jahre alt waren 2 Auch KZ Haftlinge waren wahlberechtigt so sie diese Voraussetzungen erfullten 3 Die Reichstagswahl am 5 Marz 1933 war die erste Wahl unter nationalsozialistischer Herrschaft und zugleich die letzte Wahl bei der mehrere Parteien zugelassen waren Nach diesem Urnengang fanden in der Zeit des Nationalsozialismus noch drei Reichstagswahlen statt Am 12 November 1933 verbuchte die NSDAP 92 2 Prozent der Stimmen am 29 Marz 1936 kam sie auf 99 Prozent Am 10 April 1938 wurde der sogenannte Grossdeutsche Reichstag gewahlt mit 99 Prozent Stimmen fur die NSDAP Am 4 Dezember 1938 fand zudem die Erganzungswahl fur das Sudetenland statt nachdem das Gebiet infolge des Munchner Abkommens vom 29 September an das Reich angeschlossen worden war 4 Die Saarlander waren 1936 nach der Ruckgliederung des Saargebiets zum 1 Marz 1935 erstmals wieder seit 1919 zu einer gesamtdeutschen Wahl aufgerufen Dagegen verloren Juden durch das Reichsburgergesetz vom 15 September 1935 das Wahlrecht Damit durften sie genauso wie sogenannte judische Mischlinge nicht mehr an einer Reichstagswahl teilnehmen 5 Am 25 Januar 1943 verlangerte Adolf Hitler die Wahlperiode des Reichstages durch das Gesetz uber die Verlangerung der Wahlperiode des Grossdeutschen Reichstags bis zum 30 Januar 1947 6 Damit wurde vermieden wahrend des Krieges Wahlen abhalten zu mussen Durch den Kriegsausgang kam es nicht mehr zu einem weiteren Urnengang Kandidaten und Mandate BearbeitenSeit 1920 erhielt im Deutschen Reich eine Partei pro 60 000 Stimmen einen Sitz im Reichstag was ab 1933 in Anbetracht der relativ hohen Wahlbeteiligung sowie der durch Anschluss weiterer Gebiete grosser werdenden Bevolkerung zu einem Wachstum an Mandaten fuhrte Kurz nach dem Betatigungsverbot fur die SPD als staats und volksfeindliche Partei am 22 Juni 1933 losten sich samtliche Parteien selbst auf Am 14 Juli 1933 folgte das Gesetz gegen die Neubildung von Parteien Bei den drei weiteren in der Zeit des Nationalsozialismus durchgefuhrten Wahlen nahmen somit nur Mitglieder der NSDAP sowie einige Parteilose die als Gaste bezeichnet wurden als Kandidaten auf einer Einheitsliste teil Bedeutung des Reichstags Bearbeiten Hauptartikel Reichstag in der Zeit des Nationalsozialismus Nach dem 17 Mai 1933 trat der Reichstag der ab Dezember 1933 lediglich aus Abgeordneten der NSDAP und parteilosen Gasten bestand nur noch zu 18 Sitzungen zusammen Formal besass er noch ein Gesetzgebungsrecht doch nach der Verabschiedung des Ermachtigungsgesetzes am 24 Marz 1933 wurden von den annahernd tausend Reichsgesetzen allein sieben vom Reichstag beschlossen Am 26 April 1942 fand die letzte Sitzung des nationalsozialistischen Reichstages statt Volksabstimmungen BearbeitenIn der Weimarer Republik waren Volksentscheide moglich gewesen Die Nationalsozialisten verabschiedeten am 14 Juli 1933 ein eigenes Gesetz uber Volksabstimmung Dieses Gesetz ermoglichte die Wahler nicht nur uber Gesetze sondern auch uber Regierungsmassnahmen votieren zu lassen Zur Annahme bzw Ablehnung sah es eine einfache Mehrheit der gultigen Stimmen vor Ursprungliche Intention war die Moglichkeit verfassungsandernde Beschlusse zu fallen die nicht durch das Ermachtigungsgesetz abgedeckt waren Die nationalsozialistischen Verfassungsexperten widersprachen dieser Moglichkeit In der Praxis erhielt das Gesetz nicht die ursprunglich geplante Wichtigkeit Es wurde als Mittel eingesetzt um die Einheit zwischen der NS Fuhrung und der Volksgemeinschaft zu demonstrieren Die Nationalsozialisten fuhrten vier Volksabstimmungen durch die bereits getroffene Entscheidungen nachtraglich bestatigen sollten Uber den beschlossenen Austritt Deutschlands aus dem Volkerbund wurde am 12 November 1933 abgestimmt Uber die Vereinigung der Amter des Reichsprasidenten und Reichskanzlers gab es am 19 August 1934 eine Volksabstimmung Die Wahlbeteiligung lag uber 95 Prozent davon uber 89 Prozent Ja Stimmen Am 29 Marz 1936 folgte die Volksabstimmung uber die Ermachtigung zur Rheinlandbesetzung und am 10 April 1938 schliesslich die Volksabstimmung uber die Wiedervereinigung Osterreichs mit dem Deutschen Reich Nachbetrachtung BearbeitenWahrend der Weimarer Republik gab es Ansatze zur Reform der Reichstagswahl und nach dem Zweiten Weltkrieg wurde daruber diskutiert ob das Wahlsystem eine Mitschuld am Untergang der Republik hatte Die herrschende Meinung in der Geschichts und Politikwissenschaft betont dass die damalige Verhaltniswahl ohne Sperrklausel zur Parteienzersplitterung beigetragen habe So waren bis zu 15 Parteien im Parlament vertreten Umstrittener ist ob die Zersplitterung auch zur Radikalisierung und zum Aufstieg der NSDAP beitrug Literatur BearbeitenRalph Jessen Hedwig Richter Voting for Hitler and Stalin Elections under 20th Century Dictatorship Chicago University Press Chicago 2011 Peter Hubert Uniformierter Reichstag Die Geschichte der Pseudo Volksvertretung 1933 1945 Droste Dusseldorf 1992 ISBN 3 7700 5167 X Martin Doring Parlamentarischer Arm der Bewegung Die Nationalsozialisten im Reichstag der Weimarer Republik Droste Dusseldorf 2001 ISBN 3 7700 5237 4 Einzelnachweise Bearbeiten Verordnung uber die Wahlen zur verfassunggebenden deutschen Nationalversammlung Reichswahlgesetz dokumentarchiv de 30 November 1918 abgerufen am 24 Mai 2015 RGBl Teil 1 Jg 1924 Berlin 1924 S 159ff Bekanntmachung der neuen Fassung des Reichswahlgesetzes und des Gesetzes uber die Wahl des Reichsprasidenten S 173ff und Drittes Gesetz zur Anderung des Reichswahlgesetzes Darin Reichsstimmordung Wolfgang Benz Barbara Distel Hrsg Der Ort des Terrors Geschichte der nationalsozialistischen Konzentrationslager Verlag C H Beck Munchen 2005 Bd 2 ISBN 3 406 52962 3 S 69 Daniel Erasmus Khan Die deutschen Staatsgrenzen Mohr Siebeck Verlag Tubingen 2004 S 90 Hans Joachim Heinz Das Wahlvolk unterm Hakenkreuz In Schriftenreihe zur Geschichte der Stadt Germersheim Band II Germersheim 2001 ISSN 1618 9663 S 192 204 Gesetz uber die Verlangerung der Wahlperiode des Grossdeutschen Reichstags Reichsgesetzblatt Teil 1 25 Januar 1943 abgerufen am 26 November 2016 Geschichte des Wahlrechts in Deutschland Einzelstaaten bis 1918 Lander der Weimarer Republik WestzonenVormarz und Marzrevolution Norddeutscher Bund und Kaiserreich Weimarer Republik Zeit des NationalsozialismusSBZ und DDR Bundestagswahlrecht Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Wahlrecht in der Zeit des Nationalsozialismus amp oldid 233438600