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Das Gesetz gegen die Neubildung von Parteien vom 14 Juli 1933 RGBl I S 479 verbot im Deutschen Reich alle Parteien neben der NSDAP Es wurde von der Reichsregierung beschlossen und von Reichskanzler Adolf Hitler Reichsinnenminister Wilhelm Frick und Reichsjustizminister Franz Gurtner verkundet Das Gesetz trat am 16 Juli 1933 in Osterreich am 15 Marz 1938 unmittelbar nach dem Anschluss in Kraft Aufgehoben wurde es durch das Kontrollratsgesetz Nr 1 betreffend die Aufhebung von NS Recht am 20 September 1945 Veroffentlichung im ReichsgesetzblattDas Gesetz war damit wahrend der Zeit des Nationalsozialismus die gesetzliche Grundlage fur den Einparteienstaat Es setzte den Schlusspunkt unter die Beendigung der parlamentarischen Demokratie in Deutschland Das Gesetz bestand nur aus zwei Paragraphen Der erste bestimmte dass die NSDAP als einzige politische Partei bestand Durch den zweiten waren alle Aktivitaten den organisatorischen Zusammenhalt einer anderen politischen Partei aufrechtzuerhalten oder eine neue politische Partei zu bilden mit Zuchthausstrafen bis zu drei Jahren und Gefangnisstrafen von sechs Monaten bis zu drei Jahren bedroht Auf der Grundlage des Gesetzes wurden zahlreiche Politiker anderer Parteien zu Haftstrafen verurteilt Diese Urteile wurden 1998 durch das NS Aufhebungsgesetz aufgehoben Siehe auch BearbeitenGesetz zur Sicherung der Einheit von Partei und Staat vom 1 Dezember 1933 RGBl I S 1016Quellen Bearbeiten nbsp Wikisource Gesetz gegen die Neubildung von Parteien Quellen und Volltexte Bundeszentrale fur politische Bildung uber den Beginn der nationalsozialistischen Herrschaft Memento vom 26 September 2020 im Internet Archive Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Gesetz gegen die Neubildung von Parteien amp oldid 233839294