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Das Gesetz zur Anderung des Artikels 180 der Reichsverfassung war ein verfassungsanderndes Gesetz zur Zeit der Weimarer Republik Es regelte das Ende der Amtszeit des Reichsprasidenten Damals amtierte Friedrich Ebert der am 11 Februar 1919 von der Nationalversammlung gewahlt worden war Das verfassungsandernde Gesetz vom 27 Oktober 1922 bestimmte dass die Amtszeit am 30 Juni 1925 enden sollte Normalerweise sah die Weimarer Reichsverfassung eine direkte Wahl des Reichsprasidenten durch das Volk vor Diese Volkswahl wurde durch das Gesetz hinausgezogert BasisdatenTitel Gesetz zur Anderung des Artikels 180 der ReichsverfassungArt ReichsgesetzGeltungsbereich Deutsches ReichRechtsmaterie StaatsrechtErlassen am 27 Oktober 1922 RGBl I S 801 Inkrafttreten am 27 Oktober 1922Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten Tatsachlich verstarb Ebert bereits am 28 Februar 1925 also einige Monate vor Ablauf dieser Zeit Im Marz und April fanden die beiden Wahlgange der ersten Volkswahl des Reichsprasidenten statt Neuer Reichsprasident wurde der parteilose konservative Generalfeldmarschall Paul von Hindenburg Inhaltsverzeichnis 1 Hintergrund 2 Zustandekommen und Inhalt 3 Kritik 4 Siehe auch 5 Weblinks 6 BelegeHintergrund BearbeitenIn der Novemberrevolution ubernahm zunachst ein revolutionarer Rat der Volksbeauftragten die Macht in Deutschland Dieser Rat schrieb Wahlen zur Nationalversammlung aus die eine neue Verfassung beschliessen sollte Die Nationalversammlung beschloss gleich am Anfang ihrer Tatigkeit eine vorlaufige Verfassungsordnung Dieses Gesetz uber die vorlaufige Reichsgewalt vom 10 Februar 1919 sah vor 6 dass ein Reichsprasident die Geschafte des Reiches fuhrte Uber die Wahl hiess es 7 Der Reichsprasident wird von der Nationalversammlung mit absoluter Stimmenmehrheit gewahlt Sein Amt dauert bis zum Amtsantritte des neuen Reichsprasidenten der auf Grund der kunftigen Reichsverfassung gewahlt wird Auf dieser Grundlage wahlte die Nationalversammlung am folgenden Tag den Fuhrer der Mehrheitssozialdemokraten Friedrich Ebert zum Reichsprasidenten Daraufhin ernannte Ebert Reichsminister Das Reich hatte damit eine Regierung deren Ursprunge zwar in der Revolution lagen die aber demokratisch legitimiert war Die neue Reichsverfassung vom 11 August 1919 bestimmte dass der Reichsprasident direkt vom Volke zu wahlen sei Eine Amtsperiode sollte sieben Jahre dauern Eine Ubergangsbestimmung in Art 180 legitimierte wohl die Nationalversammlung als vorlaufigen Reichstag sowie den amtierenden Reichsprasidenten Es wurden aber keine Fristen fur die kunftigen Wahlen dieser Reichsorgane gesetzt in der Verfassung ebenso wenig wie im Gesetz uber die vorlaufige Reichsgewalt von Februar 1919 das durch die neue Verfassung sowieso ausdrucklich ausser Kraft gesetzt worden war oder im Reichsgesetz uber die Wahl des Reichsprasidenten vom 4 Mai 1920 Im Marz 1920 kam es zum sogenannten Kapp Putsch in Berlin Den Putschisten gelang es nicht ihrer eigenen Regierung Autoritat und Gehorsam zu verschaffen Zu ihren Forderungen gehorte die Wahl eines Reichstags und eines Reichsprasidenten wie es die Verfassung vorschrieb Die damals noch bestehende Nationalversammlung und die rechtmassige Regierung waren im Grundsatz nicht dagegen Sie hatten beide Wahlen allerdings aus wahltaktischen Grunden herausgezogert Nach dem gescheiterten Putsch verabschiedete die Nationalversammlung schnell noch das Reichswahlgesetz fur den Reichstag und das erwahnte Prasidentenwahlgesetz Zustandekommen und Inhalt BearbeitenDer erste Reichstag der Weimarer Republik wurde im Juni 1920 gewahlt Die Parteien waren sich grundsatzlich einig dass der Reichsprasident vom Volk zu wahlen sei Dies verlangte am 21 Oktober 1921 auch Reichsprasident Ebert der antreten wollte Die Reichsregierung schlug am 5 Oktober 1922 den 3 Dezember 1922 als Wahltag vor Einige Regierungsparteien wie das katholische Zentrum furchteten aber dass die Volkswahl zu Ausschreitungen fuhren konnte Ausserdem war der Wahlausgang ihrer Meinung nach unsicher Die oppositionelle rechtsliberale Deutsche Volkspartei von der eine Zweidrittelmehrheit abhing machte sich Sorgen wegen einer moglichen Kandidatur Hindenburgs fur die konservative Deutschnationale Volkspartei Die Fuhrung der DVP lehnte Hindenburg ab befurchtete aber dass viele Anhanger ihn wahlen wurden So kam es zum Kompromiss der im Gesetz vom 27 Oktober mundete 1 Der Reichstag beschloss uber das Gesetz am 24 Oktober 1922 mit verfassungsandernder Zweidrittelmehrheit 314 Stimmen gegen 76 Stimmen von DNVP und KPD 2 Der Reichsrat stimmte zu so dass das Gesetz am 27 Oktober im Reichsgesetzblatt verkundet werden konnte Es trat sogleich in Kraft Das Gesetz bezieht sich auf Art 180 WRV in dem es ursprunglich hiess Bis zum Zusammentritt des ersten Reichstags gilt die Nationalversammlung als Reichstag Bis zum Amtsantritt des ersten Reichsprasidenten wird sein Amt von dem auf Grund des Gesetzes uber die vorlaufige Reichsgewalt gewahlten Reichsprasidenten gefuhrt Das Gesetz von 1922 veranderte den zweiten Satz in Der von der Nationalversammlung gewahlte Reichsprasident fuhrt sein Amt bis zum 30 Juni 1925 Kritik BearbeitenDas Gesetz bzw die Verfassungsanderung wurde vielfach kritisiert Die Regelung der Amtszeit widersprach der generellen Norm in der Verfassung dass der Reichsprasident vom Volk zu wahlen sei So gesehen ist der Inhalt des Gesetzes als eine Verfassungsdurchbrechung anzusehen also als ein Abweichen von der generellen Verfassungsnorm fur hier eine Einzelfallregelung Man verweigerte dem Volk jedenfalls zeitweise das demokratische Recht bei der Auswahl des Staatsoberhaupts Dies gefahrdete die Glaubwurdigkeit der Verfassung bzw des Reichstags In der Literatur heisst es zuweilen das Gesetz habe die Amtszeit Eberts verlangert oder verkurzt Formell lasst sich beides nicht behaupten da ursprunglich gar kein Ende vorgesehen war Siehe auch BearbeitenWahlrecht der Weimarer RepublikWeblinks BearbeitenGesetz zur Anderung des Artikels 180 der Reichsverfassung vom 27 Oktober 1922Belege Bearbeiten Ernst Rudolf Huber Deutsche Verfassungsgeschichte seit 1789 Band VI Die Weimarer Reichsverfassung W Kohlhammer Stuttgart u a 1981 S 311 312 Ernst Rudolf Huber Deutsche Verfassungsgeschichte seit 1789 Band VI Die Weimarer Reichsverfassung W Kohlhammer Stuttgart u a 1981 S 312 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Gesetz zur Anderung des Artikels 180 der Reichsverfassung amp oldid 201120240