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Der Gesetzgebungsnotstand ist ein in Artikel 81 des deutschen Grundgesetzes beschriebenes alternatives Gesetzgebungsverfahren Unter bestimmten Umstanden kann die Bundesregierung eine Gesetzesvorlage einbringen die vom Bundesrat als Gesetz beschlossen wird So kann ein Gesetz auch dann entstehen wenn der Bundestag es ablehnt oder nicht behandelt Eine Bundesregierung kann wahrend ihrer Amtszeit nur sechs Monate lang von diesem Verfahren Gebrauch machen Sie muss den Gesetzgebungsnotstand jeweils neu beim Bundesprasidenten beantragen fur jede einzelne ihrer strittigen Gesetzesvorlagen Es handelt sich also nicht etwa um eine Periode innerhalb derer der Bundesrat einfach den Bundestag ersetzt Innerhalb der sechs Monate kann auch der Bundestag wie sonst ublich als Gesetzgeber tatig werden Bislang hat noch keine Bundesregierung vom Gesetzgebungsnotstand Gebrauch gemacht Das liegt daran dass es keine Krisensituation gegeben hat in der die Anwendung sinnvoll gewesen ware Wenn eine Bundesregierung ihre Mehrheit im Bundestag verloren hat wurde bisher entweder eine neue Mehrheit eine neue Koalition gebildet oder aber der Bundestag aufgelost Inhaltsverzeichnis 1 Begriff 2 Hintergrund 2 1 Notstand in der Weimarer Republik 1919 1933 2 2 Diskussion im Parlamentarischen Rat 3 Wortlaut 4 Beschreibung des Verfahrens 4 1 Vertrauensfrage 4 2 Scheitern einer dringlichen Vorlage 4 3 Antrag auf Gesetzgebungsnotstand und Erklarung 4 4 Erneutes Scheitern der Vorlage 4 5 Zustandekommen des Gesetzes 5 Grenzen 5 1 Sechsmonatsfrist 5 2 Amtszeit des Bundeskanzlers 5 3 Inhaltliche Grenzen 6 Anwendung 7 Bedeutung 8 Siehe auch 9 Literatur 10 EinzelnachweiseBegriff BearbeitenDer Begriff Gesetzgebungsnotstand taucht erstmals 1948 in den Diskussionen des Parlamentarischen Rates auf Er beschreibt keinen Zustand in dem Gesetze alternativ beschlossen werden Stattdessen muss der Notstand fur einzelne Gesetzentwurfe erklart werden 1 Teilweise heisst es in der Literatur man solle eher von einem Regierungsnotstand sprechen Art 81 liefere schliesslich einer Minderheitsregierung einen Ausweg Klein zufolge aber ist der Begriff Gesetzgebungsnotstand treffend weil das Grundgesetz damit auf eine Schwache des Parlaments hinweisen wollte 2 Ferner wird die Frage gestellt wer anstelle des Bundestages Ersatzgesetzgeber wird Bryde denkt an die Bundesregierung Das Verfahren nach Art 81 sei ein exekutives Notverordnungsrecht der Bundesregierung Der Parlamentarische Rat habe nur den Ausdruck gescheut aus historischen Grunden 3 Hintergrund BearbeitenNotstand in der Weimarer Republik 1919 1933 Bearbeiten nbsp Paul von Hindenburg war von 1925 bis 1934 deutscher Reichsprasident Ab 1930 half er verschiedenen Regierungen mit Notverordnungen aus die mehr und mehr anstelle der eigentlichen Gesetzgebung traten Im Januar 1933 ernannte er Adolf Hitler zum Reichskanzler Mit der Reichstagsbrandverordnung und anderen Verordnungen unterstutzte Hindenburg die Errichtung der NS Diktatur In der Weimarer Verfassung gab es den Art 48 der dem Reichsprasidenten Befugnisse fur den Notstand mitgab Wenn die offentliche Sicherheit in Gefahr war durfte der Reichsprasident die entsprechenden Massnahmen treffen Im Nachhinein gab man diesem Artikel erhebliche Mitschuld am Scheitern der Republik 4 Der Reichsprasident hatte ab 1930 mit seinen Massnahmen dem Reichstag mehr und mehr die eigentliche Gesetzgebung abgenommen Fur viele Fraktionen im Reichstag war dies einfacher als wenn sie selbst schwierige und unbeliebte Entscheidungen treffen mussten Ab 1932 hatten die Nationalsozialisten und Kommunisten gemeinsam mehr als die Halfte der Stimmen im Reichstag Sie konnten keine Regierung bilden aber die Arbeit jeder Regierung unmoglich machen und obendrein die vom Reichsprasidenten eingesetzte Regierung sturzen Der Art 48 machte es den Fraktionen im Reichstag also indirekt moglich sich ihrer Verantwortung zu entledigen Zwar sicherte die Machtfulle des Reichsprasidenten zunachst die Republik Ab 1933 verwendete der Reichsprasident seine Macht allerdings dazu die nationalsozialistische Diktatur zu ermoglichen Im Parlamentarischen Rat 1948 unterschied der Abgeordnete Walter Menzel SPD zwei unterschiedliche Arten von Notstand den echten vom unechten 5 Ein echter Notstand lag vor wenn die innere oder aussere Sicherheit gefahrdet war etwa im Kriegsfall oder bei inneren Unruhen Das Parlament konnte dann nicht zusammentreten ohne Gefahr fur Leib und Leben der Abgeordneten An einen solchen Notstand hatten die Weimarer Verfassungsgeber bei Art 48 gedacht Ein unechter oder politischer Notstand hingegen ist eher als Verfassungsstorung zu bezeichnen Bei einer derartigen Funktionsstorung des politischen Systems konnen Regierung und Parlament nicht konstruktiv zusammenarbeiten oder ein Organ verweigert sich seiner Rolle Der Weimarer Art 48 wurde dafur missbraucht mit solchen Verfassungsstorungen umzugehen Ein anderes Mittel aus der Weimarer Zeit waren die Ermachtigungsgesetze Dabei bestimmte der Reichstag mit Mehrheit dass gesetzesvertretende Verordnungen auch durch die Regierung verabschiedet werden konnten Diskussion im Parlamentarischen Rat Bearbeiten nbsp Die Abgeordneten des Parlamentarischen Rates trafen sich in der Padagogischen Akademie in Bonn dem spateren Bundeshaus Trotz des Namens war der Rat eine verfassungsgebende Versammlung kein eigentliches Parlament das Gesetze beschloss und eine Regierung kontrollierte Die Vater und Mutter des Grundgesetzes der neuen deutschen Verfassung sahen sich daher vor einer schwierigen Aufgabe Einerseits sollte fur den Fall vorgesorgt werden dass das Parlament keine Gesetze verabschieden konne Der Staat sollte regierbar bleiben Andererseits sollte kein Organ so machtig werden dass der Weg in eine Diktatur ermoglicht wird Entsprechend verwirrend verliefen die Diskussionen im Parlamentarischen Rat der das Grundgesetz erarbeitete Eine wichtige Grundlage fur die Diskussion war der Herrenchiemsee Entwurf Dieser Verfassungsentwurf sah einen Art 111 vor der dem Weimarer Vorbild folgte Im Falle eines echten Notstands einer Gefahrdung der offentlichen Sicherheit und Ordnung sollte die Bundesregierung Notverordnungen mit Gesetzeskraft erlassen durfen Dafur war die Zustimmung des Bundesrats notwendig 6 Der Unterschied zur Weimarer Verfassung war also vor allem der dass nicht mehr das Staatsoberhaupt die Notverordnungen erliess sondern die Regierung Am 15 Oktober 1948 machte ein Unterausschuss des Parlamentarischen Rats folgenden Vorschlag Er sah den Fall vor dass hohere Gewalt das Parlament funktionsunfahig mache dass der Bestand von Bund und Verfassung gefahrdet sei Die Bundesregierung sollte dann Notverordnungen mit Gesetzeskraft erlassen konnen Notwendig waren die Zustimmung des Bundesrats aber auch die des Prasidenten des Bundestags Nach vier Wochen verloren die Notverordnungen ihre Gultigkeit wenn nicht Bundestag und Bundesrat sie bestatigten Sollten Bundestag und Bundesrat wegen hoherer Gewalt nicht zusammen treten konnen sollten die Notverordnungen jeweils um weitere vier Wochen verlangert werden konnen Dazu mussten Bundesrat und der Prasident des Bundestags der Bundesregierung abermals zustimmen Die Notverordnungen durften die Verfassung nicht andern aber bestimmte Rechte wie die Pressefreiheit und Versammlungsfreiheit einschranken 7 Der Allgemeine Redaktionsausschuss erweiterte den Entwurf In einem Art 111a wurde die Moglichkeit beschrieben dass der Bundestag aufgelost werde ohne dass ein Gesetzgebungsnotstand erklart worden ware Danach hatte die Bundesregierung Gesetze vorschlagen konnen die der Bundesrat erlassen hatte Der Begriff Gesetzgebungsnotstand taucht hier erstmals auf allerdings fur einen echten Notstand 8 Der Organisationsausschuss im Dezember 1948 verband den Gesetzgebungsnotstand dann an einzelne Gesetzesvorlagen 9 Aus dem Art 111a des veranderten Herrenchiemsee Entwurfs entstand also der spatere Art 81 GG Der ursprungliche Art 111 wurde hingegen fallengelassen 10 Der Allgemeine Redaktionsausschuss schlug dies am 2 Mai 1949 ohne Begrundung vor Der Hauptausschuss schloss sich ihm am 5 Mai 1949 an und anderte Art 111a ab woraus schliesslich der heutige Art 81 wurde 11 Ein moglicher Grund fur das Streichen des echten Notstands war eine Warnung der Besatzungsmachte 12 Jedenfalls fiel es dem Parlamentarischen Rat leicht ihn zu streichen Die Besatzungsmachte hatten damals noch Ausnahmebefugnisse fur den Krisenfall 13 Zu einer Regelung des echten Notstands kam es dann erst mit der Notstandsgesetzgebung in den 1960er Jahren In den Verfassungen vieler anderer Lander fehlen entsprechende Regelungen zur Verfassungsstorung Allenfalls in der Verfassung der Funften Franzosischen Republik wird sie behandelt Normalerweise geht man fur solche Falle davon aus dass das Parlament aufgelost wird Ebenso fehlen entsprechende Regelungen in den Verfassungen der deutschen Bundeslander 14 Im Ausland und in den Bundeslandern finden sich Regelungen fur den ausseren Notstand der eben mit dem Gesetzgebungsnotstand des Art 81 GG nicht identisch ist 15 Wortlaut BearbeitenIn Art 48 der Weimarer Verfassung hiess es 1 Wenn ein Land die ihm nach der Reichsverfassung oder den Reichsgesetzen obliegenden Pflichten nicht erfullt kann der Reichsprasident es dazu mit Hilfe der bewaffneten Macht anhalten 2 Der Reichsprasident kann wenn im Deutschen Reiche die offentliche Sicherheit und Ordnung erheblich gestort oder gefahrdet wird die zur Wiederherstellung der offentlichen Sicherheit und Ordnung notigen Massnahmen treffen erforderlichenfalls mit Hilfe der bewaffneten Macht einschreiten Zu diesem Zwecke darf er vorubergehend die in den Artikeln 114 115 117 118 123 124 und 153 festgesetzten Grundrechte ganz oder zum Teil ausser Kraft setzen 3 Von allen gemass Abs 1 oder Abs 2 dieses Artikels getroffenen Massnahmen hat der Reichsprasident unverzuglich dem Reichstag Kenntnis zu geben Die Massnahmen sind auf Verlangen des Reichstags ausser Kraft zu setzen Art 81 GG lautet seit 1949 unverandert 1 Wird im Falle des Artikels 68 der Bundestag nicht aufgelost so kann der Bundesprasident auf Antrag der Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrates fur eine Gesetzesvorlage den Gesetzgebungsnotstand erklaren wenn der Bundestag sie ablehnt obwohl die Bundesregierung sie als dringlich bezeichnet hat Das Gleiche gilt wenn eine Gesetzesvorlage abgelehnt worden ist obwohl der Bundeskanzler mit ihr den Antrag des Artikels 68 verbunden hatte 2 Lehnt der Bundestag die Gesetzesvorlage nach Erklarung des Gesetzgebungsnotstandes erneut ab oder nimmt er sie in einer fur die Bundesregierung als unannehmbar bezeichneten Fassung an so gilt das Gesetz als zustande gekommen soweit der Bundesrat ihm zustimmt Das Gleiche gilt wenn die Vorlage vom Bundestage nicht innerhalb von vier Wochen nach der erneuten Einbringung verabschiedet wird 3 Wahrend der Amtszeit eines Bundeskanzlers kann auch jede andere vom Bundestage abgelehnte Gesetzesvorlage innerhalb einer Frist von sechs Monaten nach der ersten Erklarung des Gesetzgebungsnotstandes gemass Absatz 1 und 2 verabschiedet werden Nach Ablauf der Frist ist wahrend der Amtszeit des gleichen Bundeskanzlers eine weitere Erklarung des Gesetzgebungsnotstandes unzulassig 4 Das Grundgesetz darf durch ein Gesetz das nach Absatz 2 zustande kommt weder geandert noch ganz oder teilweise ausser Kraft oder ausser Anwendung gesetzt werden Beschreibung des Verfahrens BearbeitenDas Ersatzverfahren fur die Gesetzgebung steht im Grundgesetz nicht im Abschnitt uber die Bundesregierung sondern richtigerweise im Abschnitt zur Gesetzgebung 16 Stunde es im Abschnitt uber die Bundesregierung so wurde man sich an den Art 48 der Weimarer Verfassung erinnert fuhlen Das wollte der Parlamentarische Rat vermeiden 17 Der Art 81 ist nicht fur alle Verfassungsstorungen gedacht sondern fur eine konkrete Konstellation einer Verfassungsstorung so Klein Im Bundestag gibt es keine Mehrheit fur die Gesetzesvorlagen der Regierung aber auch keine Mehrheit um eine neue Regierung zu bilden Art 81 behandelt nicht die Funktionsstorungen anderer Organe wie des Bundesprasidenten und kann uberhaupt keine Krise bzw ihre Ursachen beseitigen Vielmehr ermoglicht das Sondergesetzgebungsverfahren eine Besinnungspause im Konflikt zwischen Parlament und Regierung In dieser Zeit soll jedoch die Regierung weiter tatig sein konnen die fur ihre Arbeit Gesetze braucht 18 Klein unterteilt das Verfahren in funf Abschnitte 19 Eine Vertrauensfrage des Bundeskanzlers nach Art 68 scheitert im Bundestag Eine dringliche Gesetzesvorlage scheitert Der Gesetzgebungsnotstand fur diese Gesetzesvorlage wird beantragt und erklart Die Gesetzesvorlage wird wieder dem Bundestag vorgelegt und scheitert Das Gesetz kommt dennoch zustande Vertrauensfrage Bearbeiten Eine Bundesregierung kann nur dann den Weg des Gesetzgebungsnotstands beschreiten wenn eine Vertrauensfrage abgelehnt wurde der Bundestag aber nicht aufgelost wurde Das besagt deutlich Art 81 Absatz 1 Die Vertrauensfrage wird in Art 68 beschrieben Demnach kann der Bundeskanzler den Bundestag auffordern ihm das Vertrauen auszusprechen Wenn der Bundestag nicht das Vertrauen mit absoluter Mehrheit ausspricht dann kann der Bundeskanzler den Bundesprasidenten bitten den Bundestag aufzulosen Es kann also eine Situation entstehen in welcher der Bundeskanzler keine Mehrheit mehr hat aber der Bundestag nicht aufgelost wird Das mag daran liegen dass der Bundeskanzler die Auflosung nicht beantragt oder der Bundesprasident dem Antrag nicht entsprochen hat Will er das Verfahren nach Art 81 in die Wege leiten muss der Bundeskanzler weiter amtieren er darf nicht nur geschaftsfuhrend im Amt sein etwa nach einem Rucktritt Sonst konnte der Bundestag nach Art 63 einen neuen Kanzler wahlen auch mit relativer Mehrheit Das steht nicht im Artikel wird aber dem Sinn nach vorausgesetzt 20 Der Bundeskanzler kann die Vertrauensfrage mit einer Sachfrage verbinden Eventuell lasst er den Bundestag zeitgleich uber die Vertrauensfrage und eine Gesetzesvorlage abstimmen Das macht er womoglich damit die Abgeordneten eine ungeliebte Gesetzesvorlage unterstutzen weil sie sonst Neuwahlen befurchten mussen Fur das Verfahren nach Art 81 ist es wichtig dass eine dringliche Gesetzesvorlage abgelehnt worden ist Entweder hat es nach der gescheiterten Vertrauensfrage eine weitere Abstimmung gegeben in der die Gesetzesvorlage ebenfalls gescheitert ist Oder aber die Gesetzesvorlage ist zusammen mit der Vertrauensfrage eingebracht worden und gemeinsam gescheitert Dann folgen die weiteren Schritte des Verfahrens Die zweite Variante ware also eine Art Abkurzung des Verfahrens Allerdings kann folgende komplizierte Situation entstehen Die Ja Stimmen entsprechen nur einer relativen Mehrheit Dann ware die Vertrauensfrage abgelehnt die Gesetzesvorlage aber angenommen Die Bundesregierung darf dann jedenfalls nicht gleich anschliessend einen Gesetzgebungsnotstand beantragen 21 Es stunde namlich dem Sinn des Artikels 81 entgegen wenn eine bereits angenommene Gesetzesvorlage noch einmal uber den Gesetzgebungsnotstand angenommen werden soll 22 Ubrigens sagt die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts Die Vertrauensfrage darf nicht mit jeder beliebigen Gesetzesvorlage verbunden sein Der Inhalt der Vorlage musse tatsachlich brisant zwischen Bundesregierung und Bundestag umstritten sein Ansonsten verkame die Vertrauensfrage zu einem blossen Instrument um den Bundestag aufzulosen Spater jedoch wenn es um die Erklarung des Gesetzgebungsnotstandes geht muss die Gesetzesvorlage nicht strittig sein Es konne namlich sein dass der Bundestag aus reiner Verweigerungshaltung Vorlagen ablehnt 23 Scheitern einer dringlichen Vorlage Bearbeiten nbsp Sitz des Deutschen Bundestages in BerlinGegenstand des Verfahrens ist eine Gesetzesvorlage Gesetzesvorlagen durfen allgemein die Bundesregierung der Bundestag oder der Bundesrat einbringen Eventuell lasst die Regierung die Vorlage durch Abgeordnete des Bundestages einbringen aus Zeitgrunden 24 Die Bundesregierung nicht nur der Bundeskanzler bezeichnet die Vorlage als dringlich Es steht im Ermessen der Regierung was fur sie dringlich ist 25 Sie kann auch nur Teile der Vorlage als dringlich bezeichnen oder mehrere Vorlagen zusammen Bei der Gesetzesvorlage des Artikels 81 muss es sich also nicht streng genommen um eine einzelne Vorlage im technischen Sinne handeln abgesehen davon dass die Regierung sowieso verschiedene Gesetzesmaterien formal in einer Gesetzesvorlage zusammenfassen kann 26 Die Vorlage kann schon vor Stellen der Vertrauensfrage als dringlich gekennzeichnet werden Der letzte Zeitpunkt ist kurz vor der Schlussabstimmung uber die Vorlage im Bundestag Es reicht nicht wenn die Vorlage erst nachtraglich dringlich genannt worden ist Eine bestimmte Form ist nicht vorgeschrieben ein Mitglied der Bundesregierung konnte die Dringlichkeit mundlich in einer Bundestagssitzung angeben 27 Aus Sicht der Bundesregierung besteht die Gefahr dass der Bundestag die Beratung uber die Vorlage hinauszogert Auch im Normalfall dauert es oft Monate oder Jahre bis ein Gesetz zustande kommt Oder aber der Bundestag nimmt die Vorlage in einer veranderten Form an Fur beides liefert nur Art 81 Abs 2 eine Losung der erst das spatere wiederholte Scheitern beschreibt Fur das erstmalige Scheitern der Vorlage konnte man auf diese Losungen zuruckgreifen Demnach hat der Bundestag eine Frist von vier Wochen und die Bundesregierung kann entscheiden ob sie die geanderte Form der Vorlage annehmbar findet Die Frist konnte man beispielsweise mit der Erklarung der Dringlichkeit beginnen lassen 28 Antrag auf Gesetzgebungsnotstand und Erklarung Bearbeiten nbsp Schloss Bellevue der Dienstsitz des deutschen BundesprasidentenNach Ablehnung der Gesetzesvorlage kann die Bundesregierung sich bemuhen den Gesetzgebungsnotstand feststellen zu lassen Diesen beantragt sie beim Bundesprasidenten Dazu braucht sie die Zustimmung des Bundesrates Diese Zustimmung sollte die Bundesregierung einholen bevor sie den Antrag an den Bundesprasidenten stellt Die Entscheidung soll namlich nach freiem Ermessen vom Bundesprasidenten getroffen werden konnen ohne dass der Bundesrat das letzte Wort hat Der Antrag bezieht sich auf eine konkrete gescheiterte dringliche Gesetzesvorlage darum beschrankt sich auch die Erklarung des Gesetzesnotstandes darauf 29 Wie auch in wenigen anderen Fallen hat der Bundesprasident hier die Moglichkeit politisch zu gestalten Jedoch durfte ein Bundesprasident normalerweise der Bitte der Bundesregierung nachgeben vor allem wenn er zuvor es abgelehnt haben sollte den Bundestag aufzulosen Stettner und Brenner sehen den Bundesprasident dann geradezu in Zugzwang Es konnte allerdings sein dass der Bundesprasident die konkrete Gesetzesvorlage schlecht findet 30 31 Wegen ihrer grossen Bedeutung sollte die Erklarung im Bundesgesetzblatt veroffentlicht werden 32 Fristen gibt es fur den Antrag die Zustimmung des Bundesrats oder die Entscheidung des Bundesprasidenten nicht Wenn der Bundesprasident lange mit einer Antwort zogert kann dies als Ablehnung des Antrags interpretiert werden Entschliesst sich der Bundesprasident zur Erklarung des Gesetzgebungsnotstandes so muss sie vom Bundeskanzler gegengezeichnet werden Damit ist auch sichergestellt dass der Bundeskanzler die Erklarung begrusst und nicht nur eine Mehrheit der Bundesregierung 33 Erneutes Scheitern der Vorlage Bearbeiten Die Bundesregierung kann die Vorlage nun wieder einbringen Sie darf allerdings nicht verandert worden sein 34 Der Bundestag hat nun vier Wochen Zeit um sich mit der Vorlage abermals zu beschaftigen Die Frist konnte beginnen wenn der Bundestagsprasident die Vorlage erhalt oder wenn er sie an die Mitglieder des Bundestages weiterleitet Wenn der Bundestag sie nicht annimmt gilt sie nach Ablauf der vier Wochen als abgelehnt Auf diese Weise wird verhindert dass der Bundestag die Entscheidung absichtlich verschleppt 35 Moglicherweise nimmt der Bundestag die Vorlage in einer veranderten Fassung an Die Bundesregierung kann nun entscheiden ob sie sie als annehmbar ansieht Damit soll verhindert werden dass der Bundestag den Sinn des Verfahrens unterminiert Es liegt im Ermessen der Bundesregierung was fur sie unannehmbar ist 36 37 Eine Anderung der Vorlage muss also nicht automatisch und zwingend als Ablehnung interpretiert werden Dies lasst Raum fur Verhandlungen zwischen Bundesregierung und Bundestag um sich doch noch zu einigen Zustandekommen des Gesetzes Bearbeiten nbsp Plenarsaal des BundesratsLehnt der Bundestag die Vorlage erneut ab oder nimmt er sie in einer unnehmbaren Fassung an kann die Vorlage dennoch Gesetz werden Die Gemeinsame Geschaftsordnung der Bundesministerien erklart wie die Zustimmung des Bundesrats eingeholt werden durfte Der Bundeskanzler wurde dem Prasidenten des Bundesrates die Bitte um Zustimmung zusenden Der Bundesrat entscheidet dann nach den entsprechenden Vorschriften im Grundgesetz Art 52 38 Entgegen einer missverstandlichen Formulierung in Art 81 Abs 2 soweit kann der Bundesrat das Gesetz nicht andern oder ihm nur teilweise zustimmen Allerdings konnte er mit der Bundesregierung uber Anderungen verhandeln 39 Eventuell kommt es zu einer Art Vermittlungsverfahren Dies ist laut Art 81 nicht vorgesehen aber auch nicht verboten 40 Bryde halt die Frage fur praxisfern Jedenfalls kann es sich um kein echtes Vermittlungsverfahren nach Art 77 zwischen Bundestag und Bundesrat handeln da der Bundestag eben kein Gesetz beschlossen hat 41 Bei einer Anderung aber musste der Bundestag wieder befragt werden Eventuell wurde fur die veranderte Gesetzesvorlage die Erklarung des Gesetzgebungsnotstandes nicht mehr gelten an der Erklarung muss ja auch der Bundesprasident beteiligt sein Klein zufolge ware es aber widersinnig das gesamte Verfahren einschliesslich der Vertrauensfrage zu wiederholen Es musste am Punkt der Wiedervorlage Art 81 Abs 2 einsetzen 42 Schliesslich wird das Gesetz ausgefertigt und verkundet so wie auch andere Gesetze In der Verkundungsformel musste das besondere Verfahren erwahnt werden 43 Ein Problem bleibt dass der Bundestag weiterhin Gesetzgeber ist Er konnte theoretisch Gesetze beschliessen die die Gesetze von Bundesregierung und Bundesrat wieder aufheben Das wurde aber dem Sinn von Art 81 widersprechen so dass Klein solche Gesetze fur verfassungswidrig halt Sie durfen jedenfalls nicht wahrend der Gesetzgebungsnotstandslage dem Willen der Bundesregierung entgegen stehen 44 45 Brenner spricht von einer Sperrwirkung gegenuber dem Bundestag 46 Allerdings konnte die Regierung selbst sich darum bemuhen das Gesetz aufzuheben oder zu andern 47 Sollten Regierung und Bundestag wieder zur Zusammenarbeit gefunden haben sollten sie das Gesetz aufheben oder andern durfen Eine Zustimmung des Bundesrates ist nicht erforderlich es sei denn es handelt sich um ein echtes Zustimmungsgesetz 48 bei dem der Bundesrat zustimmen muss weil die Rechte der Lander beruhrt werden Grenzen BearbeitenSechsmonatsfrist Bearbeiten Nach der ersten Erklarung eines Gesetzgebungsnotstandes hat die Bundesregierung noch sechs Monate Zeit weitere Male den Gesetzgebungsnotstand fur eine Gesetzesvorlage zu beantragen Gerechnet werden die sechs Monate ab der ersten Erklarung durch den Bundesprasidenten Dabei muss nicht das vollstandige Verfahren wiederholt werden Eine erneute Vertrauensfrage ist nicht notwendig Wohl aber braucht man fur jede weitere Gesetzesvorlage wieder die Erklarung durch den Bundesprasidenten Eine Vorlage muss vor Ablauf der Frist verabschiedet sein soll sie noch Gesetz werden Der Bundesrat muss also bereits zugestimmt haben 49 Die Frist von sechs Monaten ist sehr kurz Nach Einschatzung der Kommission Verfassungsreform aus den 1970er Jahren brauchte man etwa elf bis zwolf Wochen bis fur die erste Vorlage der Gesetzgebungsnotstand erklart wird Etwa 18 Wochen wurde es dauern um ein Gesetz nach Art 81 zu verabschieden Danach verblieben nur noch etwa acht bis elf Wochen fur ein weiteres Gesetz 50 Amtszeit des Bundeskanzlers Bearbeiten Fur eine erneute Erklarung des Gesetzgebungsnotstand muss der Bundeskanzler immer noch im Amt sein Innerhalb der sechs Monate konnte der Kanzler zuruckgetreten sein es konnte ein neuer Bundestag zusammengetreten sein Vielleicht ist der Kanzler nur noch geschaftsfuhrend im Amt Dadurch erlischt eine wichtige Voraussetzung fur das Verfahren nach Art 81 Ein nur geschaftsfuhrender Kanzler kann ubrigens keine erneute Vertrauensfrage stellen 51 Der Bundestag kann dem Kanzler nicht plotzlich das Vertrauen mit absoluter Mehrheit aussprechen damit der Regierung das Instrument des Gesetzgebungsnotstandes genommen wird Allerdings konnte der Kanzler wieder die Vertrauensfrage stellen Wenn er dann das Vertrauen erhalt sind die Voraussetzungen fur den Gesetzgebungsnotstand nicht mehr gegeben 52 Der Kanzler muss also bevor er die Vertrauensfrage stellt das Risiko abschatzen dass der Bundestag spater wieder die Zusammenarbeit aufkundigt Wahrend der ubrigen Amtszeit des Bundeskanzlers kann der Gesetzgebungsnotstand nicht mehr erklart werden Es kann aber sein dass der Kanzler das Amt verliert zwischenzeitlich jemand anders Kanzler ist und er wieder Kanzler wird Dann ist der Weg zum Gesetzgebungsnotstand wieder frei Das alles kann auch innerhalb derselben Legislaturperiode des Bundestags geschehen 53 Komplizierter ist es wenn der Kanzler sein Amt verliert und gleich darauf selbst wieder zum Kanzler gewahlt wird Damit wurde unbestritten eine neue Amtszeit beginnen In diesem speziellen Fall geht man jedoch davon aus dass der Kanzler mit absoluter Mehrheit gewahlt worden sein muss Erst dann beginnt eine neue Amtszeit auch im Sinne des Art 81 Es wurde nicht akzeptiert werden dass ein Kanzler sich mit relativer Mehrheit wiederwahlen lasst und erneut den Gesetzgebungsnotstand beantragt Sonst namlich konnte der Kanzler mit Unterstutzung des Bundesprasidenten und der grossten Fraktion sich ofter neuwahlen lassen und damit die Sechsmonatsfrist umgehen 54 Inhaltliche Grenzen Bearbeiten Gesetze die durch Art 81 zustande kommen durfen nicht das Grundgesetz andern oder ihm entgegenstehen Das ist eine Klarstellung im Vergleich zu Art 48 der Weimarer Verfassung In Weimarer Zeiten war nicht deutlich wie weit die Massnahmen des Reichsprasidenten gehen durften 55 Ansonsten gibt es keine inhaltlichen Grenzen die die Gesetze des Gesetzgebungsnotstandes von anderen unterscheiden So durfen auf diese Weise auch Vertragsgesetze und Haushaltsgesetze verabschiedet werden 56 Zwar konnte man aus dem Zweck des Art 81 schliessen dass sie nicht tief in die Ordnung der Bundesrepublik eingreifen sollen Sie seien dementsprechend nur fur eine Ubergangszeit der Minderheitsregierung da Allerdings liessen sich solche Grenzen rechtlich kaum fassen Ausserdem kann spater der normale Gesetzgeber die Gesetze wieder andern 57 Anwendung Bearbeiten nbsp Willy Brandt war 1972 der erste Bundeskanzler der die Vertrauensfrage nach Art 68 stellte Die Folge waren Neuwahlen Bislang hat der Bundeskanzler im Bundestag zwar wiederholt die Vertrauensfrage gestellt In einigen Fallen wurde dem Kanzler das Vertrauen auch nicht ausgesprochen Dann aber wurde stets der Bundestag aufgelost wie es auch der Absicht des Kanzlers entsprach 1972 1982 2005 Noch nie wurde eine Gesetzesvorlage als dringlich im Sinne des Artikels 81 bezeichnet noch nie der Gesetzgebungsnotstand erklart Trotzdem muss Art 81 nicht bedeutungslos sein Moglich sei eine Vorwirkung so Klein Bei der Vertrauensfrage wissen die Abgeordneten dass die Bundesregierung notfalls den Weg des Art 81 beschreiten konnte 58 Allerdings ist der Weg des Gesetzgebungsnotstands auch kein Gegenstand grosser Diskussionen gewesen Selbst eine Einfuhrung wie Das politische System der Bundesrepublik Deutschland 59 von Klaus von Beyme erwahnt ihn nicht Wenn eine Regierung im Bundestag die Mehrheit verliert kann sie durch eine neu entstandene Koalition abgelost werden Ansonsten ist eine Auflosung des Bundestags der gangbare Weg so dass letztlich die Wahler entscheiden Eine Regierung die den Gesetzgebungsnotstand erklaren lassen will hat eventuell auch keine Mehrheit im Bundesrat 60 oder der Bundesprasident konnte die Erklarung verweigern Schaut man auf das historische Beispiel des Jahres 1932 so musste man an folgende Situation denken Eine rein oppositionelle Partei hat plotzlich bei Parlamentswahlen viele Stimmen erhalten und man muss befurchten dass sie bei Neuwahlen noch hinzugewinnen wurde Der Bundesprasident und die Landesregierungen die im Bundesrat die Mehrheit haben kamen allerdings noch davor in ihr Amt Schliesslich hatte die Erklarung des Gesetzgebungsnotstandes Auswirkungen ausserhalb der Staatsorgane Sie durfte das Gefuhl dass der Staat sich in einer Krise befindet unerwunschterweise noch verstarken Ausserdem hat eine Gesetzesvorlage die im Parlament umstritten ist wahrscheinlich auch im Volk viele Gegner Diesen wurde die Erklarung des Gesetzgebungsnotstandes Argumente in die Hand geben Die Gegner konnten das gewahlte Verfahren als legal aber unstatthaft darstellen weil es die gewahlte Volksvertretung ubergeht Bedeutung BearbeitenArt 81 schliesst eine Lucke Art 67 sieht mit dem konstruktiven Misstrauensvotum vor dass der Bundestag einen neuen Bundeskanzler wahlt allerdings mit absoluter Mehrheit Art 68 hingegen beschreibt die Auflosung des Bundestags nach einer gescheiterten Vertrauensfrage Dazwischen steht die Moglichkeit dass eine Minderheitsregierung im Amt bleibt Ohne Art 81 ware sie von vornherein nicht lebensfahig Klein Insofern bildet Art 81 im Zusammenspiel mit Art 68 eine wenngleich nicht logische sprich zwingende so doch in sich konsequente Erganzung zu Art 67 61 Bryde verweist auf die jungere deutsche Geschichte in der eine demokratische Opposition dazu bereitstand die Regierung zu ubernehmen Man konne sich kaum eine Rechtfertigung dafur vorstellen gegen eine parlamentarische Mehrheit zu regieren Selbst ohne Koalition musse es genug Konsens fur Gesetzgebungsmehrheiten geben Eine Regierung musse eben Zugestandnisse an die Opposition machen 62 Insgesamt beurteilt er das Verfahren als schwerfallig und zeitaufwandig Aber man solle es auch nicht einfacher machen Vielmehr sei es gut die Parteien zur Zusammenarbeit zu zwingen oder Neuwahlen zu veranlassen Der Parlamentarische Rat habe die unproblematisch demokratische Entwicklung und damit die Uberflussigkeit des Artikels 81 nicht vorhersehen konnen 63 Stettner halt es fur zweifelhaft ob Art 81 dem System des Grundgesetzes entspricht Eine Regierung gegen den Bundestag sei kaum denkbar Wenn ein Kanzler das Vertrauen verliert ist der normale Weg die Neuwahl nicht der Gesetzgebungsnotstand Bevor der Bundestag von nicht koalitionsfahigen Gruppierungen beherrscht werde konne man im Vorfeld verfassungsfeindliche Parteien verbieten lassen Auch die kurze Frist von sechs Monaten mache das Verfahren wenig nutzlich 64 Brenner betont hingegen das Potential von Art 81 GG sollte es zu einer Funktionsstorung kommen Auch er verweist auf die Vorwirkung wenn die Vertrauensfrage gestellt wird Er halt zumindest in der Theorie die Losung fur brauchbar und uberzeugend Sie mag helfen eine Situation zu uberbrucken in der Neuwahlen destruktiven Kraften Vorschub leisten konnten Zum Regieren auf Dauer ist sie weder geeignet noch vorgesehen 65 Siehe auch BearbeitenDeutsche Notstandsgesetze Konstruktives Misstrauensvotum Deutschland NotstandsverfassungLiteratur BearbeitenFriedrich August Freiherr von der Heydte Staatsnotstand und Gesetzgebungsnotstand In Adolf Susterhenn Friedrich August Freiherr von der Heydte Willi Geiger Hrsg Verfassung und Verwaltung in Theorie und Wirklichkeit Festschrift fur Wilhelm Laforet anlasslich seines 75 Geburtstages Veroffentlichungen des Instituts fur Staatslehre und Politik Bd 3 Isar Verlag Munchen 1952 S 59 81 Einzelnachweise Bearbeiten Klein in Wolfgang Kahl Christian Waldhoff Christian Walter Hrsg Bonner Kommentar zum Grundgesetz Loseblattsammlung seit 1950 C F Muller Verlag Heidelberg ISBN 978 3 8114 1053 4 52 Lieferung Zweitbearbeitung Art 81 November 1986 Rdnr 6 Klein in Wolfgang Kahl Christian Waldhoff Christian Walter Hrsg Bonner Kommentar zum Grundgesetz Loseblattsammlung seit 1950 C F Muller Verlag Heidelberg ISBN 978 3 8114 1053 4 52 Lieferung Zweitbearbeitung Art 81 November 1986 Rdnr 8 Bryde in von Munch Kunig GGK III 5 Aufl 2003 Rn 7 zu Art 81 Brenner in v Mangoldt Klein Starck GG II Art 81 Rdnr 1 Klein in Wolfgang Kahl Christian Waldhoff Christian Walter Hrsg Bonner Kommentar zum Grundgesetz Loseblattsammlung seit 1950 C F Muller Verlag Heidelberg ISBN 978 3 8114 1053 4 52 Lieferung Zweitbearbeitung Art 81 November 1986 Entstehungsgeschichte S 4 Klein in Wolfgang Kahl Christian Waldhoff Christian Walter Hrsg Bonner Kommentar zum Grundgesetz Loseblattsammlung seit 1950 C F Muller Verlag Heidelberg ISBN 978 3 8114 1053 4 52 Lieferung Zweitbearbeitung Art 81 November 1986 Entstehungsgeschichte S 3 Klein in Wolfgang Kahl Christian Waldhoff Christian Walter Hrsg Bonner Kommentar zum Grundgesetz Loseblattsammlung seit 1950 C F Muller Verlag Heidelberg ISBN 978 3 8114 1053 4 52 Lieferung Zweitbearbeitung Art 81 November 1986 Entstehungsgeschichte S 5 Klein in Wolfgang Kahl Christian Waldhoff Christian Walter Hrsg Bonner Kommentar zum Grundgesetz Loseblattsammlung seit 1950 C F Muller Verlag Heidelberg ISBN 978 3 8114 1053 4 52 Lieferung Zweitbearbeitung Art 81 November 1986 Entstehungsgeschichte S 5 6 Klein in Wolfgang Kahl Christian Waldhoff Christian Walter Hrsg Bonner Kommentar zum Grundgesetz Loseblattsammlung seit 1950 C F Muller Verlag Heidelberg ISBN 978 3 8114 1053 4 52 Lieferung Zweitbearbeitung Art 81 November 1986 Entstehungsgeschichte S 6 R Stettner in H Dreier Hrsg Grundgesetz Kommentar Bd 2 2 Aufl 2006 Art 81 Rn 2 Klein in Wolfgang Kahl Christian Waldhoff Christian Walter Hrsg Bonner Kommentar zum Grundgesetz Loseblattsammlung seit 1950 C F Muller Verlag Heidelberg ISBN 978 3 8114 1053 4 52 Lieferung Zweitbearbeitung Art 81 November 1986 Entstehungsgeschichte S 9 Brenner in v Mangoldt Klein Starck GG II Art 81 Rdnr 3 Friedrich Karl Fromme Von der Weimarer Verfassung zum Bonner Grundgesetz Die verfassungspolitischen Folgerungen des Parlamentarischen Rates aus Weimarer Republik und nationalsozialistischer Diktatur J C B Moohr Tubingen 1960 S 126 R Stettner in H Dreier Hrsg Grundgesetz Kommentar Bd 2 2 Aufl 2006 Art 81 Rn 4 5 Brenner in v Mangoldt Klein Starck GG II Art 81 Rdnr 10 11 Klein in Wolfgang Kahl Christian Waldhoff Christian Walter Hrsg Bonner Kommentar zum Grundgesetz Loseblattsammlung seit 1950 C F Muller Verlag Heidelberg ISBN 978 3 8114 1053 4 52 Lieferung Zweitbearbeitung Art 81 November 1986 Rdnr 9 R Stettner in H Dreier Hrsg Grundgesetz Kommentar Bd 2 2 Aufl 2006 Art 81 Rn 21 Klein in Wolfgang Kahl Christian Waldhoff Christian Walter Hrsg Bonner Kommentar zum Grundgesetz Loseblattsammlung seit 1950 C F Muller Verlag Heidelberg ISBN 978 3 8114 1053 4 52 Lieferung Zweitbearbeitung Art 81 November 1986 Rdnr 5 7 Klein in Wolfgang Kahl Christian Waldhoff Christian Walter Hrsg Bonner Kommentar zum Grundgesetz Loseblattsammlung seit 1950 C F Muller Verlag Heidelberg ISBN 978 3 8114 1053 4 52 Lieferung Zweitbearbeitung Art 81 November 1986 Rdnr 18 Klein in Wolfgang Kahl Christian Waldhoff Christian Walter Hrsg Bonner Kommentar zum Grundgesetz Loseblattsammlung seit 1950 C F Muller Verlag Heidelberg ISBN 978 3 8114 1053 4 52 Lieferung Zweitbearbeitung Art 81 November 1986 Rdnr 20 21 Klein in Wolfgang Kahl Christian Waldhoff Christian Walter Hrsg Bonner Kommentar zum Grundgesetz Loseblattsammlung seit 1950 C F Muller Verlag Heidelberg ISBN 978 3 8114 1053 4 52 Lieferung Zweitbearbeitung Art 81 November 1986 Rdnr 50 R Stettner in H Dreier Hrsg Grundgesetz Kommentar Bd 2 2 Aufl 2006 Art 81 Rn 12 R Stettner in H Dreier Hrsg Grundgesetz Kommentar Bd 2 2 Aufl 2006 Art 81 Rn 14 Klein in Wolfgang Kahl Christian Waldhoff Christian Walter Hrsg Bonner Kommentar zum Grundgesetz Loseblattsammlung seit 1950 C F Muller Verlag Heidelberg ISBN 978 3 8114 1053 4 52 Lieferung Zweitbearbeitung Art 81 November 1986 Rdnr 22 Klein in Wolfgang Kahl Christian Waldhoff Christian Walter Hrsg Bonner Kommentar zum Grundgesetz Loseblattsammlung seit 1950 C F Muller Verlag Heidelberg ISBN 978 3 8114 1053 4 52 Lieferung Zweitbearbeitung Art 81 November 1986 Rdnr 23 25 Klein in Wolfgang Kahl Christian Waldhoff Christian Walter Hrsg Bonner Kommentar zum Grundgesetz Loseblattsammlung seit 1950 C F Muller Verlag Heidelberg ISBN 978 3 8114 1053 4 52 Lieferung Zweitbearbeitung Art 81 November 1986 Rdnr 26 Klein in Wolfgang Kahl Christian Waldhoff Christian Walter Hrsg Bonner Kommentar zum Grundgesetz Loseblattsammlung seit 1950 C F Muller Verlag Heidelberg ISBN 978 3 8114 1053 4 52 Lieferung Zweitbearbeitung Art 81 November 1986 Rdnr 27 28 Klein in Wolfgang Kahl Christian Waldhoff Christian Walter Hrsg Bonner Kommentar zum Grundgesetz Loseblattsammlung seit 1950 C F Muller Verlag Heidelberg ISBN 978 3 8114 1053 4 52 Lieferung Zweitbearbeitung Art 81 November 1986 Rdnr 30 Klein in Wolfgang Kahl Christian Waldhoff Christian Walter Hrsg Bonner Kommentar zum Grundgesetz Loseblattsammlung seit 1950 C F Muller Verlag Heidelberg ISBN 978 3 8114 1053 4 52 Lieferung Zweitbearbeitung Art 81 November 1986 Rdnr 35 39 R Stettner in H Dreier Hrsg Grundgesetz Kommentar Bd 2 2 Aufl 2006 Art 81 Rn 7 Brenner in v Mangoldt Klein Starck GG II Art 81 Rdnr 38 Brenner in v Mangoldt Klein Starck GG II Art 81 Rdnr 39 Klein in Wolfgang Kahl Christian Waldhoff Christian Walter Hrsg Bonner Kommentar zum Grundgesetz Loseblattsammlung seit 1950 C F Muller Verlag Heidelberg ISBN 978 3 8114 1053 4 52 Lieferung Zweitbearbeitung Art 81 November 1986 Rdnr 44 Klein in Wolfgang Kahl Christian Waldhoff Christian Walter Hrsg Bonner Kommentar zum Grundgesetz Loseblattsammlung seit 1950 C F Muller Verlag Heidelberg ISBN 978 3 8114 1053 4 52 Lieferung Zweitbearbeitung Art 81 November 1986 Rdnr 54 Klein in Wolfgang Kahl Christian Waldhoff Christian Walter Hrsg Bonner Kommentar zum Grundgesetz Loseblattsammlung seit 1950 C F Muller Verlag Heidelberg ISBN 978 3 8114 1053 4 52 Lieferung Zweitbearbeitung Art 81 November 1986 Rdnr 58 Klein in Wolfgang Kahl Christian Waldhoff Christian Walter Hrsg Bonner Kommentar zum Grundgesetz Loseblattsammlung seit 1950 C F Muller Verlag Heidelberg ISBN 978 3 8114 1053 4 52 Lieferung Zweitbearbeitung Art 81 November 1986 Rdnr 59 R Stettner in H Dreier Hrsg Grundgesetz Kommentar Bd 2 2 Aufl 2006 Art 81 Rn 9 Klein in Wolfgang Kahl Christian Waldhoff Christian Walter Hrsg Bonner Kommentar zum Grundgesetz Loseblattsammlung seit 1950 C F Muller Verlag Heidelberg ISBN 978 3 8114 1053 4 52 Lieferung Zweitbearbeitung Art 81 November 1986 Rdnr 62 Klein in Wolfgang Kahl Christian Waldhoff Christian Walter Hrsg Bonner Kommentar zum Grundgesetz Loseblattsammlung seit 1950 C F Muller Verlag Heidelberg ISBN 978 3 8114 1053 4 52 Lieferung Zweitbearbeitung Art 81 November 1986 Rdnr 64 R Stettner in H Dreier Hrsg Grundgesetz Kommentar Bd 2 2 Aufl 2006 Art 81 Rn 16 Bryde in von Munch Kunig GGK III 5 Aufl 2003 Rn 6 zu Art 81 Klein in Wolfgang Kahl Christian Waldhoff Christian Walter Hrsg Bonner Kommentar zum Grundgesetz Loseblattsammlung seit 1950 C F Muller Verlag Heidelberg ISBN 978 3 8114 1053 4 52 Lieferung Zweitbearbeitung Art 81 November 1986 Rdnr 65 Klein in Wolfgang Kahl Christian Waldhoff Christian Walter Hrsg Bonner Kommentar zum Grundgesetz Loseblattsammlung seit 1950 C F Muller Verlag Heidelberg ISBN 978 3 8114 1053 4 52 Lieferung Zweitbearbeitung Art 81 November 1986 Rdnr 69 Klein in Wolfgang Kahl Christian Waldhoff Christian Walter Hrsg Bonner Kommentar zum Grundgesetz Loseblattsammlung seit 1950 C F Muller Verlag Heidelberg ISBN 978 3 8114 1053 4 52 Lieferung Zweitbearbeitung Art 81 November 1986 Rdnr 66 Lucke in Sachs Grundgesetz 2 Aufl 2002 Art 81 Rdn 9 Brenner in v Mangoldt Klein Starck GG II Art 81 Rdnr 15 R Stettner in H Dreier Hrsg Grundgesetz Kommentar Bd 2 2 Aufl 2006 Art 81 Rn 17 Brenner in v Mangoldt Klein Starck GG II Art 81 Rdnr 46 Klein in Wolfgang Kahl Christian Waldhoff Christian Walter Hrsg Bonner Kommentar zum Grundgesetz Loseblattsammlung seit 1950 C F Muller Verlag Heidelberg ISBN 978 3 8114 1053 4 52 Lieferung Zweitbearbeitung Art 81 November 1986 Rdnr 82 86 88 Klein in Wolfgang Kahl Christian Waldhoff Christian Walter Hrsg Bonner Kommentar zum Grundgesetz Loseblattsammlung seit 1950 C F Muller Verlag Heidelberg ISBN 978 3 8114 1053 4 52 Lieferung Zweitbearbeitung Art 81 November 1986 Rdnr 89 Klein in Wolfgang Kahl Christian Waldhoff Christian Walter Hrsg Bonner Kommentar zum Grundgesetz Loseblattsammlung seit 1950 C F Muller Verlag Heidelberg ISBN 978 3 8114 1053 4 52 Lieferung Zweitbearbeitung Art 81 November 1986 Rdnr 85 Klein in Wolfgang Kahl Christian Waldhoff Christian Walter Hrsg Bonner Kommentar zum Grundgesetz Loseblattsammlung seit 1950 C F Muller Verlag Heidelberg ISBN 978 3 8114 1053 4 52 Lieferung Zweitbearbeitung Art 81 November 1986 Rdnr 86 Klein in Wolfgang Kahl Christian Waldhoff Christian Walter Hrsg Bonner Kommentar zum Grundgesetz Loseblattsammlung seit 1950 C F Muller Verlag Heidelberg ISBN 978 3 8114 1053 4 52 Lieferung Zweitbearbeitung Art 81 November 1986 Rdnr 92 Klein in Wolfgang Kahl Christian Waldhoff Christian Walter Hrsg Bonner Kommentar zum Grundgesetz Loseblattsammlung seit 1950 C F Muller Verlag Heidelberg ISBN 978 3 8114 1053 4 52 Lieferung Zweitbearbeitung Art 81 November 1986 Rdnr 92 Klein in Wolfgang Kahl Christian Waldhoff Christian Walter Hrsg Bonner Kommentar zum Grundgesetz Loseblattsammlung seit 1950 C F Muller Verlag Heidelberg ISBN 978 3 8114 1053 4 52 Lieferung Zweitbearbeitung Art 81 November 1986 Rdnr 73 Bryde in von Munch Kunig GGK III 5 Aufl 2003 Rn 10 zu Art 81 Klein in Wolfgang Kahl Christian Waldhoff Christian Walter Hrsg Bonner Kommentar zum Grundgesetz Loseblattsammlung seit 1950 C F Muller Verlag Heidelberg ISBN 978 3 8114 1053 4 52 Lieferung Zweitbearbeitung Art 81 November 1986 Rdnr 73 76 Klein in Wolfgang Kahl Christian Waldhoff Christian Walter Hrsg Bonner Kommentar zum Grundgesetz Loseblattsammlung seit 1950 C F Muller Verlag Heidelberg ISBN 978 3 8114 1053 4 52 Lieferung Zweitbearbeitung Art 81 November 1986 Rdnr 2 3 Klaus von Beyme Das politische System der Bundesrepublik Deutschland 9 Auflage Westdeutscher Verlag Opladen 1999 Bryde in von Munch Kunig GGK III 5 Aufl 2003 Rn 1 zu Art 81 Klein in Wolfgang Kahl Christian Waldhoff Christian Walter Hrsg Bonner Kommentar zum Grundgesetz Loseblattsammlung seit 1950 C F Muller Verlag Heidelberg ISBN 978 3 8114 1053 4 52 Lieferung Zweitbearbeitung Art 81 November 1986 Rdnr 11 Bryde in von Munch Kunig GGK III 5 Aufl 2003 Rn 1 zu Art 81 Bryde in von Munch Kunig GGK III 5 Aufl 2003 Rn 11 zu Art 81 R Stettner in H Dreier Hrsg Grundgesetz Kommentar Bd 2 2 Aufl 2006 Art 81 Rn 6 Brenner in v Mangoldt Klein Starck GG II Art 81 Rdnr 8 9 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Normdaten Sachbegriff GND 4157103 4 lobid OGND AKS Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Gesetzgebungsnotstand amp oldid 232320199