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Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar Bitte hilf uns dabei die Situation in anderen Staaten zu schildern Ein Parteiverbot ist das Verbot einer politischen Partei deren politischer Tatigkeiten und deren Unter und Nachfolgeorganisationen Die Konsequenzen daraus sind die Einziehung des Parteivermogens und der Mandatsverlust Inhaltsverzeichnis 1 Deutschland 1 1 Grundlagen 1 2 Antragsberechtigung fur ein Parteiverbotsverfahren 1 3 Voraussetzungen 1 3 1 Freiheitliche demokratische Grundordnung beeintrachtigen oder beseitigen 1 3 2 Aggressiv kampferisches Vorgehen 1 3 3 Bestand der Bundesrepublik Deutschland gefahrden 1 3 4 Darauf Ausgehen Potentialitat 1 3 5 Rechtsstaatliches Verfahren 1 4 Quellen 1 5 Urteil 1 6 Rechtsfolgen 1 7 Ausserordentliche Rechtsmittel 1 8 Parteiverbote in Deutschland 1 8 1 Deutsches Reich 1 8 2 Bundesrepublik Deutschland 2 Osterreich 3 Schweiz 4 Andere Lander 5 Literatur 6 EinzelnachweiseDeutschland BearbeitenIn Deutschland dient das verfassungsgerichtliche Verfahren gemass Art 21 Abs 2 Grundgesetz GG dem praventiven Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung eines der tragenden Fundamente des Staatswesens Im Strafprozess wegen politisch motivierter Kriminalitat geht es dagegen um die Feststellung schuldhaften und strafbaren individuellen Verhaltens und um die Durchsetzung des staatlichen Strafanspruchs also primar um repressiven staatlichen Rechtsguterschutz 1 Grundlagen Bearbeiten Politische Parteien stellen das tragende Element der parlamentarischen Arbeit dar und sind massgeblich an der politischen Willensbildung in der Demokratie beteiligt Die besondere Bedeutung der Parteien wird verfassungsrechtlich durch das in Art 21 GG verankerte Parteienprivileg verdeutlicht Aus diesen und vor allem auch aus historischen Grunden ist ein Parteiverbot ein politisch sensibles Thema und wird zum Teil als widerspruchlich zur Demokratie angesehen Aufgrund der mit einem Verbot verbundenen Intensitat des Eingriffs und um einem politischen Missbrauch vorzubeugen ist in der Bundesrepublik ausschliesslich das Bundesverfassungsgericht berechtigt in dem in Art 21 Abs 2 GG i V m 13 Nr 2 43 ff Bundesverfassungsgerichtsgesetz BVerfGG geregelten Verfahren die Verfassungswidrigkeit einer Partei festzustellen und im ergehenden Urteil ein Verbot dieser auszusprechen Die Entscheidung fuhrt nicht nur zu einem Verbot der Partei und ihrer Nachfolgeorganisationen sondern auch zu einem sofortigen Mandatsverlust zum Einzug des Parteivermogens und zum Verbot ihrer Kennzeichen und Propagandamittel Aufgrund der Ahnlichkeit des Parteiverbotsverfahrens zum Strafprozess und der historisch bedingten Besorgnis vor einem Missbrauch bedarf nicht nur das Urteil als solches sondern auch alle sonstigen der Antragsgegnerin d h der betreffenden Partei nachteiligen Entscheidungen einer qualifizierten Zweidrittelmehrheit der Mitglieder des zustandigen Senats beim Bundesverfassungsgericht Zustandig fur Parteiverbotsverfahren ist beim Bundesverfassungsgericht der zweite Senat Antragsberechtigung fur ein Parteiverbotsverfahren Bearbeiten Antragsberechtigt sind gemass 43 Abs 1 BVerfGG nur folgende Verfassungsorgane der Deutsche Bundestag der Bundesrat die BundesregierungBeschrankt sich die Organisation einer Partei auf ein Bundesland so kann nach 43 Abs 2 BVerfGG auch die Landesregierung dieses Landes den Antrag stellen Voraussetzungen Bearbeiten Soweit ein Antrag vorliegt ergeben sich die Voraussetzungen fur ein Parteiverbot aus dem Wortlaut des Art 21 Abs 2 Grundgesetz 2 Parteien die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhanger darauf ausgehen die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeintrachtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefahrden sind verfassungswidrig bzw faktisch seiner Auslegung durch das Bundesverfassungsgericht Freiheitliche demokratische Grundordnung beeintrachtigen oder beseitigen Bearbeiten Das Bundesverfassungsgericht orientiert sich bei einem Parteiverbot zusatzlich an dem Kriterium des Europaischen Gerichtshofes fur Menschenrechte wonach ein dringendes soziales Bedurfnis Voraussetzung ist Das Bundesverfassungsgericht begrenzte im NPD Urteil von 2017 die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Parteiverbotes auf die drei Grundprinzipien der Wurde des Menschen des Demokratieprinzips und des Rechtsstaatsgebotes 2 Die Garantie der Menschenwurde umfasst insbesondere die Wahrung personaler Individualitat Identitat und Integritat sowie die elementare Rechtsgleichheit 3 Als Kern des Demokratieprinzips sieht das Bundesverfassungsgericht die Moglichkeit gleichberechtigter Teilnahme aller Burgerinnen und Burger am Prozess der politischen Willensbildung und die Ruckbindung der Ausubung der Staatsgewalt an das Volk 4 Zum Rechtsstaatsprinzip in diesem Sinne zahlt das Bundesverfassungsgericht die Rechtsbindung der offentlichen Gewalt die Kontrolle dieser Bindung durch unabhangige Gerichte und das staatliche Gewaltmonopol 5 Nicht zur geschutzten freiheitlich demokratischen Grundordnung zahlte das Bundesverfassungsgericht das Republik und das Bundesstaats Prinzip da auch konstitutionelle Monarchien und Zentralstaaten dem Leitbild einer freiheitlichen Demokratie entsprechen konnen 6 Weitere Kriterien enthalten die Guidelines on prohibition der Venedig Kommission des Europarates Zudem muss die Partei darauf ausgehen die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeintrachtigen oder zu beseitigen Beseitigen meint die Abschaffung zumindest eines der Wesenselemente der freiheitlichen demokratischen Grundordnung oder deren Ersetzung durch eine andere Verfassungsordnung oder ein anderes Regierungssystem 7 Von einem Beeintrachtigen ist nach dem Bundesverfassungsgericht auszugehen wenn eine Partei nach ihrem politischen Konzept mit hinreichender Intensitat eine spurbare Gefahrdung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung bewirkt Blosse verfassungsfeindliche Forderungen reichen nicht aus 8 Aggressiv kampferisches Vorgehen Bearbeiten Uber den Wortlaut des Art 21 Abs 2 GG hinaus fordert das Bundesverfassungsgericht dass neben einer verfassungsfeindlichen Einstellung auch ein aggressiv kampferisches Vorgehen gegen die bestehende Ordnung hinzukommen muss 9 Das Bundesverfassungsgericht fasst dies in seinem Beschluss zum KPD Verbotsverfahren 10 von 1956 so zusammen Eine Partei ist nicht schon dann verfassungswidrig wenn sie die obersten Prinzipien einer freiheitlichen demokratischen Grundordnung nicht anerkennt es muss vielmehr eine aktiv kampferische aggressive Haltung gegenuber der bestehenden Ordnung hinzukommen Bestand der Bundesrepublik Deutschland gefahrden Bearbeiten Alternative Voraussetzung ist dass die Partei darauf aus ist den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefahrden Bestand der Bundesrepublik Deutschland meint dabei die territoriale Integritat Deutschlands Dagegen wenden sich beispielsweise solche Parteien die separatistische Ziele verfolgen oder einzelne Bundeslander aus der Bundesrepublik herauslosen wollen 11 Fur eine Gefahrdung in diesem Sinne ist keine konkrete Gefahr im polizeirechtlichen Sinne erforderlich somit keine hinreichende Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts 12 Darauf Ausgehen Potentialitat Bearbeiten Die Partei muss auch gerade darauf ausgehen die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeintrachtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefahrden Dies setzt nach dem Bundesverfassungsgericht voraus dass konkrete Anhaltspunkte von Gewicht vorliegen die es zumindest moglich erscheinen lassen dass das gegen die Schutzguter des Art 21 Abs 2 GG gerichtete Handeln einer Partei erfolgreich sein kann Potentialitat 13 Rechtsstaatliches Verfahren Bearbeiten Eine weitere Voraussetzung fur ein erfolgreiches Parteiverbot ist schliesslich dass dieses in einem rechtsstaatlichen Verfahren zustande kommen muss 9 So wurde das erste NPD Verbotsverfahren 2003 eingestellt 14 weil nach Ansicht dreier Verfassungsrichter aufgrund des Einsatzes zahlreicher V Leute ein Verfahrenshindernis bestand Aufgrund der dadurch bedingten fehlenden Staatsferne der Partei konne ein rechtsstaatliches Verfahren nicht gewahrleistet werden Das Bundesverfassungsgericht fuhrt in diesem Zusammenhang aus Die Beobachtung einer politischen Partei durch V Leute staatlicher Behorden die als Mitglieder des Bundesvorstands oder eines Landesvorstands fungieren unmittelbar vor und wahrend der Durchfuhrung eines Verfahrens vor dem Bundesverfassungsgericht zur Feststellung der Verfassungswidrigkeit der Partei ist in der Regel unvereinbar mit den Anforderungen an ein rechtsstaatliches Verfahren die sich aus Art 21 Abs 1 und Abs 2 GG i V m dem Rechtsstaatsprinzip Art 20 Abs 3 GG ergeben Quellen Bearbeiten Als Quellen bzw Belege fur die Tatbestandsmerkmale konnen offentlich gewonnene Informationen herangezogen werden Dazu zahlen eigene Publikationen der Partei Interviews Grossveranstaltungen und Demonstrationen Urteile und polizeiliche Ermittlungen Alle Belege mussen der Staatsfreiheit unterliegen Dies bedeutet dass keine V Leute Under Cover Agents und Verdeckte Ermittler an der Gewinnung der Informationen mitgewirkt oder die Information selbst beeinflusst haben durfen Dies muss durch Testate und Untertestate nachgewiesen werden Urteil Bearbeiten Das Urteil in einem Verfahren trifft Aussagen zur Verfassungswidrigkeit und zum Verbot Danach erfolgt eine ausfuhrliche Begrundung Rechtsfolgen Bearbeiten Rechtsfolgen eines erfolgreichen Parteiverbotsverfahrens sind die Auflosung der Partei und ihrer Teilorganisationen sowie die Konfiszierung des Vermogens 15 Ausserordentliche Rechtsmittel Bearbeiten Eine Partei kann nach einem erfolgreichen Verbotsverfahren den Europaischen Gerichtshof fur Menschenrechte anrufen Parteiverbote in Deutschland Bearbeiten Deutsches Reich Bearbeiten Im Deutschen Kaiserreich waren mit dem Sozialistengesetz vom 22 Oktober 1878 bis zum 30 September 1890 alle sozialistischen und sozialdemokratischen Organisationen und deren Aktivitaten illegal Allerdings konnten die Sozialdemokraten weiterhin an Wahlen teilnehmen und gingen letztlich gestarkt aus der Verbotszeit hervor In der Weimarer Republik wurde die NSDAP infolge des Hitlerputsches in der Zeit vom 23 November 1923 bis zur Neugrundung am 27 Februar 1925 verboten Auch die Deutschvolkische Freiheitspartei war von dem Verbot betroffen Ende Februar 1924 wurde es wieder aufgehoben 16 Die KPD wurde im Fruhjahr 1919 und erneut am 23 November 1923 bis 28 Februar 1924 verboten 17 18 Nach der Machtubernahme durch die Nationalsozialisten siehe Deutsches Reich 1933 bis 1945 wurde die SPD am 22 Juni 1933 zur volks und staatsfeindlichen Organisation erklart und damit verboten mit dem Gesetz gegen die Neubildung von Parteien waren ab dem 16 Juli 1933 19 auch alle ubrigen Parteien neben der NSDAP untersagt Im Nachkriegsdeutschland wurde am 10 Oktober 1945 die NSDAP mit allen Gliederungen und angeschlossenen Verbanden durch das Kontrollratsgesetz Nr 2 des Alliierten Kontrollrates verboten Die Partei wurde in den Nurnberger Prozessen 1946 zur verbrecherischen Organisation erklart Bundesrepublik Deutschland Bearbeiten Auch wenn es mehrere entsprechende Eroffnungsantrage gegeben hat sind durch das Bundesverfassungsgericht BVerfG in der Bundesrepublik Deutschland bisher erst zwei Parteienverbote ausgesprochen worden gegen die SRP eine Nachfolgeorganisation der NSDAP am 23 Oktober 1952 20 und die KPD am 17 August 1956 siehe KPD Verbot 21 Daneben gab es drei weitere Verfahren Die Verfahren gegen die Freiheitliche Deutsche Arbeiterpartei FAP und die auf den Hamburger Raum beschrankte Nationale Liste NL scheiterten daran dass das Bundesverfassungsgericht der FAP und der NL die Parteieigenschaft absprach Die Verbote erfolgten daraufhin nach den vereinsrechtlichen Regelungen durch den jeweils zustandigen Innenminister 22 Das NPD Verbotsverfahren das 2001 gemeinschaftlich von Bundestag Bundesrat und Bundesregierung Kabinett Schroder I eingeleitet wurde wurde vom Bundesverfassungsgericht am 18 Marz 2003 aus Verfahrensgrunden eingestellt weil V Leute des Verfassungsschutzes auch in der Fuhrungsebene der Partei tatig waren Die Frage ob die NPD damals eine verfassungswidrige Partei war wurde nicht gepruft Im Dezember 2013 beantragte der Bundesrat erneut ein Verbot der NPD beim Bundesverfassungsgericht Diesmal beteiligten sich Bundesregierung Kabinett Merkel II und Bundestag allerdings nicht Vor dem Bundesverfassungsgericht wurde vom 1 bis 3 Marz 2016 uber die Frage der Verfassungswidrigkeit der NPD verhandelt 23 Bei der Urteilsverkundung am 17 Januar 2017 konnte das Gericht in der Frage der Verfassungswidrigkeit der NPD keine Anhaltspunkte fur eine erfolgreiche Durchsetzung ihrer verfassungsfeindlichen Ziele 24 feststellen Es fehlen hinreichende Anhaltspunkte von Gewicht die eine Durchsetzung der von ihr verfolgten verfassungsfeindlichen Ziele moglich erscheinen lassen Weder steht eine erfolgreiche Durchsetzung dieser Ziele im Rahmen der Beteiligung am Prozess der politischen Willensbildung in Aussicht a noch ist der Versuch einer Erreichung dieser Ziele durch eine der Antragsgegnerin zurechenbare Beeintrachtigung der Freiheit der politischen Willensbildung in hinreichendem Umfang feststellbar b schreibt das Bundesverfassungsgericht in der Urteilsbegrundung 25 So wurde die Partei nicht verboten aber ihre Verfassungsfeindlichkeit festgehalten In der Folge anderte der Bundestag das Grundgesetz so dass bereits die Feststellung der Verfassungsfeindlichkeit reicht Parteien von der Parteienfinanzierung auszuschliessen ohne sie zu verbieten 26 Osterreich BearbeitenDie NSDAP Hitlerbewegung war in Osterreich ab dem 19 Juni 1933 infolge eines Handgranatenanschlags auf eine Abteilung der christlich deutschen Wehrturner in Krems verboten 27 Sie wurde erst mit dem Berchtesgadener Abkommen vom 12 Februar 1938 wieder zugelassen als die freie politische Betatigung von Nationalsozialisten wieder erlaubt wurde Im Austrofaschismus 1933 1938 war der KPO ab 26 Mai 1933 und der SPO ab 12 Februar 1934 jegliche politische Tatigkeit untersagt Nach dem Anschluss Osterreichs wurde das Gesetz gegen die Neubildung von Parteien vom 14 Juli 1933 das alle Parteien ausser der NSDAP verbot am 15 Marz 1938 auf das Gebiet Osterreichs ubertragen In Osterreich ist nach dem Verbotsgesetz 1947 das am 8 Mai 1945 beschlossen wurde und am 18 Februar 1947 in Kraft trat die NSDAP verboten und jede Wiederbetatigung untersagt Auf dieser Grundlage wurde der seit 1967 bestandenen Nationaldemokratischen Partei im Jahre 1988 die Rechtspersonlichkeit als Partei aberkannt und sie im gleichen Jahr nunmehr als Verein behordlich verboten Schweiz BearbeitenDer Bundesrat der Schweiz verbot im November 1940 die Kommunistische Partei der Schweiz und ihr nahestehende Organisationen sowie die Nationale Bewegung der Schweiz NBS 28 Zur Begrundung des Verbotes hiess es diese extremistischen Parteien streben die Umgestaltung der staatlichen Ordnung ausserhalb der Verfassungsordnung an Er hob beide Verbote am 27 Februar 1945 auf 29 Andere Lander Bearbeiten1998 verbot das turkische Verfassungsgericht die turkische Wohlfahrtspartei Der Europaische Gerichtshof fur Menschenrechte akzeptierte dieses Verbot 30 Ein Gericht in Spanien verbot im Marz 2003 die baskische Batasuna Partei die als politischer Arm der ETA angesehen wurde Das Verbot basierte auf einem Gesetz vom 27 Juni 2002 31 Literatur BearbeitenMartin Will Ephorale Verfassung Das Parteiverbot der rechtsextremen SRP von 1952 Thomas Dehlers Rosenburg und die Konstituierung der Bundesrepublik Deutschland Mohr Siebeck Tubingen 2017 ISBN 978 3 16 155893 1 Einzelnachweise Bearbeiten BVerfG Beschluss vom 18 Marz 2003 2 BvB 1 2 3 01 Rdnr 84 BVerfG Urteil vom 17 Januar 2017 2 BvB 1 13 BVerfGE 144 20 Rn 535 ff BVerfG Urteil vom 17 Januar 2017 2 BvB 1 13 BVerfGE 144 20 Rn 539 BVerfG Urteil vom 17 Januar 2017 2 BvB 1 13 BVerfGE 144 20 Rn 543 BVerfG Urteil vom 17 Januar 2017 2 BvB 1 13 BVerfGE 144 20 Rn 547 BVerfG Urteil vom 17 Januar 2017 2 BvB 1 13 BVerfGE 144 20 Rn 537 BVerfG Urteil vom 17 Januar 2017 2 BvB 1 13 BVerfGE 144 20 Rn 550 BVerfG Urteil vom 17 Januar 2017 2 BvB 1 13 BVerfGE 144 20 Rn 556 a b Stephan Potters NPD Verbot Verfassungsrechtliche Hurden in juraexamen info 2 April 2012 BVerfGE 5 85 2 Leitsatz Foroud Shirvani Parteiverbot und Parteienfinanzierungsausschluss In Jura 2019 S 448 456 450 Foroud Shirvani Parteiverbot und Parteienfinanzierungsausschluss In Jura 2019 S 448 456 451 BVerfG Urteil vom 17 Januar 2017 2 BvB 1 13 BVerfGE 144 20 Rn 585 BVerfG Beschluss vom 18 Marz 2003 Az 2 BvB 1 01 2 BvB 2 01 2 BvB 3 01 BVerfGE 107 339 BVerfG Urteil des Zweiten Senats vom 17 Januar 2017 2 BvB 1 13 Rn 1 1010 abgerufen am 17 Mai 2019 Reimer Wulff Die Deutschvolkische Freiheitspartei 1922 1928 Hochschulschrift Marburg 1968 S 35 f Die Kommunistische Partei Deutschlands KPD Stiftung Deutsches Historisches Museum 8 September 2014 abgerufen am 18 September 2016 Kommunistische Partei Deutschlands KPD 1919 1933 1945 1956 Historisches Lexikon Bayerns abgerufen am 18 September 2016 Zeitpunkt des Inkrafttretens des Gesetzes gegen die Neubildung von Parteien SRP Verbotsurteil des BVerfG Urteil vom 23 Oktober 1952 Az 1 BvB 1 51 KPD Verbotsurteil des BVerfG Urteil vom 17 August 1956 Az 1 BvB 2 51 Vgl Robert van Ooyen Die Parteiverbotsverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht in Martin Mollers Robert van Ooyen Hrsg Parteiverbotsverfahren 3 Aufl Frankfurt a M 2011 S 139 160 ISBN 978 3 86676 137 7 Vgl Claus Leggewie Johannes Lichdi Horst Meier Was sollen wir damit anfangen Das abermalige Verbotsverfahren gegen die NPD Der Prozess Teil 2 In Recht und Politik Heft 2 2016 S 86 97 zur ganzen Problematik Horst Meier Verbot der NPD ein deutsches Staatstheater in zwei Akten Analysen und Kritik 2001 2014 Berliner Wissenschafts Verlag 2015 Bundesverfassungsgericht Presse Kein Verbot der NPD wegen fehlender Anhaltspunkte fur eine erfolgreiche Durchsetzung ihrer verfassungsfeindlichen Ziele In www bundesverfassungsgericht de Abgerufen am 17 Januar 2017 BVerfG Urteil vom 17 Januar 2017 Az 2 BvB 1 13 Rn 896 Uberblick Gesetzgebungsverfahren beim Bundestag Siegwald Ganglmair DOW Der Weg zum Anschluss Als der Bundesrat sogar Parteien verbot In NZZ 27 November 2014 ISSN 0376 6829 nzz ch abgerufen am 30 Marz 2019 Interpellation 98 3613 vom 17 Dezember 1998 der sozialdemokratischen Fraktion und Stellungnahme des Bundesrates vom 26 Mai 1999 Europaischer Gerichtshof Richter akzeptieren Verbot turkischer Wohlfahrtspartei Frankfurter Allgemeine Zeitung 31 Juli 2001 abgerufen am 27 Mai 2013 Ley Organica 6 2002 de 27 de junio de Partidos Politicos spanisch Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Normdaten Sachbegriff GND 4173414 2 lobid OGND AKS Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Parteiverbot amp oldid 238993614