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Das Parteienprivileg des Art 21 GG stattet die politischen Parteien in Deutschland wegen ihrer besonderen Bedeutung fur die parlamentarische Demokratie mit einer erhohten Schutz und Bestandsgarantie aus Insbesondere legt Art 21 Abs 4 GG die Entscheidung uber die Verfassungswidrigkeit einer politischen Partei ausschliesslich in die Hand des Bundesverfassungsgerichts 1 Bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist von der Verfassungsmassigkeit der Partei auszugehen Insofern kommt dieser Entscheidung konstitutive Bedeutung zu 2 Eine Verbotsverfugung aufgrund Art 9 Abs 2 GG 3 VereinsG durch die Exekutive ist unzulassig 3 4 Das Grundgesetz nimmt die Gefahr die in der Grundung oder Tatigkeit einer Partei bis zur Feststellung ihrer Verfassungswidrigkeit besteht um der politischen Freiheit willen in Kauf Inhaltsverzeichnis 1 Verfassungsrechtliche Gewahrleistung 2 Ersatzorganisationen 3 Verbotsverfahren 4 Siehe auch 5 EinzelnachweiseVerfassungsrechtliche Gewahrleistung BearbeitenDas Parteienprivileg bezieht sich in erster Linie auf die Parteiorganisation Es schutzt die Partei in ihrem Bestand solange ihre Verfassungswidrigkeit nicht festgestellt ist Bis zu diesem Zeitpunkt darf die Partei in ihrer politischen Tatigkeit nicht behindert werden Daneben erstreckt sich das Privileg auch auf die parteioffizielle bzw parteiverbundene Tatigkeit der Funktionare und Anhanger einer Partei soweit sie mit allgemein erlaubten Mitteln arbeiten insbesondere nicht gegen die allgemeinen Strafgesetze verstossen 5 Das Parteienprivileg folgt aus der Aufgabe der Parteien gemass Art 21 Abs 1 Satz 1 GG bei der politischen Willensbildung mitzuwirken Da die Parteien darauf angewiesen sind politische Zielvorstellungen sowie Wege zur Zielerreichung zu formulieren und die Burger von beiden zu uberzeugen mussen sie bis zur etwaigen Feststellung ihrer Verfassungswidrigkeit das Recht und die Moglichkeit haben ungehindert auf die politische Willensbildung des Burgers einzuwirken 6 Die politischen Aktivitaten einer nicht verbotenen Partei sowie ihrer Mitglieder und Anhanger durfen weder durch Versammlungs 7 noch Redeverbote 8 die sich auf die von der Partei vertretenen Inhalte stutzen behindert werden noch etwa durch die Ablehnung von strafrechtlich nicht bedenklichen Wahlwerbespots 9 oder auch durch eine Ungleichbehandlung beim Zugang zu gemeindlichen Einrichtungen 10 Ersatzorganisationen BearbeitenMit der Feststellung der Verfassungswidrigkeit ist die Auflosung der Partei und das Verbot eine Ersatzorganisation zu schaffen zu verbinden 46 Abs 3 BVerfGG Das Bundesverfassungsgericht kann in diesem Fall ausserdem die Einziehung des Vermogens der Partei zugunsten des Bundes oder des Landes zu gemeinnutzigen Zwecken aussprechen Fur die Zeit nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts entfallt das Parteienprivileg Die Aufrechterhaltung des Zusammenhalts der Partei oder die Grundung einer Ersatzorganisation sind als Fortfuhrung einer fur verfassungswidrig erklarten Partei nach 84 StGB strafbar Uber das Verbot von Ersatzorganisationen entscheidet gemass 33 PartG ebenfalls das Bundesverfassungsgericht Verbotsverfahren BearbeitenIm Jahr 1952 wurde die Sozialistische Reichspartei SRP 11 verboten 1956 die Kommunistische Partei Deutschlands KPD 12 Ein 2001 gegen die Nationaldemokratische Partei Deutschlands NPD eingeleitetes Verbotsverfahren wurde 2003 aus verfahrensrechtlichen Grunden eingestellt 13 In einem weiteren Verbotsverfahren gegen die NPD von 2013 wurde diese 2017 trotz festgestellter Verfassungswidrigkeit nicht verboten 14 Mehr siehe unter Parteiverbot Siehe auch BearbeitenReligionsprivilegEinzelnachweise Bearbeiten BVerwG Urteil vom 30 September 2009 Az 6 C 29 08 Volltext Rz 20 BVerfG Urteil vom 21 Marz 1961 2 BvR 27 60 BVerfGE 12 296 BVerfGE 2 1 13 BVerfGE 5 85 140 Bundesministerium des Innern Parteiverbot BVerfG Beschluss vom 17 Januar 1978 Az 2 BvR 487 76 BVerfGE 47 130 139 m w N BVerfGE 47 130 140 f BVerfG Beschluss vom 1 Mai 2001 Az 1 BvQ 22 01 Volltext NJW 2001 2076 BVerfG Beschluss vom 8 Dezember 2002 Az 1 BvQ 49 02 Volltext NJW 2003 1108 BVerfG Beschluss vom 14 Februar 1978 Az 2 BvR 523 75 u a BVerfGE 47 198 BVerwG Beschluss vom 21 Juli 1989 Az 7 B 184 88 Volltext Buchholz 415 1 AllgKommR Nr 91 BVerfGE 2 1 BVerfGE 5 85 BVerfG Parteiverbotsverfahren BVerfG Urteil vom 17 Januar 2017 Az 2 BvB 1 13 Volltext Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Parteienprivileg amp oldid 236185509