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Aus dem Religionsprivileg des deutschen Vereinsgesetzes ergab sich bis zur ersatzlosen Streichung des 2 Abs 2 Nr 3 VereinsG a F 1 im Jahr 2001 2 dass Religionsgemeinschaften und Vereinigungen die sich die gemeinschaftliche Pflege einer Weltanschauung zur Aufgabe machen keine Vereine im Sinne des Vereinsgesetzes waren Damit unterlagen Religionsgemeinschaften nicht den fur Vereinen bestehenden Kontrollen und Einschrankungen Insbesondere konnten sie nicht nach 3 des Vereinsgesetzes verboten werden Inhaltsverzeichnis 1 Grunde der Streichung 2 Siehe auch 3 Literatur 4 Weblinks 5 EinzelnachweiseGrunde der Streichung BearbeitenDer Bundestag beschloss die Aufhebung des Religionsprivilegs im Rahmen des Antiterrorgesetzes am 9 November 2001 um nach den Terroranschlagen vom 11 September 2001 zur Bekampfung radikaler vor allem islamistischer Gemeinschaften die Moglichkeit des Vereinsverbotes zu eroffnen 3 Das Vereinsgesetz liess bis dahin keine Verbotsmoglichkeiten gegen extremistische Religionsgemeinschaften zu wahrend gegen sonstige Vereine nach 3 VereinsG eine Verbotsverfugung erlassen werden konnte Die seit Schaffung des Vereinsgesetzes im Jahr 1964 gesammelten Erfahrungen zeigten jedoch dass ein Bedurfnis besteht gegen Vereinigungen deren Zwecke oder Tatigkeit den Strafgesetzen zuwiderlaufen sich gegen die verfassungsmassige Ordnung oder den Gedanken der Volkerverstandigung richten auch dann ein Verbot aussprechen zu konnen wenn es sich um Religionsgemeinschaften handelt 4 Allerdings ist in einem solchen Fall zu beachten dass die religiose Vereinigungsfreiheit als Teil der Religionsfreiheit nur unter sehr engen Voraussetzungen eingeschrankt werden kann 5 Siehe auch BearbeitenParteienprivilegLiteratur BearbeitenKathrin Groh Selbstschutz der Verfassung gegen Religionsgemeinschaften Vom Religionsprivileg des Vereinsgesetzes zum Vereinigungsverbot Dissertation Duncker amp Humblot Berlin 2004Weblinks BearbeitenOffentliches Vereinsrecht Vereinsgesetz VereinsG Webseite des Bundesministeriums des Innern Martin Lutz 11 September Wie Deutschland Gesetze verscharfte Die Welt 6 September 2011Einzelnachweise Bearbeiten Gesetz zur Regelung des offentlichen Vereinsrechts Vereinsgesetz vom 5 August 1964 BGBl I S 593 Erstes Gesetzes zur Anderung des Vereinsgesetzes vom 4 Dezember 2001 BGBl I S 3319 BVerwG Urteil vom 27 November 2002 6 A 4 02 BVerfG Beschluss vom 2 Oktober 2003 1 BvR 536 03 und Europaischer Gerichtshof fur Menschenrechte Entscheidung uber die Individualbeschwerde Nr 13828 04 von K gegen Deutschland vom 11 Dezember 2006 zur Organisation Kalifatstaat Gesetzentwurf der Bundesregierung eines Ersten Gesetzes zur Anderung des Vereinsgesetzes vom 4 Oktober 2001 BT Drucks 14 7026 BVerfG Beschluss vom 5 Februar 1991 2 BvR 263 86 Bahai Beschluss Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Religionsprivileg amp oldid 233797499