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Die Kriegsstrafverfahrensordnung KStVO wurde zugleich mit der Kriegssonderstrafrechtsverordnung am 17 August 1938 vom Chef des Oberkommandos der Wehrmacht OKW Wilhelm Keitel und dem Fuhrer und Reichskanzler Adolf Hitler unterzeichnet und sollte die in der Militarstrafgerichtsordnung 1 vorgesehenen Vorschriften zur Sicherung der Wehrmacht und des Kriegszwecks vereinfachen 2 Die beiden 1938 fertig ausgearbeiteten Verordnungen wurden erst am 26 August 1939 im Reichsgesetzblatt bekannt gegeben und traten somit unmittelbar vor Beginn des Zweiten Weltkrieges in Kraft Beide Verordnungen gaben den Militarjuristen praktisch unbegrenzte Moglichkeiten gegen innere und aussere Feinde vorzugehen 3 Sie dienten dem unabweisbaren militarischen Bedurfnis nach einer straffen und schnellen Justiz im Krieg 4 Inhaltsverzeichnis 1 Wesentliche Inhalte der KStVO 2 Erganzungen und Anderungen 3 Geltungsdauer 4 Literatur 5 EinzelnachweiseWesentliche Inhalte der KStVO BearbeitenNach 2 sind dem Kriegsverfahren gleichermassen Soldaten Wehrmachtbeamte Wehrpflichtige und Kriegsgefangene unterworfen eine Zustandigkeit kann beantragt werden fur Personen die der Spionage der Freischarlerei der Wehrkraftzersetzung oder des Hoch und Landesverrats beschuldigt werden Weiterhin regelt die KStVO die Besetzung der Feldkriegsgerichte bzw Bordkriegsgerichte und des Reichskriegsgerichts Entscheidungen eines Kriegsverfahrens sind mit ordentlichen Rechtsmitteln nicht anfechtbar Sie werden von Amts wegen in einem Nachprufungsverfahren bestatigt geandert oder aufgehoben 75 ff Berufungs und Beschwerdeinstanzen mit den Oberkriegsgerichten sowie die Revisionsinstanz fielen weg 5 Nach 5 ist der Fuhrer und Reichskanzler Oberster Gerichtsherr der Wehrmacht Ihm ist gemass 78 und 80 das Bestatigungs und Aufhebungsrecht vorbehalten bei Todesurteilen von Offizieren wenn er einen allgemeinen Vorbehalt ausspricht oder einen Einzelfall aufgreift Der Vollzug der Todesstrafe sollte nach 103 der ersten Fassung der KStVO durch Erschiessen bei Frauen grundsatzlich durch Enthaupten vollzogen werden Der Vollzug der Freiheitsstrafe an Wehrmachtsangehorigen war bis nach Ende des Zweiten Weltkriegs ausgesetzt 104 KStVO Wehrmachtsangehorige die zu Gefangnisstrafen von mehr als einem Monat verurteilt worden waren und bei denen es aus Grunden der Sicherheit oder Erziehung erforderlich erscheint waren fur die Dauer der Aussetzung des Strafvollzugs in Sonderabteilungen oder Lagerverbanden zu verwahren 105 KStVO 6 Die Zeit der Verwahrung wurde grundsatzlich nicht auf die zu verbussende Freiheitsstrafe angerechnet 106 KStVO Wegen der in den Feldstraflagern herrschenden hartesten Lebensbedingungen hatte Kriegsgerichtsrat Fritz Hodes den Straflagern schon 1940 den Charakter eines Konzentrationslagers fur die Wehrmacht zugesprochen 7 6 Erganzungen und Anderungen BearbeitenBis zum 11 Januar 1945 wurden elf Durchfuhrungsverordnungen erlassen 8 Mit der 4 DVO vom 11 November 1939 RGBl I S 2132 werden Standgerichte eingefuhrt In der 7 DVO vom 18 Mai 1940 RGBl I S 787 wird die ausschliessliche Zustandigkeit der Militargerichtsbarkeit fur Wehrkraftzersetzung eingeschrankt Zudem kann der Gerichtsherr andere Behorden besonders bei Zivilpersonen um Ubernahme der Strafvollstreckung ersuchen Tatsachlich wurden bei Todesurteilen oftmals Oberstaatsanwaltschaften um Ubernahme der Strafvollstreckung ersucht in deren Richtstatten eine Enthauptung vorgenommen wurde Ab Ende 1942 wurden erstmals kriegsgerichtlich verurteilte Militarpersonen am Galgen getotet 9 Geltungsdauer BearbeitenRechtlich schaffte das Supreme Headquarters Allied Expeditionary Force mit Gesetz Nr 153 vom 4 Mai 1945 alle deutschen Kriegsgerichte mit Ausnahme der Feldkriegsgerichte ab Zugleich mit der Abschaffung des Reichskriegsgerichts wurden alle gerichtsverfassungsrechtlichen und prozessualen Normen aufgehoben 10 Literatur BearbeitenGunter Gribbohm Das Reichskriegsgericht Die Institution und ihre rechtliche Bewertung Berliner Wiss Verlag Berlin 2004 ISBN 3 8305 0585 X S 22 f Einzelnachweise Bearbeiten Bekanntmachung der Neufassung der Militarstrafgerichtsordnung und des Einfuhrungsgesetzes zu ihr MStGO vom 29 September 1936 RGBl I S 751 1 der Kriegsstrafverfahrensordnung KStVO RGBl I 1939 S 1457 Ulrich Baumann Magnus Koch Was damals Recht war Soldaten und Zivilisten vor Gerichten der Wehrmacht Berlin Brandenburg 2008 ISBN 978 3 89809 079 7 S 145 Zeitgenossischer Fachaufsatz zitiert nach Gunter Gribbohm Das Reichskriegsgericht Die Institution und ihre rechtliche Bewertung Berliner Wiss Verlag Berlin 2004 S 8 mit Anm 18 Gunter Gribbohm Das Reichskriegsgericht Berlin 2004 S 8 a b Hans Peter Klausch Orte des Schreckens Die Feldstraflager der Wehrmacht Via Regia Blatter fur internationale kulturelle Kommunikation Heft 24 1995 abgerufen am 23 Oktober 2023 Fritz Hodes Die Strafvollstreckung im Kriege Zeitschrift fur Wehrrecht ZWR 1939 40 S 407 Aufgelistet bei Gunter Gribbohm Das Reichskriegsgericht Berlin 2004 S 12 Hans Peter Kiausch Erschiessen Enthaupten Erhangen In Ulrich Baumann Magnus Koch Was damals Recht war Berlin Brandenburg 2008 S 81 Der Verfasser schatzt ihre Anzahl auf insgesamt 300 Gunter Gribbohm Das Reichskriegsgericht Berlin 2004 S 7 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Kriegsstrafverfahrensordnung amp oldid 238428229