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Die Gefangnisstrafe war eine in Deutschland bis zur Grossen Strafrechtsreform bestehende Form der Freiheitsentziehung Die Gefangnisstrafe war im Strafgesetzbuch in 16 a F geregelt Die Regelungen zur Gefangnisstrafe im Norddeutschen Bund waren vom Deutschen Reich in das Reichsstrafgesetzbuch von 1871 ubernommen worden An ihre Stelle trat in der DDR 1968 und in Westdeutschland 1970 die Freiheitsstrafe Die Gefangnisstrafe dauerte mindestens einen Tag und hochstens funf Jahre In den Gefangnissen konnten die Gefangenen ihren Fahigkeiten entsprechend zur Arbeit verpflichtet werden wahrend bei der schwereren Zuchthausstrafe eine Arbeitspflicht immer bestand Die Arbeiten im Zuchthaus waren auch in der Regel von schwerer korperlicher Form Ausserdem hatten die Gefangnisinsassen das Recht eine angemessene Arbeit zu verlangen Ausserhalb des Gefangnisses war eine Arbeit im Gegensatz zur Zuchthausstrafe ebenfalls nur mit der Zustimmung der Gefangenen erlaubt 1 Als Nebenfolge war in den gesetzlich bestimmten Fallen ein Entzug der burgerlichen Ehrenrechte fur die Dauer von einem bis zu funf Jahren zulassig 2 Die Gefangnisstrafe durfte teilweise oder vollstandig in Form der Einzelhaft vollzogen werden Bei einer Dauer der Einzelhaft von mehr als drei Jahren war die Zustimmung des Gefangenen notwendig 3 Eine Aussetzung des Strafrestes zur Bewahrung war nach der Verbussung von drei Vierteln der Strafe mindestens aber einem Jahr moglich 4 In der DDR wurde 1952 die Aussetzung des Strafrestes zur Bewahrung in 346 StPO DDR geregelt wobei keine Mindestverbussungsdauer vorgegeben war In Westdeutschland war ab 1953 eine Aussetzung des Strafrestes auf Bewahrung schon nach Verbussung von zwei Dritteln mindestens aber drei Monaten moglich 5 Wegen der unterschiedlichen Bedingungen in den Vollzugsanstalten gab es eine Umrechnung der Strafdauer falls die Verhangung einer anderen Strafart notwendig war 6 Eine solche Umrechnung war z B dann notig wenn fur den Versuch eines Verbrechens eine mildere Strafe als ein Jahr Zuchthaus angemessen schien Zuchthaus betrug aber immer mindestens ein Jahr Es entsprachen 7 acht Monate Zuchthaus einem Jahr Gefangnis und acht Monate Gefangnis einem Jahr Festungshaft bzw Einschliessung Umbenennung 1953 Geldstrafen konnten ausser wenn sie fur Ubertretungen verhangt wurden dann erfolgte Umwandlung in Haft bei Nichtbeitreibung in Gefangnisstrafen umgewandelt werden siehe Ersatzfreiheitsstrafe Bis 1921 wurde eine Geldstrafe zwischen drei und funfzehn Mark in einen Tag Gefangnis umgewandelt der Massstab wurde infolge der Inflation verandert und ab 1924 dem richterlichen Ermessen uberlassen Die Ersatzfreiheitsstrafe durfte maximal ein Jahr betragen hochstens aber so lange wie die angedrohte Hochststrafe wenn keine Geldstrafe verhangt worden ware 8 Andere deutschsprachige Lander BearbeitenIn Osterreich wurde bis 1974 der Begriff Kerker verwendet Durch das Strafgesetzbuch Osterreich wurde dieser durch die Freiheitsstrafe ersetzt Im Strafgesetzbuch Schweiz wurde der Begriff Gefangnis noch bis Ende 2006 verwendet und dann auch dort durch die Freiheitsstrafe ersetzt Im Strafgesetzbuch Belgien wo Deutsch neben Franzosisch und Niederlandisch eine Amtssprache ist wird noch immer Stand 2023 der Begriff Gefangnisstrafe verwendet Siehe auch Bearbeiten nbsp Wikisource Volltext Strafgesetzbuch von 1871 Quellen und Volltexte nbsp Wikisource Volltext Strafgesetzbuch von 1876 Quellen und Volltexte nbsp Wiktionary Gefangnisstrafe Bedeutungserklarungen Wortherkunft Synonyme UbersetzungenEinzelnachweise Bearbeiten 16 a F StGB 32 a F StGB 22 a F StGB 23 a F StGB 26 a F StGB 21 a F StGB 21 a F StGB 28f a F StGBBitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Normdaten Sachbegriff GND 4018332 4 lobid OGND AKS Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Gefangnisstrafe amp oldid 237606501