Das belgische Strafgesetzbuch von 1867 ersetzte im Königreich Belgien den französischen Code pénal von 1810. Es gilt mit zahlreichen Änderungen bis heute, so wurde z. B. die Todesstrafe 1996 abgeschafft (die letzte Hinrichtung in Belgien wegen eines im Frieden begangenen Verbrechens war aber schon 1863, die letzte Hinrichtung wegen eines im Zweiten Weltkrieg begangenen Verbrechens 1950; die letzte Hinrichtung unter belgischer Herrschaft überhaupt 1962 in Ruanda-Urundi).
Da es in Belgien eine deutschsprachige Gemeinschaft gibt, existiert neben den Fassungen in französischer Sprache und niederländischer Sprache auch eine Fassung in deutscher Sprache.
Im Verhältnis zu den anderen deutschsprachigen Strafgesetzbüchern ist hervorzuheben, dass das belgische das einzige ist, dass heute noch zwischen den Strafarten Zuchthaus, Gefängnisstrafe und Haft unterscheidet. Außerdem ist die angedrohte Mindest- und Höchststrafe bei vielen Tatbeständen viel länger; dabei muss allerdings berücksichtigt werden, dass bei Vorliegen mildernder Umstände die Artikel 79–85 gelten, die wesentlich niedrigere Strafen vorsehen.
Einzelnachweise Bearbeiten
- ZDDÜ - Übersetzungen. Abgerufen am 19. August 2023.