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Dieser Artikel beschreibt das Bundesentschadigungsgesetz BEG von 1956 Zum Entschadigungsgesetz EntschG von 1994 siehe Offene Vermogensfragen Das Bundesgesetz zur Entschadigung fur Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung Bundesentschadigungsgesetz BEG gewahrt Personen die in der Zeit vom 30 Januar 1933 bis zum 8 Mai 1945 aus politischen rassischen religiosen oder weltanschaulichen Grunden verfolgt wurden und dadurch Schaden an Leben Korper Gesundheit Freiheit Eigentum oder Vermogen sowie im beruflichen oder wirtschaftlichen Fortkommen erlitten haben eine Entschadigung in Geld Es ist Teil der deutschen Wiedergutmachungspolitik nach dem Zweiten Weltkrieg 1 und zu unterscheiden von deutschen Reparationen an Lander die sich mit dem Deutschen Reich im Kriegszustand befanden oder deren Gebiet von der Wehrmacht besetzt worden war BasisdatenTitel Bundesgesetz zur Entschadigung fur Opfer der nationalsozialistischen VerfolgungKurztitel BundesentschadigungsgesetzAbkurzung BEGArt BundesgesetzGeltungsbereich Bundesrepublik DeutschlandRechtsmaterie Besonderes VerwaltungsrechtFundstellennachweis 251 1Ursprungliche Fassung vom 18 September 1953 BGBl I S 1387 Inkrafttreten am 1 Oktober 1953Letzte Neufassung vom Art I G vom 29 Juni 1956 BGBl I S 559 562 Inkrafttreten derNeufassung am 1 April 1956 Art V G vom 29 Juni 1956 Letzte Anderung durch Art 14 G vom 28 Juni 2021 BGBl I S 2250 2261 Inkrafttreten derletzten Anderung 1 August 2021 Art 18 G vom 28 Juni 2021 GESTA B116Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten Die deutschen Entschadigungsleistungen fur die Opfer des Nationalsozialismus betrugen bis 2021 insgesamt uber 80 Mrd Euro Davon entfallt mehr als die Halfte auf Leistungen nach dem BEG 2 Inhaltsverzeichnis 1 Entwicklung des BEG 1 1 Die deutsche Nachkriegsgesellschaft 1 2 Bundeserganzungsgesetz von 1953 1 3 Bundesentschadigungsgesetz von 1956 1 4 BEG Schlussgesetz von 1965 1 5 Hartefonds fur judische Verfolgte 2 Verfolgungsgrunde 2 1 Rassische Grunde 2 1 1 Verfolgte nicht judischer Abstammung 2 1 2 Sinti und Roma 2 2 Glaubensgrunde 2 3 Weltanschauung 2 4 Politische Gegnerschaft 2 4 1 Asoziale 2 4 2 Opfer der NS Militarjustiz 3 Schadenstatbestande 3 1 Schaden an Leben Korper oder Gesundheit 3 2 Schaden an Freiheit 3 3 Schaden an Eigentum und Vermogen 3 4 Schaden im beruflichen und im wirtschaftlichen Fortkommen 4 Zustandigkeit und Verfahren 4 1 Entschadigungsorgane 4 2 Archivierung des Aktenbestands 5 Literatur 5 1 Zum BEG 5 2 Zur Wiedergutmachungspolitik 6 Weblinks 7 EinzelnachweiseEntwicklung des BEG BearbeitenDie deutsche Nachkriegsgesellschaft Bearbeiten Nach dem Schock der ersten Stunde in der die nationalsozialistischen Verbrechen gegen die Menschlichkeit in das Blickfeld der Offentlichkeit gelangten liess die Bereitschaft politische und moralische Verantwortung zu ubernehmen nach Im Bewusstsein der deutschen Nachkriegsgesellschaft wurde den Opfern ein eher unbedeutender Platz zugewiesen Vor dem Hintergrund des Wiederaufbaus des Kalten Krieges und schliesslich des eigenen wahrend des Krieges und danach erfahrenen Leids begannen viele Deutsche sich selbst als Opfer zu sehen Auch anderte sich das Bild vom Nationalsozialismus Die Betonung des manipulativen und terroristischen Charakters des NS Staates und die Sicht auf einen damonisierten Adolf Hitler half eine Mitschuld an den NS Verbrechen zu verdrangen Man begann das eigene Leid mit der Verfolgung der NS Opfer aufzurechnen das Klischee von wohlversorgten NS Opfern wurde zu einer Art politischer Mythos und einhergehend mit der Integration ehemaliger NS Funktionare in die deutsche Nachkriegsgesellschaft wurden nicht die Tater sondern die Opfer als eine Belastung fur die neue Gesellschaft empfunden Was soll man tun wenn ein ganzes Volk bockt soll der engagierte Befurworter der Entschadigungsgesetze und ehemalige Verhandlungsfuhrer beim Luxemburger Abkommen Franz Bohm CDU gesagt haben Die Wiedergutmachung war zwar in der Bevolkerung unpopular hatte aber offenbar keine negativen Auswirkungen auf das Wahlerverhalten Bohm kandidierte 1953 und 1957 in einem Frankfurter Wahlkreis der fur seine Partei sehr gefahrdet war und gewann beide Male das Mandat Auf der anderen Seite versuchten Spitzenpolitiker wie der Bundesfinanzminister Fritz Schaffer CSU Stimmen gegen die Wiedergutmachungsregelung zu sammeln Den Hohepunkt seiner Kampagne stellte eine Rede auf einer CSU Veranstaltung in Plattling im Dezember 1957 dar als er schon nicht mehr das Amt des Finanzministers bekleidete Da behauptete er u a die Wiedergutmachung erschuttere die Stabilitat der Deutschen Mark In der Presse wurde dieser Ausfall aufs Scharfste verurteilt das Bundeskabinett distanzierte sich einschliesslich seines Nachfolgers im Finanzressort Die Sicht auf die Opfer des NS Regimes war nicht einheitlich Wahrend die Entschadigung von Juden und politisch Verfolgten trotz finanzieller Bedenken in der Offentlichkeit eher zustimmend angenommen wurde war die Akzeptanz solcher Verfolgtengruppen wie z B Zigeuner und Zwangssterilisierte wesentlich geringer Dasselbe galt fur den konservativ militarischen Widerstand gegen den Nationalsozialismus etwa die Attentater vom 20 Juli 1944 und ihre Hinterbliebenen 3 Personen die nach 1945 der Kommunistischen Partei Deutschlands angehorten wurde die Entschadigung versagt 4 Am 26 April 1949 wurde als zoneneinheitliches Gesetz vom Suddeutschen Landerrat 1946 1949 das Gesetz zur Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts Entschadigungsgesetz USEG erlassen und im August 1949 nach Inkrafttreten des Grundgesetzes durch besondere Landesgesetze in Bayern Bremen Baden Wurttemberg und Hessen eingefuhrt 5 Das USEG wurde damit gemass Art 125 GG nur in den betreffenden Landern Bundesrecht partikulares Bundesrecht In den Landern der britischen und der franzosischen Besatzungszone sowie in Berlin West ergingen nun entsprechende Gesetze die grundsatzlich die gleichen Schadensarten regelten wie das Entschadigungsgesetz Bundeserganzungsgesetz von 1953 Bearbeiten Der erste Deutsche Bundestag 1949 1953 liess sich Zeit bei der Vereinheitlichung eines Entschadigungsrechts das sich auf den gesamten Geltungsbereich des Grundgesetzes erstreckte 6 Die Verhandlungen blieben jahrelang in der Frage der Kompetenz und Kostenverteilung zwischen Bund und Landern stecken 7 1951 wurden offizielle Regierungsgesprache zwischen der Bundesrepublik und Israel eingeleitet Als dritter Partner kam die New Yorker Conference on Jewish Material Claims against Germany hinzu ein Dachverband der wichtigsten judischen Organisationen der in den Verhandlungen die ausserhalb Israels lebenden Juden vertrat Die Verhandlungen die in Wassenaar bei Den Haag gefuhrt wurden und im September 1952 in das Luxemburger Abkommen mundeten bilden einen Markstein in der Wiedergutmachungsgeschichte Im Protokoll Nr 1 zu dem Abkommen 8 verpflichtete sich die Bundesregierung zur Entschadigung fur Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung Der damalige Bundeskanzler Konrad Adenauer CDU erklarte das Israel Abkommen zur Chefsache Er setzte sich mit Hilfe der SPD Bundestagsfraktion gegen die Widerstande durch die sich im Bundeskabinett in der Regierungskoalition und in Teilen der Presse regten Die Gegner argumentierten mit den Kosten einer solchen gesetzlichen Regelung Das erste bundeseinheitliche Entschadigungsgesetz war das Bundeserganzungsgesetz zur Entschadigung fur Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung BEG vom 18 September 1953 9 Es war noch kurz vor Ende der Legislaturperiode des ersten Deutschen Bundestages beschlossen worden und legte in 103 Paragraphen die zu entschadigenden Personengruppen die zu berucksichtigenden Schadensbestande die Befriedigung der Entschadigungsanspruche und die zustandigen Behorden und Verfahrensvorschriften fest Es erganzte nicht nur das Entschadigungsgesetz USEG indem es Rechtsgleichheit im gesamten Bundesgebiet herstellte 10 es ging auch inhaltlich daruber hinaus Anspruch auf Entschadigung bestand auch fur Kunstler und Wissenschaftler die eine vom Nationalsozialismus abweichende Richtung vertreten hatten Hinterbliebene von ermordeten Verfolgten irrtumlich Verfolgte und Personen die verfolgt worden waren weil sie einem Verfolgten nahestanden 1 Abs 2 und Abs 3 BEG Ein entscheidendes Kriterium bildete die Wohnsitzvoraussetzung subjektiv personliches Territorialitatsprinzip Antragsberechtigt waren Verfolgte des NS Regimes die am 1 Januar 1947 ihren Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland oder West Berlin hatten oder die vor ihrem Tod oder ihrer Auswanderung dort gelebt hatten Grunde fur diese Regelung waren ansonsten nicht ubersehbare Kosten sowie eine Abgrenzung zu den deutschen Reparationen nach dem Zweiten Weltkrieg Aus Kriegs oder Besatzungshandlungen erwachsene Schaden konnen nach volkerrechtlichen Grundsatzen grundsatzlich nicht als Einzelanspruch vom Geschadigten unmittelbar gegen den schadenstiftenden Staat geltend gemacht werden sondern sind durch Reparationen von Staat zu Staat unter Ausschluss von Anspruchen des einzelnen Geschadigten abgegolten 11 Damit waren alle Verfolgte aus dem Ausland von der Entschadigung ausgeschlossen Problematisch war auch die gesetzte Antragsfrist Die Verfolgten waren weltweit verstreut und es war fur sie schwierig schnell genug an die notwendigen Unterlagen heranzukommen Dieses Gesetz wurde drei Jahre spater durch das Bundesentschadigungsgesetz von 1956 neu gefasst Bundesentschadigungsgesetz von 1956 Bearbeiten Mit Gesetz vom 29 Juni 1956 erhielt das Bundeserganzungsgesetz die Uberschrift Bundesgesetz zur Entschadigung fur Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung Bundesentschadigungsgesetz BEG und eine neue Fassung 12 nachdem die Bundesrepublik Deutschland im Vierten Teil des Uberleitungsvertrags ihre Verpflichtung zur Entschadigung fur Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung gegenuber den drei Westalliierten bekraftigt hatte 13 In 4 in Verbindung mit 149 ff BEG erhielten auch Verfolgte welche die bisherigen Wohnsitz und Stichtagsvoraussetzungen nicht erfullten Anspruch auf Entschadigung Der Stichtag war nun der 31 Dezember 1952 Dies galt vor allem fur Verfolgte die aus dem Deutschen Reich nach dem Stande vom 31 Dezember 1937 ausgewandert waren und in Gebieten wohnten mit deren Regierungen die Bundesrepublik keine diplomatischen Beziehungen unterhielt ausserdem Heimkehrer Vertriebene Fluchtlinge aus der Sowjetischen Besatzungszone und so genannte Displaced Persons Die Entschadigungsleistungen in den einzelnen Schadenstatbestanden wurden erhoht 14 Das BEG 1956 baute auch die Vorschriften uber Schaden im wirtschaftlichen Fortkommen durch Einfugung neuer Vorschriften uber Versorgungsschaden aus 64 ff BEG Schliesslich fuhrte das BEG von 1956 einen besonderen Abschnitt mit Vorschriften fur juristische Personen Anstalten und Personenvereinigungen ein wenn sie gewaltsam aufgelost oder zur Auflosung gezwungen worden waren 142 ff BEG Die Funfte Durchfuhrungsverordnung legte die Versorgungseinrichtungen fest die als durch nationalsozialistische Gewaltmassnahmen aufgelost anzusehen waren 15 Von der Entschadigung ausgeschlossen waren gem 6 BEG ausdrucklich ehemalige Mitglieder der NSDAP Personen die nach dem 23 Mai 1949 die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes bekampft hatten beispielsweise Kommunisten 16 Personen die nach dem 8 Mai 1945 im Geltungsbereich des BEG wegen eines Verbrechens rechtskraftig zu einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Jahren verurteilt worden waren Viele Verfolgte unterliessen einen Entschadigungsantrag auch aus Angst durch das Entschadigungsverfahren Erinnerungen an die im Konzentrationslager erlittenen Qualen erneut durchleben zu mussen Andere wollten deutschen Behorden gegenuber nicht als Bettler auftreten oder sich auf die ehemaligen Verfolger einlassen 17 Der finanzielle Aufwand fur die Durchfuhrung des BEG in der bisher geltenden Fassung betrug bis zum 30 Juni 1955 insgesamt 418 112 254 DM Es ergab sich als finanzieller Gesamtaufwand fur die Durchfuhrung des BEG in neuer Fassung ein Betrag von 6 5 bis 7 Milliarden DM wovon bei Inkrafttreten der Novelle 1 April 1956 rd 1 Milliarde DM gezahlt sein sollten 18 BEG Schlussgesetz von 1965 Bearbeiten 1965 wurde das BEG Schlussgesetz erlassen 19 Unter anderem erhielten Verfolgte deren Anspruch auf Rente fur Schaden an Korper oder Gesundheit rechtskraftig festgesetzt worden war zusatzlich einen Anspruch auf Krankenversorgung fur nicht verfolgungsbedingte Leiden 141a bis c BEG Im Wesentlichen sah das Schlussgesetz aber vor dass nach dem 31 Dezember 1969 keine Anspruche nach dem BEG mehr angemeldet werden konnen 20 Der Gesetzgeber hielt die Aufklarung der inzwischen viele Jahrzehnte zuruckliegenden Vorgange auf die Entschadigungsanspruche gestutzt werden in der uberwiegenden Zahl aller Falle fur nahezu unmoglich was das Bundesverfassungsgericht anerkannte 21 Seitdem besteht keine Moglichkeit mehr neue Anspruche auf Entschadigungsleistungen nach dem BEG geltend zu machen Unter bestimmten Umstanden sind allerdings noch Verschlimmerungsantrage und die Feststellung von Spatschaden insbesondere psychischer Spatfolgen moglich 22 2012 wurden nach Auskunft der Deutschen Bundesregierung noch rund 53 000 Renten mit rentenrechtlichen Zeiten auf Grund von NS Verfolgung gezahlt wovon rund 8 000 auf im Inland ansassige Personen und etwa 45 000 auf im Ausland ansassige Personen entfallen 23 Hartefonds fur judische Verfolgte Bearbeiten 1980 wurde von der Bundesrepublik Deutschland ein Hartefonds eingerichtet Unter bestimmten Voraussetzungen konnten Juden die aus der damaligen Sowjetunion nach Israel in die USA und andere Lander ausgewandert und aus von ihnen nicht zu vertretenen Grunden von bisherigen Entschadigungsleistungen nach dem BEG ausgeschlossen waren eine Einmalleistung in Hohe 5 000 DM und weitere Hilfen beantragen Die administrative Umsetzung dieser Richtlinie lag in Handen der Jewish Claims Conference 24 25 Gemass Artikel 2 der Vereinbarung vom 18 September 1990 zum Einigungsvertrag 26 und nochmals mit Vereinbarung vom 15 November 2012 zwischen dem damaligen Bundesfinanzminister Wolfgang Schauble und dem Vorsitzenden der Jewish Claims Conference wurde der Berechtigtenkreis ausgeweitet insbesondere auf judisch Verfolgte die im Gebiet Osteuropas und der ehemaligen Sowjetunion lebten 27 Hierdurch sollte insbesondere die ablehnende Haltung der DDR in Entschadigungsfragen uberwunden werden Artikel 2 lautet Die vertragschliessenden Seiten geben ihrer Absicht Ausdruck gemass Beschluss der Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik vom 14 April 1990 fur eine gerechte Entschadigung materieller Verluste der Opfer des NS Regimes einzutreten In der Kontinuitat der Politik der Bundesrepublik Deutschland ist die Bundesregierung bereit mit der Claims Conference Vereinbarungen uber eine zusatzliche Fondslosung zu treffen um Harteleistungen an die Verfolgten vorzusehen die nach den gesetzlichen Vorschriften der Bundesrepublik Deutschland bisher keine oder nur geringfugige Entschadigungen erhalten haben Uber die Hohe der Wiedergutmachungsleistungen an judische Verfolgte aus dem sog Artikel 2 Fonds bis zum 30 Juni 2021 unterrichtete die Bundesregierung den Deutschen Bundestag am 4 Oktober 2021 28 Danach erhielt die Jewish Claims Conference an Einmalbeihilfen zur Abgeltung von Harten im Einzelfall rund 1 086 Mrd Euro laufende Beihilfen fur judische Verfolgte mit besonders schwerem Verfolgungsschicksal in Hohe von rund 4 620 Mrd Euro sowie einmalige Uberbruckungsleistungen in Hohe von rund 109 743 Mio Euro Ausserdem werden rund 300 Institutionen weltweit gefordert die die judischen Verfolgten im hauslichen Bereich unterstutzen Verwaltungskosten werden der Jewish Claims Conference jeweils in notwendiger Hohe erstattet Verfolgungsgrunde BearbeitenDas BEG gewahrt einen Anspruch auf Entschadigung fur Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung aus Grunden politischer Gegnerschaft gegen den Nationalsozialismus oder aus Grunden der Rasse des Glaubens oder der Weltanschauung 1 Abs 1 BEG Diese Grunde sind abschliessend wie schon nach 1 Abs 1 des Gesetzes zur Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts Entschadigungsgesetz USEG von 1949 Verfolgter im Sinne des BEG ist daher nicht jeder der in der nationalsozialistischen Zeit durch nationalsozialistische Gewaltmassnahmen Schaden erlitten hat sondern nur derjenige der durch solche Massnahmen aus bestimmten Grunden wie sie in 1 BEG definiert sind verfolgt worden ist sog typisches NS Unrecht 29 Die Regelung von Schaden die jemand aus anderen Grunden in nationalsozialistischer Zeit gegebenenfalls auch durch nationalsozialistische Gewaltmassnahmen erlitten hat sollte nach dem Willen des Gesetzgebers von 1955 an anderer Stelle erfolgen 30 Rassische Grunde Bearbeiten nbsp Bildtafel zu den Nurnberger Gesetzes 1935 Verfolgte nicht judischer Abstammung Bearbeiten Die Nationalsozialisten gingen in den Nurnberger Gesetzen von 1935 nicht von religiosen sondern von rassischen Vorstellungen aus und verfolgten somit als Juden auch Personen die nicht der judischen Glaubensgemeinschaft angehorten aber nach der nationalsozialistischen Rassenlehre als sog Geltungsjuden angesehen wurden Fur Verfolgte nicht judischer Abstammung die aus formellen Grunden keine gesetzlichen Entschadigungsleistungen erhalten konnten hat die Bundesregierung eine den fur judische Verfolgte entsprechende Regelung mit dem sog Wiedergutmachungs Dispositions Fonds WDF getroffen 31 Danach werden einmalige Beihilfen bis zu 2 556 Euro und in besonderen Fallen auch laufende Beihilfen gewahrt 32 33 Sinti und Roma Bearbeiten Sinti und Roma waren nach der damals herrschenden Kommentarliteratur zum BEG zumindest vor Marz 1943 nicht aus rassischen Grunden verfolgt worden Am 7 Januar 1956 entschied der IV Zivilsenat Bundesgerichtshofs mit dem stellvertretenden Vorsitzenden Walther Ascher 34 die verfahrensgegenstandliche Umsiedlungsaktion von Sinti und Roma nach dem Generalgouvernement aufgrund eines Schnellbriefs des Reichsfuhrers SS und Chefs der Deutschen Polizei vom 27 April 1940 sei nicht allein aus Grunden der Rassenpolitik der nationalsozialistischen Gewalthaber durchgefuhrt worden sondern zur Bekampfung des Zigeunerunwesens ihrer asozialen Eigenschaften und durch die Zigeunerplage hervorgerufener Missstande daher nicht entschadigungspflichtig nach 1 BEG 35 Allenfalls komme in der auf den 1 Marz 1943 folgenden Zeit dies sei der Zeitpunkt der fur die Durchfuhrung des Auschwitz Erlasses Heinrich Himmlers vom 16 Dezember 1942 durch Deportation in das dortige Zigeunerlager massgebend ist eine Verfolgung aus rassischen Grunden in Betracht 36 37 Diese Ansicht dominierte lange die Verwaltungspraxis wenn auch Instanzgerichte immer wieder abweichend uber die Verfolgungsgrunde geurteilt und mit dem BGH intensiv uber die Frage gestritten hatten was unter rassischer Verfolgung zu verstehen sei 38 In einer Entscheidung aus dem Jahr 1963 hat der Bundesgerichtshof diese Rechtsprechung im Ergebnis zwar aufgegeben und eine rassistische Verfolgung auch fur die Zeit vor 1943 bejaht sich dabei allerdings nicht von den fruheren Formulierungen distanziert 39 40 nbsp Kennzeichnung der Schutzhaftlinge in den Konzentrationslagern darunter Bibelforscher Politische und Asoziale Glaubensgrunde Bearbeiten Glauben im Sinne des 1 Abs 1 BEG ist die von einem Einzelnen oder einer Gemeinschaft Gleichgesinnter vertretene religiose Uberzeugung 41 Neben Mitgliedern der christlichen Kirchen die das NS Regime gegen Ende 1940 im sog Pfarrerblock des KZ Dachau zusammenfasste waren die Zeugen Jehovas Bibelforscher besonders betroffen 42 43 Weltanschauung Bearbeiten Unter Weltanschauung versteht man die Gesamtheit von Vorstellungen uber Welt und Leben und die Stellung des Menschen in der Welt 44 Zu den aus Grunden der Weltanschauung Verfolgten gehoren etwa Freimaurer oder Anthroposophen 45 Politische Gegnerschaft Bearbeiten Zu den typischen politischen Gegnern zahlten die verfolgten Mitglieder der KPD der SPD des Zentrums der Gewerkschaften und ahnlicher Organisationen die den Nationalsozialismus als solchen aus politischen nicht nur aus personlichen oder wirtschaftlichen Grunden bewusst ablehnten 46 Asoziale Bearbeiten Als aus Grunden politischer Gegnerschaft gegen den Nationalsozialismus verfolgt sind insbesondere Falle ausgeschlossen in denen es sich lediglich um gelegentliche Unmutsausserungen um sittlich nicht gerechtfertigte Gewalttaten um Asoziale sowie um solche Personen gehandelt hat die jede staatliche Ordnung welche es auch sei zu bekampfen entschlossen sind 47 Die Gruppe der sogenannten Asozialen ist deshalb nicht anspruchsberechtigt nach dem BEG 48 Sie konnen nach den Harterichtlinien des Allgemeinen Kriegsfolgengesetzes AKG aus einem Fonds seit 1988 unter bestimmten Umstanden eine einmalige Beihilfe laufende Leistungen sowie erganzende laufende Leistungen in besonderen finanziellen Notlagen als Ermessensleistung erhalten 49 50 Von den AKG Harterichtlinien werden auch Opfer von Zwangssterilisation und sog Euthanasie ausserdem Falle psychiatrischer Verfolgung erfasst 51 Im November 2010 wies Frank Schneider Prasident der Deutschen Gesellschaft fur Psychiatrie Psychotherapie und Nervenheilkunde in einer Rede zur Aufarbeitung der Verbrechen an psychisch Kranken und geistig Behinderten im Nationalsozialismus jedoch darauf hin dass die zwangssterilisierten und ermordeten psychisch kranken Menschen bis heute nicht explizit als Opfer des NS Regimes und als Verfolgte aus rassischen Grunden anerkannt sind Er verlangte dieses Unrecht aufzuheben und das fortdauernde Leid und das Schicksal dieser Opfer auch von Seiten des deutschen Staates angemessen zu wurdigen 52 Opfer der NS Militarjustiz Bearbeiten Als Verfolgte gelten auch Geschadigte die eine ihnen zur Last gelegte Handlung in Bekampfung der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft oder in Abwehr der Verfolgung begangen haben 1 Abs 3 Nr 2 BEG In der Praambel erkennt der Gesetzgeber seit 1953 ausdrucklich die Tatsache an dass Personen die aus Grunden politischer Gegnerschaft gegen den Nationalsozialismus oder aus Grunden der Rasse des Glaubens oder der Weltanschauung unter der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft verfolgt worden sind Unrecht geschehen ist und dass der aus Uberzeugung oder um des Glaubens oder des Gewissens willen gegen die nationalsozialistische Gewaltherrschaft geleistete Widerstand ein Verdienst um das Wohl des Deutschen Volkes und Staates war Damit sollte der aktive und vielfach unter Einsatz von Leib und Leben geleistete Widerstand gegen den nationalsozialistischen Unrechtsstaat seine verdiente sittliche Wurdigung und Rechtfertigung erfahren 53 Am 14 Juli 1961 entschied der IV Zivilsenat des Bundesgerichtshofs dass ein Widerstand nur dann Honorierung verdiene wenn es sich dabei einwandfrei um eine Bekampfung des Nazistaates gehandelt habe die zumindest eine gewisse Aussicht auf Erfolg versprach Von einem Bekampfen konne nur die Rede sein wenn die Handlungsweise geeignet war der NS Gewaltherrschaft in nennenswertem Ausmass Abbruch zu tun 54 55 Mit dieser Begrundung lehnte der Senat die Entschadigung fur Gesundheitsschaden eines wegen Wehrkraftzersetzung von der Militarjustiz zu einer Haftstrafe und Bewahrung in einem Strafbataillon verurteilten Mannes ab 56 57 58 Nachdem der Deutsche Bundestag am 15 Mai 1997 eine Entschliessung angenommen hatte den Opfern der Wehrmachtsjustiz bzw ihren Angehorigen eine einmalige Leistung von 7 500 DM zu gewahren erhielten die Berechtigten nach dem Erlass zur abschliessenden Regelung der Rehabilitierung und Entschadigung von wahrend des Zweiten Weltkrieges aufgrund der Tatbestande Wehrkraftzersetzung Kriegsdienstverweigerung und Fahnenflucht Verurteilten vom 17 Dezember 1997 59 eine entsprechende Entschadigung 60 61 Die zugrunde liegenden Urteile wurden mit dem Gesetz zur Aufhebung nationalsozialistischer Unrechtsurteile in der Strafrechtspflege von 1998 aufgehoben Schadenstatbestande BearbeitenIm Zweiten Abschnitt zahlt das BEG die entschadigungspflichtigen Tatbestande Wiedergutmachungsfalle abschliessend auf 15 ff BEG Die Entschadigung fur materielle Schaden Schaden an Eigentum Vermogen und beruflichem wirtschaftlichem Fortkommen macht dabei deutlich unter 30 der Leistungen aus wahrend auf die Schaden an Leben Freiheit Korper und Gesundheit weit uber 60 der Zahlungen entfallen 62 63 64 Die Aufwendungen werden vom Bund und den Landern gemeinsam getragen 172 BEG Hat ein Verfolgter mehrere Schaden erlitten und damit mehrere Entschadigungsanspruche so werden diese auf bestimmte Art miteinander verrechnet Schaden an Leben Korper oder Gesundheit Bearbeiten Hinterbliebene von Verfolgten die getotet oder in den Tod getrieben worden sind erhalten eine Rente oder Kapitalentschadigung 15 Abs 1 16 BEG Dies gilt insbesondere fur uberlebende Ehegatten und Kinder von deportierten Personen aber auch wenn der Verfolgte in polizeilicher Schutzhaft Polizeiliche Vorbeugungshaft oder militarischer Haft Inhaftnahme durch die NSDAP Untersuchungshaft Strafhaft Konzentrationslagerhaft und Zwangsaufenthalt in einem Ghetto verstorben ist 15 Abs 2 43 BEG aber auch fur Opfer der Menschenversuche in nationalsozialistischen Konzentrationslagern Bei nicht unerheblichen Schaden an Korper oder Gesundheit insbesondere einer Beeintrachtigung der Erwerbsfahigkeit um mindestens 25 erhalten Verfolgte ausser einer finanziellen Entschadigung auch Heilverfahren und Umschulungsbeihilfe 28 31 BEG Stirbt ein Verfolgter an den Schadigungsfolgen haben seine Hinterbliebenen Anspruch auf Versorgung Zugunsten deportierter oder inhaftierter Personen wird der ursachliche Zusammenhang zwischen dem Schaden und der Verfolgung vermutet In der Sechsten Durchfuhrungsverordnung legte die Bundesregierung uber 1600 Haftstatten fest die als Konzentrationslager im Sinne des BEG anzusehen sind 65 Dazu zahlen neben den Haupt auch die KZ Aussenlager und Aussenkommandos Schaden an Freiheit Bearbeiten Entschadigt wird die Freiheitsentziehung in der Zeit von der Machtergreifung am 30 Januar 1933 bis zur bedingungslosen Kapitulation der Wehrmacht am 8 Mai 1945 Der Inhaftierung werden ein Leben unter haftahnlichen Bedingungen Zwangsarbeit unter haftahnlichen Bedingungen und die Zugehorigkeit zu einer Straf oder Bewahrungseinheit der Wehrmacht gleichgeachtet 43 BEG Verurteilungen zu Haftstrafen etwa durch Sonder oder Standgerichte mussten im Zweifel in einem Wiederaufnahmeverfahren oder nach Rechtsvorschriften zur Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts in der Strafrechtspflege aufgehoben werden 44 BEG 66 In den Besatzungszonen bereits vorhandene landesrechtliche Regelungen uber Antragsverfahren zur Aufhebung von Strafurteilen galten gemass Art 125 Nr 2 GG als partielles Bundesrecht weiter 67 Anspruch auf Entschadigung besteht auch fur Freiheitsbeschrankungen wie das Tragen des Judensterns oder ein menschenunwurdiges Leben in der Illegalitat oder unter falschem Namen 47 BEG Da 95 der fruheren Zwangsarbeiter in Osteuropa lebten 68 hatten sie wegen der Wohnsitz und Stichtagsregelungen keinen Zugang zu Entschadigungsleistungen nach dem BEG Zu ihren Gunsten wurde im Jahr 2000 die Stiftung Erinnerung Verantwortung und Zukunft errichtet 69 Schaden an Eigentum und Vermogen Bearbeiten Wurde eine im Zeitpunkt der Schadigung dem Verfolgten gehorende Sache im Reichsgebiet nach dem Stande vom 31 Dezember 1937 oder im Gebiet der Freien Stadt Danzig zerstort verunstaltet oder der Plunderung preisgegeben besteht Anspruch auf eine Entschadigung in Geld die sich nach dem Wiederbeschaffungswert bemisst insgesamt jedoch nicht mehr als 75 000 Deutsche Mark 51 52 55 BEG Das gilt auch wenn der Verfolgte seinen Hausrat im Stich lassen musste weil er inhaftiert wurde in die Illegalitat abgetaucht ausgewandert geflohen ausgewiesen oder deportiert worden ist 70 71 Daneben bestehen Anspruche auf Ruckerstattung oder Schadensersatz nach dem Bundesruckerstattungsgesetz etwa fur Arisierungen 53 BEG 72 Ausser den materiell messbaren Eigentumsschaden an beweglichen und unbeweglichen Sachen besteht auch ein Entschadigungsanspruch wenn Verfolgte an ihrem im Reichsgebiet nach dem Stande vom 31 Dezember 1937 oder im Gebiet der Freien Stadt Danzig gelegenen Vermogen geschadigt worden sind 56 BEG Damit sind insbesondere Boykottschaden gemeint ausserdem Verluste von mehr als 20 beim Umtausch von Reichsmark in fremde Valuta die ein Verfolgter bei der Vorbereitung einer Auswanderung erlitten hat ohne dass er seine Absicht zur Auswanderung dann auch hat ausfuhren konnen sowie Aufwendungen fur die Auswanderung und Ruckwanderung Leistungen von Sonderausgaben wie die Judenvermogensabgabe und Zahlung von unangemessen hohen Geldstrafen Bussen und Kosten beispielsweise bei Devisenvergehen aber auch z B bei der Zwangsliquidation von Unternehmungen eingetretene Schaden Verlust des goodwill Verschleuderung von Warenlagern 73 74 75 Dazu zahlen ausdrucklich auch Kosten aus der Aufzwingung eines Heimeinkaufsvertrages Abgaben an die Deutsche Golddiskontbank zur Erlangung einer Ausfuhrgenehmigung Dego Abgabe und die Entrichtung von Reichsfluchtsteuer 59 BEG Schaden im beruflichen und im wirtschaftlichen Fortkommen Bearbeiten Verfolgte die in der Nutzung ihrer Arbeitskraft geschadigt wurden oder den satzungs oder bedingungsgemass bestehenden Anspruch auf eine Versicherungsleistung ausserhalb der Sozialversicherung Schutz einer Lebensversicherung verloren haben 76 erhalten Entschadigung 65 127 ff BEG Die Kapitalentschadigung fur einen Schaden im beruflichen Fortkommen betragt fur den einzelnen Verfolgten maximal 40 000 Deutsche Mark 123 BEG und fur den einzelnen Versicherungsnehmer oder Bezugsberechtigten wegen eines Versicherungsschadens maximal 25 000 Deutsche Mark 133 BEG Einen Schaden im beruflichen Fortkommen erlitten etwa Angehorige selbstandiger Berufe wenn sie aus einer selbstandigen Erwerbstatigkeit einschliesslich land und forstwirtschaftlicher oder gewerblicher Tatigkeit verdrangt oder in ihrer Ausubung wesentlich beschrankt wurden also aus diesen Tatigkeiten kein Entgelt mehr erzielen konnten Eine Verdrangung aus land und forstwirtschaftlicher Tatigkeit lag etwa vor bei einer entschadigungslosen Enteignung nach dem Reichserbhofgesetz vom 29 September 1933 77 Juden wurde nach dem Gesetz zur Anderung der Gewerbeordnung fur das Deutsche Reich vom 6 Juli 1938 die Ausubung des Bewachungsgewerbes die gewerbsmassige Auskunftserteilung uber Vermogen und personliche Angelegenheiten das Handeln mit Grundstucken die Vermittlung von Immobiliarvertragen und Darlehen sowie das Gewerbe der Haus und Grundstucksverwalter die gewerbsmassige Heiratsvermittlung und das Fremdenfuhrergewerbe sowie der Hausierhandel und die Ausubung eines Gewerbes ausserhalb des Ortes der Niederlassung verboten 78 Berufsverbote betrafen ausserdem judische Anwalte und Arzte 79 aber auch Beamte die gem 4 des Gesetzes zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums nach ihrer bisherigen politischen Betatigung nicht die Gewahr dafur boten dass sie jederzeit ruckhaltlos fur den nationalen Staat eintreten Wiedereinstellung in den offentlichen Dienst konnte nach dem Gesetz zur Regelung der Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts fur Angehorige des offentlichen Dienstes vom 11 Mai 1951 80 verlangt werden Als Schaden im beruflichen Fortkommen gilt auch der Schaden den ein Verfolgter in seiner Berufsausbildung oder in seiner vorberuflichen Ausbildung durch Ausschluss von der erstrebten Ausbildung oder durch deren erzwungene Unterbrechung erlitten hat 115 BEG z B aufgrund einer reichseinheitlichen und gesetzlich sanktionierten isolierten Schulbildung fur judische Kinder nach Artikel II der Zehnten Verordnung zum Reichsburgergesetz 81 82 Bei der Beschlagnahme judischer Versicherungswerte spielte das Gesetz uber die Einziehung volks und staatsfeindlichen Vermogens vom 14 Juli 1933 eine grosse Rolle Die Versicherungsgesellschaften waren ausserdem nach 7 der Elften Verordnung zum Reichsburgergesetz vom 25 November 1941 verpflichtet 83 dem Oberfinanzamt Berlin die Versicherungsvermogen jener Personen anzuzeigen die mit der Verlegung des gewohnlichen Aufenthalts im Ausland die deutsche Staatsangehorigkeit verloren hatten und deren Vermogen damit dem Reich verfallen war Nach der Deportation konnten die Finanzbehorden dann die Ruckkaufswerte von den Versicherungsgesellschaften anfordern 84 Verfolgte sollen dafur als Kapitalentschadigung die Leistungen erhalten die ihnen ohne die Schadigung nach dem Versicherungsverhaltnis zugestanden hatten oder zustehen wurden 128 129 BEG Zustandigkeit und Verfahren BearbeitenEntschadigungsorgane Bearbeiten Die Errichtung der Entschadigungsbehorden ist Landersache Ortlich zustandig ist grundsatzlich die Entschadigungsbehorde des Landes in dem der Verfolgte am 31 Dezember 1952 seinen Wohnsitz oder dauernden Aufenthalt gehabt hat 184 185 BEG Entschadigung wird nur auf Antrag gewahrt 189 Abs 1 Satz 1 BEG Der Antrag soll gem 190 BEG enthalten Angaben zur Person und zu den wirtschaftlichen Verhaltnissen eine Darstellung des den Anspruch begrundenden Sachverhalts Angabe von Beweismitteln Angaben uber Art und Umfang des Anspruchs eine Erklarung ob und wo der Antragsteller schon fruher einen Antrag gestellt oder einen Anspruch angemeldet hat eine Erklarung uber Leistungen die im Zuge der Entschadigung fur Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung aus deutschen offentlichen Mitteln oder von einem nach burgerlichem Recht Schadensersatzpflichtigen bewirkt worden sind eine Erklarung daruber ob und mit welchem Erfolg ein Ruckerstattungsverfahren wegen eines dem Antragsteller oder seinem Rechtsvorganger vor der Entziehung gehorenden Vermogensgegenstandes anhangig gemacht worden ist Die Entschadigungsbehorde entscheidet durch Bescheid 195 BEG Soweit der geltend gemachte Anspruch abgelehnt worden ist kann der Antragsteller Klage vor dem fur den Sitz der Entschadigungsbehorde zustandigen Landgericht Entschadigungskammer erheben 210 BEG Fur Berufung und Revision sind das Oberlandesgericht Entschadigungssenat und der Bundesgerichtshof Entschadigungssenat zustandig 208 218 219 BEG Entschadigungsbehorden und gerichte ermittelt von Amts wegen alle fur die Entscheidung erheblichen Tatsachen und alle erforderlichen Beweise Zweifelhafte Tatsachen durfen zugunsten des Antragstellers fur festgestellt erachtet werden 176 BEG Die Verfahren bei den Entschadigungsbehorden und gerichten sind gebuhren und auslagenfrei 207 225 BEG Archivierung des Aktenbestands Bearbeiten Zum Nachweis der erlittenen Verfolgung wurden von den zustandigen Behorden verschiedene Lebensdokumente sowie eidesstattliche Versicherungen der Opfer selbst sowie von Zeugen eingeholt 191 Abs 4 192 BEG die die vielfaltigen staatlichen Repressions und Verfolgungsmassnahmen des NS Regimes dokumentieren und als Ersatz fur die wahrend des Zweiten Weltkriegs vielfach verloren gegangenen und vernichteten Akten dienten 85 Zur Prufung der Anspruchsberechtigungen herangezogen wurden auch Reisepasse Geburts Heirats und Taufurkunden und sogar Tonbandaufzeichnungen 86 BEG Antrage von Opfern oder Hinterbliebenen mussten in der Regel bei der Entschadigungsbehorde gestellt werden die fur den letzten Wohnsitz eines Geschadigten zustandig war Entsprechend werden auch die sogenannten Wiedergutmachungsakten regional gefuhrt Gerade diese Akten sind oftmals wichtige Quellen fur historische Recherchen besonders bei Recherchen uber Personen Es ist jedoch nicht immer leicht herauszufinden in welchem Archiv sich die Akten befinden da es keine landerubergreifende und frei zugangliche Datenbank fur Wiedergutmachungsakten gibt Einzelne Bundeslander zum Beispiel Rheinland Pfalz verfugen bis heute nicht uber ein frei zugangliches Archiv Recherchesystem im Gegensatz etwa zu Hessen das uber das Archivinformationssystem Hessen problemlos die Suche nach Wiedergutmachungsakten ermoglicht und in der Folge auch die Beantragung einer Akteneinsicht die allerdings vor Ort in einem der drei hessischen Archive erfolgen muss Ahnliches gilt fur das Land Berlin mit seiner WGA Datenbank 87 Vor diesem Hintergrund kommt der Bundeszentralkartei BZK eine besondere Bedeutung zu Sie ist das zentrale Register aller Entschadigungsverfahren nach dem Bundesentschadigungsgesetz BEG und wird vom Land Nordrhein Westfalen im Auftrag des Bundes und der Lander seit 1995 bei der Bezirksregierung Dusseldorf gefuhrt 88 Dorthin mussen alle Bundeslander die fur das Register notwendigen Daten melden In einem Merkblatt der BZK vom April 2020 hiess es dazu Zur Zeit besteht die BZK aus ca 2 Millionen Karteikarten auf denen die Namen der Antragsteller soweit davon abweichend der Verfolgten die Geburtsdaten die letzte bekannte Anschrift zum Zeitpunkt der ersten Antragstellung die Aktenzeichen der Entschadigungsverfahren sowie die fur das Verfahren zustandigen Entschadigungsbehorden verzeichnet sind Die BZK ist nach Geburtsdaten geordnet so dass die Angabe des exakten Geburtsdatums bei Anfragen unbedingt erforderlich ist Auch in der BZK kann nicht online recherchiert werden Auskunfte mussen schriftlich unter Angabe der zuvor genannten Kriterien eingeholt werden und es sind nur Auskunfte daruber moglich ob eine bestimmte Person bei einer Entschadigungsbehorde in der Bundesrepublik Deutschland einen Antrag nach dem BEG gestellt hat und unter welchen Aktenzeichen das Verfahren bei einer Entschadigungsbehorde gefuhrt wird Akteneinsicht muss dann bei den jeweiligen Landesbehorden Archiven beantragt werden zum Beispiel uber das oben erwahnte Archivinformationssystem Hessen oder die Berliner WGA Datenbank Literatur BearbeitenZum BEG Bearbeiten Ingeborg Becker Harald Huber Otto Kuster Bundesentschadigungsgesetz Bundeserganzungsgesetz zur Entschadigung fur Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung BEG vom 18 September 1953 Kommentar Vahlen 1955 Bundesentschadigungsgesetz mit Durchfuhrungsverordnungen und Nebenbestimmungen 2 erweiterte Auflage Munchen 1955 Hendrik George van Dam Heinz Loos Bundesentschadigungsgesetz Bundesgesetz zur Entschadigung fur Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung vom 29 Juni 1956 Kommentar Vahlen Berlin u a 1957 Georg Blessin Hans Giessler Bundesentschadigungsgesetz Kommentar zu der Neufassung des Bundesentschadigungsgesetzes Verlag Munchen Beck 1967 Walter Brunn Richard Hebenstreit Bundesentschadigungsgesetz BEG Schlussgesetz und Rechtsverordnungen Kommentar Nachtrag 1966 1967 Berlin Schmidt Verlag 1967 Bundesentschadigungsgesetz BEG und Schmerzensgeld In Carl Bruno Bloemertz Die Schmerzensgeldbegutachtung Leitfaden fur Arzte Juristen und Versicherungsfachleute De Gruyter 1971 S 81 ISBN 978 3 11 003636 7 Katharina van Bebber Wiedergutgemacht Die Entschadigung fur Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung nach dem Bundeserganzungsgesetz durch die Entschadigungsgerichte im OLG Bezirk Hamm Berlin Duncker und Humblot 2001 Zugl Munster Westfalen Univ Diss 2000 ISBN 3 428 10486 2 Georg Arnold Senad Hadzic Das Bundesentschadigungsgesetz BEG Zukunft braucht Erinnerung 5 Oktober 2004 Zur Wiedergutmachungspolitik Bearbeiten Bundesministerium der Finanzen in Zusammenarbeit mit Walter Schwarz Hrsg Die Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts durch die Bundesrepublik Deutschland 6 Bande Munchen 1973 ff Constantin Goschler Ludolf Herbst Hrsg Wiedergutmachung in der Bundesrepublik Deutschland Schriftenreihe der Vierteljahrshefte fur Zeitgeschichte Sondernummer Oldenbourg Munchen 1989 ISSN 0506 9408 Klaus Barwig Gunter Saathoff Nicole Weyde Hrsg Entschadigung fur NS Zwangsarbeit Rechtliche historische und politische Aspekte Baden Baden 1998 ISBN 3 7890 5687 1 Hermann Josef Brodesser u a Wiedergutmachung und Kriegsfolgenliquidation Geschichte Regelungen Zahlungen Munchen 2000 ISBN 3 406 31455 4 Hans Gunter Hockerts Wiedergutmachung in Deutschland Eine historische Bilanz 1945 2000 In Vierteljahrshefte fur Zeitgeschichte Jg 49 H 2 Munchen 2001 ISSN 0506 9408 S 169 214 Christian Reimesch Vergessene Opfer des Nationalsozialismus Zur Entschadigung von Homosexuellen Kriegsdienstverweigerern Sinti und Roma und Kommunisten in der Bundesrepublik Deutschland Berlin 2003 Gestern kein Recht heute keine Gerechtigkeit Der lange Weg zur Entschadigung von NS Unrecht Horbuch LWL Medienzentrum und Villa ten Hompel 2011 ISBN 978 3 939974 20 8 2 CDs Berthold Grzywatz Die Verfolgten des Nationalsozialismus in der deutschen Nachkriegspolitik Rendsburg 2017 Weblinks BearbeitenText des Bundesentschadigungsgesetzes Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Anderung des Bundeserganzungsgesetzes zur Entschadigung fur Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung BT Drs 1949 vom 9 Dezember 1955 Neufassung des Bundeserganzungsgesetzes zur Entschadigung fur Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung und Umbenennung unter der Uberschrift Bundesgesetz zur Entschadigung fur Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung Bundesentschadigungsgesetz BEG ausfuhrliche Darstellung der Entwicklung des Rechts der Wiedergutmachung fur Opfer nationalsozialistischer Verfolgung nach dem Zweiten Weltkrieg ab S 51 Einzelnachweise Bearbeiten Bundesministerium der Finanzen Hrsg Wiedergutmachung Regelungen zur Entschadigung von NS Unrecht 10 Mai 2022 Link zum Download PDF 7 MB Entschadigungsleistungen Deutschlands fur die Opfer des Nationalsozialismus bis 2021 in Milliarden Euro Statista Mai 2022 Johannes Tuchel Zwischen Diffamierung und Anerkennung Zum Umgang mit dem 20 Juli 1944 in der fruhen Bundesrepublik APuZ 20 Juni 2014 Protokoll der Bundestagssitzung vom 8 Mai 2008 Entschadigung fur Opfer der NS Verfolgung PDF 2 0 MB abgerufen am 30 Mai 2010 Gesetz Nr 951 zur Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts Entschadigungsgesetz vom 16 August 1949 Regierungsblatt fur Wurttemberg Baden 1949 S 187 verfassungen de abgerufen am 13 Februar 2023 vgl Funftes Kapitel Rahmenbedingungen der Wiedergutmachung in der Fruhzeit der Bundesrepublik Deutschland In Constantin Goschler Wiedergutmachung Westdeutschland und die Verfolgten des Nationalsozialismus 1945 1954 R Oldenbourg Verlag Munchen 1992 S 185 224 vgl Die Stimme Bayerns im Konzert der Bundeslander In Tobias Winstel Verhandelte Gerechtigkeit Ruckerstattung und Entschadigung fur judische NS Opfer in Bayern und Westdeutschland Oldenbourg Wissenschaftsverlag 2006 S 88 103 vgl BGBl II S 35 85 BGBl I S 1387 vgl Art I G vom 18 September 1953 BGBl I S 1387 1388 vgl BT Drs 10 6287 vom 31 Oktober 1986 S 12 vgl Anlage zu Art I des Dritten Gesetzes zur Anderung des Bundeserganzungsgesetzes zur Entschadigung fur Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung vom 29 Juni 1956 BGBl I S 559 562 Vertrag zur Regelung aus Krieg und Besatzung entstandener Fragen Uberleitungsvertrag Abgerufen am 22 Februar 2023 Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Anderung des Bundeserganzungsgesetzes zur Entschadigung fur Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung BT Drs 1949 S 73 f 85 ff Funfte Verordnung zur Durchfuhrung des Bundesentschadigungsgesetzes 5 DV BEG vom 16 Mai 1957 Camilla Bertheau Politisch unwurdig Entschadigung von Kommunisten fur nationalsozialistische Gewaltmassnahmen Bundesdeutsche Gesetzgebung und Rechtsprechung der 50er Jahre De Gruyter 2016 ISBN 978 3 11 048194 5 vgl Tobias Winstel Verhandelte Gerechtigkeit Ruckerstattung und Entschadigung fur judische NS Opfer in Bayern und Westdeutschland R Oldenbourg Verlag Munchen 2006 ISBN 978 3 486 57984 0 Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Anderung des Bundeserganzungsgesetzes zur Entschadigung fur Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung BT Drs 1949 S 76 f Zweites Gesetz zur Anderung des Bundesentschadigungsgesetzes BEG Schlussgesetz vom 14 September 1965 BGBl I S 1315 Art VIII Abs 1 BEG Schlussgesetz BGBl I S 1315 1338 vgl BT Drs 10 6287 vom 31 Oktober 1986 S 13 vgl H Paul H J Herberg Psychische Spatschaden nach politischer Verfolgung 2 erweiterte Auflage S Karger 1967 Inhaltsverzeichnis Deutscher Bundestag Renten und Leistungen fur NS Opfer im Ausland steuerfrei PDF 144 kB Hartefallregelungen mit der Jewish Claims Conference Deutsche Botschaft Tel Aviv 21 Februar 2018 Bundesministerium der Finanzen Hrsg Wiedergutmachung Regelungen zur Entschadigung von NS Unrecht 10 Mai 2022 S 16 ff Link zum Download PDF 7 MB Vereinbarung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik Bulletin 112 90 20 September 1990 Artikel 2 Ubersicht JCC abgerufen am 19 Februar 2023 Bericht der Bundesregierung uber den Stand der Abwicklung des Fonds fur Wiedergutmachungsleistungen an judische Verfolgte Stand 30 Juni 2021 BT Drs 19 32675 vom 4 Oktober 2021 vgl ausfuhrlich Sven Winkler Die soziale Entschadigung fur NS Opfer und Kriegsopfer unter dem Aspekt von Ausschlussgrunden Fachhochschule fur offentliche Verwaltung und Rechtspflege in Bayern Wasserburg am Inn 2010 S 12 ff NS Opfer Die Eingrenzung des Beschadigtenkreises nach dem BEG Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Anderung des Bundeserganzungsgesetzes zur Entschadigung fur Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung BT Drs 1949 vom 9 Dezember 1955 S 85 Die zunachst unter der Bezeichnung Kriegsfolgenschlussgesetz geplante Regelung erging 1957 als Allgemeines Kriegsfolgengesetz AKG Richtlinien fur die Vergabe von Mitteln an Verfolgte nicht judischer Abstammung zur Abgeltung von Harten in Einzelfallen im Rahmen der Wiedergutmachung vom 26 August 1981 in der Fassung vom 7 Marz 1988 sogenannter Wiedergutmachungs Dispositions Fonds WDF BAnz Nr 55 vom 19 Marz 1988 Bundesministerium der Finanzen Hrsg Wiedergutmachung Regelungen zur Entschadigung von NS Unrecht 10 Mai 2022 S 18 Link zum Download PDF 7 MB vgl auch Beirat des Wiedergutmachungs Dispositions Fonds Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages Dokumentation vom 13 November 2018 BGH Urteil vom 7 Januar 1956 IV ZR 273 55 Rz 6 ff 11 Martin Rath Von Landfahrern und Zwangsvasektomie Zigeuner vor dem Bundesgerichtshof Legal Tribune Online 21 Februar 2016 BGH Urteil vom 7 Januar 1956 IV ZR 273 55 Rz 15 BGH Urteil vom 30 April 1955 IV ZR 288 54 Frank Sparing NS Verfolgung von Zigeunern und Wiedergutmachung nach 1945 bpb 18 Marz 2014 Gemeinsames Symposium des Bundesgerichtshofs und des Zentralrats Deutscher Sinti und Roma Pressemitteilung des BGH vom 17 Februar 2016 vgl zum ganzen auch Ingo Muller Furchtbare Juristen Kindler Munchen 1987 Georg Blessin Hans Georg Ehrig Hans Wilden Bundesentschadigungsgesetze Kommentar 3 Auflage Munchen 1960 1 Rn 37 S 223 Detlef Garbe Gott mehr gehorchen als den Menschen Neuzeitliche Christenverfolgung im nationalsozialistischen Hamburg In Projektgruppe fur die vergessenen Opfer des NS Regime in Hamburg e V Hrsg Verachtet verfolgt vernichtet zu den vergessenen Opfern des NS Regimes 2 Auflage Hamburg 1988 S 173 219 Die Verfolgung der Zeugen Jehovas in Munchen 1933 1945 NS Dokumentationszentrum Munchen abgerufen am 26 Februar 2023 Hendrik Georg van Dam Heinz Loos Bundesentschadigungsgesetz Kommentar Berlin 1967 1 Rn 6 Ralf Vogl Stuckwerk und Verdrangung Wiedergutmachung nationalsozialistischen Strafjustizunrechts in Deutschland Berlin 1997 S 268 Georg Blessin Hans Giessler Bundesentschadigungs Schlussgesetz Kommentar Munchen 1967 1 Absatz 2 A1 Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Anderung des Bundeserganzungsgesetzes zur Entschadigung fur Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung BT Drs 1949 vom 9 Dezember 1955 S 86 Wolfgang Ayass Den im Nationalsozialismus verfolgten Wohnungslosen wurde bislang jede Entschadigung verweigert Sachverstandigengutachten zur Anhorung des Innenausschusses des Bundestags am 24 Juni 1987 zur Entschadigung aller Opfer des Nationalsozialismus In Deutscher Bundestag 11 Wahlperiode Innenausschuss Stenographisches Protokoll uber die 7 Sitzung des Innenausschusses Anlage 6 S 283 291 veroffentlicht in Beitrage zur nationalsozialistischen Gesundheits und Sozialpolitik Band 5 Berlin 1987 S 159 163 urn nbn de hebis 34 2007020917102 Neufassung der Richtlinien der Bundesregierung uber Harteleistungen an Opfer von nationalsozialistischen Unrechtsmassnahmen im Rahmen des Allgemeinen Kriegsfolgengesetzes AKG Harterichtlinien vom 28 Marz 2011 zuletzt geandert durch Verwaltungsvorschrift vom 21 Juni 2021 BAnz AT 28 06 2021 B1 Asoziale im Nationalsozialismus Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages Ausarbeitung vom 27 Juni 2016 S 18 ff Bundesministerium der Finanzen Wiedergutmachung Regelungen zur Entschadigung von NS Unrecht 10 Mai 2022 S 19 f Psychiatrie im Nationalsozialismus Erinnerung und Verantwortung Nicht mehr online verfugbar Deutsche Gesellschaft fur Psychiatrie Psychotherapie und Nervenheilkunde 26 November 2010 archiviert vom Original am 8 Januar 2011 abgerufen am 30 Januar 2011 Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Anderung des Bundeserganzungsgesetzes zur Entschadigung fur Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung BT Drs 1949 vom 9 Dezember 1955 S 83 f BGH Urteil vom 14 Juli 1961 IV ZR 71 61 Widerstand Front ohne Bock Der Spiegel 5 Dezember 1961 Das Widerstandsrecht des kleinen Mannes In Lena Foljanty David Johst Hrsg Fritz Bauer Kleine Schriften 1921 1961 Bd 1 Campus Verlag 2018 S 882 ff google books Gunter Saathoff Die ausgebliebene Anerkennung und Entschadigung fur die Deserteure Kriegsdienstverweigerer und Wehrkraftzersetzer unter dem NS Regime 1990 vgl auch Renate Jaeger Die NS Militarjustiz und ihre Opfer Zeitschrift fur Rechtspolitik 1996 S 49 56 BAnz Nr 2 vom 6 Januar 1998 Rehabilitierung und Entschadigung fur Deserteure unter dem NS Regime Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage BT Drs 13 10105 vom 10 Marz 1998 Otto Langels Der lange Schatten der NS Justiz Deutschlandfunk 28 Mai 2009 Bericht der Bundesregierung uber Wiedergutmachung und Entschadigung fur nationalsozialistisches Unrecht sowie uber die Lage der Sinti Roma und verwandter Gruppen BT Drs 10 6287 vom 31 Oktober 1986 S 14 16 Hermann Josef Brodesser Josef Fehn Tilo Franosch u a Wiedergutmachung und Kriegsfolgenliquidation Geschichte Regelungen Zahlungen Munchen 2000 Norbert Frei Jose Brunner Constantin Goschler Hrsg Die Praxis der Wiedergutmachung Geschichte Erfahrung und Wirkung in Deutschland und Israel Gottingen 2009 Sechste Verordnung zur Durchfuhrung des Bundesentschadigungsgesetzes 6 DV BEG vom 23 Februar 1967 BGBl I S 233 vgl Gerd J Nettersheim Die Aufhebung von Unrechtsurteilen der NS Strafjustiz Ein langes Kapitel der Vergangenheitsbewaltigung In Ernst Walter Hanack Hans Hilger Volkmar Mehle Gunter Widmaier Hrsg Festschrift fur Peter Riess zum 70 Geburtstag am 4 Juni 2002 De Gruyter 2002 S 933 ff Aufhebung nationalsozialistischer Unrechtsurteile in der Strafrechtspflege Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages Sachstand vom 15 Dezember 2016 S 5 Jan Pallokat Entschadigung fur NS Zwangsarbeit Spate Einsicht wenig Geld Deutschlandfunk 22 Marz 2020 Constantin Goschler Jose Brunner Krzysztof Ruchniewicz Philipp Ther Hrsg Die Entschadigung von NS Zwangsarbeit am Anfang des 21 Jahrhunderts Die Stiftung Erinnerung Verantwortung und Zukunft und ihre Partnerorganisationen 4 Bande Gottingen Wallstein Verlag 2012 ISBN 978 3 8353 1085 8 Gesamtwerk vgl Rainer Hank Reichsfinanzministerium Die grosse Plunderung FAZ 8 November 2010 vgl Sophia Munder Fuhring NS Raubzug Wie Nazis judische Emigranten ausplunderten NDR 8 Juni 2022 vgl Maren Janetzko Arisierungen Historisches Lexikon Bayerns 9 August 2021 Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Anderung des Bundeserganzungsgesetzes zur Entschadigung fur Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung BT Drs 1949 vom 9 Dezember 1955 S 122 ff vgl Verordnung uber den Einsatz des judischen Vermogens vom 3 Dezember 1938 RGBl S 1709 Wie sich der NS Staat judisches Eigentum einverleibte MDR 24 Juni 2022 vgl fur den Bereich der Sozialversicherung insbesondere Gesetz uber die Behandlung der Verfolgten des Nationalsozialismus in der Sozialversicherung vom 22 August 1949 WiGBl S 263 neugefasst durch Gesetz zur Anderung und Erganzung der Vorschriften uber die Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts in der Sozialversicherung vom 22 Dezember 1970 BGBl I S 1846 Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts in der Sozialversicherung Gesetzentwurf der Bundesregierung BT Drs VI 715 Schriftlicher Bericht des Ausschusses fur Arbeit und Sozialordnung 10 Ausschuss uber den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Anderung und Erganzung der Vorschriften uber die Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts in der Sozialversicherung Drucksache VI 715 BR Drs VI 1449 vgl 3 Abs 2 der Dritten Verordnung zur Durchfuhrung des Bundesentschadigungsgesetzes 3 DV BEG vom 28 April 1966 BGBl I S 300 34b GewO in der Fassung des Gesetzes vom 6 Juli 1938 RGBl I S 823 ns quellen at abgerufen am 13 Februar 2023 vgl Benno Nietzel Die Vernichtung der wirtschaftlichen Existenz der deutschen Juden 1933 1945 Ein Literatur und Forschungsbericht Archiv fur Sozialgeschichte 2009 S 561 613 BGBl I S 291 Zehnte Verordnung zum Reichsburgergesetz vom 4 Juli 1939 verfassungen de abgerufen am 13 Februar 2023 vgl Carolin Huber Judische Kindheit und Jugend im nationalsozialistischen Deutschland Eine vergleichende Studie fur die Stadte Dusseldorf und Essen Dusseldorf Univ Diss 2009 S 41 Elfte Verordnung zum Reichsburgergesetz vom 25 November 1941 verfassungen de abgerufen am 13 Februar 2023 vgl Ingo Bohle Juden konnen nicht Mitglieder der Kasse sein Versicherungswirtschaft und die judischen Versicherten im Nationalsozialismus am Beispiel Hamburg Landeszentrale fur politische Bildung Hamburg 2003 S 18 vgl Karoline Riener Die Entschadigungsakten nach dem Bundesentschadigungsgesetz in der Abteilung Rheinland des Landesarchivs NRW Chancen und Herausforderungen bei der Ubernahme Bereitstellung und Nutzung Ohne Jahr S 2 Karoline Riener Die Entschadigungsakten nach dem Bundesentschadigungsgesetz in der Abteilung Rheinland des Landesarchivs NRW Chancen und Herausforderungen bei der Ubernahme Bereitstellung und Nutzung Ohne Jahr S 5 Startseite der WGA Datenbank Berlin vgl Dezernat 15 Angelegenheiten nach dem BEG und dem Hartefonds NRW Bundeszentralkartei Bezirksregierung Dusseldorf abgerufen am 1 Februar 2023 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Normdaten Werk GND 4146942 2 lobid OGND AKS Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Bundesentschadigungsgesetz amp oldid 238424611