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Die Reichsfluchtsteuer wurde am 8 Dezember 1931 mit der Vierten Not Verordnung des Reichsprasidenten zur Sicherung von Wirtschaft und Finanzen und zum Schutze des inneren Friedens RGBl 1931 I S 699 745 1 eingefuhrt um Kapitalflucht einzudammen Die Reichsfluchtsteuer wurde bei Aufgabe des inlandischen Wohnsitzes fallig sofern das Vermogen 200 000 Reichsmark uberstieg oder das Jahreseinkommen mehr als 20 000 Reichsmark betrug Der Steuersatz wurde auf 25 Prozent des Vermogens des Steuerpflichtigen festgesetzt Vierte Verordnung des Reichsprasidenten zur Sicherung von Wirtschaft und Finanzen und zum Schutze des inneren Friedens vom 8 Dezember 1931Mit der Machtergreifung 1933 wurde sie zum Zwecke der Ausplunderung der Juden und politisch Verfolgter instrumentalisiert Die Emigration judischer Burger war von den Machthabern durchaus erwunscht Sie bekam die Funktion einer Teilenteignung 2 der judischen Emigranten die sich wegen des Verfolgungsdrucks zur Flucht aus ihrem Heimatland entschlossen hatten 3 Wenn die Emigration aufgrund burokratischer Hurden scheiterte erfolgte die vollstandige Enteignung 4 War die Hohe des Vermogens nicht feststellbar da es sich um Firmenbeteiligungen im Ausland handelte geriet das Verfahren zum Stillstand und das ganze Vermogen wurde eingezogen 5 In der Zeit des Nationalsozialismus wurden die Bemessungsgrundlagen der Reichsfluchtsteuer erheblich geandert Sie diente auch nicht mehr vorrangig dem ursprunglichen Zweck vermogende deutsche Staatsangehorige von einer Ubersiedlung ins Ausland abzuhalten Noch 1939 wurde die Emigration durch die Judenverfolgung forciert Die Lage spitzte sich dann zu Ab 23 Oktober 1941 wurde durch einen Erlass Heinrich Himmlers die Emigration nur noch ausnahmsweise genehmigt Inhaltsverzeichnis 1 Geschichtlicher Rahmen 2 Verordnung vom 8 Dezember 1931 2 1 Regelungsinhalt 2 2 Zusammenwirken mit der Devisenbewirtschaftung 3 1933 1945 4 Durchfuhrung 5 Aufhebung 1953 6 Wiedergutmachung 7 Siehe auch 8 Literatur 9 Weblinks 10 EinzelnachweiseGeschichtlicher Rahmen BearbeitenDie 1929 von den Vereinigten Staaten von Amerika ausgehende Weltwirtschaftskrise fuhrte zu Kreditkundigungen internationaler Geldgeber Deutschland hatte 1931 rund 24 Milliarden Reichsmark Auslandsschulden und musste allein im ersten Halbjahr 1931 etwa 5 25 Milliarden Reichsmark in Devisen zuruckzahlen 6 Die deutsche Regierung beschrankte den freien Kapitalverkehr und griff zu Devisenverkehrsbeschrankungen Zudem sah sie sich zu einer einschneidenden Austeritatspolitik gezwungen und erhohte die Einkommensteuer Sie loste mit diesen Massnahmen eine starke Kapitalflucht ins Ausland aus Vermogende Auswanderungswillige die als Steuerzahler auszufallen drohten sollten durch die Reichsfluchtsteuer von ihrem Vorhaben abgehalten werden und dadurch die Reichsmark geschutzt werden Der Gedanke die steuersparende Wohnsitzverlegung ins Ausland als eine unpatriotische Fahnenflucht mit einer Wegzugsbesteuerung zu belegen war nicht neu Bereits im Jahr 1918 hatte die deutsche Regierung ein Gesetz gegen die Steuerflucht RGBl I S 951 erlassen 7 dieses wurde 1925 aufgehoben 8 Verordnung vom 8 Dezember 1931 BearbeitenDie Reichsfluchtsteuer war nur eine von vielen anderen Massnahmen die in der Vierten Verordnung des Reichsprasidenten zur Sicherung von Wirtschaft und Finanzen und zum Schutze des inneren Friedens gesetzlich geregelt wurden Es ging dabei auch um Preis und Zinssenkungen Wohnungswirtschaft Sozialversicherung arbeitsrechtliche Vorschriften Haushaltssicherung und Lohnsenkung sowie Uniformverbot und Massnahmen gegen Waffenmissbrauch Regelungsinhalt Bearbeiten Als befristete Massnahme zur Kapital und Steuerflucht sollten Personen die am 31 Marz 1931 Staatsangehorige des Deutschen Reiches waren und von diesem Zeitpunkt an bis zum 1 Januar 1933 ihren Wohnsitz oder gewohnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt hatten oder verlegen wurden eine Reichsfluchtsteuer entrichten sofern sie ein steuerpflichtiges Vermogen von mehr als 200 000 Reichsmark oder ein Jahreseinkommen von uber 20 000 Reichsmark erreichten Der Steuersatz wurde auf 25 des Gesamtvermogens festgesetzt Fur Personen die zwischen dem 31 Marz 1931 und dem Inkrafttreten der Reichsfluchtsteuer ihren inlandischen Wohnsitz oder gewohnlichen Aufenthalt aufgegeben hatten entstand die Steuer ruckwirkend fur die sonstigen Steuerpflichtigen mit Wegzug 9 Ein gesonderter Steuerbescheid wurde nur auf Antrag erteilt Massgeblich war der letzte Vermogenssteuerbescheid mit Hinzurechnung bestimmter Gesellschaftsanteile und Zuwendungen von Todes wegen Im Falle einer Nichtzahlung bei Falligkeit wurden drastische Zuschlage fur jeden angefangenen halben Monat nach Falligkeit in Hohe von 5 vom Hundert des ausstehenden Betrags erhoben Befreit von der Reichsfluchtsteuer waren Auslandsbeamte und deren Familien Personen die erst nach dem 31 Dezember 1927 ihren Wohnsitz oder gewohnlichen Aufenthalt im Inland begrundet haben oder Personen bei denen das Landesfinanzamt bescheinigt hat dass der Wegzug aus Deutschland im deutschen Interesse liege oder volkswirtschaftlich zu rechtfertigen sei Fur reuige Auswanderer die spatestens zwei Monate nach Entstehung der Steuer wieder einen Wohnsitz oder gewohnlichen Aufenthalt in Deutschland nahmen fiel die Steuer nebst Zuschlagen ruckwirkend weg Verbunden mit der Ruckkehr war die rechtliche Fiktion dass innerhalb der ab Ruckkehr folgenden funf Jahre der Steuerpflichtige in Deutschland unbeschrankt steuerpflichtig galt auch wenn er ins Ausland verzog Lag ein erheblicher Teil des Vermogens des zuruckgekehrten Steuerschuldners im Ausland konnte der Fiskus Sicherheit fur die darauf im Inland zu errichtende Einkommens und Vermogenssteuer der folgenden funf Jahre verlangen Steuerpflichtigen Personen die sich dieser Abgabe zu entziehen suchten wurden Gefangnisstrafe nicht unter drei Monaten sowie Geldstrafe in unbegrenzter Hohe angedroht Sie sollten namentlich mit einem im Reichsanzeiger veroffentlichten Steuersteckbrief zur Festnahme ausgeschrieben und bei einem besuchsweisen Aufenthalt in Deutschland verhaftet werden Ihre im Inland befindlichen Vermogenswerte wurden als Sicherheit fur die ausstehende Reichsfluchtsteuer Zuschlage Geldstrafe und Kosten beschlagnahmt Allen Inlandern und inlandischen Gesellschaften war zudem verboten Zahlungen oder sonstige Leistungen an den Steuerpflichtigen zu bewirken Bewirkte ein Dritter dennoch eine Zahlung an den Steuerpflichtigen wurde er dem Reich gegenuber nur dann von der Zahlungsverpflichtung befreit wenn er gutglaubig war Personen oder Gesellschaften die Schuldner des Steuerpflichtigen waren mussten dem Finanzamt Forderungen und sonstige Anspruche des Steuerpflichtigen anzeigen Das Gesetz sollte zum Jahresende 1932 auslaufen wurde aber noch im selben Jahr RGBl I S 572 bis zum 31 Dezember 1934 verlangert 10 Zusammenwirken mit der Devisenbewirtschaftung Bearbeiten Die ordnungsgemasse Entrichtung der Reichsfluchtsteuer durch den Steuerpflichtigen hatte wegen der am 1 August 1931 durch die Verordnung des Reichsprasidenten uber die Devisenbewirtschaftung RGBl 1931 421 eingefuhrten Devisenbewirtschaftung nicht zur Folge dass der Steuerpflichtige seine nach der Entrichtung der Reichsfluchtsteuer im Inland verbliebenen Vermogenswerte ins Ausland uberfuhren durfte Die Uberfuhrung war genehmigungspflichtig und durfte nur uber Sperrmark Konten der Deutschen Golddiskontbank oder speziellen Aussenhandelsbanken erfolgen 1933 1945 BearbeitenDie bestehende Verordnung zur Reichsfluchtsteuer wurde mit dem Gesetz uber Anderung der Vorschriften uber die Reichsfluchtsteuer vom 18 Mai 1934 RGBl 1934 I S 392 393 11 wesentlich geandert und wahrend der Zeit des Nationalsozialismus sechsmal verlangert 12 und letztmals am 9 Dezember 1942 RGBl I S 682 unbefristet fortgeschrieben Eine schwerwiegende Veranderung bestand darin dass 1934 die genannte Vermogensgrenze von vorher 200 000 Reichsmark auf nunmehr 50 000 Reichsmark herabgesetzt wurde 13 Zudem wurden die Bemessungsgrundlagen zu Ungunsten der Emigranten verandert 14 Damit war ein weit grosserer Personenkreis von der Zwangsabgabe betroffen Die Reichsfluchtsteuer die ursprunglich auf diejenigen zielte die freiwillig und um die eigene Steuerlast zu mindern ins Ausland ubersiedelten betraf nun alle die aufgrund von Gewalt KZ Haft und Beeintrachtigung ihrer Erwerbstatigkeit bis hin zum Beschaftigungsverbot ihr Heimatland verlassen wollten oder mussten hauptsachlich Juden aber auch nichtjudische Gegner des Nationalsozialismus Vor 1933 war das Steueraufkommen aus der Reichsfluchtsteuer wenig bedeutsam gewesen es betrug im zweiten Rechnungsjahr nur knapp 1 Million Reichsmark 15 Mit Beginn der durch Terror eingeleiteten Fluchtbewegung wurde die Reichsfluchtsteuer zu einem bedeutenden Teil im Reichshaushalt Insgesamt zog der NS Staat durch die Fluchtsteuer 941 Millionen Reichsmark ein 16 Nach Schatzungen stammt diese Summe zu uber 90 von rassenideologisch verfolgten Emigranten 17 Erhebungszeitraum Steueraufkommen in RM 18 1932 33 1 000 0001935 36 45 000 0001936 37 70 000 0001937 38 81 000 0001938 39 342 000 000Durchfuhrung BearbeitenEine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts mit der die Zahlung der Reichsfluchtsteuer und anderen Steuern bestatigt wurde war die Voraussetzung zur legalen standigen Ausreise Bei Verdacht einer Ausreiseabsicht konnten die Devisenstellen der Finanzamter ab 1934 eine Sicherheitsleistung in Hohe der geschatzten Reichsfluchtsteuer fordern Ein engmaschiges Netz entstand um Fluchtabsichten aufdecken zu konnen Die Reichspost meldete Nachsendeauftrage von Juden Spediteure sollten Umzuge melden Notare Immobilienverkaufe anzeigen und Lebensversicherungen erbetene Ruckkaufe melden Mit der Gestapo wurden Post und Telefonuberwachung einzelner Verdachtigter vereinbart 19 Im Luftverkehr wurde zum Beispiel durch die Luftaufsicht Flugplatzzwang und administrative Massnahmen wie das Hauptflugbuch eine engmaschige Kontrolle geschaffen um eine Reichsflucht uber Flugzeuge zu verhindern 20 Mit der Zahlung der Reichsfluchtsteuer war jedoch nicht verbunden dass das weitere Vermogen und Hab und Gut ins Exil mitgenommen werden konnte Die Freigrenze fur Devisen wurde 1934 auf 10 Reichsmark festgesetzt Bank und Wertpapierguthaben wurden auf Sperrkonten ubertragen und konnten nur gegen hohe Abschlage ins Ausland transferiert werden Fur Umzugsgut das nach dem 1 Januar 1933 angeschafft worden war musste eine so genannte Dego Abgabe bei der Deutschen Golddiskontbank entrichtet werden Aufhebung 1953 BearbeitenDie Vorschriften uber die Reichsfluchtsteuer wurden durch das Gesetz zur Aufhebung uberholter steuerrechtlicher Vorschriften vom 23 Juli 1953 BStBl 1953 I S 276 aufgehoben Ein im Kabinett umstrittener ersatzweiser Gesetzesentwurf gegen die Kapitalflucht wurde nicht im Deutschen Bundestag eingebracht da samtliche Massnahmen die gegen die Kapitalflucht getroffen werden konnten bereits im Gesetz Nr 53 der britischen und amerikanischen Militarregierung anderen Verordnungen sowie in zahlreichen Einzelbestimmungen uber die Devisenbewirtschaftung enthalten waren 21 1973 wurde das Aussensteuergesetz eingefuhrt das die Verschiebung von Einkommen oder Vermogen in das Ausland und die daraus resultierende Verringerung des inlandischen Steueraufkommens verhindern oder erschweren soll Wiedergutmachung BearbeitenDas fur die westlichen Besatzungszonen massgebliche amerikanische Militarregierungsgesetz Nr 59 von 1947 bestimmte in Artikel 19 dass die Reichsfluchtsteuer zu erstatten sei soweit sie auf verfolgungsbedingte Emigration zuruckgefuhrt werden konne Im Rahmen der deutschen Wiedergutmachungspolitik nach dem Zweiten Weltkrieg sah das Bundesentschadigungsgesetz BEG in der Fassung vom 18 September 1953 in 21 Abs 5 fur Steuerbetrage bis zu 50 000 Reichsmark eine Umrechnung im Verhaltnis 10 2 in Deutsche Mark vor daruber hinausgehende Betrage im Verhaltnis 10 1 bis zu einem Hochstbetrag von 30 000 Reichsmark Neben der Reichsfluchtsteuer galten auch die Kosten aus der Aufzwingung eines Heimeinkaufsvertrages die Dego Abgabe sowie die Judenvermogensabgabe als entschadigungspflichtige verfolgungsbedingte Sonderabgaben Im BEG von 1956 wurde die Begrenzung auf Hochstbetrage in 59 aufgehoben der Umrechnungskurs fur Geldanspruche aus der Zeit vor der Wahrungsreform in 11 aber beibehalten 22 Im Gegensatz zur westlichen Entschadigung gab es von Ausnahmen abgesehen in der DDR keine Ruckerstattung von Vermogen oder Immobilien Der SED Politiker Paul Merker wurde im Marz 1955 vom Obersten Gericht der DDR zu acht Jahren Zuchthaus verurteilt weil er sich fur Entschadigungszahlungen an Uberlebende des Holocaust und fur die Ruckerstattung arisierten Eigentums ausgesprochen hatte Die ablehnende Haltung der DDR in Entschadigungsfragen wurde nach der Wiedervereinigung mit Zahlungen aus dem sog Artikel 2 Fonds Hartefonds fur judische Verfolgte zugunsten von Geschadigten die bis dahin von Leistungen nach dem BEG ausgeschlossen waren uberwunden Siehe auch BearbeitenAuswandererabgabe Sperrmark Gesetz gegen Verrat der Deutschen Volkswirtschaft Steueranpassungsgesetz von 1934 Aktion 3 Ha avara Abkommen WegzugsbesteuerungLiteratur BearbeitenAxel Drecoll Der Fiskus als Verfolger Die steuerliche Diskriminierung der Juden in Bayern 1933 1941 42 Oldenbourg Wissenschaftsverlag Munchen 2009 ISBN 978 3 486 58865 1 Volltext online verfugbar Martin Friedenberger Karl Dieter Gossel Eberhard Schonknecht Hrsg Die Reichsfinanzverwaltung im Nationalsozialismus Darstellung und Dokumente Veroffentlichungen der Gedenk und Bildungsstatte Haus der Wannsee Konferenz Band 1 Edition Temmen Bremen 2002 ISBN 3 86108 377 9 Martin Friedenberger Fiskalische Ausplunderung Die Berliner Steuer und Finanzverwaltung und die judische Bevolkerung 1933 1945 Zentrum fur Antisemitismusforschung Reihe Dokumente Texte Materialien Band 69 Metropol Verlag Berlin 2008 ISBN 978 3 938690 86 4 Zugleich Technische Universitat Berlin Dissertation 2007 Dorothee Mussgnug Die Reichsfluchtsteuer 1931 1953 Schriften zur Rechtsgeschichte Band 60 Duncker amp Humblot Berlin 1993 ISBN 3 428 07604 4 Gabriele Anderl Dirk Rupnow Die Zentralstelle fur judische Auswanderung als Beraubungsinstitution Munchen 2004Weblinks BearbeitenErlass der Reichsfluchtsteuer im Reichsgesetzblatt 1931 spater immer wieder verlangert Einzelnachweise Bearbeiten alex onb ac at Martin Friedenberger et al Hrsg Die Reichsfinanzverwaltung im Nationalsozialismus 2002 S 12 Gaby Zurn Forcierte Auswanderung und Enteignung 1933 bis 1941 Beispiele Hamburger Juden In Arno Herzig Hrsg Die Juden in Hamburg von 1590 bis 1990 Band 2 Wissenschaftliche Beitrage der Universitat Hamburg zur Ausstellung Vierhundert Jahre Juden in Hamburg Dolling und Galitz Hamburg 1991 ISBN 3 926174 25 0 S 487 497 hier S 489 Bernhard Koch Die Holzhandlung Gebruder Freundlich in Ins Licht geruckt Judische Lebenswege im Munchner Westen Unveranderte Neuauflage Herbert Utz Verlag Munchen 2014 ISBN 978 3 8316 8023 8 S 91 Bernhard Koch Die Holzhandlung Gebruder Freundlich in Ins Licht geruckt Judische Lebenswege im Munchner Westen S 91 Christoph Franke Die Rolle der Devisenstellen bei der Enteignung der Juden In Katharina Stengel Hrsg Vor der Vernichtung Die staatliche Enteignung der Juden im Nationalsozialismus Wissenschaftliche Reihe des Fritz Bauer Instituts Band 15 Campus Verlag Frankfurt am Main u a 2007 ISBN 978 3 593 38371 2 S 80 93 hier S 80 Auszug aus dem Gesetz gegen die Steuerflucht vom 26 Juli 1918 einschl Strafvorschriften Susanne Meinl Jutta Zwilling Legalisierter Raub Die Ausplunderung der Juden im Nationalsozialismus durch die Reichsfinanzverwaltung in Hessen Wissenschaftliche Reihe des Fritz Bauer Instituts Band 10 Campus Verlag Frankfurt am Main u a 2004 ISBN 3 593 37612 1 S 40 Dorothee Mussgnug Die Reichsfluchtsteuer 1993 RGBl I S 572 alex onb ac at abgerufen am 4 Oktober 2019 RGBl 1934 I S 392 393 alex onb ac at abgerufen am 4 Oktober 2019 Dorothee Mussgnug Die Reichsfluchtsteuer 1993 S 33 zur Kaufkraft siehe Reichsmark Einzelheiten bei Susanne Meinl Jutta Zwilling Legalisierter Raub Die Ausplunderung der Juden im Nationalsozialismus durch die Reichsfinanzverwaltung in Hessen Wissenschaftliche Reihe des Fritz Bauer Instituts Band 10 Campus Verlag Frankfurt am Main u a 2004 ISBN 3 593 37612 1 S 299 Martin Friedenberger et al Hrsg Die Reichsfinanzverwaltung im Nationalsozialismus 2002 S 13 und Dok S 30 Christiane Kuller Burokratie und Verbrechen Antisemitische Finanzpolitik und Verwaltungspraxis im nationalsozialistischen Deutschland Munchen 2013 ISBN 978 3 486 71659 7 S 200 Martin Friedenberger et al Hrsg Die Reichsfinanzverwaltung im Nationalsozialismus 2002 S 13 Raul Hilberg Die Vernichtung der europaischen Juden Band 1 Fischer Verlag 1982 ISBN 3 596 24417 X S 106ff Martin Friedenberger et al Hrsg Die Reichsfinanzverwaltung im Nationalsozialismus 2002 S 14 Luftamt Darmstadt wird aufgelost 1 April 1935 Zeitgeschichte in Hessen Stand 1 April 2019 In Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen LAGIS Bundesarchiv und Bundesarchiv 249 Kabinettssitzung am 23 September 1952 Dorothee Mussgnug Die Reichsfluchtsteuer S 65 f Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Reichsfluchtsteuer amp oldid 235172181