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Dieser Artikel oder nachfolgende Abschnitt ist nicht hinreichend mit Belegen beispielsweise Einzelnachweisen ausgestattet Angaben ohne ausreichenden Beleg konnten demnachst entfernt werden Bitte hilf Wikipedia indem du die Angaben recherchierst und gute Belege einfugst Das Begriffspaar unbeschrankte bzw beschrankte Steuerpflicht bezeichnet den Umfang in dem Einkommen oder Vermogen einer Person besteuert werden Inhaltsverzeichnis 1 Einkommensteuer 1 1 Unbeschrankte Einkommensteuerpflicht 1 2 Beschrankte Einkommensteuerpflicht 1 3 Erweiterte beschrankte Steuerpflicht 2 Korperschaftsteuer 3 Erbschaft und SchenkungsteuerEinkommensteuer BearbeitenUnbeschrankte Einkommensteuerpflicht Bearbeiten Bei unbeschrankt Steuerpflichtigen sog Steuerinlandern unterliegt das Welteinkommen des Steuerpflichtigen der Einkommensteuerpflicht Unbeschrankt einkommensteuerpflichtig sind gemass 1 Einkommensteuergesetz naturliche Personen die in Deutschland einen Wohnsitz oder ihren gewohnlichen Aufenthalt haben deutsche Auslandsbedienstete einschliesslich ihrer Angehorigen die aus einer offentlichen Kasse entlohnt werdenAuf Antrag werden naturliche Personen als unbeschrankt steuerpflichtig behandelt wenn sie zwar nicht in Deutschland leben aber ihre Einkunfte zu mindestens 90 Prozent der deutschen Einkommensteuer unterliegen oder ihre auslandischen Einkunfte nicht uber dem Grundfreibetrag liegen Besteuert ein anderes Land dieselben Einkunfte Doppelbesteuerung sieht 34 c Abs 1 EStG vor dass die auslandische Steuer auf diese Einkunfte unter den dort genannten Voraussetzungen auf die deutsche Einkommensteuer angerechnet wird soweit die Doppelbelastung nicht durch ein Doppelbesteuerungsabkommen verhindert wird Beschrankte Einkommensteuerpflicht Bearbeiten Beschrankt steuerpflichtig ist wer in Deutschland Einkunfte erzielt aber weder einen Wohnsitz noch seinen gewohnlichen Aufenthalt in Deutschland hat 49 EStG Doppelbesteuerungsabkommen sind zu beachten Nach fruherem Recht unterlagen die beschrankt steuerpflichtigen Einkunfte einer Mindeststeuer von 25 sowie weitgehender Beschrankungen bei der Berucksichtigung von Betriebsausgaben und Werbungskosten Seit 2008 ist die Mindestbesteuerung weggefallen und Betriebsausgaben sowie Werbungskosten sind zu berucksichtigen wenn sie mit den inlandischen Einkunften in wirtschaftlichem Zusammenhang stehen Sonderausgaben sind weiterhin vom Abzug ausgeschlossen Die Besteuerung erfolgt nunmehr wie bei unbeschrankter Steuerpflicht wobei aber wiederum mit Ausnahme der Einkunfte aus nichtselbstandiger Arbeit dem zu versteuernden Einkommen der Grundfreibetrag hinzugefugt wird 50 Abs 1 EStG Weiterhin erfolgt eine Quellenbesteuerung bestimmter beschrankt steuerpflichtiger Einkunfte nach 50a EStG wie z B fur Kunstler Sportler oder Aufsichtsrate Erweiterte beschrankte Steuerpflicht Bearbeiten Daneben gibt es noch die zeitlich beschrankte erweitert beschrankte Steuerpflicht fur deutsche Auswanderer in ein Niedrigsteuerland oder eine Steueroase Hier werden alle Einkunfte der Einkommensteuer unterworfen die nicht Auslandische Einkunfte sind dies sind die Katalogeinkunfte entsprechend der allgemein beschrankten Einkommensteuerpflicht sowie hieruber hinausgehende weitere Einkunfte die aus dem Inland stammen zum Beispiel Guthabenzinsen aus einem Sparbuch Hinzu treten bestimmte Einkunfte zwischengeschalteter auslandischer Gesellschaften die kraft der aussensteuerrechtlichen Anordnung wie inlandische Einkunfte behandelt werden 5 AStG Korperschaftsteuer BearbeitenUnbeschrankt korperschaftsteuerpflichtig sind die in 1 KStG aufgefuhrten Kapitalgesellschaften usw mit Geschaftsleitung oder Sitz in Deutschland Die unbeschrankte Steuerpflicht erstreckt sich bei der Korperschaftsteuer auf das Welteinkommen Beschrankte Steuerpflicht liegt vor wenn sich weder Geschaftsleitung noch Sitz in Deutschland befinden 2 KStG Die beschrankte Steuerpflicht erfasst lediglich die in der Bundesrepublik erzielten Einnahmen Erbschaft und Schenkungsteuer BearbeitenUnbeschrankte Steuerpflicht besteht wenn entweder der Erblasser der Schenker oder der Erwerber Steuerinlander sind wobei die unbeschrankte Steuerpflicht unter den gleichen Voraussetzungen wie bei der Einkommensteuer eintritt zudem als erweiterte unbeschrankte Steuerpflicht noch bei deutschen Staatsangehorigen funf Jahre nach ihrem Wegzug aus Deutschland nachwirkt Dann ist der gesamte Vermogensanfall steuerpflichtig sonst nur der Vermogensanfall der in Inlandsvermogen im Sinne des 121 BewG besteht oder in einem Nutzungsrecht an solchen Gegenstanden 2 Abs 1 ErbStG Daneben kennt das Aussensteuerrecht auch eine erweiterte beschrankte Erbschaftsteuerpflicht die unter den gleichen Voraussetzungen wie die entsprechende einkommensteuerrechtliche Pflicht eintritt Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Unbeschrankte und beschrankte Steuerpflicht Deutschland amp oldid 227485919