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Die Golddiskontbank auch Deutsche Golddiskontbank oder abgekurzt Dego war eine 1924 gegrundete teilstaatliche Spezialbank die die deutsche Exportindustrie durch Finanzierung von Rohstoffimporten fordern sollte Sie wurde ab 1945 liquidiert Vorzugsaktie uber 1000 RM der Deutschen Golddiskontbank vom 24 August 1939 Inhaltsverzeichnis 1 Die Errichtung der Deutschen Golddiskontbank 2 Aufbau und Entwicklung der Golddiskontbank 3 Die Tatigkeit der Golddiskontbank 1933 1945 4 Liquidation 5 Personen 6 Literatur 7 Weblinks 8 EinzelnachweiseDie Errichtung der Deutschen Golddiskontbank BearbeitenMit Hilfe der neu zu grundenden Goldnotenbank so der erste Name der spateren Deutschen Golddiskontbank sollten nach dem Plan des damaligen Reichsbankprasidenten Hjalmar Schacht durch Ausgabe von Aktien an vor allem auslandische Banken Devisen nach Deutschland gelangen Die Golddiskontbank erhielt bei ihrer Unternehmensgrundung zudem das Recht zur Notenausgabe von dem sie aber nie Gebrauch gemacht hat Sie sah sich nicht als Wahrungsbank sondern als eine Diskont und Kredit bank Die primaren Aufgaben und Ziele der Golddiskontbank waren bei ihrer Errichtung am 19 Marz 1924 Die deutsche Wirtschaft wieder in Schwung zu bringen Kredite zu vergeben um vor allem den Exporthandel zu unterstutzen und die benotigten Rohstoffe oder andere Waren zu kaufen ohne dafur mit Reichsmark oder Rentenmark bezahlen zu mussen dem Reich die notigen Geldmittel zu erwirtschaften um die anfallenden Reparationsleistungen zu bezahlen und die Stabilitat der Wahrung zu sichern Im Vorfeld gab es vielfaltige Diskussionen hinsichtlich einer vollstandigen Leistung der Reparationen Es gab Befurchtungen dass die Goldnotenbank nur mehr eine Reparationsbank sein wurde Die Absicht sich mit Gold und Devisen aus dem Ausland zu versorgen weckte unter anderem die Befurchtung sich vom Ausland abhangig zu machen und ihm somit grosse Mitspracherechte in Finanz und Wirtschaftsbelangen einzuraumen es wurde als vorteilhafter und nachhaltiger angesehen wenn sich die deutsche Wirtschaft aus eigener Kraft erholen wurde Das Hauptaufgabengebiet lag bei der Gewahrung von Krediten an deutsche Exporteure Die Kredite wurden diesen zu Zinssatzen zur Verfugung gestellt die weit unter den ublichen Satzen lagen Die dazu notigen Mittel beschaffte sich die Golddiskontbank durch den Abschluss von Rediskont abkommen im Ausland sofern sie nicht dem eigenen Grundkapital entnommen wurden Aufbau und Entwicklung der Golddiskontbank BearbeitenDie Einlagen fur das Grundkapital der Golddiskontbank erfolgten in Pfund Sterling mit der Begrundung dass das Pfund eine starke und in der Bankenwelt angesehene Wahrung darstellte und letztlich die deutsche Wirtschaft vom englischen Finanzmarkt abhangig sei Ausserdem sollte auf diese Weise der Anreiz fur auslandische Banken erhoht werden und somit eine Beteiligung attraktiver erscheinen Das Grundkapital der Golddiskontbank betrug 10 Millionen Pfund was 200 Millionen Goldmark entsprach Die Aktien wurden zu je 10 Pfund Sterling begeben und waren aufgeteilt in zwei Gruppen A und B Die Gruppe A bezahlte die eine Halfte in Hohe von 5 Millionen Pfund Sterling Dieser Teil wurde komplett von der Reichsbank ubernommen und eingezahlt Die 5 Millionen Pfund Sterling die die Aktien der Gruppe B umfassten wurden von einem Bankenkonsortium aufgekauft das sich ausschliesslich aus deutschen Banken zusammensetzte Dieses Konsortium gab die Aktien im In und Ausland zur offentlichen Zeichnung frei Damit die Majoritat des Stimmenverhaltnisses nicht verloren ging hatte die Reichsbank auch vom Aktienpaket B einen Teil erworben Um jene 5 Millionen Pfund Sterling aufbringen zu konnen hatte die Reichsbank einen langfristigen Kredit bei der Bank of England aufgenommen Theoretisch hatte die Bank ferner das Recht zur Ausgabe von Banknoten uber einen Gesamtbetrag von 5 Millionen Pfund 100 Millionen Goldmark ein Recht von dem die Bank aber nie Gebrauch machte Das Notenausgaberecht konnte durch die Reichsbank entzogen werden sollte aber spatestens am 31 Dezember 1934 erloschen In der Tat wurde bereits wenige Monate nach Grundung der Bank mit Inkrafttreten des Reichsbankgesetzes vom 30 August 1924 das Recht der Notenausgabe aufgehoben 1 Die Golddiskontbank war von jeglichen Reichs Landes und Gemeindesteuern befreit Sie erhob den Anspruch der Unabhangigkeit von politischer Einflussnahme und ihre Geschafte sollten einer strikten Trennung von den offentlichen Finanzen unterworfen sein Es durften keine Kredite an das Reich die Lander oder die Gemeinden vergeben werden Nach Bemuhungen von Reichsbankprasident Schacht wurden die Geschafte der Golddiskontbank allerdings erweitert so dass sie ab dem Fruhjahr 1927 schliesslich zur Verwaltung offentlicher Gelder hinzugezogen wurde Die Organe der Golddiskontbank bestanden aus Vorstand Aufsichtsrat Beirat und Generalversammlung Die Reichsbank stellte ihre Organisation und Verwaltung zur Verfugung Die rechtlichen Vorgaben waren die gleichen wie fur die anderen deutschen Notenbanken Bei Grundung der Bank gab es die Befurchtung dass auslandische Banken Vertreter in Aufsichtsrat oder Verwaltung der Bank entsenden wurden und so indirekt bzw direkt auf die deutsche Finanzpolitik Einfluss nehmen konnten Obwohl dies am Anfang tatsachlich von den alliierten Machten die die Golddiskontbank nur als vorubergehende Losung auf dem Weg zu einer Wahrungsbank sahen vorgesehen war kam es nicht dazu Samtliche Stellen und Posten in der Verwaltung wie auch im Aufsichtsrat wurden von Mitarbeitern der Reichsbank besetzt Die Golddiskontbank erhielt im Zuge der Wahrungsstabilisierung zusatzliche Aufgaben samtliche Anteile wurden von der Reichsbank erworben Im Jahre 1926 etwa hatte die Golddiskontbank mittelfristige Pfandbriefe 3 5 Jahre der Rentenbankkreditanstalt zu einem sehr niedrigen Zinssatz ubernommen Auch fehlte es speziellen Sektoren der Wirtschaft wie z B der Landwirtschaft an Moglichkeiten zur Aufnahme von langfristigem Kapital Das Hauptbetatigungsfeld lag aber immer noch in der Kreditgewahrung an deutsche Exporteure von Industrieprodukten Die Mittel hierfur erwirtschaftete die Golddiskontbank durch den Abschluss von Rediskontabkommen Seit Ende desselben Jahres begab die Golddiskontbank auch sogenannte Solawechsel um den uberfullten kurzfristigen Geldmarkt zu entlasten Per Gesetz vom 1 Dezember 1930 wurde die Golddiskontbank umgestaltet 2 Die Bankenkrise vom Juli 1931 erzeugte eine erhohte Kreditnachfrage Durch unverhaltnismassig viele Kreditkundigungen aus dem Ausland entstand eine Vertrauenskrise in die inlandische Finanzwelt die zu einer Kreditnot fuhrte die wiederum eine erhohte Nachfrage nach zinsgunstigen Krediten bei der Golddiskontbank zur Folge hatte Im Geschaftsbericht des Jahres wird von einer beispiellosen Krise gesprochen Damit der Golddiskontbank fur diese Aufgabe mehr Kapital zufliessen konnte wurden Aktien der Gruppe C begeben die das Grundkapital um 200 Millionen Reichsmark erhohten und die vollstandig von der Reichsbank aufgekauft wurden Dieses Geld wurde dazu verwendet die in Schwierigkeiten geratenen Banken zu sanieren Unter anderem wurden in diesem Jahr Bereitschaftskredite in Anspruch genommen z B ein Kredit in Hohe von 50 Millionen Dollar bei der International Acceptance Bank New York der dann uber die Golddiskontbank der Reichsbank zur Verfugung gestellt wurde In diesem Krisenjahr wurde unter Mitwirkung der Golddiskontbank ein Stillhalteabkommen mit auslandischen Banken geschlossenen Die Vertragspartner auf deutscher Seite waren die Reichsbank und ein Stillhalteausschuss der deutschen Wirtschaft Das Abkommen gewahrleistete den deutschen Banken ein Nichtabrufen Stillhalten von Krediten seitens auslandischer Banken Die Golddiskontbank ubernahm fur einen Teil der Kredite die Garantien die wiederum durch Garantien der deutschen Wirtschaft ruckgedeckt wurden Das Stillhalteabkommen wurde durch das Kreditabkommen 1932 erganzt und bis 1954 jahrlich erneuert Die Tatigkeit der Golddiskontbank 1933 1945 BearbeitenNach der Machtubernahme durch die Nationalsozialisten spielte die Golddiskontbank auch bei der Rustungsfinanzierung eine Rolle Die eigens zu diesem Zweck kreierten Mefo Wechsel wurden namlich nicht direkt am Geldmarkt untergebracht sondern indirekt in Form von Block und Solawechseln der Golddiskontbank platziert 3 Die Devisenbestimmungen fur judische Fluchtlinge schliesslich eroffneten einen neuen Tatigkeitsbereich fur die Bank Juden die die Absicht hatten auszuwandern mussten ihre Wertpapiere direkt der Preussischen Staatsbank zur Verfugung stellen sofern sie diese nicht bei ihrer Hausbank beliessen die ihrerseits die Wertpapiere in ein Sperrdepot zugunsten der Preussischen Staatsbank umlegte Die Preussische Staatsbank fungierte in dieser Tatigkeit als Treuhanderin des Reichswirtschaftsministeriums verkaufte die Wertpapiere und uberwies den Erlos auf ein Konto bei der Golddiskontbank zugunsten des Reichswirtschaftsministeriums Die Golddiskontbank die auf Rechnung des Reichswirtschaftsministeriums arbeitete verminderte den Gegenwert der Devisen um einen vom Reichswirtschaftsministerium vorgegebenen Abschlag Das um diesen Betrag verminderte Guthaben wurde anschliessend wieder der Hausbank des Auswanderers in Devisen zur Verfugung gestellt Die Auswanderer verloren jegliche Rechte an den Wertpapieren wenn diese einmal auf das Sonderdepot Reichswirtschaftsministerium Ausfuhrforderungsfonds Kapitaltransfer bei der Preussischen Staatsbank uberwiesen worden waren Die Golddiskontbank war ferner in Transaktionen involviert die Barbetrage und Umzugsgut judischer Auswanderer betrafen Wenn beispielsweise Barbetrage uberwiesen werden sollten hatte die Hausbank des judischen Auswanderers die Betrage an die Golddiskontbank zu uberweisen die diese dann einem Konto des Reichswirtschaftsministeriums gutschrieb Die Golddiskontbank wiederum uberwies dann den um einen betrachtlichen Abschlag verminderten Gegenwert in Devisen zuruck Umzugsgut und sonstige Vermogensgegenstande durften nur mit Genehmigung der zustandigen Devisenstelle ins Ausland gebracht werden Die Genehmigung wurde nur dann erteilt wenn eine so genannte Dego Abgabe an das Reichswirtschaftsministerium bezahlt wurde das zu diesem Zweck ein Konto bei der Golddiskontbank unterhielt Wahrend des Krieges begab die Golddiskontbank weiterhin Solawechsel ausserdem ubernahm sie verstarkt Kurssicherungsgeschafte Dazu vergab die Golddiskontbank Kredite zur Sicherung von Forderungen deren Einlosung durch den Krieg unsicher geworden waren 4 Liquidation BearbeitenDie Deutsche Golddiskontbank war durch Gesetz vom 19 Marz 1924 als Tochter der Reichsbank in Form einer Aktiengesellschaft gegrundet worden 85 des Grundkapitals von 600 Millionen RM hatten sich im Besitz der Reichsbank befunden deren Grundkapital in Hohe von 150 Millionen RM wiederum von privaten z T auch auslandischen Anteilseignern gehalten wurde Beide Institute wurden 1945 stillgelegt und ihre Funktionen auf Nachfolgeinstitute ubertragen oder ganzlich aufgehoben Der Gesetzentwurf uber die Liquidation der Deutschen Reichsbank und der Deutschen Golddiskontbank sah die Auflosung der Institute und Entschadigung der Anteilseigner nach dem durch die Wahrungsreform 1948 geschaffenen Umstellungsrecht vor 5 Durch das Gesetz uber die Liquidation der Deutschen Reichsbank und der Deutschen Golddiskontbank vom 2 August 1961 wurde die seit 1945 ruhende Dego mit Wirkung vom 1 Oktober 1961 aufgelost und nach aktienrechtlichen Grundsatzen abgewickelt Die abzufindenden privaten Aktionare waren zumeist auslandische Dego Anteilseigner die uber 1 7 der Aktien verfugten 6 Liquidationsschluss war am 30 September 1969 Die Aktien gingen durch Ankauf in den Besitz der Bundesbank uber mit der Verwaltung der Konten der ehemaligen Golddiskontbank wurde die Oberfinanzdirektion Berlin betraut 7 Personen BearbeitenRudolf Lob Mitglied des Aufsichtsrats und Arbeitsausschusses des Aufsichtsrats ab 1924 Georg von Simson Mitglied des Aufsichtsrats und Arbeitsausschusses des Aufsichtsrats ab 1924 Hermann Kissler Mitglied des Aufsichtsrats ab 1924 Hermann Junne Vorstandsvorsitzender 1939 bis 1945Literatur BearbeitenHaus Rudolf Die Deutsche Golddiskontbank Koln 1959 Stucken Rudolf Deutsche Geld und Kreditpolitik 3 Auflage Tubingen 1964 Whale Philip Barrett Joint Stock Banking in Germany A Study of the German Creditbanks Before and After the War Nachdruck d Ausgabe v 1930 London 1968 online Gabler Bank Lexikon Handworterbuch fur das Banken und Sparkassenwesen mit Bankenverzeichnis 9 Auflage Wiesbaden 1983 Handbuch der deutschen Aktiengesellschaften Jg 48 1943 Band 4 Weblinks BearbeitenDokumente und Zeitungsartikel zur Golddiskontbank in den Historischen Pressearchiven der ZBWEinzelnachweise Bearbeiten Reichsbankgesetz Vom 30 August 1924 In Reichsgesetzblatt Teil II Nr 32 1924 S 235 246 Verordnung des Reichsprasidenten zur Sicherung von Wirtschaft und Finanzen Vom 1 Dezember 1930 In Reichsgesetzblatt Teil I Nr 47 1930 S 591 f Rudolf Stucken Deutsche Geld und Kreditpolitik 1914 bis 1963 S 152 f sowie W Dieben Die innere Reichsschuld seit 1933 In Finanz Archiv N F Bd XI 1949 S 692 Bundesarchiv R 182 Bundesarchiv Kabinettsprotokoll der Bundesregierung vom 2 Juli 1957 1 Bundesarchiv 2 Bundesarchiv R 182 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Golddiskontbank amp oldid 228124415