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Rediskont oder Rediskontierung war im Bankwesen der Weiterverkauf eines Wechsels den ein Kreditinstitut seinerseits im Rahmen des Diskontgeschafts zuvor von seinen Bankkunden angekauft hat an eine Zentralbank Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines 2 Rechtsfragen 3 Deutschland 4 Europaische Zentralbank 5 Siehe auch 6 Literatur 7 EinzelnachweiseAllgemeines BearbeitenDer Rediskont der Geschaftsbanken bei der Zentralbank war die Refinanzierungsquelle fur den aus dem Diskontgeschaft resultierenden Diskontkredit der Kreditinstitute mit ihren Bankkunden Diskontgeschaft Diskontkredit Diskontsatz und Rediskont beinhalten als Wortbestandteil Diskont ein Lehnwort italienisch disconto Abzug 1 Der Abzug bestand darin dass vom Nennwert des Wechsels der Diskontsatz fur den Zeitraum zwischen Rediskont und Falligkeit des Wechsels abgezogen und dem Kreditinstitut gutgeschrieben wurde Der Rediskont galt als Refinanzierung fur den Diskontkredit der Kreditinstitute mit ihren Bankkunden Der jeweils von den Banken berechnete Diskontsatz war hoher als der aktuelle Diskontsatz der Zentralbank Rechtsfragen BearbeitenDer Diskontkredit gehorte in Deutschland zu den Bankgeschaften nach 1 Abs 1 Nr 3 KWG Den Kreditinstituten war es somit gesetzlich erlaubt Wechsel und Schecks von ihren Kunden anzukaufen Die Diskontierung war rechtlich ein Kaufvertrag nach 433 BGB und gilt als Bankgeschaft nach 1 Abs 1 Nr 3 KWG Die Betatigung im Re Diskontgeschaft erforderte deshalb eine Banklizenz Der Diskontkredit gehorte zu den Kreditgeschaften die durch die wechselrechtliche Haftung insbesondere des Bezogenen und der Indossantenhaftung eine automatische Personalsicherheit als Kreditsicherheit besassen Durch den Ankauf des Wechsels schrieb die Bank ihrem Kunden den Wechselbetrag abzuglich des Diskontsatzes gut und verschaffte so dem Kunden Liquiditat Da der Bank diese Liquiditat durch Kreditgewahrung verloren ging beschaffte sie sich diese Liquiditat durch Weiterverkauf der Wechsel an die Zentralbank im Rahmen der Rediskontierung In Deutschland wurde bis Dezember 1998 der Diskontsatz bei Rediskontierungen von der Bundesbank festgesetzt Gesetzliche Grundlage war 15 BBankG a F die Diskontgeschafte waren in 19 Abs 1 Nr 3 BBankG a F festgelegt Die Bundesbank fungiert seit Januar 1999 in der Geldpolitik lediglich als Ausfuhrungsorgan der EZB weil die Aufgabe der Geldpolitik insgesamt auf die EZB ubergegangen ist Deutschland BearbeitenDurch die ursprungliche Bedeutung des Wechsels als Kredit und Zahlungsmittel in der deutschen Wirtschaft spielte lange Zeit die Rediskontierung im Rahmen der Diskontpolitik die entscheidende Rolle bei der Refinanzierung der Kreditinstitute Begonnen damit hatte die Reichsbank die nach ihrer Grundung im Marz 1875 den Kreditinstituten eine weitere Refinanzierungsquelle eroffnete so dass sich die Institute nicht mehr auf Einlagen als alleinige Quelle stutzen mussten Durch die Rediskontierung von Wechseln hatte die Reichsbank den Instituten eine Quelle der Beschaffung von Zentralbankgeld zur Verfugung gestellt bei der sie auch durch Monetarisierung von zirkulationsfahigen Wechseln Liquiditat schaffen konnten 2 Die Rediskontpolitik wurde durch das Nachfolgeinstitut Deutsche Bundesbank fortgesetzt Dabei konnten sich die Banken durch Verkauf von bundesbankfahigen Wechseln Liquiditat zum Diskontsatz beschaffen Das Re Diskontvolumen erreichte 1979 1980 seinen Hohepunkt und wurde zur entscheidenden Quelle der Zentralbankgeldversorgung 3 Im Dezember 1986 war der Anteil der Diskontkredite an der Mittelaufnahme auf 60 gesunken 3 Seit Januar 1987 hatte die Rediskontierung von Wechseln an Bedeutung verloren so dass die Lombardpolitik in den Vordergrund trat 4 Der Anteil der Wechselrediskontierung an den gesamten Notenbankkrediten belief sich 1994 nur noch auf 29 5 gegenuber 83 5 im Jahre 1980 An ihre Stelle waren die Wertpapierpensionsgeschafte getreten Betrug deren Anteil an der Gesamtrefinanzierung 1980 lediglich 6 so machten sie 1994 bereits 69 7 aus Der Wechsel und damit das Diskont und Rediskontgeschaft hat im taglichen Bankgeschaft heute keine Bedeutung mehr da er aufgrund seiner Urkundeneigenschaft nicht maschinen bzw computerfahig und damit relativ personal und kostenaufwendig ist und zudem auch seine Funktion als Kredit und Zahlungsmittel in der deutschen Wirtschaft weitgehend eingebusst hat Instrumente der DiskontpolitikDie Zentralbanken konnten sowohl quantitative Limitierungen Festlegung der Rediskont Kontingente als auch qualitative Restriktionen vorschreiben Begrenzung auf Handelswechsel mit einer Restlaufzeit von maximal 3 Monaten mindestens 3 als zahlungsfahig bekannte Wechselbeteiligte 5 zahlbar an einem Bankplatz Ein direktes Steuerungsmittel ist der Preis zu dem sie Diskontkredite vergeben der Diskontsatz Dieser war bis Dezember 1998 der Leitzins der Bundesbank Europaische Zentralbank BearbeitenMit dem Ubergang der Zustandigkeit fur die Geldpolitik auf die EZB hat das Hauptrefinanzierungsgeschaft die fruhere Rediskontierung im Januar 1999 abgelost Die Europaische Zentralbank rediskontiert keine Wechsel sondern verschafft den Geschaftsbanken anderweitig Liquiditat Der Wechsel und damit der Diskontkredit und Rediskont sind im taglichen Bankgeschaft heute ohne Bedeutung 6 weil der Wechsel auch aufgrund seines Urkundeformats nicht maschinen bzw computerfahig und damit relativ personal und kostenintensiv war und zudem auch seine Funktion als Kredit und Zahlungsmittel weitgehend eingebusst hat 7 Handelswechsel sind nur noch als Pfand bei der Bundesbank notenbankfahig 8 Aus diesen Grunden gibt es seit Januar 1999 weder auf nationaler Ebene noch in den EU Mitgliedstaaten eine Rediskontierungsmoglichkeit von Wechseln Dadurch ist auch der Diskontkredit der Geschaftsbanken zum Erliegen gekommen Siehe auch BearbeitenFinanzwechsel Mefo WechselLiteratur BearbeitenOtmar Issing Bernd Rudolph Der Rediskontkredit Die geldpolitische Bedeutung und der Einfluss des Diskontkredits der Deutschen Bundesbank auf die Wettbewerbssituation im Bankensektor Knapp Frankfurt M 1988 ISBN 3 7819 0404 0 Einzelnachweise Bearbeiten Ursula Hermann Knaurs etymologisches Lexikon 1983 S 117 Carl Knies Das Geld Darlegung der Grundlehren von dem Gelde 1873 S 154 ff a b Otmar Issing Bernd Rudolph Der Rediskontkredit 1988 S 41 f PDF 6 8 MB Werner Ehrlicher Diethard B Simmert Wandlungen des geldpolitischen Instrumentariums der Deutschen Bundesbank 1988 S 134 diese drei Unterschriften stammten in der Regel vom Bezogenen dem Aussteller des Wechsels und der Geschaftsbank bei Indossierung des Wechsels an die Bundesbank Kai Oliver Knops Peter Derleder Heinz Georg Bamberger Hrsg Deutsches und europaisches Bank und Kapitalmarktrecht Band 1 2017 S 1161 Kreditvergleich zum Diskontkredit Monatsbericht der Deutschen Bundesbank November 1998 S 24 Memento des Originals vom 1 Juni 2015 im Internet Archive nbsp Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass 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