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Bezogener oder Trassat ist der aus einem Wechsel oder einem Scheck zur Zahlung verpflichtete Schuldner Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines 2 Wechsel 3 Scheck 4 Rechtsgrundlage 5 EinzelnachweiseAllgemeines BearbeitenSowohl Scheck als auch Wechsel haben heute weltweit ihre Funktion als Geldersatzmittel weitgehend verloren 1 Deshalb besitzen auch alle Rechtsbegriffe wie der des Bezogenen Art 1 Nr 3 WG als derjenige der zahlen soll lediglich noch von historischer Bedeutung Bezogener fur Scheck und Wechsel ist derjenige an den der Zahlungsauftrag gerichtet ist 2 Wechsel BearbeitenBei einem Wechsel ist die Anerkennung der Schuld durch das Akzept die ublicherweise quer angebrachte Unterschrift auf der Urkunde auf der vorderen Seite links dokumentiert Der Bezogene ist gemass Art 1 Nr 3 WG derjenige der zahlen soll Er ist jetzt zugleich Annehmer oder Akzeptant des Wechsels geworden Mit seiner Unterschrift haftet der Bezogene gegenuber den anderen Wechselbeteiligten fur die Bezahlung Einlosung des Wechsels Art 28 WG Der Bezogene muss geschaftsfahig sein Die Schuld des Bezogenen kann ihre Ursache beispielsweise in einer Warenlieferung Handelswechsel oder erhaltenen Krediten Finanzwechsel oder einem Garantieversprechen Kautionswechsel haben Bezogener und Aussteller des Wechsels sind beim Solawechsel trassiert eigener Wechsel identisch Scheck BearbeitenBei einem Scheck ist die Unterschrift des Bezogenen nicht erforderlich weil als Bezogener ausschliesslich Kreditinstitute fungieren durfen die die Urkunde einlosen sollen Sie sind als Bezogene derjenige der zahlen soll Art 1 Nr 3 SchG Die Verpflichtung zur Einlosung ergibt sich dabei nicht aus dem Scheckrecht sondern aus dem Scheckvertrag zwischen dem Kreditinstitut und dem Aussteller des Schecks Dieser muss deshalb ein Girokonto beim Kreditinstitut fuhren Art 3 SchG Die Firma des Instituts ist auf den von ihm ausgegebenen Scheckvordrucken bereits eingedruckt Der Scheck ist die Anweisung an das Kreditinstitut aus dem Guthaben des Ausstellers Zahlung zu leisten Vor Einlosung des Schecks obliegen dem bezogenen Kreditinstitut besondere Prufungspflichten Das Institut muss prufen ob eine Sperre des Schecks vorliegt dieser ordnungsgemass ausgestellt wurde und die Unterschrift des Ausstellers mit der hinterlegten ubereinstimmt Rechtsgrundlage BearbeitenDie Rechtsgrundlagen sind in den nationalen Wechsel bzw Scheckgesetzen festgelegt In Deutschland gelten das Wechselgesetz vom 21 Juni 1933 3 sowie das Scheckgesetz vom 14 August 1933 4 mit ihren jeweiligen zwischenzeitlichen Anderungen Beide sind Artikelgesetze und beruhen auf internationalen Grundlagen Einzelnachweise Bearbeiten nur der Scheck hat in den USA weiterhin grosse Bedeutung Verlag Th Gabler GmbH Hrsg Bank Lexikon Handworterbuch fur das Bank und Sparkassenwesen 1978 S 291 RGBl I S 399 RGBl I S 597 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Bezogener amp oldid 227027967