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Die Anweisung lat delegatio englisch assignation ist im Schuldrecht Deutschlands ein in 783 BGB definierter Fachausdruck fur eine schriftliche Leistungsermachtigung die demjenigen ausgehandigt wird der den darin verbrieften Leistungsgegenstand zumeist Geld Wertpapiere oder andere vertretbare Sachen letztlich erhalten soll Exemplarischer Anwendungsfall ist traditionell der in Europa aus der Mode gekommene Scheck In der Urkunde ermachtigt der Aussteller einen anderen fur Rechnung des Ausstellers an einen Dritten gegen Vorlage der Urkunde zu leisten Der Begriff wird auch fur mundliche und nicht dem Begunstigten ausgehandigte Leistungsweisungen verwendet Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines 2 Geschichte 3 Arten 4 Rechtsfragen 4 1 Rechtsbeziehungen 4 1 1 Valutaverhaltnis 4 1 2 Deckungsverhaltnis 4 1 3 Vollzugsverhaltnis 5 Annahme der Anweisung 5 1 Vor der Annahme 5 2 Nach der Annahme 6 Abstraktheit der Anweisung 7 Eigenschaft der Anweisungsurkunde als Wertpapier 8 Ubertragung der Anweisung 9 Widerruf der Anweisung 10 Bedeutung 11 International 12 Literatur 13 EinzelnachweiseAllgemeines BearbeitenDer Aussteller wird als der Anweisende bezeichnet der Andere ist der Angewiesene der Dritte ist der Anweisungs oder Zahlungsempfanger Die Anweisung lasst daher Rechtsbeziehungen zwischen drei Beteiligten entstehen wobei es nicht zu einer direkten Leistungsbeziehung zwischen Anweisendem und Zahlungsempfanger kommt Die Rechtsverhaltnisse sind zum einen gepragt durch das Deckungsverhaltnis die Beziehung zwischen dem Anweisenden und dem Angewiesenen durch das Valutaverhaltnis das zwischen dem Anweisenden und dem Anweisungsempfanger besteht und zum anderen durch das Vollzugsverhaltnis gelegentlich auch Einlosungsverhaltnis zwischen dem Angewiesenen und dem Anweisungsempfanger bei denen sich die sichtbare Vermogensverschiebung vollzieht 1 2 nbsp Die Postanweisung der Deutschen Bundespost war keine Anweisung im RechtssinneAls Instrument des Zahlungsverkehrs hat die Anweisung ihren Ursprung in der burgerlich rechtlichen Anweisung der 783 ff BGB Eine Anweisung muss zu ihrer Rechtswirksamkeit vier Voraussetzungen erfullen 3 Form Schriftform Gegenstand Geld Wertpapiere oder andere vertretbare Sachen Urkunde die Aushandigung der Urkunde vom Aussteller an den Anweisungsempfanger ist als Begebungsvertrag eine Doppelermachtigung lasst jedoch noch kein Schuldverhaltnis entstehen Mit der vertraglichen Begebung wird das Eigentum an der Anweisungsurkunde an den Anweisungsempfanger ubertragen Annahme der Angewiesene muss die Anweisung annehmen da nur dann eine Leistungspflicht und damit ein Schuldverhaltnis entstehen kann Unter diesen Voraussetzungen erbringt der Angewiesene aus eigenem Vermogen die versprochene Leistung an den Anweisungsempfanger und kann hierdurch eigene Schulden gegenuber dem Aussteller tilgen oder diesem Kredit gewahren Es bestehen oder entstehen mithin zwei Schuldverhaltnisse Geschichte BearbeitenDie burgerlich rechtliche Anweisung geht auf das romische Recht zuruck wo sie als delegatio bezeichnet wurde und ausweislich des Fruhklassikers Tiberius Iulius Celsus Polemaeanus in zwei Formen vorkam namlich als Zahlung delegatio solvendi und als Eingehung einer Verbindlichkeit delegatio obligandi Mittels derartig gestalteter Anweisung konnte mithin nicht nur eine Zahlungspflicht erfullt werden sondern ebenso eine Schenkung vorgenommen oder ein Darlehen gewahrt werden 4 Dieser Anweisungsbegriff erfuhr in der Spatantike unter Kaiser Justinian I der am klassischen Recht orientiert die Herstellung der Einheit des spatantiken romischen Rechtswesens verfolgte und den spater so genannten Corpus iuris civilis schuf einen Paradigmenwechsel denn er wurde als Novation novatio zusammengefasst Hintergrund In den Fallen des Glaubiger und Schuldnerwechsels lage stets eine Novation vor 5 In Deutschland tauchte die Anweisung im Sinne einer Zahlungsanweisung soweit ersichtlich erstmals im Jahre 1480 in Meissen auf wo sie als aneweisung off vnsern wochenlon Anweisung auf unseren Wochenlohn erwahnt wurde 6 Das Verb anweisen und der Anweiser tauchten 1561 in den Worterbuchern von Josua Maaler 7 und 1691 bei Kaspar von Stieler 8 auf Bereits im Jahre 1718 ubernahm die deutsche Fachliteratur den romisch gepragten Begriff der Anweisung 9 Das Allgemeine Preussische Landrecht PrALR vom Juni 1794 regelte das Rechtsinstitut der Anweisung in Kapitel I 16 251 ff APL ausfuhrlich Im Jahre 1815 wurde die Anweisung als diejenige Handlung bezeichnet durch die ein neuer Schuldner mit Bewilligung des Glaubigers an die Stelle des alten Schuldners tritt und dieser von dem Glaubiger losgezahlt wird 10 Bei der Assignation wird der Schuldner von seiner Verbindlichkeit nicht befreit jedoch bei der Delegation Das romische Recht fungierte als bedeutende Rechtsquelle fur das im Januar 1900 in Kraft getretene BGB wie dessen Bezugnahmen in den 783 ff BGB beweisen Mit der Verbreitung neuer Zahlungsmittel wie des Schecks Marz 1908 und der Entwicklung des Zahlungsverkehrs ab Januar 1909 verlor die Anweisung jedoch ihre einstmalige Bedeutung Arten BearbeitenEs gibt heute zwei Hauptarten und zwar die burgerlich rechtliche Anweisung und die kaufmannische Anweisung Bei den Beteiligten der burgerlich rechtlichen Anweisung der 783 ff BGB handelt es sich ausschliesslich um Nichtkaufleute Die burgerlich rechtliche Anweisung ist ein Wertpapier konkret ein Namenspapier 783 BGB weil der Zahlungsempfanger namentlich benannt ist Als Urform des heutigen Zahlungsverkehrs wurde sie durch den Scheck verdrangt der jedoch wegen eines Kreditinstituts als Bezogenem Art 3 Scheckgesetz nicht zu den burgerlich rechtlichen Anweisungen gehort Burgerlich rechtliche Anweisungen kommen im heutigen Zahlungsverkehr nicht mehr vor Die kaufmannische Anweisung 363 365 HGB ist dadurch gekennzeichnet dass ein Kaufmann als Angewiesener fungiert und dessen urkundliche Leistung nicht von einer Gegenleistung abhangig sein darf 363 Abs 1 HGB 11 Der Anweisende und der Anweisungsempfanger brauchen nicht Kaufmann zu sein Sie ist ein gekorenes Orderpapier und kann durch Indossament ubertragen werden wenn sie eine Orderklausel enthalt ohne Orderklausel ist sie ebenfalls ein Namenspapier Es gibt folgende Arten kaufmannischer Anweisungen 363 Abs 2 HGB Ladeschein 443 HGB Lagerschein 475c HGB Konnossement 515 HGB Transportversicherungspolice 130 ff VVG kaufmannischer Verpflichtungsschein etwa Sparbrief Reisescheck und Kreditbrief Bei den ersten drei Unterarten handelt es sich um so genannte Traditionspapiere deren rechtmassiger Inhaber gleichzeitig Eigentumer der durch diese Papiere reprasentierten Waren ist Sparbrief Reisescheck und Kreditbrief mussen stets durch Kreditinstitute ausgestellt sein so dass es sich um kaufmannische Anweisungen und konkret um kaufmannische Verpflichtungsscheine handelt Der kaufmannische Verpflichtungsschein kann den Schuldgrund enthalten oder nicht ohne Schuldgrund ist er im Regelfall ein abstraktes Schuldversprechen Die Transportversicherungspolice mit Wertpapiercharakter ist heute vollig durch eine Versicherung fur den den es angeht ersetzt worden Versicherungsschein auf den Inhaber 12 Scheck und gezogener Wechsel kommen von ihrer Struktur her den kaufmannischen Anweisungen nahe sind jedoch spezialgesetzliche Sonderformen Die Postanweisung hatte zwar das Wort Anweisung zum Bestandteil war allerdings ein Zahlungsauftrag und keine Anweisung in diesem Sinne weil eine dem Anweisungsempfanger auszuhandigende Anweisung nicht vorgesehen war 13 Sie ist in Deutschland seit April 2002 abgeschafft Die inlandische Uberweisung wurde bis Dezember 2001 als Anweisung im weiteren Sinne eingestuft doch das heutige Zahlungsdiensterecht der 676a ff BGB geht von einem Vertrag aus 13 Rechtsfragen Bearbeiten nbsp Dreipersonales VerhaltnisDie Anweisung ist eine einseitige Willenserklarung und kein Vertrag 14 Nimmt der Angewiesene die Anweisung durch schriftlichen Vermerk auf der Urkunde an ist er hierdurch zur Leistung an den Anweisungsempfanger verpflichtet 784 Abs 1 BGB sofern letzterem die Urkunde ausgehandigt wird 785 BGB Das macht die Anweisung zum Wertpapier Durch diese Annahme wird die Verpflichtung des Angewiesenen zu einer von der ursprunglichen Rechtsbeziehung losgelosten selbstandigen abstrakten Leistungsverpflichtung Schuldversprechen Bei der Anweisung auf Schuld wird der Angewiesene bei Ausfuhrung der Anweisung von seiner Verbindlichkeit gegenuber dem Anweisenden frei 787 Abs 1 BGB bei einer Anweisung auf Kredit erlangt der Angewiesene dagegen einen Aufwendungsersatzanspruch gegen den Anweisenden aus 670 BGB Der Anweisende kann die Anweisung nach 790 BGB widerrufen solange der Angewiesene nicht an den Anweisungsempfanger geleistet oder die Anweisung angenommen hat Rechtsbeziehungen Bearbeiten Die Dreiecksbeziehung fuhrt zu Rechtsbeziehungen zwischen den Parteien In der Regel wird der Anweisende dem Anweisungsempfanger die Leistung mittels des Angewiesenen nicht ohne Rechtsgrund auf seine Rechnung zukommen lassen Der Angewiesene wiederum wird nicht ohne Grund auf Rechnung des Anweisenden leisten Vielmehr beabsichtigt der Anweisende durch Leistung des Angewiesenen die Tilgung einer Verbindlichkeit gegenuber dem Anweisungsempfanger Das Schuldverhaltnis auf Grund dessen der Anweisende dem Anweisungsempfanger die Leistung zukommen lassen mochte heisst Valutaverhaltnis Das Rechtsverhaltnis auf Grund dessen der Angewiesene das Geschaft des Anweisenden auf dessen Rechnung wahrnimmt heisst Deckungsverhaltnis Valutaverhaltnis Bearbeiten Das Verhaltnis zwischen dem Anweisenden und dem Anweisungsempfanger nicht Angewiesenen ist das Valutaverhaltnis Die Verbindlichkeit die der Anweisende durch die Anweisung tilgen mochte ist oftmals ein Kaufvertrag oder ein ahnlicher Vertrag mit monetarer Verpflichtung Die blosse Ubergabe der Anweisungsurkunde fuhrt noch nicht zur Tilgung der betreffenden Verbindlichkeit da fur den Anweisungsempfanger nur eine Aussicht auf Leistung durch den Angewiesenen entstanden ist Selbst wenn der Angewiesene die Anweisung bereits angenommen hat ist die Verbindlichkeit des Anweisenden aus dem Valutaverhaltnis erst erloschen wenn die Leistung durch den Angewiesenen an den Anweisungsempfanger bewirkt wurde 788 BGB Die Ubergabe einer bereits angenommenen Anweisungsurkunde ist keine Leistung an Erfullungs Statt sondern nur eine Leistung erfullungshalber Deckungsverhaltnis Bearbeiten Das Verhaltnis zwischen dem Anweisenden und dem Angewiesenen nennt sich Deckungsverhaltnis Im Deckungsverhaltnis werden im deutschen Recht in der Regel zwei Rechtsverhaltnisse anzusiedeln sein GrundverhaltnisDas Grundverhaltnis stellt das Motiv fur die Angewiesenen dar uberhaupt durch Auskehr im Vollzugsverhaltnis eine Geschaftsbesorgung fur den Anweisenden vorzunehmen Er mochte dadurch eine Schuld gegenuber dem Anweisenden tilgen Anweisung auf Schuld oder dem Anweisenden einen Kredit Anweisung auf Kredit gewahren Eine Anweisung auf Schuld findet etwa statt wenn ein angewiesener Bankier wegen eines Guthabens der Anweisenden an den Anweisungsempfanger eine Geldsumme auszahlt Eine Anweisung auf Schuld liegt auch dann vor wenn der Angewiesene durch eine Auszahlung an den Anweisungsempfanger seinerseits eine Kaufpreisschuld gegenuber dem Anweisenden begleicht Eine Anweisung auf Kredit ist beispielsweise gegeben falls der Angewiesene gegenuber dem Anweisenden die Anweisung an erfullungshalber akzeptiert und die Anweisung erst spater fallig gestellt wird Die Wirkung der Auskehr an den Anweisungsempfanger dient da er fur Rechnung des Anweisenden leistet den Motiven des Angewiesenen Schuldet der Angewiesene dem Anweisenden etwas so wird der Angewiesene in der Hohe der Leistung im Vollzugsverhaltnis von der Schuld befreit Deutschland 787 Abs 1 BGB Osterreich 1401 Abs 3 ABGB Schweiz Art 467 Abs 1 OR Einer gesonderten Aufrechnung der gegenseitigen Forderungen bedarf es nicht mehr Anweisung auf Schuld Die Schwache des Grundverhaltnisses ist darin zu sehen dass das im Grundverhaltnis zum Ausdruck kommende Motiv des Angewiesenen ihn gegenuber dem Anweisenden nicht verpflichtet die Geschaftsbesorgung fur ihn vorzunehmen Besteht zum Beispiel das Grundverhaltnis aus einer Verbindlichkeit gegenuber dem Anweisenden so hat im deutschen Recht selbst dann der Angewiesenen gegenuber dem Anweisenden keine Pflicht die Anweisung anzunehmen 787 Abs 2 BGB Der Anweisende kann kraft dieser Verbindlichkeit nur verlangen dass der Angewiesene an ihn auskehrt Er kann nicht verlangen dass der Angewiesene an den Anweisungsempfanger leistet In Osterreich sieht 1401 ABGB allerdings eine solche Pflicht bei einer Anweisung auf Schuld vor Sie wirkt aber nur gegenuber dem Anweisenden GeschaftsbesorgungsverhaltnisDie Rechtsbeziehung die im Deckungsverhaltnis den Angewiesen unmittelbar gegenuber dem Anweisenden verpflichtet ein Geschaft des Anweisenden zu besorgen ist in der Regel ein Geschaftsbesorgungsvertrag mit werkvertraglichem Inhalt Das Deckungsverhaltnis hat im Zweifel die Eigenschaft eines unechten Vertrags zugunsten Dritter Der Anweisende kann vom Angewiesenen aus dem Geschaftsbesorgungsvertrag die Auszahlung an den Auszahlungsempfanger verlangen ohne dass der Auszahlungsempfanger vor Annahme der Anweisung ein Recht auf die Leistung erhalt Vollzugsverhaltnis Bearbeiten Das Verhaltnis zwischen dem Angewiesenen und dem Anweisungsempfanger ist das Vollzugsverhaltnis oder Einlosungsverhaltnis Der ebenfalls haufig gebrauchte Begriff Zuwendungsverhaltnis ist im juristischen Schrifttum umstritten da in samtlichen Verhaltnissen Zuwendungen stattfinden und die Bezeichnung daher den Kern verfehlt 1 Vor Annahme der Anweisung durch den Angewiesenen besteht fur den Anweisungsempfanger nur die Aussicht die Leistung zu erhalten Erst durch die Annahme erwirbt der Anweisungsempfanger einen Anspruch auf die Leistung Annahme der Anweisung BearbeitenVor der Annahme Bearbeiten Vor der Annahme der Anweisung durch den Angewiesenen sind in der Anweisungsurkunde nur die Ermachtigung des Anweisungsempfanger die ihm gegenuber dem Anweisenden gebuhrende Leistung von Angewiesenen im eigenen Namen zu empfangen und das Recht des Angewiesenen fur Rechnung des Anweisenden zu leisten verbrieft Die Ermachtigung des Angewiesenen fur Rechnung des Anweisenden zu leisten beinhaltet aber noch keine Leistungspflicht Unberuhrt davon bleibt eine etwaige Pflicht des Angewiesenen gegenuber dem Anweisenden aus einem Geschaftsbesorgungsvertrag fur den Anweisenden tatig zu werden Der Anweisungsempfanger erhalt lediglich die Gelegenheit dass er durch Vorlage und Aushandigung der Anweisungsurkunde die Leistung vom Angewiesenen erhalten wird Gleichwohl ist die Anweisungsurkunde schon an eine andere Person ubertragbar Die Ermachtigung des Anweisungsempfangers die Leistung beim Angewiesenen im eigenen Namen zu erheben erzeugt ebenfalls kein Recht des Anweisungsempfangers Nach der Annahme Bearbeiten Der Anweisungsempfanger erhalt einen Anspruch gegen den Angewiesenen erst durch die Annahme Akzept des Angewiesenen Nach dem Akzept besteht zwischen dem Anweisungsempfanger und dem Angewiesenen ein abstraktes Schuldversprechen In Deutschland erfolgt die Annahme durch schriftlichen Vermerk auf der Anweisungsurkunde 784 Abs 2 Satz 1 BGB Nach der herrschenden Meinung hat auch die Annahme Vertragscharakter Mit einer angenommenen Anweisung hat der Anweisende den Anspruch des Anweisungsempfangers aus dem Valutaverhaltnis nur an erfullungshalber bedient da sich der Anweisungsempfanger wegen des abstrakten Schuldverhaltnisses gegenuber dem Angewiesenen nur der Veritat nicht aber der Bonitat seiner Forderung an den Angewiesenen sicher sein kann Erst mit der Auskehr der Leistung im Vollzugsverhaltnis erlischt die Verbindlichkeit des Anweisenden aus dem Valutaverhaltnis Verweigert der Angewiesene die Annahme der Anweisung oder die Leistung aus dem durch Annahme entstandenen Schuldverhaltnis will oder kann der Anweisungsempfanger die Anweisung nicht geltend machen hat er dem Anweisenden unverzuglich Anzeige zu machen Abstraktheit der Anweisung BearbeitenEin durch Annahme der Anweisung entstehendes Schuldversprechen ist abstrakt das heisst sein Bestehen oder die Durchsetzbarkeit der Rechte aus diesem Schuldversprechen hangen weder von dem Bestehen oder von der Durchsetzbarkeit der Rechte aus dem Deckungsverhaltnis noch von dem Bestehen oder der Durchsetzbarkeit der Rechte aus dem Valutaverhaltnis ab Der Angewiesene kann dem Anweisungsempfanger nur diejenige Einwendungen und Einreden entgegensetzen welche die Gultigkeit der Annahme betreffen sich aus dem Inhalt der Anweisung oder aus dem Inhalt der Annahme ergeben oder dem Angewiesenen unmittelbar gegen den Anweisungsempfanger zustehen Deutschland 784 Abs 1 BGB Osterreich 1402 ABGB Schweiz Art 468 Abs 1 OR Eigenschaft der Anweisungsurkunde als Wertpapier BearbeitenDie Anweisungsurkunde ist ein Namenspapier Ein Wertpapier dieser Art verbrieft ein Privatrecht derart dass dieses ohne die Urkunde selbst nicht geltend gemacht werden kann Nach 785 BGB ist der Angewiesene zur Leistung nur Zug um Zug gegen Aushandigung der Anweisungsurkunde Leistung auf Sicht verpflichtet Die Anweisungsurkunde stellt kein Wertpapier im engeren Sinne dar denn das Recht aus der Ausweisungsurkunde folgt nicht dem Recht an der Anweisungsurkunde weil der Anspruch aus Anweisung nicht nach sachenrechtlichen Grundsatzen ubertragen wird Vielmehr steht das Eigentum an der Anweisungsurkunde dem Glaubiger des Anspruchs zu 792 Satz 3 952 Abs 2 BGB Das Recht am Papier folgt somit dem Recht aus dem Papier Wertpapier im weiteren Sinne Ubertragung der Anweisung BearbeitenDer Anspruch aus der Anweisung kann durch Begebungsvertrag der Anweisungsempfanger mit einer dritten Person ubertragen werden Auf die Ubertragung finden die Vorschriften uber die Abtretung einer Forderung entsprechende Anwendung 792 Abs 1 BGB Soweit ein Anspruch aus abstraktem Schuldversprechen durch Annahme der Anweisung bereits entstanden sind stellt 792 Abs 1 BGB nur die Anwendbarkeit des Abtretungsrechts klar und modifiziert es durch das Erfordernis der Aushandigung der Anweisungsurkunde und der notwendigen Schriftform des Begebungsvertrags Fur den Fall in dem die Anweisung nicht angenommen wurde findet nach 792 Abs 1 BGB das Abtretungsrecht Anwendung obwohl fur den Anweisungsempfanger nur eine Aussicht auf Zuwendung der angewiesenen Leistung besteht Durch das Aushandigungserfordernis und die Schriftform des Begebungsvertrags wird die Ubertragung des Anspruchs an das Sachenrecht angelehnt Das Eigentum an der Urkunde selbst steht dem Glaubiger des Anspruchs aus der Anweisung zunachst dem Anweisungsempfanger dann dem Dritten zu Wegen der Anwendung des Antretungsrechts findet ein Schutz eines gutglaubigen Erwerbers vor Nichtberechtigung wenn beispielsweise die Anweisung zwischenzeitlich widerrufen worden ist nicht statt Die fehlende Moglichkeit eines Gutglaubenserwerbs behindert die Verkehrsfahigkeit der Anweisung stark Der Anweisende kann aber die Ubertragung der Anweisung ausschliessen Der Ausschluss ist dem Angewiesenen gegenuber nur dann gultig wenn er aus der Anweisungsurkunde ersichtlich ist oder wenn der Anweisende den Ausschluss dem Angewiesenen mitteilt bevor dieser die Anweisung annimmt oder die Leistung aus der Anweisung bewirkt Im Handelsverkehr konnen Anweisungen die auf einen Kaufmann ausgestellt sind durch Indossament ubertragen werden kaufmannische Orderpapiere Widerruf der Anweisung BearbeitenDer Anweisende kann die Anweisung gegenuber dem Angewiesenen solange widerrufen solange nicht der Angewiesene die Anweisung gegenuber dem Anweisungsempfanger akzeptiert hat oder die Leistung bewirkt hat Ein Widerruf der Anweisung ist selbst dann moglich wenn der Anweisende durch den Widerruf einer ihm gegenuber dem Anweisungsempfanger obliegenden Pflicht zuwiderhandelt Die BGH Rechtsprechung hatte sich haufiger mit dem Problemfeld der fehlerhaften Anweisung auseinanderzusetzen die das Vollzugsverhaltnis betraf und dort zur Ablehnung 15 beziehungsweise Bejahung 16 von Kondiktionsanspruchen fuhrte 1 Bedeutung BearbeitenDie reine Form der Anweisung ist heute von geringer Bedeutung Sie liegt aber dem Wechsel und dem Scheck zugrunde und ist im Wertpapierrecht von Bedeutung Die Vorschriften der Anweisung greifen auch bei formeller Nichtigkeit von Scheck oder Wechsel ein dann konnen sie in eine Anweisung umgedeutet werden 17 Letztlich sollen samtliche Arten der Anweisung mittelbare indirekte Vermogensubertragungen ermoglichen die ansonsten erforderliche Verdopplung eines Zahlungsvorgangs vermeiden und damit der Erleichterung des Zahlungsverkehrs dienen International BearbeitenIn Osterreich und der Schweiz ist das Anweisungsrecht mit dem deutschen Recht vergleichbar In Osterreich heisst der Anweisende Assignant der Angewiesene Assignat und der Zahlungsempfanger Assignatar 1400 ABGB Die Anweisung auf Schuld wird nach Art 1401 ABGB erst durch die Leistung des Assignaten wirksam In der Schweiz ist die Anweisung in den Art 466 ff Obligationenrecht geregelt auch hier erfolgt die Tilgung einer Schuld erst durch die geleistete Zahlung Art 467 Abs 1 OR Literatur BearbeitenDieter Medicus Burgerliches Recht Eine nach Anspruchsgrundlagen geordnete Darstellung zur Examensvorbereitung Heymanns Koln 1968 23 neu bearbeitete Auflage mit Jens Petersen Vahlen Munchen 2011 ISBN 978 3 8006 3908 3 Rnr 674 ff A ndreas von Tuhr Zur Lehre von der Anweisung 1904Einzelnachweise Bearbeiten a b c Dieter Medicus Burgerliches Recht Eine nach Anspruchsgrundlagen geordnete Darstellung zur Examensvorbereitung Heymanns Koln 1968 23 neu bearbeitete Auflage mit Jens Petersen Vahlen Munchen 2011 ISBN 978 3 8006 3908 3 Rnr 674 Heinrich Honsell Romisches Recht 2015 S 108 Peter W Heermann Geld und Geldgeschafte 2003 10 Rn 2 S 170 Heinrich Honsell Romisches Recht 5 Auflage Springer Zurich 2001 ISBN 3 540 42455 5 S 109 Paul Jors Wolfgang Kunkel Leopold Wenger Romisches Privatrecht 3 Aufl Berlin 1987 S 270 Ulrike Kobler Werden Wandel und Wesen des deutschen Privatrechtswortschatzes 2010 S 308 Josua Maaler Die Teutsch Spraach 1561 S 29 Kaspar von Stieler Der Teuschen Sprache Stammbaum und Fortwachs Band 2 1691 Sp 2483 Paul Kuhtzen Rechtsgrundlehren des Kaisers Justiniani drittes Buch 1718 S 992 Carl Wilhelm Enders Theorie des Handels 1815 S 130 Peter W Heermann Geld und Geldgeschafte 2003 10 Rn 4 S 171 Jurgen Krumnow Ludwig Gramlich Thomas A Lange Thomas M Dewner Hrsg Gabler Bank Lexikon Bank Borse Finanzierung 2002 S 1270 a b Peter W Heermann Geld und Geldgeschafte 2003 10 Rnr 4 S 171 f Josef Loffelholz Gerhard Muller Banklexikon 1988 Sp 145 f BGHZ 61 289 Ablehnung einer Kondiktion zwischen Angewiesenem und Anweisungsempfanger BGHZ 87 393 BGH WM 1994 56Normdaten Sachbegriff GND 4142759 2 lobid OGND AKS Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Anweisung Recht amp oldid 236720696