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Dieser Artikel behandelt den Begriff im Schuldrecht Zum Hersteller von Musikelektronik siehe Novation Digital Music Systems Die Novation lateinisch novatio Er Neuerung Neuerungsvertrag bezeichnet die Anderung des Charakters einer Rechtsschuld Die Novation ist damit eine Schuldumschaffung 1 Sie ist gesetzlich nicht geregelt aufgrund der Vertragsfreiheit aber zulassig Ihre praktische Bedeutung ist gering Inhaltsverzeichnis 1 Geschichte 2 Inhalt 3 Abgrenzung 4 International 5 EinzelnachweiseGeschichte BearbeitenDie Novation bereits im romischen Recht bekannt Dort spielte sie eine erhebliche Rolle weil die romische Rechtsordnung es nicht zuliess dass eine Verbindlichkeit nachtraglich verandert oder eine der an ihr beteiligten Personen ausgetauscht wird Traditionell wurden Obligationen durch einen Verbalkontrakt in der Regel eine Stipulation umgeschafft sodass die alte Verbindlichkeit getilgt und die neue zugleich ins Leben gerufen war 2 Grundlage der Novation war eine bestehende Verbindlichkeit 3 Die Novation galt in den gaianischen Institutionen als eine der funf Arten der Beendigung einer Verbindlichkeit durch Tilgung Die Rolle der Novation war bedeutsam weil die nachtragliche Anderung einer Obligation sei es im Inhalt sei es durch Wechsel in der Person des Glaubigers Zession oder des Schuldners Schuldubernahme nur durch Novation moglich war Wegen der oft schwierigen Ermittlung des Schulderneuerungswillens galt seit dem Jahre 533 bei Justinian I dass eine Novation nur eintreten soll wenn sie ausdrucklich gewollt war Deshalb bestehen die Novation als ungeschriebenes Recht und die Vertragsanderung im heutigen deutschen Recht nebeneinander Der Begriff der Novation tauchte in Deutschland erstmals im Spatmittelalter auf als 1501 02 ein Rechtsstreit mit Schuldnerdelegation Austausch des Schuldners zu entscheiden war 4 Im Falle Rink Diepach 1503 fuhrte der Klager aus der Beklagte sei per Anderung der Verpflichtung delegationem etiam animo novandi obligationem Debitor geworden Inhalt BearbeitenNach 311 Abs 1 BGB ist zur Begrundung eines Schuldverhaltnisses durch Rechtsgeschaft sowie zur Anderung des Inhalts eines Schuldverhaltnisses ein Vertrag zwischen den Parteien erforderlich Der Rechtsgrund des alten Schuldverhaltnisses weicht der Causa des neuen Schuldverhaltnisses Nebenrechte Kreditsicherheiten und gegebenenfalls Einreden und Einwendungen des alten Schuldverhaltnisses erloschen was ebenso fur bestellte Sicherungsrechte wie Burgschaften und Pfandrechte gilt 5 Aufgrund der umfangreichen Rechtsfolgen muss fur eine Novation ein eindeutiger Parteiwille erklart werden 6 Der BGH legt den Parteiwillen grundsatzlich defensiv aus da im Zweifel von einer blossen Vertragsanderung auszugehen ist 7 Die Novation schafft die Schuld allerdings um 8 was bewirkt dass die ursprunglichen Rechtsfolgen abgeandert werden Der alte Vertrag erlischt namlich und wird ersetzt durch einen neuen Vertrag mit neuem Inhalt Beispiele fur eine Novation sind 9 Der Schuldner erbringt anstatt der vertraglich geschuldeten Leistung eine andere Leistung an Erfullungs Statt und der Glaubiger nimmt sie an 364 Abs 1 BGB Konsortialanteile an Konsortialkrediten konnen im internationalen Kreditverkehr auf dem Sekundarmarkt an neue Kreditgeber ubertragen werden Eine Abtretung genugt nicht da neben Rechten auch Pflichten ubertragen werden 10 Abgrenzung BearbeitenErfolgt die Vertragsanderung aufgrund veranderter ausserer Umstande oder zur Erganzung des Vertragsinhalts beispielsweise Nachtrage im Arbeitsrecht dann andert sich der Charakter der Schuld im Zweifel nicht denn es ist in diesen Fallen von einer blossen Vertragsanpassung auszugehen Der Vertrag wird vereinbarungsgemass fortgesetzt weshalb die bestellten Sicherheiten bestehen bleiben Bezuglich des tatsachlichen Parteiwillens ist die Abgrenzung zwischen einer Vertragsanderung und einer Novation durch Auslegung zu ermitteln wenn im Einzelfall Unklarheiten bestehen die Parteien im Einzelfall wollen Der BGH mahnt in Ansehung der verbundenen Folgen zu grosser Vorsicht geboten und gebietet dass bei verbleibenden Zweifeln von einer Vertragsanderung auszugehen ist 11 International BearbeitenAnders als in Deutschland ist die Novation in Osterreich und der Schweiz gesetzlich geregelt Im osterreichischen Schuldrecht ist die Novation nach 1376 ABGB die Umanderung von Rechten oder Pflichten im Schuldverhaltnis ohne Hinzutritt einer dritten Person und beinhaltet entweder die Anderung des Rechtsgrundes oder die Anderung des Hauptgegenstandes einer Forderung betrifft also eine Hauptleistungspflicht die Anderung einer Nebenpflicht wird als Schuldanderung bezeichnet In diesen Fallen geht die alte Verbindlichkeit in eine neue uber Konkret bedeutet dies dass die alte Verbindlichkeit nach 1377 ABGB beendet wird wahrend gleichzeitig eine neue Verbindlichkeit beginnt Die Entstehung der neuen Verbindlichkeit hangt von der Rechtswirksamkeit einer alten Verbindlichkeit ab Akzessorietat Nebenrechte der alten Verbindlichkeit erloschen grundsatzlich auch in Osterreich 1378 ABGB 12 Auch im Schweizerischen Obligationenrecht ist die Novation bekannt sie wird dort auch Neuerung genannt Unter Neuerung im Sinne von Art 116 OR ist die Umwandlung eines alten Schuldverhaltnisses in ein neues zu verstehen wobei der Verpflichtungsgrund des neuen nicht in jenem des alten sondern in dem die Neuerung bewirkenden selbstandigen Rechtsgeschaft besteht 13 In Frankreich ist die Novation franzosisch novation ein Schuldvertrag nach Art 1271 ff Code civil wofur sich jede Forderung eignet 14 Die Novation kann auch den Austausch einer der Parteien zum Gegenstand haben Im englischen Recht ist die Novation als Novation eines Vertrags englisch novation of contract bekannt 15 Sie betrifft entweder den Austausch einer Vertragspartei bei einer bestehenden Verbindlichkeit oder der Ersatz einer Verbindlichkeit durch eine neue 16 Einzelnachweise Bearbeiten BGH 14 Marz 2013 III ZR 417 12 Tz 11 Max Kaser Das romische Privatrecht 1955 S 541 ff Kaser nimmt dabei auf diese Quellen Bezug Ulpian Digesten 46 2 1 pr und Gaius 3 176 Carl Salkowski Zur Lehre von der Novation nach Romischem Recht 1866 S 1 Jechlin Heyn Helmut Coing Die Rezeption des romischen Rechts in Frankfurt am Main ein Beitrag zur Rezeptionsgeschichte 1962 S 124 BGH NJW 2003 59 BGH NJW 1986 1490 BGH Urteil vom 26 Oktober 2010 Az XI ZR 367 07 BGH Urteil vom 14 Marz 2013 Az III ZR 417 12 Tz 11 Thorsten S Richter Vertragsrecht 2011 S 501 Kai Oliver Knops Handbuch zum deutschen und europaischen Bankrecht 2008 S 2476 Rn 34 BGH 1 Oktober 2002 IX ZR 443 00 unter I 3a Online Lehrbuch Zivilrecht Osterreich Kapitel 7 Novation BGE 60 II 332 E 2 Tobias Maurer Schuldubernahme 2010 S 58 f Tobias Maurer Schuldubernahme 2010 S 127 ff Kathryn J Haupt Washington Real Estate Fundamentals 2006 S 105 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Normdaten Sachbegriff GND 4172096 9 lobid OGND AKS Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Novation 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