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Der Kreditbrief englisch Commercial letter of credit CLC oder englisch letter of credit L C ist die Anweisung an eines oder mehrere Kreditinstitute dem in der Urkunde genannten Zahlungsempfanger eine bestimmte Geldsumme als Barauszahlung zur Verfugung zu stellen Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines 2 Geschichte 3 Arten 4 Rechtsfragen 5 International 6 Siehe auch 7 EinzelnachweiseAllgemeines BearbeitenWie bei anderen Anweisungsarten sind auch beim Kreditbrief drei Beteiligte vorhanden Der Anweisende ermachtigt den von ihm angewiesenen Aussteller des Kreditbriefs dem Anweisungsempfanger gegen Vorlage des Kreditbriefes Zahlung zu leisten Als Aussteller fungieren ausschliesslich Kreditinstitute Der Hauptzweck des Kreditbriefs bestand fruher darin dass bei Reisen insbesondere ins Ausland durch Vorlage des Kreditbriefs bei bestimmten Banken Bargeld abgehoben werden konnte Geschichte BearbeitenDer ehemalige Bischof von Paris Maurice de Sully soll 1191 eine Urkunde ausgestellt haben den altesten Kreditbrief den wir bisher kennen 1 Darin verhiess er 16 Rittern vom dritten Kreuzzug unter Philipp II bei ihrer Ruckkehr eine Zahlung in Paris Die unter Ludwig XIV im Marz 1673 in Kraft getretene franzosische Verordnung Ludwig XIV uber den Handel der Handler und Kaufleute 2 enthielt ab Art 27 auch Wechselrecht das teilweise kreditbriefahnliche Wechselarten vorsah Denn fur den franzosischen Kaufmann Jacques Savary war in seinem Code Savary 1673 der Wechsel mit der Klausel Wert verstanden franzosisch valeur entendue ein Kreditbrief 3 In seinem Dictionnaire universel de commerce hielt er und seine Sohne 1723 den Kreditbrief fur eine andere Form der Schuld Bereits im Dezember 1797 wird die Moglichkeit der Ausstellung eines Kreditbriefs in Deutschland durch einen Kaufmann erwahnt 4 Im Dezember 1850 verkaufte Heinrich Schliemann sein als Goldsucher in Kalifornien gefundenes Gold an die Bank of England und deponierte die Halfte des Geldgegenwerts gegen einen Kreditbrief bei einer Bank in New York 5 Im Mai 1914 fuhrte die deutsche Post den Postkreditbrief ein bei dem der Maximalbetrag von 10 000 Mark zuvor bei einem Postscheckamt eingezahlt werden musste Jedes Postamt durfte hieraus bis zu 3 000 Mark auszahlen 6 Er wurde im Mai 1930 abgeschafft und durch Postreiseschecks ersetzt Der Kreditbrief wurde in Deutschland ab 1960 zunehmend durch den Reisescheck verdrangt und hat heute in seiner ursprunglichen Form keine Bedeutung mehr Arten BearbeitenEs gab den Spezialkreditbrief und den Zirkularkreditbrief Reisekreditbrief Wahrend der Spezialkreditbrief lediglich an eine Bank adressiert ist die auch nur nach vorausgegangener Avisierung schriftlicher Ankundigung auszahlen darf kann der Zirkularkreditbrief bei mehreren Banken ganz oder teilweise eingelost werden Sind Teilauszahlungen vorgesehen werden diese auf der Ruckseite der Urkunde vermerkt Der Commercial letter of Credit Handelskreditbrief ist heute die in angelsachsischen Landern im Aussenhandel gebrauchliche Form des deutschen Akkreditivs Rechtsfragen BearbeitenDer Begriff Kreditbrief ist missverstandlich denn Kredit wird dem Anweisenden keineswegs zur Verfugung gestellt Der Kreditbrief ist nach Ansicht des Reichsgerichts RG namlich eine Sonderform der Anweisung zur Zahlung und nicht etwa zur Kreditierung 7 Diesem Urteil zufolge stehen dem Kreditbrief das Akkreditiv und der Reisescheck nahe Der Anweisende muss die dem Zahlungsempfanger zur Verfugung gestellte Geldsumme vor Ausstellung des Kreditbriefs bei der Bank einzahlen die ihm dann den Kreditbrief aushandigt Begehrt er Auszahlung aus dem Kreditbrief muss er ihn den Banken vorlegen Der Kreditbrief ist deshalb als kaufmannischer Verpflichtungsschein nach 363 HGB einzustufen Dem wirtschaftlichen Zweck entsprechend besitzt er zunachst keine Orderklausel und lautet auf den Namen des Zahlungsempfangers ist also ein Namenspapier 8 Kreditbriefe gelten als Geldsurrogate konnen also als Zahlungsmittel verwandt werden unterliegen jedoch keinem Annahmezwang durch dritte Glaubiger Der Kreditbrief ist in seiner Form als Commercial letter of Credit nach Art 9a ERA 600 als Akkreditiv anerkannt 9 und wird in Art 10b II ERA 600 als frei negoziierbares Akkreditiv definiert Der Unterschied zwischen dem Handelskreditbrief und dem Akkreditiv liegt in ihren Rechtsgrundlagen Wahrend der Handelskreditbrief als kaufmannischer Verpflichtungsschein anzusehen ist handelt es sich beim Akkreditiv um einen Geschaftsbesorgungsvertrag 675 BGB Der Handelskreditbrief ist bei vorhandener Orderklausel durch Indossament frei ubertragbar das Akkreditiv ist nur einmalig ubertragbar International BearbeitenIn der Schweiz findet sich in Art 407 Abs 1 OR fur den Kreditbrief eine Legaldefinition wonach ein Adressant den Adressaten mit oder ohne Angabe eines Hochstbetrages beauftragt einer bestimmten Person die verlangten Betrage auszuzahlen Hierin wird ferner bestimmt dass der Kreditbrief nach den Schweizer Vorschriften uber den Auftrag und die Anweisung zu beurteilen ist Hauptverwendungsland des Kreditbriefs sind heute die USA wo der Commercial letter of Credit vereinfachend CLC oder C L abgekurzt wird Der CLC ist dort im Uniform Commercial Code UCC in den 5 102 ff UCC ausfuhrlich geregelt und wird im Aussenhandel wie ein Akkreditiv beim Export oder Import genutzt Nach der dortigen Legaldefinition in 5 102 10 UCC handelt es sich beim CLC um eine Verpflichtung die die Erfordernisse des 5 104 UCC durch einen Aussteller erfullt der auf Antrag fur Rechnung des Antragstellers auf Grundlage der Prasentation von Dokumenten die Zahlung von Geld oder Lieferung von Werten honoriert Danach ist der CLC eine Urkunde mit der die ausstellende Bank den Begunstigten ermachtigt von Dokumenten begleitete Wechseltratten auf die ausstellende Bank zu ziehen und sich selbst jedem gutglaubigen Erwerber Bona fide Klausel gegenuber zur Einlosung verpflichtet 10 Als solcher kommt er deshalb auch bei den deutschen Handelspartnern der amerikanischen Unternehmen im internationalen Zahlungs und Kreditverkehr als ein den Handel absicherndes Geschaft vor Siehe auch BearbeitenHawala im Fruhmittelalter entstandenes informelles Uberweisungssystem Einzelnachweise Bearbeiten Alexander Cartellieri Philipp II August Konig von Frankreich Bande 2 3 1906 S 317 franzosisch Ordonnance de Louis XIV sur le commerce des negocians et merchands Jacques Savary Code Savary 1673 S 114 Johann Friedrich Unger Jahrbucher der preussischen Monarchie unter der Regierung Friedrich Wilhelms des Dritten 1800 S 518 Justus Cobet Heinrich Schliemann Archaologe und Abenteurer 1997 S 39 Georg Obst Das Bankgeschaft Band 1 1923 S 200 RGZ 64 109 Hermann Hammerle Handelsrecht systematisch dargestellt 1960 S 1130 Siegfried G Haberle Hrsg Handbuch der Akkreditive Inkassi Exportdokumente und Bankgarantien 2000 S 87 Wolfgang Grill Ludwig Gramlich Roland Eller Hrsg Gabler Bank Lexikon Bank Borse Finanzierung 1996 S 360 Normdaten Sachbegriff GND 4165573 4 lobid OGND AKS Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Kreditbrief amp oldid 198478760