www.wikidata.de-de.nina.az
Unter Begebungsvertrag wird im Wertpapierrecht ein Vertrag zwischen dem Aussteller und dem ersten Inhaber eines Wertpapiers verstanden Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines 2 Zustandekommen 3 Fehlender Begebungsvertrag 4 Wertpapierarten 5 Umlauf 6 Einwendungen des Ausstellers 7 EinzelnachweiseAllgemeines BearbeitenBei der Ausstellung von Wertpapieren stellt sich die Frage wie das in der Urkunde verbriefte Recht an einen anderen Wertpapierinhaber ubertragen werden kann damit dieser oder ihm nachfolgende rechtmassige Inhaber spater zur Geltendmachung des Urkundenrechts beim Aussteller befahigt werden konnen Fur die Entstehung eines verbrieften Vermogensrechts ist zunachst die Ausfertigung einer Urkunde notwendig Diese Herstellung der Urkunde genugt jedoch nicht um das verbriefte Vermogensrecht rechtlich entstehen zu lassen Zur Begrundung der Rechte aus der Urkunde ist vielmehr ein Begebungsvertrag erforderlich Durch ihn wird das entstandene Vermogensrecht auf den Inhaber ubertragen Alleine durch die Schaffung der Urkunde durch den Aussteller entsteht das verbriefte Recht also nicht Diese Thematik wird von drei Wertpapierrechtstheorien behandelt Kreations Vertrags und Rechtsscheintheorie wobei sich die Rechtsscheintheorie als herrschende Meinung durchgesetzt hat 1 Nach der Rechtsscheintheorie bedarf es zur Entstehung einer Verbindlichkeit aus einem Inhaber oder Orderpapier regelmassig eines Begebungsvertrags Neben der Ausstellung ist zur Begrundung der wertpapiermassigen Verpflichtung mithin auch ein Begebungsvertrag erforderlich 2 Zustandekommen BearbeitenDer Begebungsvertrag wird nicht formlich abgeschlossen sondern kommt durch konkludentes Handeln etwa Ubergabe der Urkunde vom Aussteller an den ersten Inhaber zustande Ein Begebungsvertrag besteht dabei aus einer schuldrechtlichen und einer sachenrechtlichen Komponente Die schuldrechtliche besagt wie eine Verbindlichkeit in einem Wertpapier begrundet wird die sachenrechtliche wie das Wertpapier vom Aussteller auf einen Inhaber ubertragen wird Der Begebungsvertrag umfasst mithin den Verpflichtungswillen des Ausstellers gegen Vorlage der ausgestellten Urkunde die hierin verbrieften Leistungen erbringen zu wollen und die bei der Ubergabe an den ersten Inhaber notwendige dingliche Einigung nach 929 BGB damit der Inhaber die fur die Geltendmachung der Vermogensrechte notwendige Eigentumerstellung erlangt Wenn sich der Aussteller willentlich seiner Urkunde durch Ubergabe an einen Inhaber entaussert kommt der Begebungsvertrag zustande Erst durch Ubergabe verschafft der Aussteller der Wertpapierurkunde eine Aussenwirkung Fehlender Begebungsvertrag BearbeitenEin Begebungsvertrag ist hingegen nicht zustande gekommen bei Dissens erfolgreicher Anfechtung und Nichtigkeit Das gilt auch wenn das Wertpapier dem Aussteller gestohlen wurde ihm verloren gegangen ist oder ohne seinen Willen in Verkehr gebracht wurde Dann erwirbt allerdings der zweite Inhaber wirksam vom nichtberechtigten ersten Inhaber wenn der zweite Nehmer das Bestehen eines Begebungsvertrages gutglaubig annimmt Boser Glaube ist Kenntnis oder grob fahrlassige Unkenntnis vom Fehlen eines Begebungsvertrags 3 Dabei wird der fehlende Begebungsvertrag durch den Rechtsschein ersetzt Analog gelten die Regeln der 929 ff BGB also im Hinblick auf den gutglaubigen Erwerb vom Nichtberechtigten auch 932 BGB Eigentum erwirbt der Inhaber eines Inhaberpapiers durch Einigung und Ubergabe nach 932 BGB auch vom Nichtberechtigten nach 935 Abs 2 794 Abs 1 BGB selbst dann wenn das Papier gestohlen worden verloren gegangen oder sonst wie abhandengekommen ist Nach 793 Abs 1 Satz 2 BGB wird der Aussteller auch durch Zahlung sogar an den nichtberechtigten Inhaber frei Wertpapierarten BearbeitenBei den Inhaberpapieren Inhaberschuldverschreibung Inhaberaktie ist es der Aussteller der konkludent einen Begebungsvertrag zustande kommen lasst Bei den geborenen Orderpapieren Wechsel und Scheck ist das anders Im Regelfall entsteht hierbei ein Begebungsvertrag wenn der Wechselaussteller dem Bezogenen den Wechsel zum Akzept ubergibt Dann wird durch Unterschrift des Bezogenen seine Akzeptverpflichtung begrundet die Bestandteil des schuldrechtlichen Begebungsvertrages ist Beim Wechsel kommt der Begebungsvertrag auch bereits bei der Hingabe eines Blankoakzepts durch den Bezogenen zustande 4 ohne dass der Aussteller unterzeichnet haben muss Auch ein Blankoindossament beruht auf einem Begebungsvertrag 5 Erst das Indossament als Begebungsvermerk mit dem ubereinstimmenden Willen von Indossatar und Indossant macht letzteren zum neuen Glaubiger eines Wechsels Art 11 WG Dies ist auf alle indossablen Wertpapiere anwendbar Ubergibt der Aussteller den angenommenen Wechsel an einen Wechselnehmer liegt auch hierin ein Begebungsvertrag Beim Scheck wird der Begebungsvertrag durch den Scheckaussteller ausgelost wenn er den Scheck an einen Schecknehmer ubereignet 6 Wie in 935 Abs 2 BGB fur Inhaberpapiere vorgesehen lasst auch Art 21 SchG den gutglaubigen Erwerb abhanden gekommener Schecks zu Ein Abhandenkommen im Sinne des Art 21 SchG liegt vor wenn ein Scheck ohne rechtswirksamen Begebungsvertrag in fremde Hande gelangt ist 7 Zum Willen des Ausstellers gehort der Umstand dass nur mittels eines Begebungsvertrags legitimierte Personen einen Scheck einreichen konnen Nichtlegitimierte Einreicher erlangen den Besitz am Scheck ohne Begebungsvertrag und sind nicht verfugungsbefugt 8 Umlauf BearbeitenBei Inhaber und Orderpapieren hat es der Aussteller nach Ubergabe an den ersten Inhaber nicht mehr in der Hand an wen das Wertpapier weiterubertragen wird Einzige Ausnahme bildet hierbei die vinkulierte Namensaktie Ansonsten kann jeder legitimierte Inhaber eines Wertpapiers durch Vorlage der Urkunde die im Wertpapier versprochene Leistung vom Aussteller verlangen Ausnahmen Scheck und Wechsel hier ist der Bezogene zahlungspflichtig Art 28 Abs 1 WG Da es sich um Geldschulden handelt hat der Aussteller die versprochene Leistung auf seine Gefahr und seine Kosten dem Glaubiger an dessen Wohn oder Geschaftssitz zu erbringen 270 Abs 1 BGB Diese Vorschrift uber den Zahlungsort macht die Geldschuld jedoch nicht zu einer Bringschuld sondern weil der Leistungsort weiterhin beim Schuldner liegt zu einer qualifizierten Schickschuld Bei Schecks und Wechseln ist nach Art 2 Abs 3 SchG und Art 2 Abs 3 WG jeweils der Zahlungsort der Geschaftssitz des Bezogenen Einwendungen des Ausstellers BearbeitenEin in Umlauf befindliches Wertpapier gewahrt jedem legitimierten Inhaber das Recht die im Papier verbrieften Vermogensrechte beim Aussteller auch geltend machen zu durfen Deshalb und wegen des Schutzes der Verkehrsfahigkeit stehen dem Aussteller bei der Inanspruchnahme durch den Inhaber auch nur wenige Einwendungen nach 796 BGB zu Dingliche Einwendungen Wirksamkeit der Urkunde mangelhafte Ausstellung 793 Abs 2 BGB Mangel aus der Urkunde Einwand der nicht wirksamen Erklarung Rechts oder Geschaftsfahigkeit des Ausstellers gefalschte Unterschrift mangelndes Erklarungsbewusstsein sonstige Nichtigkeit Sittenwidrigkeit nach 138 Abs 1 BGB Wucher nach 138 Abs 2 BGB Einwand des mangelnden oder weggefallenen Begebungsvertrags Personliche Einwendungen Einwand eines Gegenrechts wie Aufrechnung nicht verbriefte Stundung Zuruckbehaltungsrecht Arglisteinrede Die Unwirksamkeit der Urkunde darf der Aussteller dem zweiten und weiteren Inhaber nicht mehr entgegenhalten wenn er die Urkunde rechtswirksam in Verkehr gebracht und somit den Rechtsschein einer wirksamen Urkunde verursacht hat 9 Diese Einwendungen entsprechen Art 17 WG und Art 22 SchG und geltend daher entsprechend fur Wechsel und Scheck Macht der Aussteller von Wertpapieren diese Einwendungen gegenuber dem Vorleger der Urkunde berechtigt geltend so ist eine Leistungspflicht des Ausstellers dauernd ausgeschlossen Einzelnachweise Bearbeiten Roland Schmidtbleicher Die Anleiheglaubigermehrheit 2010 S 14 Boris Schinkels Die Verteilung des Haftungsrisikos 2001 S 41 Wolfgang Fickentscher Andreas Heinemann Schuldrecht 2006 S 687 ff BGH Urteil vom 24 Marz 1992 Az XI ZR 142 91 Peter Bulow Heidelberger Kommentar zum WG SchG 2004 S 84 Guido Toussaint Das Recht des Zahlungsverkehrs im Uberblick 2009 S 154 BGHR 263 Abs 1 StGB Tauschung 22 BGH Urteil vom 11 Dezember 2008 Az 5 StR 536 08 Kurt Schellhammer BGB nach Anspruchsgrundlagen 2011 S 511Normdaten Sachbegriff GND 4144297 0 lobid OGND AKS Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Begebungsvertrag amp oldid 207954121