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Handelswechsel sind Wechsel die zur Finanzierung von Wareneinkaufen oder erhaltenen Dienstleistungen dienen Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines 2 Inhalt des Handelswechsels 3 Diskontkredit 4 Siehe auch 5 EinzelnachweiseAllgemeines BearbeitenWarenlieferungen oder erbrachte Dienstleistungen konnen in bar bezahlt werden oder ihre Bezahlung kann durch den Lieferanten mit einem Zahlungsziel versehen werden Durch letzteres gerat der Lieferant in die Rolle eines Kreditgebers die mit einem Kreditrisiko verbunden ist Falls der Lieferant dieses Kreditrisiko nicht unbesichert lassen will stehen ihm fur diesen Lieferantenkredit der Eigentumsvorbehalt an den gelieferten Waren und oder die Absicherung durch einen Handelswechsel zur Verfugung Der Handelswechsel wird in diesem Fall erfullungshalber an den Lieferanten ubergeben 1 Inhalt des Handelswechsels BearbeitenAuf dem Wechselvordruck ist der Lieferant wechselrechtlich der Aussteller Art 1 Nr 8 WG der Debitor fungiert als Bezogener Art 1 Nr 3 WG Die verscharfte Haftung des Debitors liegt in der Wechselstrenge da der Wechselprozess als Urkundenprozess grossere Beweiserleichterungen fur den Kreditor mit sich bringt Somit handelt es sich beim Handelswechsel wie bei anderen Wechselarten auch um die Verbriefung einer Forderung die dadurch auch verkehrsfahig gemacht wird Ublicherweise ist die Wechselsumme hoher als die zugrundeliegende Forderung da der Lieferant Zinsen und weitere Kosten berucksichtigen kann Fur den Kaufer hat die Annahme Akzept eines Handelswechsel den Vorteil dass er seine Lieferantenschuld erst spater zahlen muss also zu einem Zeitpunkt an dem er gegebenenfalls seinerseits die gekaufte Ware bereits weiterveraussert oder verarbeitet hat Fur den Verkaufer hat die Verbriefung seiner Lieferantenforderung mittels Handelswechsel den Vorteil dass er den Wechsel als Zahlungsmittel einsetzen kann Dies kann dadurch geschehen dass er den Wechsel weitergibt Indossament um damit seinerseits Schulden zu bezahlen Diskontkredit BearbeitenDie Kreditinstitute hatten den Diskontkredit unter anderem mit der Bedingung verbunden dass nur Handelswechsel mit einer Restlaufzeit von maximal 3 Monaten eingereicht werden durften Ausgeschlossen waren somit Handelswechsel mit langeren Restlaufzeiten oder Finanzwechsel Der Diskontkredit hat im Kreditgeschaft der Kreditinstitute keine Bedeutung mehr weil der Wegfall der Rediskontierungsmoglichkeit von Handelswechseln durch Kreditinstitute bei der Bundesbank im Januar 1999 das Diskontgeschaft zum Erliegen brachte Zudem war der Wechsel aufgrund seiner Urkundeneigenschaft nicht maschinen bzw computerfahig und somit in seiner Abwicklung relativ personal und kostenaufwendig Siehe auch BearbeitenWechselreitereiEinzelnachweise Bearbeiten Verlag Dr Th Gabler Gabler Banklexikon 1983 Sp 1039Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Handelswechsel amp oldid 175077418