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Das Diskontgeschaft war im Bankwesen der Ankauf von noch nicht falligen Wechseln durch Kreditinstitute Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines 2 Geschichte 3 Rechtsgrundlagen 4 Heutige Bedeutung 5 EinzelnachweiseAllgemeines BearbeitenAus dem Diskontgeschaft resultierte der Diskontkredit den es ebenfalls nicht mehr gibt Der Rediskont der Geschaftsbanken bei der Zentralbank war die Refinanzierungsquelle fur das Diskontgeschaft mit den Bankkunden Diskontgeschaft Diskontkredit Diskontsatz und Rediskont beinhalten als Wortbestandteil Diskont ein Lehnwort aus italienisch disconto Abzug 1 Der Abzug bestand darin dass vom Nennwert des Wechsels der Diskontsatz fur den Zeitraum zwischen Diskontierung und Falligkeit des Wechsels abgezogen und als Diskontkredit dem Kreditnehmer gutgeschrieben wurde Der jeweils von den Banken berechnete Diskontsatz richtete sich dabei nach dem aktuellen Diskontsatz der Zentralbank Geschichte BearbeitenDie Diskontierung von Wechseln durch Kreditinstitute war in Deutschland seit August 1924 erlaubt 21 Bankgesetz was das Kreditgeschaft der Institute erheblich ausweitete Die Vereinheitlichung des Wechselrechts durch Einfuhrung des Wechselgesetzes im April 1934 erleichterte den Instituten die Kreditbearbeitung im Wechselgeschaft das nunmehr aus Kreditgeschaft und Wechselinkasso bestand Die Politik der Bundesbank zielte im Wesentlichen darauf ab das Kreditangebotsverhalten der Banken und die Geld und Kreditnachfrage der Wirtschaft mittelbar uber Veranderungen der Bankenliquiditat und der Zinsen am Geldmarkt zu steuern 2 Das leitete sich aus 15 BBankG a F ab der der Bundesbank das Recht einraumte zur Beeinflussung des Geldumlaufs und der Kreditgewahrung den Diskontsatz festzulegen Das Rediskontgeschaft der Bundesbank ergab sich entsprechend aus 19 BBankG a F Der Wechsel als Kredit und Zahlungsmittel spielte in der deutschen Wirtschaft lange Zeit eine zentrale Rolle Das Re Diskontvolumen erreichte deshalb 1979 1980 seinen Hohepunkt und wurde zur entscheidenden Quelle der Zentralbankgeldversorgung 3 Der Diskontsatz spielte bis 1986 die entscheidende Rolle bei der Refinanzierung der Kreditinstitute durch die Bundesbank und als Leitzins denn die Banken konnten sich durch Verkauf von bundesbankfahigen Wechseln Liquiditat zum Diskontsatz beschaffen Im Dezember 1986 war der Anteil der Diskontkredite an der Mittelaufnahme auf 60 gesunken 3 Seit 1987 hatte die Diskontierung von Wechseln an Bedeutung verloren so dass der Lombardsatz in den Vordergrund trat 4 Die Wechselrefinanzierung trat im Vergleich zu den neuen offenmarktpolitischen Instrumenten der Bundesbank sukzessive in den Hintergrund ihr Anteil an den gesamten Notenbankkrediten belief sich 1994 nur noch auf 29 5 gegenuber 83 5 im Jahre 1980 5 An ihre Stelle waren die Wertpapierpensionsgeschafte getreten Betrug deren Anteil an der Gesamtrefinanzierung 1980 lediglich 6 so machten sie 1994 bereits 69 7 aus Die Europaische Zentralbank EZB und damit das Eurosystem betreibt seit Januar 1999 kein Rediskontgeschaft mehr Da deshalb fur Kreditinstitute diese Refinanzierungsquelle entfallen ist diskontieren sie ebenfalls keine Wechsel mehr von ihren Kunden In Deutschland waren bis Dezember 1998 die Diskontgeschafte der Bundesbank im Rahmen ihrer Diskontpolitik in 19 Abs 1 Nr 3 BBankG a F geregelt Hier und in ihren Allgemeinen Geschaftsbedingungen legte sie die Bedingungen fest zu denen die Geschaftsbanken eine Rediskontmoglichkeit eingeraumt bekamen Diese Bedingungen wurden auf das Diskontgeschaft der Kreditinstitute mit ihren Bankkunden entsprechend ubertragen Der Wechsel und damit der Diskontkredit ist im taglichen Bankwesen heute ohne Bedeutung 6 weil er auch aufgrund seines Urkundeformats nicht maschinen bzw computerfahig und damit relativ personal und kostenintensiv war und zudem auch seine Funktion als Kredit und Zahlungsmittel in der deutschen Wirtschaft weitgehend eingebusst hat 7 Rechtsgrundlagen BearbeitenRechtsgrundlagen des Diskontgeschafts waren das Wechselgesetz das Bundesbankgesetz sowie die jeweiligen Allgemeinen Geschaftsbedingungen der Kreditinstitute Die Diskontierung ist rechtlich ein Kaufvertrag nach 433 BGB und gilt als Bankgeschaft nach 1 Abs 1 Nr 3 KWG Die Betatigung im Diskontgeschaft erforderte deshalb eine Banklizenz Der Diskontkredit gehorte zu den Kreditgeschaften die durch die wechselrechtliche Haftung insbesondere des Bezogenen und der Indossantenhaftung eine automatische Personalsicherheit als Kreditsicherheit besassen Heutige Bedeutung BearbeitenUm die Sicherheit von Diskontgeschaften noch weiter zu erhohen diskontierten Institute die Wechsel nur bis zur Hohe des dem Kunden gewahrten Diskontkreditrahmens Kreditlimit Im Regelfall wurden nur Handelswechsel mit einer verbleibenden Restlaufzeit von hochstens drei Monaten mit mindestens drei als zahlungsfahig bekannten Wechselbeteiligten angekauft Bei ihrem Diskontgeschaft richteten sich die Banken nach dem Rediskontgeschaft der Bundesbank weil sie die von ihren Bankkunden diskontierten Wechsel meist bei der Bundesbank rediskontierten Dieses Diskontgeschaft wurde bis Dezember 1998 nach Massgabe des 19 Abs 1 Nr 1 BBankG a F im Rahmen der Diskontpolitik praktiziert 8 Die Bundesbank raumte den Geschaftsbanken Rediskont Kontingente ein also individuell fur jedes Kreditinstitut festgelegte Fazilitaten Der Wechsel und damit das Diskontgeschaft hat im taglichen Kreditgeschaft heute keine Bedeutung mehr Die Europaische Zentralbank rediskontiert keine Wechsel Handelswechsel sind nur noch als Pfand notenbankfahig 9 Einzelnachweise Bearbeiten Ursula Hermann Knaurs etymologisches Lexikon 1983 S 117 Die Geldpolitik der Bundesbank Deutsche Bundesbank Oktober 1995 S 98 PDF 3 2 MB a b Otmar Issing Bernd Rudolph Der Rediskontkredit 1988 S 41 f PDF 6 8 MB Werner Ehrlicher Diethard B Simmert Wandlungen des geldpolitischen Instrumentariums der Deutschen Bundesbank 1988 S 134 Die Geldpolitik der Bundesbank Deutsche Bundesbank Oktober 1995 S 109 Kai Oliver Knops Peter Derleder Heinz Georg Bamberger Hrsg Deutsches und europaisches Bank und Kapitalmarktrecht Band 1 2017 S 1161 Kreditvergleich zum Diskontkredit Peter Bulow WechselG ScheckG AGB 2004 S 75 Monatsbericht der Deutschen Bundesbank Memento des Originals vom 1 Juni 2015 im Internet Archive nbsp Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Vorlage Webachiv IABot www bundesbank de November 1998 S 24 Normdaten Sachbegriff GND 4150163 9 lobid OGND AKS Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Diskontgeschaft amp oldid 232830745