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Von Wechselreiterei spricht man wenn zwei oder mehr Parteien auf sich gegenseitig Wechsel ziehen bzw akzeptieren ohne dass diesen Wechseln ein Handelsgeschaft zugrunde liegt Einen solchen Wechsel bezeichnet man auch als Reitwechsel Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines 2 Verfahrensablauf 3 Rechtsfolgen 4 Heutige Situation in der europaischen Union 5 Siehe auch 6 EinzelnachweiseAllgemeines BearbeitenDie Wechsel Reiterey war bereits im Jahre 1780 bekannt und wurde als betrugerisches Wechselmanover bezeichnet 1 Ein historisch bekannter Fall von Wechselreiterei ist der Mefo Wechsel Der gegenseitige Austausch von Wechseln hatte zum Ziel die Bonitat der eigentlich wirtschaftlich schwachen Beteiligten gunstiger erscheinen zu lassen Dazu wurden die Funktionen des Wechsels als Zahlungs und insbesondere Kreditmittel ausgenutzt da diese Wechsel entweder als Zahlungsmittel zur Begleichung einer Schuld verwendet werden siehe auch Indossament oder bei einem Kreditinstitut diskontiert werden konnen Da diesen Wechseln kein Warengeschaft vorausgegangen ist handelt es sich um Finanzwechsel im Gegensatz zum Waren oder Handelswechsel Verfahrensablauf BearbeitenDer haufig bonitatsschwache Aussteller lasst einen ebenso haufig bonitatsschwachen Bezogenen einen Wechsel akzeptieren und reicht den Wechsel seiner Bank zum Diskont ein Er verfugt sofort uber den nur vorlaufig Eingang vorbehalten gutgeschriebenen Wechselbetrag den er kurz vor Falligkeit des Wechsels dem Bezogenen uberweist damit dieser den Wechsel einlosen kann Der Bezogene wiederum hat inzwischen einen Wechsel mit hoherem Betrag auf den ehemaligen Aussteller gezogen der am Verfalltag dafur die Wechselsumme vom neuen Aussteller zwecks Einlosung des Wechsels erhalt Ihre angebliche Bonitat weisen die Beteiligten dadurch nach dass sie die Wechsel punktlich einlosen konnen Die Laufzeit der jeweils gegenseitig auf sich gezogenen Wechsel kann am Falligkeitstag durch Ausstellen neuer Wechsel verlangert werden sog Wechselprolongation was dann zu einer ggf mehrmaligen erneuten Laufzeitverlangerung des Wechselkredits fuhrt Rechtsfolgen BearbeitenWechselreiterei ist zivilrechtlich sittenwidrig 138 BGB 2 so dass die in Umlauf gebrachten Wechsel nichtig sind Zudem wird sie als Betrug geahndet 263 StGB insbesondere wenn ein Handelswechsel vorgetauscht wurde und die gegenseitig auf sich gezogenen Wechsel nicht bezahlt werden 3 Heutige Situation in der europaischen Union BearbeitenMit dem Ubergang der Zustandigkeit fur die Geldpolitik auf die EZB hat das Hauptrefinanzierungsgeschaft den fruheren Diskontkredit im Januar 1999 abgelost Der Diskontkredit hat aufgrund des Wegfalls der Rediskontierungsmoglichkeiten von Handelswechseln bei der Bundesbank an Attraktivitat fur Kreditinstitute verloren Handelswechsel sind nur noch als Pfand refinanzierungsfahig 4 Aus diesen Grunden hat der Diskontkredit heute keine Bedeutung mehr Da hierdurch auch eine Diskontierung von Wechseln allgemein nicht mehr moglich ist hat die Wechselreiterei in der EU ihre einstige Bedeutung vollstandig verloren Siehe auch BearbeitenScheckreiterei LastschriftreitereiEinzelnachweise Bearbeiten Johann Christian Sinapius Fragmente aus dem Gebiete des Handlungswesens Kaufmannische Hefte 1780 S 286 BGH NJW 1980 931 BGH Urteil vom 13 November 1956 Az StR 620 55 Monatsbericht der Deutschen Bundesbank November 1998 S 24 Memento des Originals vom 1 Juni 2015 im Internet Archive nbsp Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Vorlage Webachiv IABot www bundesbank deBitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Wechselreiterei amp oldid 230737149