www.wikidata.de-de.nina.az
Die Dego Abgabe war eine Abgabe die zur Zeit des Nationalsozialismus in Deutschland bei Auswanderung an die Deutsche Golddiskontbank zu entrichten war Diese Abgabe bezog sich zunachst auf Guthaben die wegen der Devisenbewirtschaftung auf Sperrkonten gebucht waren und legal ins Ausland transferiert werden sollten Ab Mitte 1938 wurde auch die Mitnahme von Umzugsgut ins Ausland eingeschrankt und teilweise mit einer hohen Abgabe belegt Zusammen mit der Reichsfluchtsteuer entzog die Dego Abgabe den zur Auswanderung gezwungenen judischen Burgern grosse Teile ihres Vermogens Nach den Novemberpogromen 1938 wurde zudem die Judenvermogensabgabe erhoben Manche der zur Auswanderung gezwungenen Emigranten konnten kaum mehr als vier Prozent ihres Vermogens ins Exil retten Inhaltsverzeichnis 1 Geldtransfer 2 Umzugsgut 3 Quellenlage 4 Wiedergutmachung 5 Weblinks 6 EinzelnachweiseGeldtransfer BearbeitenWegen der hohen Staatsverschuldung hatte Reichsprasident von Hindenburg 1931 eine Notverordnung zur Devisenbewirtschaftung vom 1 August 1931 RGBl I S 421 erlassen Damit wurden Erwerb und Verwendung von Devisen sowie Ausfuhr von Reichsmark nur beschrankt erlaubt ansonsten genehmigungspflichtig oder untersagt Ab 1934 durften laut Verordnung vom 29 September 1934 RGBl I S 894 nur noch zehn Reichsmark ins Ausland mitgefuhrt werden Bis Ende 1933 bewilligten die Devisenstellen bei den Landesfinanzamtern auswandernden Juden noch die Mitnahme von Barbetragen bis 15 000 RM ab Oktober 1934 wurde keinerlei Erlaubnis mehr erteilt 1 1936 wurde das Devisengesetz vom 1 Dezember 1936 RGBl I S 1000 geandert Die Devisenstellen waren befugt beim Verdacht einer Vermogensverschiebung Verfugungsbeschrankungen zu erlassen Wer auf legalem Wege emigrieren wollte musste seine Wertpapiere und die Verkaufserlose von Geschaft und Immobilien auf einem Sperrmark Konto belassen Der Umtausch vom Auswanderersperrguthaben in Devisen musste von der Deutschen Golddiskontbank genehmigt werden und wurde nur mit einem Disagio vorgenommen der sogenannten Dego Abgabe Die Hohe der Abgabe 2 bezogen auf die ins Ausland zu transferierenden Werte stieg im Laufe der Jahre und betrug Januar 1934 20 August 1934 65 Oktober 1936 81 Juni 1938 90 September 1939 96 Umzugsgut BearbeitenUm zu verhindern dass judische Auswanderer erhebliche Vermogenswerte als Umzugsgut ins Ausland bringen konnten durften nur Gegenstande mitgenommen werden die zum personlichen Gebrauch unbedingt erforderlich waren Im Mai 1938 wurde angeordnet dass das Umzugsgut rechtzeitig der Devisenstelle zu melden sei Wert und Anschaffungszeitpunkt der Gegenstande waren in einem Verzeichnis anzugeben Die Verpackung in Liftvans sollte im Beisein von Zollbeamten stattfinden 3 Fur Gegenstande die nach Jahresbeginn 1933 erworben worden waren sogenannter Neubesitz wurde eine Dego Abgabe in Hohe des Anschaffungswertes festgesetzt in Einzelfallen ging die Gebuhr auch weit daruber hinaus Neuerworbene und zum Wiederverkauf geeignete Gegenstande wie Fotoapparate oder Musikinstrumente wurden selbst mit Dego Abgabe nur dann freigegeben wenn der Auswanderer diese Sachen zur personlichen Ausubung seines Berufes und zur Begrundung einer bescheidenen Existenz im Ausland unbedingt benotigte 4 Quellenlage BearbeitenZu konkreter Hohe und Umfang der vereinnahmten Dego Abgabe liegen Primarquellen vor die recht vollstandig erhalten sind Die Dokumente befinden sich im Bundesarchiv Berlin und werden dort im Bestand R 182 gefuhrt In den 250 Ordnern zur Dego Abgabe sind in alphabetischer Folge die Abgabepflichtigen sowie die Hohe der von ihnen geleisteten Zahlungen enthalten 5 Wiedergutmachung BearbeitenIm Rahmen der deutschen Wiedergutmachungspolitik nach dem Zweiten Weltkrieg gehoren Abgaben an die Deutsche Golddiskontbank zur Erlangung einer Ausfuhrgenehmigung zu den entschadigungspflichtigen Schaden gem 59 des Bundesentschadigungsgesetzes BEG wenn der Verfolgte aus den Verfolgungsgrunden des 1 BEG zur Auswanderung genotigt gewesen ist Weblinks BearbeitenNiedersachsisches Landesarchiv Dego AbgabeEinzelnachweise Bearbeiten Alfons Kenkmann Bernd A Rusinek Verfolgung und Verwaltung Die Wirtschaftliche Ausplunderung der Juden und die Westfalischen Finanzbehorden Munster 1999 ISBN 3 00 004973 8 S 19 Zahlen nach Frank Bajohr Arisierung als gesellschaftlicher Prozess In Claus Offe Hrsg Demokratisierung der Demokratie Frankfurt M 2003 ISBN 3 593 37286 X S 21 vergl VEJ 3 12 Die Verfolgung und Ermordung der europaischen Juden durch das nationalsozialistische Deutschland 1933 1945 Quellensammlung Band 3 Munchen 2012 ISBN 978 3 486 58524 7 S 106 Alfons Kenkmann Bernd A Rusinek Verfolgung und Verwaltung S 26 Runderlass des RWM vom 17 April 1939 Dokument 10 in Martin Friedenberger et al Hrsg Die Reichsfinanzverwaltung im Nationalsozialismus Bremen 2002 ISBN 3 86108 377 9 S 40 Ebenfalls abgedruckt VEJ 2 273 Meinl S und Zwilling J Legalisierter Raub die Ausplunderung der Juden im Nationalsozialismus durch die Reichsfinanzverwaltung in Hessen Frankfurt a M 2004 S 254 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Dego Abgabe amp oldid 231504635