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Das Vermogen ist ein unbestimmter Rechtsbegriff 1 der im Recht alle geldwerten Rechte eines Rechtssubjekts umfasst 2 Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines 2 Geschichte 3 Bestandteile 4 Zivilrecht 5 Strafrecht 5 1 Allgemeines 5 2 Vermogenstheorien 5 2 1 Juristische Vermogenstheorie 5 2 2 Wirtschaftliche Vermogenstheorie 5 2 3 Juristisch okonomische Vermogenstheorie 6 Abgrenzungen zum wirtschaftlichen Vermogen 7 Sozialrecht 8 EinzelnachweiseAllgemeines BearbeitenDas Wort Vermogen kommt in vielen Gesetzen vor es wird dort aber je nach Gesetzeszweck unterschiedlich definiert Das Reichsgericht RG erkannte bereits im Dezember 1910 dass der rechtliche Vermogensbegriff in erster Linie ein Begriff des wirtschaftlichen Lebens ist 3 Damit stellte es sich auf den Standpunkt dass der rechtliche Vermogensbegriff vom wirtschaftlichen abzuleiten sei Der rechtliche Vermogensbegriff hat zum Ziel das Rechtsgut Vermogen zu schutzen Zivilrecht Strafrecht dessen Haftung als Gesellschafts oder Privatvermogen zu klaren Gesellschaftsrecht oder mit Hilfe des Vermogens die Hilfebedurftigkeit festzustellen Sozialrecht Vermogen ist eine Sachgesamtheit fur mehrere selbstandige Sachen die durch einen gemeinsamen wirtschaftlichen Zweck verbunden sind ihren Wert jedoch nur als Einheit entfalten konnen und die in der Verkehrsanschauung unter einem einheitlichen Begriff Vermogen zusammengefasst werden Mit der Sachgesamtheit wird die unterschiedliche Art der Rechte an Vermogensgegenstanden zum Ausdruck gebracht Geschichte BearbeitenDas Vermogen lateinisch bona patrimonium spielte im romischen Recht eine zentrale Rolle Innerhalb der Rechtsfahigkeit kannte man die Vermogensfahigkeit ein eigenes Vermogen haben zu durfen 4 Kinder waren zwar rechts aber nicht vermogensfahig Da Sachen lateinisch res das wesentlichste Mittel fur Menschen zwecks Nahrung zum Verbrauch oder Nutzung darstellen schufen die Romer Regeln uber den Erwerb solcher Sachen zwecks Eigentums lateinisch dominium hieruber Die Gesamtheit dieses Eigentums hiess Vermogen nach Abzug der Schulden 5 Das Substantiv Vermogen gab es im Mittelalter lange Zeit nicht sondern lediglich das Verb vermogen im Sinne von fahig sein konnen 6 Aus einem oberosterreichischen Weistum des Jahres 1539 geht ersichtlich erstmals die substantivische Verwendung hervor dass ain jeder burger sein vermogen aines jeden jahrs bei geschwornen aid versteuern soll 7 Hierbei handelt es sich auch um den ersten Hinweis auf eine Vermogensteuer Das Allgemeine Preussische Landrecht APL vom Juni 1794 kannte baares Vermogen I 2 11 APL oder bewegliches Vermogen I 2 10 APL Fur Carl von Savigny waren 1840 die Schulden als Bestandteile des Vermogens anzusehen 8 der das Vermogen dann jedoch als Summe von Rechten welche dem Inhaber nach Abzug der Schulden ubrigbleibt definierte 8 Er beschrieb das Vermogen als Gesamtheit der Rechtsverhaltnisse welche die Macht des Einzelnen uber die naturliche Grenze seines Wesens hinaus erweitern 9 Damit erkannten Juristen erstmals an dass das Vermogen als solches zu Macht beitragen kann Das im Mai 1872 in Kraft getretene deutsche StGB erwahnt den Vermogensbegriff 56 Mal Neben der Vermogensstrafe spielt das Vermogen bei den Vermogensdelikten Erpressung 253 StGB Hehlerei 259 StGB Betrug 263 StGB Computerbetrug 263a StGB Kapitalanlagebetrug 264a StGB Kreditbetrug 265b StGB Untreue 266 StGB und Bankrott 283 StGB eine zentrale Rolle Hierbei geht es darum dass sich diese Straftaten gegen das Vermogen allgemein oder gegen konkrete Vermogensbestandteile anderer Personen richten Dabei galt zu klaren was zum Vermogen des Taters oder Opfers gehort und deshalb den Straftatbestand erfullt Das Handelsgesetzbuch HGB vom Januar 1900 fuhrte fur Unternehmen die Rechtsbegriffe Anlagevermogen mit den Unterbegriffen immaterielle Vermogensgegenstande Sachanlagen und Finanzanlagen sowie Umlaufvermogen ein 266 HGB Diese Kategorisierung folgte der allgemeinen wirtschaftlichen Einteilung der Vermogensarten Im ebenfalls im Januar 1900 in Kraft getretenen BGB kommt der Vermogensbegriff sogar 239 Mal vor Bestandteile BearbeitenZum Vermogen im Rechtssinne gehoren alle kommerzialisierten Guter die also gegen Entgelt veraussert werden konnen 10 und einen Marktwert aufweisen Zum Vermogen gehoren nicht die wertlosen Guter sowie die Schulden denn die Gesetze gehen davon aus dass die Schulden das Aktivvermogen belasten 11 Zivilrecht BearbeitenIm Zivilrecht kann der Vermogensbegriff fur jede Rechtsnorm einen anderen Inhalt haben 12 Eines der wesentlichen Ziele des BGB ist der Rechtsschutz zugunsten des Vermogens Nur die Rechte nicht auch die Verbindlichkeiten einer Person bilden ihr Vermogen im Sinne des privatrechtlichen haftungsrechtlichen Vermogensbegriffs Der im BGB aber auch im Vollstreckungs und Konkursrecht zugrunde gelegte Vermogensbegriff umfasst also anders als ein rein wirtschaftlich gedachter Vermogensbegriff nur die so genannten Aktiva der Bilanz nicht auch die Passiva Das Vermogen im juristischen Sinne ist das Bruttovermogen nicht das Nettovermogen wenn man unter diesem die Differenz zwischen den Aktiven und den Passiven versteht 13 Das Bruttovermogen abzuglich der Schulden bildet das Nettovermogen 14 Vermogen ist zivilrechtlich also stets Bruttovermogen wie beim Erbschaftsvermogen des 1922 Abs 1 BGB Der Schuldner haftet fur seine Verbindlichkeiten mit seinem gesamten Vermogen gegenuber dem Glaubiger Das Vermogen ist im deutschen Recht grundsatzlich nicht als solches geschutzt man kann es deshalb nur ausnahmsweise verletzen oder beschadigen Es fallt nicht unter den Schutz des besonderen Rechts im Sinne von 823 Abs 1 BGB 15 Blosse Vermogensschaden sind aus 826 BGB 16 sowie aus 823 Abs 2 BGB in Verbindung mit 263 266 StGB als Schutzgesetze ersatzfahig 17 Der Vermogensbegriff wird im BGB selbst nicht definiert obwohl es ihn vielfach verwendet Insbesondere ist er von zentraler Bedeutung fur den Schadensersatz wo vorwiegend die unfreiwillige Einbusse an Vermogensgutern ausgeglichen werden soll Im Erbrecht tritt der Erbe im Wege der Universalsukzession grundsatzlich die Rechtsnachfolge in das gesamte Vermogen des Erblassers an 1922 BGB Es handelt sich hierbei um eine erbrechtliche Besonderheit Zivilrechtlicher Regelfall ist die Singularsukzession nach der alle Vermogensgegenstande einzeln ubertragen werden mussen so dass man uber sein Vermogen nicht im Ganzen verfugen kann Im Insolvenzrecht richtet sich die Abwicklung auf das Vermogen des Schuldners 35 InsO In das Schuldnerverzeichnis sind alle korperlichen Gegenstande im Eigentum des Schuldners sowie Forderungen aufzunehmen 802c Abs 2 ZPO Strafrecht Bearbeiten Hauptartikel Vermogensdelikt Deutschland Allgemeines Bearbeiten Im Strafrecht ist Vermogen die Gesamtheit der Guter und Positionen einer Person mit messbarem wirtschaftlichem Wert die dem Vermogensinhaber nach der Rechtsordnung zustehen 18 Vermogen sei dem Reichsgericht RG zufolge wirtschaftliche Macht also alles was fur die wirtschaftlichen Verhaltnisse einer Person einen Wert hat Da jeder Wert in Geld ausgedruckt werden konne gehe es letztlich um die Summe der geldwerten Guter einer Person 19 Der Bundesgerichtshof BGH fuhrte in seiner ersten Entscheidung im November 1951 zu dieser Frage aus auch die Forderung aus einem unsittlichen oder gesetzwidrigen Geschaft konne unter Umstanden dem wirtschaftlichen Vermogen zugerechnet werden 20 Nach der Rechtsprechung des BGH ist dem Vermogen im Sinne der 253 263 StGB auch der unerlaubte Besitz von Betaubungsmitteln zuzurechnen weil der strafrechtliche Vermogensbegriff wirtschaftlich betrachtet werden soll Die Rechtsordnung kennt im Bereich der Vermogensdelikte ein wegen seiner Herkunft Entstehung oder Verwendung schlechthin schutzunwurdiges Vermogen nicht 21 Vermogenstheorien Bearbeiten Durch Fachliteratur und Rechtsprechung haben sich im Strafrecht vor allem drei Vermogenstheorien entwickelt Juristische Vermogenstheorie Bearbeiten Die juristische Vermogenstheorie vertreten insbesondere durch Karl Binding und Adolf Merkel sah im Vermogen die Summe der von der Rechtsordnung anerkannten und mit ihr durchsetzbaren subjektiven Vermogensrechte einer Person ohne Rucksicht auf ihren wirtschaftlichen Wert 22 Sie rechnete auch das zum Vermogen was keinen wirtschaftlichen Wert hatte andererseits ignorierte sie geldwerte Positionen die keine subjektiven Rechte sind wie Anwartschaften Die Rechtsprechung des Reichsgerichts legte zur Bestimmung des strafrechtlich geschutzten Vermogens zunachst diesen juristischen Vermogensbegriff zugrunde 23 Diese Theorie fuhrte jedoch in der Rechtspraxis zu rechtsfreien Raumen denn der Betrug unter Straftatern blieb hiernach straffrei betrogener Dieb Sie besitzt deshalb heute in Rechtsprechung und Fachliteratur keine Unterstutzung mehr Wirtschaftliche Vermogenstheorie Bearbeiten Auch wenn sie wirtschaftliche Vermogenstheorie heisst so besitzt sie doch auch rechtliche Implikationen Das RG statuierte im Dezember 1910 klar Es gibt kein strafrechtlich ungeschutztes Vermogen 24 Allerdings ging es noch davon aus dass ein Anspruch der nach materiellem Recht nicht besteht nicht Bestandteil von irgendjemandes Vermogen sein kann und daher auch nicht demjenigen der ihn geltend macht durch Betrug entzogen werden kann 25 Erst der BGH stellte im November 1951 klar dass auch Werte die jemand auf Grund von unsittlichen gesetzeswidrigen oder gar strafbaren Handlungen besitzt Gegenstand einer Vermogensbeschadigung im Sinne des 263 StGB sein konnen 26 Die wirtschaftlich orientierte Sichtweise geht davon aus dass es keine Vermogenswerte gibt die gegen Betrug Erpressung Untreue usw ungeschutzt sind 27 Vermogen ist danach die Gesamtheit der geldwerten Guter einer Person ohne Rucksicht auf deren rechtlichen Bestand 28 Demzufolge gehoren auch widerrechtlich erlangte Positionen wie Diebesbeute oder nichtige weil sittenwidrige Forderung oder nicht einklagbare Anspruche verjahrte Forderung zum Vermogen wenn sie wegen ihrer tatsachlichen Durchsetzbarkeit einen Vermogenswert haben 27 Die verjahrte Forderung gehort deshalb dann zum Vermogen wenn ihr Schuldner sie trotz eingetretener Verjahrung begleicht Es wird die Auffassung vertreten dass es kein rechtlich ungeschutztes Vermogen gebe 29 Auf die Rechtmassigkeit des erlangten Vermogens kommt es mithin nicht an Daher ist auch der durch Diebstahl erlangte Besitz strafrechtlich geschutztes Vermogen Auch nichtige Forderungen die gegen ein gesetzliches Verbot verstossen 134 BGB oder sittenwidrig sind 138 BGB werden strafrechtlich als Vermogen geschutzt Juristisch okonomische Vermogenstheorie Bearbeiten Sie geht von der wirtschaftlichen Betrachtung aus und rechnet zum Vermogen alle geldwerten Positionen doch berucksichtigt sie beim strafrechtlichen Vermogen nicht die von der ubrigen Rechtsordnung missbilligten Positionen Dadurch vermeidet sie die Wertungswiderspruche der anderen Vermogenstheorien Wenn eine Vermogensposition der ausserstrafrechtlichen Rechtsordnung widerspricht dann gesteht ihr auch die juristisch okonomische Vermogenstheorie keinen strafrechtlichen Schutz zu 30 Danach gehort auch Besitz Gewahrsam zum Vermogen Der juristisch okonomische Vermogensbegriff erfasst als Vermogen nur diejenigen wirtschaftlichen Guter einer Person die ihr zivilrechtlich zustehen Nach dieser Definition kann es also beispielsweise den betrogenen Dieb nicht geben Danach muss eine Vermogensposition nicht nur einen Wert haben sondern auch vom Recht geschutzt sein Die Vertreter des juristisch okonomischen Vermogensbegriffs verneinen daher konsequent einen Vermogenswert bei wegen Sittenwidrigkeit nichtiger Forderungen oder rechtswidrig erworbener Vermogensgegenstande Die juristisch okonomische Vermogenstheorie ist heute die herrschende Meinung Diese Theorie hat zur Folge dass einige von der Rechtsordnung missbilligte Rechtshandlungen nicht strafbar sind Ihre Anwendung erhoht die Gefahr von Strafbarkeitslucken Abgrenzungen zum wirtschaftlichen Vermogen BearbeitenDer rechtliche und der wirtschaftliche Vermogensbegriff unterscheiden sich voneinander Nach gefestigter Auffassung zahlen nicht die Rechtsobjekte selbst zum Vermogen sondern nur die Rechte hieran Deshalb gehoren beispielsweise nicht die einer Person gehorenden Sachen selbst zum Vermogen im Rechtssinne sondern nur die Rechte die an diesen Sachen bestehen also z B das Eigentum das wiederum verwertet werden kann 31 Andreas von Tuhr trennte 1957 deutlich Keine unmittelbaren Bestandteile des Vermogens sind die Objekte der zum Vermogen gehorenden Rechte das Vermogen besteht aus dem Eigentum an den Sachen die dem Berechtigten gehoren nicht aus den Sachen selbst aus den Forderungen nicht aus den Leistungsgegenstanden die vermoge der Forderung verlangt werden konnen 32 Karl Larenz definierte 1989 das Vermogen als eine Summe eine Zusammenfassung von Rechten und Rechtsverhaltnissen und zwar im Hinblick auf eine bestimmte Person der sie zustehen Rechtlich gesehen sind Sachen als Rechtsgegenstande erster Ordnung nicht mit Rechten als Rechtsgegenstanden zweiter Ordnung auf den gleichen Nenner zu bringen Es musste daher heissen Eigentumsrechte an Grundstucken Eigentumsrechte an beweglichen Sachen Forderungen und sonstigen Rechten 33 Sozialrecht BearbeitenBei Prufung der Hilfebedurftigkeit werden im Sozialrecht Einkommen und Vermogen des Leistungsberechtigten berucksichtigt Die Abgrenzung zwischen Einkommen und Vermogen erfolgt nach standiger Rechtsprechung dadurch dass das Vermogen das ist was ein Leistungsbezieher in seiner Bedarfszeit bereits besitzt wahrend das Einkommen das ist was der Leistungsbezieher in seiner Bedarfszeit wertmassig dazu erhalt Hierbei ist auf den Zeitpunkt des Zuflusses abzustellen 34 es sei denn aus Rechtsnormen ergibt sich eine anderslautende Regelung etwa bei einer Erbschaft die nach 1922 BGB mit dem Zeitpunkt des Erbfalls auf die Erben ubergeht und damit sozialhilferechtlich als Einkommen gilt wenn der Erbfall wahrend des Leistungsbezugs eintritt 35 Auch fur den Kinderzuschlag soll sich nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts aus Sinn und Zweck der Leistung eine anderslautende Regelung ergeben sodass eine Nachzahlung von Kinderzuschlag fur vergangene Zeitraume kein Einkommen sondern Vermogen ist 36 Im Sozialrecht spielt das Vermogen bei der Beurteilung der Hilfebedurftigkeit im Rahmen der Grundsicherung fur Arbeitsuchende eine wesentliche Rolle Nach 12 Abs 1 SGB II sind als Vermogen alle verwertbaren Vermogensgegenstande zu berucksichtigen Das Bundessozialgericht BSG geht in seiner Rechtsprechung zu 12 Abs 1 SGB II von Vermogen aus was ein Antragsteller vor Antragstellung bereits hatte liegt ein Erbfall vor der Antragstellung handelt es sich um Vermogen 37 Als Vermogen gelten unter anderem Geld und Geldeswerte wie Bargeld oder Schecks 38 bewegliche und unbewegliche Sachen wie Grundstucke oder Schmuck 39 und sonstige Rechte wie Forderungen Wertpapiere Bankguthaben Niessbrauch Dienstbarkeiten etc 40 Einzusetzen ist jedoch sowohl im SGB II 12 Abs 1 SGB II als auch im SGB XII 90 Abs 1 SGB XII nur das verwertbare Vermogen Vermogen ist verwertbar wenn seine Gegenstande verbraucht ubertragen und belastet werden konnen 41 Die Verwertung muss fur den Betroffenen einen Ertrag bringen durch den er wenn auch nur kurzzeitig seinen Lebensunterhalt bestreiten kann Nicht verwertbar ist Vermogen wenn in absehbarer Zeit kein Kaufer zu finden sein wird etwa weil Gegenstande dieser Art nicht mehr marktgangig sind oder weil sie wie beispielsweise Grundstucke in Folge sinkender Immobilienpreise uber den Marktwert hinaus belastet sind 42 Vermogen ist auch dann nicht verwertbar wenn dem tatsachliche oder rechtliche Hindernisse entgegenstehen etwa wenn die Verwertung eines Nachlasses von der Zustimmung des Miterben abhangt der aber die Auseinandersetzung auf unbestimmte Zeit verweigert 43 Ist das Vermogen zwar nicht sofort aber in absehbarer Zeit verwertbar sind Sozialleistungen als Darlehen zu gewahren 24 Abs 5 SGB II 91 SGB XII Ein Vermogen gilt zumindest im SGB II auch dann nicht als verwertbar wenn die Verwertung offensichtlich unwirtschaftlich ware 12 Abs 3 Satz 1 Punkt 6 SGB II Hierbei handelt es sich um einen unbestimmten Rechtsbegriff der der vollen Kontrolle durch die Gerichte unterliegt und stets im Einzelfall entschieden werden muss 44 Inwieweit dies auch im SGB XII gilt wurde bisher von den Gerichten offengelassen 45 Nicht verwertet werden muss Vermogen sofern es zum so genannten Schonvermogen gehort Welche Gegenstande konkret zum Schonvermogen zu zahlen sind wird in den jeweiligen Gesetzen geregelt insbesondere die 12 Abs 3 SGB II 90 Abs 2 SGB XII und die hierzu erlassenen Verordnungen wie die Arbeitslosengeld II Sozialgeld Verordnung und den Verordnungen zur Durchfuhrung des 82 und des 90 Abs 2 Nr 9 des Zwolften Buches Sozialgesetzbuch 46 47 Einzelnachweise Bearbeiten Welf Muller Wohin entwickelt sich der bilanzrechtliche Eigenkapitalbegriff in Rechenschaftslegung im Wandel Festschrift fur Wolfgang Dieter Budde 1995 S 450 f Karl Larenz Allgemeiner Teil des deutschen Bugerlichen Rechts Munchen C H Beck 1967 23 S 305 315 Das Vermogen RGSt 44 230 233 Freiherr Fritz von Schwind Romisches Recht Band I 1950 S 138 Digesten l de jure fisci 49 14 Ulrike Kobler Werden Wandel und Wesen des deutschen Privatrechtswortschatzes 2010 S 203 ff Kaiserliche Akademie der Wissenschaften Osterreichische Weistumer Band 15 1867 S 74 a b Carl von Savigny System des heutigen romischen Rechts Band 1 1840 S 376 Carl von Savigny System des heutigen romischen Rechts Band 1 1840 S 339 f Otto Palandt Christian Gruneberg BGB Kommentar 73 Auflage 2014 Vorb vor 249 Rn 11 Carl Creifelds Rechtsworterbuch 2000 S 1441 Ursula Nelles Untreue zum Nachteil von Gesellschaften 1991 S 317 Karl Larenz Allgemeiner Teil des deutschen Burgerlichen Rechts 7 neubearbeitete Auflage 1989 S 306 ISBN 3 406 33414 8 Karl Larenz Allgemeiner Teil des deutschen Burgerlichen Rechts 7 neubearbeitete Auflage 1989 S 307 Arndt Teichmann in Othmar Jauernig Hrsg BGB 11 neubearbeitete Auflage Munchen 2004 ISBN 3 406 51820 6 823 BGB Rn 19 Arndt Teichmann in Othmar Jauernig Hrsg BGB 11 neubearbeitete Auflage Munchen 2004 ISBN 3 406 51820 6 826 BGB Rn 5 Otto Palandt Hartwig Sprau BGB Kommentar 67 neubearbeitete Auflage 2008 ISBN 978 3406565915 823 BGB Rn 69 Wilfried Kuper Jan Zopfs Strafrecht Besonderer Teil Definitionen mit Erlauterungen 2015 S 371 RG Beschluss vom 14 Dezember 1910 Az II 1214 10 RGSt 44 230 233 BGH Urteil vom 25 November 1951 Az 4 StR 574 51 BGHSt 2 364 365 ff BGHSt 8 254 256 BGH NStZ RR 1999 184 185 f Karl Binding Lehrbuch des Gemeinen Deutschen Strafrechts Besonderer Teil 1 Band 2 Auflage Leipzig 1902 S 240 RGSt 3 332 333 RGSt 44 230 249 RGSt 44 230 236 BGHSt 2 364 365 a b BGHSt 2 364 BGHSt 16 22 BGHSt 2 364 366 Caspar Luig Vertragsarztlicher Abrechnungsbetrug und Schadensbestimmung 2009 S 104 Karl Larenz Allgemeiner Teil des deutschen Burgerlichen Rechts 7 neubearbeitete Auflage 1989 S 306 ISBN 3 406 33414 8 Andreas von Tuhr Der Allgemeine Teil des Deutschen Burgerlichen Rechts Band I 1957 18 II S 318 Karl Larenz Allgemeiner Teil des deutschen Burgerlichen Rechts 7 neubearbeitete Auflage 1989 S 306 BSG Urteil vom 30 Juli 2008 Az B 14 AS 26 07 R BSG Urteil vom 25 Januar 2012 Az B 14 AS 101 11 R BSG 25 Oktober 2017 AZ B 14 AS 35 16 R BSG Urteil vom 25 Januar 2012 Az B 14 AS 101 11 R Bruhl Geiger in LPK SGB XII 8 Aufl 90 Rn 6 Bruhl Geiger in LPK SGB XII 8 Aufl 90 Rn 7 Bruhl Geiger in LPK SGB XII 8 Aufl 90 Rn 8 BSG Urteil vom 22 Marz 2012 Az B 4 AS 99 11 R BSG Urteil vom 6 Dezember 2007 Az B 14 7b AS 46 06 R BSG Urteil vom 27 Januar 2009 Az B 14 AS 42 07 R BSG Urteil vom 20 Februar 2014 Az B 14 AS 10 13 R BSG Urteil vom 25 August 2011 Az B 8 SO 19 10 R Verordnung zur Durchfuhrung des 82 des Zwolften Buches Sozialgesetzbuch Verordnung zur Durchfuhrung des 90 Abs 2 Nr 9 des Zwolften Buches SozialgesetzbuchNormdaten Sachbegriff GND 4332184 7 lobid OGND AKS Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen 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