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Darlehen ugs auch Kredit alternative Schreibweise Darlehn englisch loan ist ein schuldrechtlicher Vertrag bei dem ein Kreditgeber oder Darlehensgeber einem Kreditnehmer oder Darlehensnehmer Geld Banknoten Munzen Buchgeld oder vertretbare Sachen Sachdarlehen zum Eigentum ubertragt und der Darlehensnehmer verpflichtet ist nach Zeitablauf oder Kundigung Sachen gleicher Art Gute und Menge an den Darlehensgeber zuruckzugewahren Inhaltsverzeichnis 1 Etymologie 2 Geschichte 3 Rechtsfragen 3 1 BGB 3 2 Bankrecht 4 Darlehensarten 5 Darlehensbedingungen 5 1 Darlehenskosten 5 2 Kreditsicherheiten 6 Gesellschafterdarlehen 7 Literatur 8 Weblinks 9 EinzelnachweiseEtymologie BearbeitenDas Wort Darlehen stammt dem Sprachforscher Eberhard Gottlieb Graff zufolge aus dem althochdeutschen analehan fur Darlehen 1 Der Wortbestandteil lehan enthalt leihen was vermutlich auf das Sachdarlehen als Nachbarschaftshilfe hinweist 2 Erst im 16 Jahrhundert durfte in Deutschland das Darlehen wahrend des aufbluhenden Handels die Bedeutung von Ausleihe von Geld erhalten haben Die Bruder Grimm weisen in ihrem Worterbuch auf darleihen hin wonach ein osterreichisches Weistum von 1581 das Darlehen erstmals auf Geldsummen bezog 3 Geschichte Bearbeiten Hauptartikel Geschichte im Artikel Kredit In Mesopotamien ist die Geldleihe seit der Mitte des 3 Jahrtausends v Chr bezeugt 4 Die ersten mesopotamischen Darlehensvertrage stammen aus der Ur III Zeit um 2100 v Chr Der Codex Hammurapi aus der Zeit 1755 1754 v Chr kannte das Darlehen als Bestandteil eines ausgepragten Vertragssystems mit festen Formularen Da Kaufvertrage Barkaufe waren die Vorleistungen auslosen konnten wurden die noch ausstehenden Leistungen als Darlehen konstruiert und mittels Getreide beziehungsweise Metallen beglichen 5 6 Sachdarlehen wurden so zum festen Bestandteil der altbabylonischen Wirtschaft insbesondere durch den Umlauf von Getreide und Silber 7 Haufig waren in den Urkunden Dispositionen festgelegt wie Forderungsabtretungen oder Gewahrleistungsregeln 5 Der Zins hiess in Babylonien sibtu Zuwachs er betrug 33 1 3 fur Getreide und 20 fur Silber und konnte durch Sklavenarbeit als Kreditsicherheit im Rahmen der Antichrese beglichen werden 8 Dem Codex Hammurapi entsprechende Vertrage wurden durch Beamte kontrolliert weil sie widrigenfalls nichtig waren Das romische Recht kannte dem Grundsatz nach nur den zinslosen Darlehensvertrag mutuum Wollten die Parteien einen Kreditzins vereinbaren so musste dieser uber eine Stipulation vereinbart werden 9 Der Schuldner verpflichtete sich am Ruckzahlungstermin dieselbe Menge gleichartiger Sachen tantundem eiusdem generis et qualitatis zuruckzuerstatten 10 Die ursprunglichste Form des Darlehensgeschaftes in Rom war das einseitig verpflichtende nexum ein Rechtsgeschaft von dem vermutet wird dass es der Mancipation sehr ahnlich gewesen sein muss Dessen Einzelheiten verlieren sich fruh bereits vor der Zeitenwende nachdem es im Verlauf der Standeskampfe abgeschafft worden war 11 Bestandig ubrig blieb als Kreditform letztlich nur das im 2 Jahrhundert n Chr entstandene mutuum Bereits ab Mitte des ersten Jahrhunderts entstand die Interzessionsrechtsprechung Wegweisend dafur war das Senatus Consultum Velleianum das verbot dass Frauen die einem Mann durch Darlehensaufnahme oder Verpflichtung durch Burgschaft zu dessen Schuld beitraten gerichtlich belangt wurden 12 Im Gegensatz zur Zinsfreiheit des romischen Rechts verbot die Kirche die Vereinbarung von Zinsen kanonisches Zinsverbot Seit der karolingischen Zeit beschaftigte das Verbot den internen Zirkel der Geistlichkeit durch den wirtschaftlichen Aufschwung des 12 Jahrhunderts offenbarte es sich auch im Aussenbereich des Kirchenrechts Zins wurde unter Berufung auf die Bibel als Wucher betrachtet konkret berief sich die Kirche auf Lukas 6 35 mutuum date nihil inde sperantes Vielmehr liebet eure Feinde und tut Gutes und verleiht Geld wo ihr nichts dafur zu bekommen hofft Bereits im Alten Testament bezeugen Stellen diesen Gedanken aus dem hebraischen Recht 13 Bereits der Codex Maximilianeus Bavaricus Civilis vom Januar 1756 unterschied zwischen Darlehen und Leihe bei letzterer ging und geht der Leihgegenstand nicht in das Eigentum des Entleihers uber und ist dem Verleiher wieder zuruckzugeben Darlehen und Leihe galten noch als Realvertrag Das Allgemeine Preussische Landrecht APL vom Juni 1794 trennte beide Vertrage noch deutlicher Diese enge Verwandtschaft blieb im osterreichischen ABGB vom Juni 1811 erhalten Mit dem Inkrafttreten des BGB im Januar 1900 entstand in Deutschland ein einheitliches Darlehensrecht wenn auch im Hinblick auf seine wirtschaftliche Bedeutung nur fragmentarisch 607 610 BGB a F Die meisten offenen Rechtsfragen wie etwa die fehlende Legaldefinition des Darlehensbegriffs mussten durch Rechtsprechung und Fachliteratur geklart werden Der Gesetzgeber hielt den Darlehensbegriff im Rechtsleben fur eingeburgert so dass ihm eine Legaldefinition entbehrlich erschien 14 Der BGH verstand darunter im April 1962 einen schuldrechtlichen Verpflichtungsvertrag uber die entgeltliche oder unentgeltliche Nutzung eines Kapitals auf Zeit 15 Etymologisch benutzte man bis ins 19 Jahrhundert Begriffe wie Darlehen locatio conductio nexum oder mutuum Den Kreditbegriff gibt es erst seit dem aufbluhenden Kapitalismus des 19 Jahrhunderts Das Creditum war eine Schuld und kein Darlehen und entstand mit jeder Forderung 16 Deshalb heisst heute in Fremdsprachen jeder Forderungsinhaber Kreditor englisch creditor franzosisch crediteur oder italienisch creditore Der italienische Codice civile CC nennt jede Forderung italienisch credito Art 1992 CC In Deutschland verzichtete die Schuldrechtsmodernisierung vom Januar 2002 auf den Begriff Kredit der als Oberbegriff fur das Gelddarlehen einen Zahlungsaufschub und sonstige Finanzierungshilfen diente an seine Stelle sind die Erscheinungsformen des Kredits getreten 17 Sie anderte den Darlehensvertrag vom bisherigen Realvertrag in einen Konsensualvertrag um so dass der Vertrag bereits durch Parteivereinbarung und nicht erst durch die Auszahlung des Darlehens zustande kommt 18 Damit besitzt die Auszahlung als Vertragserfullung keine konstitutive Wirkung mehr Ausserdem hat sie die Bestimmungen fur das Gelddarlehen 488 ff BGB und fur das Sachdarlehen 607 ff BGB voneinander getrennt Rechtsfragen BearbeitenWahrend das BGB von Darlehen spricht und es damit zum Rechtsbegriff erhebt verwendet das Bankrecht den Begriff Kredit BGB Bearbeiten Das BGB regelt den Darlehensvertrag in 488 BGB dessen Hauptleistungspflicht in der Verpflichtung des Darlehensgebers besteht dem Darlehensnehmer einen Geldbetrag in der vereinbarten Hohe zur Verfugung zu stellen wahrend der Darlehensnehmer verpflichtet ist einen geschuldeten Zins zu zahlen und bei Falligkeit das zur Verfugung gestellte Darlehen zuruckzuzahlen Dem Darlehensvertrag rechtlich gleichgestellt ist der Kreditvertrag Von diesem Darlehensvertrag zahlt das BGB verschiedene Unterarten auf und zwar den Verbraucherdarlehensvertrag 491 BGB Zahlungsaufschub 506 BGB Ratenlieferungsvertrag 510 BGB Immobiliar Verbraucherdarlehensvertrag 511 BGB und den unentgeltlichen Darlehensvertrag 514 BGB Die Vorschriften fur den Darlehensvertrag gelten fur alle Rechtssubjekte wahrend der Verbraucherdarlehensvertrag spezifische Regelungen fur Verbraucher 13 BGB enthalt Der Immobiliar Verbraucherdarlehensvertrag ist eine Sonderform des Verbraucherdarlehensvertrags und enthalt Vorschriften fur die Immobilienfinanzierung Wie bei jedem Vertrag ist eine Einigung bezuglich der vertraglichen Mindestbestandteile lateinisch essentialia negotii erforderlich hier also uber die Hohe des Geldbetrages oder die zur Verfugung zu stellende Sache und eine Verzinsung Bei Gelddarlehen wird in der Regel ein Zinssatz vereinbart der wenn nichts Besonderes verabredet wird stets nach Ablauf jeweils eines Jahres zu zahlen ist Ist die Laufzeit kurzer als ein Jahr sind die Zinsen bei der Ruckerstattung zu entrichten vgl 488 Abs 2 BGB Zusatzliche Darlehensgebuhren konnen bei Verbraucherdarlehensvertragen nicht in den Allgemeinen Geschaftsbedingungen der Kreditinstitute wirksam vereinbart werden 19 Da das BGB lediglich vom Darlehensgeber spricht konkretisiert es die Art des Wirtschaftssubjektes nicht Als Darlehensgeber kommen in erster Linie Kreditinstitute in Frage aber auch Nichtbanken wie private Darlehensgeber oder Kredithaie Darlehensvertrage konnen wegen Wucher unwirksam sein Das sittenwidrige oder Wuchergeschaft ist nach 138 BGB nichtig wenn Leistung und Gegenleistung in einem auffalligen Missverhaltnis zueinander stehen In Betracht kommt hierbei insbesondere der Zinswucher von dem gesprochen wird wenn der vereinbarte Zins den am Markt ublicherweise geltenden Zins um 100 ubersteigt z B 24 p a statt 12 p a Bankrecht Bearbeiten Der Kreditbegriff des 19 Abs 1 KWG ist ein auf Bilanzpositionen der Bankbilanz fokussierter Begriff In der enumerativen Aufzahlung des 19 Abs 1 Nr 1 KWG sind Gelddarlehen aller Art als wesentlichste Art erwahnt Darlehensarten BearbeitenDie Wirtschaftspraxis hat folgende weitere Darlehensarten entwickelt Endfalliges Darlehen Falligkeitsdarlehen Festdarlehen Das Darlehen wird am Ende der Laufzeit in einem einmaligen Betrag zuruckgezahlt Annuitatendarlehen Der jahrlich zu zahlende Betrag aus Tilgung und Zinsen Schuldendienst ist immer gleich hoch Dadurch steigt der Tilgungsanteil wahrend der Laufzeit an und der Zinsanteil sinkt entsprechend Hierunter fallt auch das Volltilgerdarlehen Tilgungsdarlehen Die Tilgung bleibt wahrend der Laufzeit konstant die Zinsen werden aus dem verbleibenden Kapital berechnet Dadurch sinkt der Schuldendienst wahrend der Laufzeit Ratenkredit Die Tilgungsraten bleiben gleich die Kreditzinsen sinken tilgungsbedingt Laufzeitzinsdarlehen LAUDA Ratendarlehen Der Zinsbetrag fur die gesamte Laufzeit wird am Anfang der Laufzeit in einem Betrag dem Darlehensbetrag zugerechnet Anschliessend wird bis zum Ende der Laufzeit der gleiche Betrag Rate zuruckgezahlt Partiarisches Darlehen Der Darlehensgeber erhalt statt oder zusatzlich zu den Zinsen eine Gewinnbeteiligung Forward Darlehen Annuitatendarlehen bei dem die Summe erst nach einer festgelegten Vorlaufzeit ausgezahlt wird Hypothekendarlehen Kreditsicherheiten sind stets Grundpfandrechte Hypothek Grundschuld Sicherungsgrundschuld Bausparvertrag Voraussetzung fur die Gewahrung des Bauspardarlehens ist die vorherige Sparleistung durch den Bausparer Massedarlehen Sonderfall in der Insolvenz mit hochstem Kreditrisiko fur die Glaubiger Abrufdarlehen eine Kreditlinie bei der Auszahlungen nach zeitlicher Anforderung durch den Kreditnehmer vorgenommen werden Rollierendes Geldmarktdarlehen Roll over Kredit Ruckzahlung flexibel Zins passt sich den Marktzinsen an Sachdarlehen Nicht Geld sondern vertretbare Sachen werden dem Darlehensnehmer zur Verfugung gestellt Darlehen werden unter verschiedenen Produktbezeichnungen angeboten z B easy credit Beamtendarlehen Kleinkredit etc ohne dass diese Werbebegriffe eine eigenstandige Darlehensart darstellen wurden Darlehensbedingungen Bearbeiten Hauptartikel Darlehensbedingungen Zu den Darlehensbedingungen gehoren insbesondere die Darlehenskosten und die Kreditsicherheiten Darlehenskosten Bearbeiten Die Darlehenskosten sind wesentlicher Bestandteil der Darlehensbedingungen Der Effektivzins ist der entscheidende Kostenindikator bei der Suche nach preisgunstigen Darlehen Die Berechnung des Effektivzinses ist im Verhaltnis zum Endverbraucher in 16 Preisangabenverordnung bindend vorgeschrieben Fur eine genaue Berechnung lasst sich jedoch auch die klassische Rentenrechnung einsetzen wenn Betrag und Zeitpunkt aller mit dem Darlehen verbundenen Ein und Auszahlungen vom Darlehensanbieter abgefragt werden konnen Auszahlungen Beispiel Darlehensbetrag oder Darlehensteilbetrage Einzahlungen Beispiele Kreditzinsen Sollzinsen Verzugszinsen Tilgungen Bankgebuhren Darlehen Girokonto usw Versicherungspramien Restschuld bei vorzeitiger Tilgung Wenn Darlehen eine Struktur besitzen die ihr Verstandnis erschwert dann mussen alle Zahlungen ohne Berucksichtigung ihrer Benennung erfasst werden denn die Wirkung einer Zahlung ist geldlich vollig unabhangig davon wie die Zahlung bezeichnet wird Effektivzinsformeln in denen Ein und Auszahlungen nach Kategorie rechnerisch unterschiedlich ausgewertet werden konnen fur zwei Darlehen mit gleichartigem Zahlungsfluss Betrag und Zeit zu unterschiedlichen Ergebnissen fuhren Die Anwendung der klassischen Rentenrechnung zur Effektivzinsberechnung vermeidet Manipulationen des Effektivzinses durch Darlehensgestaltung Bei manchen Darlehenskonstruktionen ist die Anwendung vorgeschriebener Effektivzinsberechnungen kaum moglich Hier hilft die klassische Rentenrechnung ganz besonders Heute sind die bei der Rentenrechnung verwendeten iterativen Verfahren sowohl in speziellen Darlehensanalyseprogrammen wie auch schon in manchen Spreadsheet Programmen implementiert Kreditsicherheiten Bearbeiten Wenn der Darlehensgeber kein Blankodarlehen zur Verfugung stellen kann muss der Darlehensnehmer Kreditsicherheiten aus eigenem Vermogen oder von Dritten stellen Haufige Kreditsicherheiten sind insbesondere Sicherungsubereignung von Sachen wie die Sicherungsubereignung von Kraftfahrzeugen Abtretung von Forderungen die Verpfandung von Wertpapieren oder Grundpfandrechte Hypothek Grundschuld Sicherungsgrundschuld Typische Kreditsicherheiten von dritten Sicherungsgebern sind neben den aufgezahlten Arten die Burgschaft Garantie oder gesamtschuldnerische Mithaftung Der schuldrechtliche Vertrag der fur die dinglichen Sicherungsgeschafte den Rechtsgrund bildet ist die Sicherungsabrede und nicht der Darlehensvertrag Gesellschafterdarlehen Bearbeiten Hauptartikel Gesellschafterdarlehen Eine Sonderform stellen Gesellschafterdarlehen dar die im Konzern zwischen Muttergesellschaft und Tochtergesellschaft bzw Gesellschafter gewahrt werden Dabei ist steuerrechtlich grundsatzlich der Fremdvergleichsgrundsatz zu beachten der von den Beteiligten Darlehenskonditionen erwartet wie sie unter voneinander unabhangigen Vertragsparteien abgeschlossen wurden Die untereinander vereinbarten Verrechnungspreise mussen den Marktpreisen oder Marktzinsen entsprechen Handelsrechtlich und gesellschaftsrechtlich gilt dass Gesellschafterdarlehen in der Unternehmenskrise als nachrangige Insolvenzforderungen einzustufen sind 39 Abs 1 Nr 5 Insolvenzordnung Literatur BearbeitenBernd Peters Michael Munscher Mitbegr Hans Jurgen Lwowski Verbraucherdarlehensrecht Darlehensvertrage Immobiliardarlehen Vollmachten verbundene Geschafte Leasing 3 Auflage Schmidt Berlin 2008 ISBN 978 3 503 10608 0 Julius von Staudinger Begr Robert Freitag Peter O Mulbert Heinz Peter Mansel Bearb J von Staudingers Kommentar zum Burgerlichen Gesetzbuch Staudinger BGB Buch 2 Recht der Schuldverhaltnisse 488 490 607 609 Darlehensrecht Sellier de Gruyter Berlin 2015 ISBN 978 3 8059 1201 3 Weblinks Bearbeiten nbsp Wiktionary Darlehen Bedeutungserklarungen Wortherkunft Synonyme UbersetzungenEinzelnachweise Bearbeiten Eberhard Gottlieb Graff Althochdeutscher Sprachschatz Band 2 1826 S 127 Ulrike Kobler Werden Wandel und Wesen des deutschen Privatrechtswortschatzes 2010 S 261 Bruder Grimm Deutsches Worterbuch Band 6 1838 Sp 310 Manfred Landfester Hrsg Der neue Pauly Enzyklopadie der Antike Band 3 1997 Sp 326 a b Uwe Wesel Geschichte des Rechts Von den Fruhformen bis zur Gegenwart C H Beck Munchen 2001 ISBN 978 3 406 54716 4 S 87 f Bruno Meissner Erich Ebeling Hrsg Reallexikon der Assyriologie und Vorderasiatischen Archaologie Band 2 1938 S 123 ff Horst Klengel Konig Hammurapi und der Alltag Babylons 1991 S 215 f Katrin Schmauder Das Darlehen im syrischen Kulturraum 1998 S 10 Iulius Paulus Digesten 45 1 68 Herbert Hausmaninger Walter Selb Romisches Privatrecht 2001 S 213 books google de Uwe Wesel Geschichte des Rechts in Europa Von den Griechen bis zum Vertrag von Lissabon Beck Juristischer Verlag Munchen 2010 ISBN 978 3 406 60388 4 S 214 Wolfgang Ernst Interzession Vom Verbot der Fraueninterzession uber die Sittenwidrigkeit von Angehorigenburgschaften zum Schutz des Verbrauchers als Interzedeneten In Reinhard Zimmermann u a Hrsg Rechtsgeschichte und Privatrechtsdogmatik C F Muller Heidelberg 1999 S 395 430 397 f Uwe Wesel Geschichte des Rechts in Europa Von den Griechen bis zum Vertrag von Lissabon Beck Juristischer Verlag Munchen 2010 ISBN 978 3 406 60388 4 S 334 f Benno Mugdan Motive Band 2 1899 S 170 BGH Urteil vom 18 April 1962 Az VIII ZR 245 61 Kai Oliver Knops Heinz Georg Bamberger Gerrit Holzle Hrsg Zivilrecht im Wandel Festschrift fur Peter Derleder zum 75 Geburtstag 2015 S 381 BT Drs 14 6040 BT Drucksache 14 6040 vom 14 Mai 2001 Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Schuldrechts S 252 BT Drucksache 14 6040 vom 14 Mai 2001 Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Schuldrechts S 252 BGH Urteile vom 13 Mai 2014 Az XI ZR 170 13 NJW RR 2014 1133 und Az XI ZR 405 12 BGHZ 201 168 NJW 2014 2420 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Normdaten Sachbegriff GND 4011058 8 lobid OGND AKS Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Darlehen Deutschland amp oldid 228630453