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Gesellschafterdarlehen englisch shareholder loans sind Darlehen eines Gesellschafters an die Gesellschaft an der er beteiligt ist Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines 2 Geschichte 3 Betroffene Rechtsformen 4 Gesellschafterdarlehen in der Unternehmenskrise 5 Unternehmenskrise 6 International 7 Literatur 8 EinzelnachweiseAllgemeines BearbeitenEin Gesellschafter kann frei entscheiden ob er seiner Gesellschaft Eigenkapital in Form einer Kapitaleinlage Eigenfinanzierung aus Sicht der Gesellschaft oder Fremdkapital in Form eines Darlehens Fremdfinanzierung zur Verfugung stellt Nur Letzteres ist mit einer Ruckzahlungspflicht seitens seiner Gesellschaft verbunden solange es nicht zur Unternehmenskrise kommt In der Unternehmenskrise wird das Gesellschafterdarlehen unter bestimmten Voraussetzungen als eigenkapitalersetzendes Darlehen umqualifiziert und ist wie Eigenkapital nicht ruckzahlbar Diese Umqualifizierung beruht auf der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs BGH zur Thematik eines widerspruchlichen Verhaltens des Gesellschafters wenn er seiner Gesellschaft Darlehen gewahrt und diese wahrend der Unternehmenskrise abziehen wolle ohne dass die Krise nachhaltig bewaltigt sei lateinisch venire contra factum proprium 1 Geschichte BearbeitenIm so genannten Lufttaxi Urteil griff der BGH im Dezember 1959 diese Thematik erstmals auf Er verliess dabei die bisherige deliktsrechtliche Argumentation und subsumierte sie unter die gesellschaftsrechtlichen Regelungen der 30 31 GmbHG a F 2 Die im GmbHG vorhandenen Gesetzeslucken wurden in der Folgezeit vom BGH mit einer Vielzahl von Urteilen geschlossen Vor allem wandte der BGH seine aufgestellten Regeln bei der GmbH amp Co KG an auf Burgschaften des Gesellschafters fur Kredite Dritter und auf das Belassen von Gesellschafterdarlehen in der Krise Mit dem Begriff der Unternehmenskrise setzte er sich ausfuhrlich im Marz 1980 auseinander 3 Erst im Juli 1980 wurden mit den 32a und 32b GmbHG a F entsprechende Bestimmungen in das GmbH Gesetz eingefugt die aber immer noch Lucken enthielten 4 Durch den BGH wurde das eigenkapitalersetzende Darlehen vollends zum Rechtsinstitut erhoben und die Probleme sachdienlich gelost 5 Betroffene Rechtsformen BearbeitenBei Personengesellschaften konnen zwischen vollhaftenden Gesellschaftern und deren Gesellschaft keine gegenseitigen Forderungen und Schulden entstehen also auch keine Gesellschafterdarlehen Vom Gesellschafter an seine Personengesellschaft geleistete Betrage sind Kapitaleinlagen von der Personengesellschaft geleistete Betrage sind Entnahmen Haben bei einer Kommanditgesellschaft nicht vollhaftende Kommanditisten ihre Einlage voll einbezahlt konnen daruber hinaus eingezahlte Betrage als Gesellschafterdarlehen zur Verfugung gestellt werden Bei Kapitalgesellschaften kann ein Gesellschafter versuchen sich durch entsprechende Vertragsgestaltung eine theoretische Ruckzahlungsmoglichkeit wie normale Glaubiger zu verschaffen Dazu gewahrt er seiner Gesellschaft anstelle von Eigenkapital ein Darlehen das den Darlehensbestimmungen der 488 ff BGB unterliegt und damit eine Ruckzahlungspflicht durch den Schuldner beinhaltet Diese Ruckzahlungspflicht darf auch durch die schuldende Gesellschaft erfullt werden solange sie sich nicht in einer Unternehmenskrise befindet Fallige Gesellschafterdarlehen durfen mithin ausserhalb einer Unternehmenskrise an die Gesellschafter zuruckgezahlt werden wie normale Gesellschaftsverbindlichkeiten zu denen die Gesellschafterdarlehen in Tilgungskonkurrenz stehen Auch bei der Aktiengesellschaft und der KGaA sind Gesellschafterdarlehen moglich Nach 57 Abs 1 Satz 1 AktG durfen von Aktionaren geleisteten Einlagen nicht zuruckgewahrt werden was allerdings nach 57 Abs 1 Satz 4 AktG nicht fur die Ruckzahlung von Aktionarsdarlehen gilt Der BGH hat entschieden dass ein mit unternehmerischem Interesse beteiligter 25 und mehr darlehensgebender Aktionar seine Gesellschafterdarlehen in der Krise der AG analog zu 32a und 32b GmbHG wie Grundkapital behandeln lassen muss 6 Auch eine unter 25 liegende nicht unbetrachtliche Beteiligung kann dazu fuhren dass ein Aktionarsdarlehen als eigenkapitalersetzendes Darlehen eingestuft wird wenn die Beteiligung in Verbindung mit weiteren Umstanden Aufsichtsratsmandat dem Glaubiger Einfluss auf die Unternehmensfuhrung sichert und er ein entsprechendes unternehmerisches Interesse erkennen lasst Gesellschafterdarlehen in der Unternehmenskrise BearbeitenIm November 1937 hatte das Reichsgericht RG entschieden dass die Finanzierung einer unterkapitalisierten GmbH mit Gesellschafterdarlehen im Falle einer daraus resultierenden Schadigung anderer Glaubiger sittenwidrig im Sinne des 826 BGB sei und derartige Forderungen nicht zur Konkurstabelle angemeldet werden durften 7 Vielmehr mussten Gesellschafterdarlehen als das behandelt werden was sie in Wirklichkeit auch seien namlich Eigenkapital 8 Der BGH griff im Dezember 1959 diese Thematik auf 9 Danach mussten die einer unterkapitalisierten GmbH zur Verfugung gestellten Gesellschafterdarlehen in der Unternehmenskrise wie haftendes Eigenkapital behandelt werden solange die Krise nicht uberwunden sei Befindet sich eine Kapitalgesellschaft oder eine Personenhandelsgesellschaft bei der kein personlich haftender Gesellschafter eine naturliche Person ist z B GmbH amp Co KG in der Unternehmenskrise und benotigt zusatzliches Kapital konnen die Gesellschafter entweder zusatzliches Eigenkapital einbringen oder der Gesellschaft Darlehen zur Verfugung stellen Kommt es dennoch zur Insolvenz ware das Eigenkapital verloren Bei einer Darlehensgewahrung besteht theoretisch die Moglichkeit dass der Gesellschafter eine Ruckzahlung in Hohe der Insolvenzquote erwarten konnte Diese Zahlung wurde zu Lasten der anderen Glaubiger gehen weil deren Quote sinkt Weiterhin konnte der Gesellschafter wenn sich abzeichnet dass die Insolvenz unvermeidlich ist aufgrund seines Wissensvorsprungs und seines Einflusses auf die Geschaftsfuhrung sich sein Darlehen aus noch vorhandenen Gesellschaftsmitteln zuruckzahlen lassen und damit die anderen Glaubiger schadigen Der Insolvenzverwalter wird diese Vorgange aufgreifen Unternehmenskrise BearbeitenEine Unternehmenskrise ist nach der standigen Rechtsprechung des BGH dadurch gekennzeichnet dass ein Unternehmen keinen Kredit mehr zu marktublichen Bedingungen erhalt und ohne die Gesellschafterhilfe liquidiert werden musste 10 In einer solchen Situation hatten die Gesellschafter der Gesellschaft als ordentliche Kaufleute Eigenkapital zugefuhrt Der Zeitpunkt der Unternehmenskrise ist massgeblich fur die Qualifizierung eines Gesellschafterdarlehens als Eigenkapital Dabei gibt es zwei Moglichkeiten Wenn die Gesellschafterdarlehen in wirtschaftlich guter Lage der Gesellschaft gewahrt und in wirtschaftlich guter Lage vertragsgemass zuruckgezahlt werden ist die Ruckzahlung nicht zu beanstanden Werden jedoch Gesellschafterdarlehen wahrend einer Unternehmenskrise gewahrt handelt es sich um eigenkapitalersetzende Gesellschafterdarlehen Darunter versteht man Gesellschafterdarlehen die anstelle einer an sich in der Krise gebotenen Eigenkapitalzufuhrung gewahrt werden Durch das Gesetz zur Modernisierung des GmbH Rechts und zur Bekampfung von Missbrauchen MoMiG wurden die 32a und 32b GmbHG a F aufgehoben und der Regelungsinhalt in die Insolvenzordnung InsO und das Anfechtungsgesetz AnfG 6 6a AnfG verlagert Seitdem werden alle Darlehensruckzahlungsanspruche von Gesellschaftern einer Gesellschaft ohne eine naturliche Person als personlich haftender Gesellschafter kraft Gesetzes als nachrangige Insolvenzforderungen eingestuft 39 Abs 1 Nr 5 44a 135 143 InsO Der Aussonderungsanspruch des Gesellschafters 47 InsO kann wahrend der Dauer des Insolvenzverfahrens hochstens jedoch fur ein Jahr ab Eroffnung nicht geltend gemacht werden wenn der Gegenstand fur die Fortfuhrung des Unternehmens von erheblicher Bedeutung ist Wenngleich Gesellschafterdarlehen in der Insolvenz per se als nachrangig eingestuft sind kann ein Rangrucktritt weiterhin sinnvoll sein um hierdurch eine Uberschuldung zu vermeiden Forderungen hinsichtlich derer ein sogenannter qualifizierter Rangrucktritt vereinbart wurde sind insoweit im Rahmen der Uberschuldungsprufung nicht in die Schulden mit einzurechnen vgl 19 Abs 2 Satz 2 Insolvenzordnung International BearbeitenIn Osterreich mussen fur die Anerkennung eines Gesellschafterdarlehens folgende Kriterien erfullt sein wirtschaftlich angemessene Eigenkapitalausstattung Klarheit Publizitat und Transparenz der Darlehensvereinbarung und Marktkonformitat der Vertragsbestandteile Unternehmensrechtlich sind selbst unverzinsliche Gesellschafterdarlehen als Verbindlichkeit steuerrechtlich dagegen sind unverzinsliche Gesellschafterdarlehen als Eigenkapital zu qualifizieren Von der Rechtsprechung wird ein Missverhaltnis zwischen Eigen und Fremdkapital als Indiz dafur gewertet dass das Gesellschafterdarlehen wirtschaftlich Eigenkapital ersetzt wobei es auf eine wirtschaftlich gebotene Eigenkapitalausstattung ankommt 11 Verdecktes Eigenkapital liegt dann vor wenn das Interesse des Anteilseigners an einer Kapitalausstattung der Korperschaft eindeutig ersichtlich ist und Klarheit daruber besteht dass ein fremder Dritter eine solche Zuwendung nicht erhalten hatte 12 Auch fehlende Marktkonformitat also keine Gewahrung an Dritte zu diesen Konditionen ware ein Hinweis auf verdecktes Eigenkapital 13 Der unternehmensrechtliche Begriff des Eigenkapitalersetzenden Darlehens deckt sich nicht mit dem Begriff des verdeckten Eigenkapitals im Steuerrecht 14 Aktionarsdarlehen sind in der Schweizer Wirtschaft eine relativ haufige Erscheinung 15 Ihre Umqualifizierung ist in Fachliteratur und Rechtsprechung umstritten Eigenkapitalersetzend sind Darlehen an eine Gesellschaft die im Sinne von Art 725 Abs 2 OR uberschuldet ist und der Darlehensglaubiger hiervon Kenntnis hat Auch ein vor der Uberschuldung der Gesellschaft gewahrtes Darlehen bei dem der Darlehensgeber rechtlich die Moglichkeit gehabt hatte die Ruckzahlung des Darlehens zu erzwingen auf diese Ruckforderung aber bewusst verzichtet ist eigenkapitalersetzend 16 In England konnen Gesellschafter ihre Darlehen in der Unternehmenskrise verlangern um die Gesellschaft vor der Insolvenz zu bewahren 17 Literatur BearbeitenKarl Josef Fassbender Cash Pooling und Kapitalersatzrecht im Konzern Schriften zum Wirtschaftsrecht Bd 174 Duncker amp Humblot Berlin 2004 ISBN 3 428 11645 3 Zugleich Dusseldorf Universitat Dissertation 2004 Wulf Goette Detlef Kleindiek Gesellschafterfinanzierung nach MoMiG und das Eigenkapitalersatzrecht in der Praxis 6 neu bearb Aufl RWS Verlag Kommunikationsforum Koln 2010 ISBN 978 3 8145 4317 8 Christopher Herwig Das Gesellschafterdarlehensrecht im Unternehmensverbund Zugleich Mannheim Universitat Dissertation 2015 Nomos Baden Baden 2015 ISBN 978 3 8487 2068 2 Gottfried Lowisch Eigenkapitalersatzrecht Kommentierung zu 32 a 32 b GmbHG Beck Munchen 2007 ISBN 978 3 406 55823 8 Nikolaos Vervessos Das Eigenkapitalersatzrecht Grundlagen und aktuelle Entwicklungen Studien zum Handels Arbeits und Wirtschaftsrecht Bd 71 Nomos Verlags Gesellschaft Baden Baden 2001 ISBN 3 7890 7488 8 Zugleich Koln Universitat Dissertation 2000 Hartwin von Gerkan Peter Hommelhoff Hrsg Handbuch des Kapitalersatzrechts RWS Verlag Kommunikationsforum Koln 2000 ISBN 3 8145 8084 2 Kai Zahrte Finanzierung durch Cash Pooling im internationalen mehrstufigen Konzern nach dem MoMiG Abhandlungen zum deutschen und europaischen Gesellschafts und Kapitalmarktrecht Bd 43 Duncker amp Humblot Berlin 2010 ISBN 978 3 428 13446 5 Zugleich Gottingen Universitat Dissertation 2010 Einzelnachweise Bearbeiten standige Rechtsprechung BGH Urteil vom 14 Dezember 1959 Az II ZR 187 57 BGHZ 31 258 272 BGHZ 31 258 Lufttaxi BGHZ 76 326 329 ff BGHZ 90 370 379 Cacilie Luneborg Das neue Recht der Gesellschafterdarlehen Europaische Hochschulschriften Reihe 2 Rechtswissenschaft Bd 5020 Lang Frankfurt am Main 2010 ISBN 978 3 631 60063 4 S 34 Zugleich Passau Universitat Dissertation 2009 BGH Urteil vom 26 Marz 1984 Az II ZR 171 83 Beton und Monierbau WestLB BGHZ 90 381 RG Urteil vom 16 November 1937 JW 1938 862 864 RG JW 1939 353 BGHZ 31 258 Lufttaxi BGH Urteil vom 13 Juli 1981 Az II ZR 256 79 BGHZ 81 252 Unabhangiger Finanzsenat UFSL GZ RV 0962 L 07 vom 24 Januar 2011 Michael Lang Alexander Rust Josef Schuch Claus Staringer Kommentar Korperschaftsteuergesetz 2016 8 Rz 49 mit weiteren Nachweisen VwGH Urteil vom 15 Dezember 1994 Az 93 15 0008 Unabhangiger Finanzsenat UFS Urteil vom 13 Mai 2009 RV 0079 L 09 Unabhangiger Finanzsenat UFSW vom 24 Januar 2011 GZ RV 1035 W 02 Urs Stockli Das kapitalersetzende Darlehen im Konkurs einer Aktiengesellschaft in Der Schweizer Treuhander 9 2007 S 662 Urs Stockli Das kapitalersetzende Darlehen im Konkurs einer Aktiengesellschaft in Der Schweizer Treuhander 9 2007 S 664 Martin Gelter Jorg Roth Subordination of Shareholder Loans from a Legal and Economic Perspective 2008 S 40 ff Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Normdaten Sachbegriff GND 4020619 1 lobid OGND AKS Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Gesellschafterdarlehen amp oldid 225811498