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Das Gesetz zur Modernisierung des GmbH Rechts und zur Bekampfung von Missbrauchen MoMiG vom 23 Oktober 2008 ist ein reines Anderungsgesetz mit dem das deutsche GmbH Recht grundlegend reformiert worden ist Ziele des Gesetzes sind vor allem Beschleunigung und Vereinfachung von Unternehmensgrundungen Erhohung der Attraktivitat der GmbH als Rechtsform Bekampfung von MissbrauchenBasisdatenTitel Gesetz zur Modernisierung des GmbH Rechts und zur Bekampfung von MissbrauchenAbkurzung MoMiGArt BundesgesetzGeltungsbereich Bundesrepublik DeutschlandRechtsmaterie GesellschaftsrechtErlassen am 23 Oktober 2008 BGBl I S 2026 Inkrafttreten am 1 November 2008GESTA C114Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten Inhaltsverzeichnis 1 Inhalte 1 1 Beschleunigung und Vereinfachung von Unternehmensgrundungen 1 1 1 Stammkapital 1 1 2 Unternehmergesellschaft UG 1 1 3 Verdeckte Sacheinlagen 1 1 4 Musterprotokoll 1 2 Erhohung der Attraktivitat der GmbH als Rechtsform 1 3 Bekampfung von Missbrauchen 2 Inkrafttreten 3 Literatur 4 Weblinks 5 EinzelnachweiseInhalte BearbeitenBeschleunigung und Vereinfachung von Unternehmensgrundungen Bearbeiten Stammkapital Bearbeiten Die Grundung einer GmbH ist erleichtert worden Angedacht war die Herabsetzung des Mindeststammkapitals von 25 000 Euro auf 10 000 Euro um die finanzielle Hurde bei einer Grundung uberwindlicher zu gestalten Dies wurde jedoch verworfen 1 Unternehmergesellschaft UG Bearbeiten Auf steigende Attraktivitat der GmbH gegenuber der englischen Limited zielt auch die Moglichkeit eine Gesellschaft mit einem Stammkapital von weniger als 25 000 Euro zu grunden Daher wurde die Moglichkeit zur Grundung einer Unternehmergesellschaft haftungsbeschrankt UG haftungsbeschrankt 5a GmbHG die mit einem Stammkapital von 1 Euro bis 24 999 Euro gegrundet werden kann geschaffen Im Unterschied zu einer GmbH mit mindestens 25 000 Stammkapital muss das Stammkapital bei der UG sofort vollstandig eingezahlt werden ausserdem sind lediglich Bargrundungen ohne Sacheinlagen moglich Zudem besteht die Pflicht jahrlich ein Viertel des Uberschusses in eine Gewinnrucklage einzustellen bis das Stammkapital in Hohe von 25 000 Euro erreicht ist Die Grundung einer UG ist gemass 41d KostO 2 kostenprivilegiert vorausgesetzt sie wird im vereinfachten Verfahren nach 2 Abs 1a GmbHG gegrundet Verdeckte Sacheinlagen Bearbeiten Bezuglich der verdeckten Sacheinlage wurde Klarheit geschaffen Sie wurde erstmals gesetzlich geregelt nachdem zuvor allein der Bundesgerichtshof Voraussetzungen und Rechtsfolgen der verdeckten Sacheinlage festgelegt hatte Das MoMiG ubernimmt die Definition der verdeckten Sacheinlage wie sie von der Rechtsprechung entwickelt worden ist regelt aber die Rechtsfolgen grundlegend neu Eine verdeckte Sacheinlage liegt vor wenn der Gesellschafter zwar formal eine Bareinlage leistet bei wirtschaftlicher Betrachtung aber einen Sachgegenstand in die Gesellschaft einbringt Beispiel Der Gesellschafter zahlt die Einlage Dann verkauft er der GmbH ein Auto Die Einlage fliesst wieder an den Gesellschafter als Kaufpreis zuruck Bisher hat der BGH statuiert dass Verpflichtungs und Verfugungsgeschaft bei Leistung einer verdeckten Sacheinlage nichtig sind mit der Folge dass der Gesellschafter seine Bareinlage meist an den Insolvenzverwalter nochmals leisten musste Das MoMiG schwacht die sehr harten Nichtigkeitssanktionen ab Verdeckte Sacheinlagen sind weiterhin unzulassig Sie werden aber auf die Bareinlageanspruche der Gesellschaft gegen den Gesellschafter angerechnet Die Anrechnung erfolgt allerdings erst wenn die Gesellschaft in das Handelsregister eingetragen wird Zuvor versichert der Geschaftsfuhrer bei Unterzeichnung der Anmeldung dass die Einlageleistungen ordnungsgemass erbracht sind Diese Versicherung des Geschaftsfuhrers ist dann falsch Das heisst der Geschaftsfuhrer macht sich nach 82 GmbHG strafbar Ausserdem kann der Registerrichter die Eintragung einer solchen GmbH in das Handelsregister ablehnen 9c GmbHG Musterprotokoll Bearbeiten Ein weiterer vereinfachender Punkt ist die Moglichkeit zur Grundung von GmbH bzw UG im vereinfachten Verfahren 2 Abs 1a GmbHG Der Gesetzgeber stellt hierzu in der Anlage zum GmbHG zwei Musterprotokolle 3 zur Verfugung eines fur die Einpersonen Grundung das andere fur die Mehrpersonengrundung Das Musterprotokoll ersetzt den Gesellschaftsvertrag sowie die Gesellschafterliste Inhaltlich darf das Musterprotokoll bei Grundung nicht verandert werden es enthalt die notwendigen Inhalte welche fur die Grundung vorgeschrieben sind Weitere Regelungen konnen nicht getroffen werden es gilt dann die gesetzlichen Regelungen des GmbHG Ubernehmen die Gesellschafter diesen Vertrag ohne Anderung so bedarf es zwar weiterhin der notariellen Beurkundung des Gesellschaftsvertrages allerdings ist diese bei Grundung einer kostenprivilegiert und somit gunstiger als eine Grundung mit individuellem Gesellschaftsvertrag Erhohung der Attraktivitat der GmbH als Rechtsform Bearbeiten Aufgrund der Niederlassungsfreiheit innerhalb der Europaischen Union ist es zu einem vermeintlichen Wettbewerb zwischen den verschiedenen Gesellschaftsformen gekommen die die unterschiedlichen Rechtsordnungen der Mitgliedstaaten vorsehen Hierbei stehen die verschiedenen in der Union bestehenden Gesellschaftsformen auf dem Papier in direkter Konkurrenz zueinander Interessant erschien gerade Unternehmern ohne Kapital die englische Limited Hierdurch hielt es der Gesetzgeber fur notwendig die Attraktivitat der deutschen GmbH zu verbessern So ist nun im Gesetz geregelt dass der Verwaltungssitz der Gesellschaft frei gewahlt werden kann Es ist nun moglich eine GmbH mit Satzungssitz in Deutschland nach deutschem Recht zu grunden die ihr operatives Geschaft und den Sitz der Verwaltung ausschliesslich im Ausland hat Satzungssitz und Verwaltungssitz durfen auseinanderfallen Eine inlandische Geschaftsadresse ist jedoch weiterhin erforderlich Ein gutglaubiger Erwerb von Gesellschafteranteilen soll dazu fuhren dass Erwerber von Geschaftsanteilen darauf vertrauen durfen dass der verkaufte Geschaftsanteil auch tatsachlich dem Verausserer gehort Ein Kaufer kann Anteile gutglaubig erwerben wenn der Verausserer seit mindestens drei Jahren und ohne Widerspruch in die Gesellschafterliste im Handelsregister eingetragen ist 16 Abs 3 GmbHG Ist er weniger als drei Jahre eingetragen kommt ein gutglaubiger Erwerb nur in Betracht wenn dem tatsachlich Berechtigten der Fehler zuzurechnen ist Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Regelung zum so genannten Cash Pooling Das neue Gesetz reagiert auf Urteile des Bundesgerichtshofs und erlaubt ausdrucklich das Cash Pooling wenn der Ruckgewahranspruch der Gesellschaft vollwertig und liquide jederzeit fallig ist 30 Abs 1 Satz 2 GmbHG Ebenso ist im Rahmen der Kapitalaufbringung das Hin und Herzahlen zulassig Das heisst die Gesellschaft darf dem Gesellschafter die von ihm erbrachte Einlage wieder zuruckzahlen wenn der Ruckgewahranspruch der Gesellschaft vollwertig und liquide ist Ist er es nicht haftet der Geschaftsfuhrer 43 GmbHG Er haftet auch wenn er auszahlt und spater das Darlehen nicht nach 490 BGB fristlos kundigt und vom Gesellschafter zuruckfordert wenn sich dessen Vermogensverhaltnisse verschlechtern Insgesamt erweitert das MoMiG die Haftungsrisiken fur Geschaftsfuhrer von GmbHs betrachtlich Bekampfung von Missbrauchen Bearbeiten Um Missbrauche zu bekampfen mussen zukunftige Gesellschaften weitere Pflichten erfullen So muss im Handelsregister zukunftig eine inlandische Geschaftsadresse angegeben sein unter welcher die GmbH erreichbar ist 8 Abs 4 GmbHG An diese Adresse konnen Glaubiger der GmbH Schriftstucke zustellen und Willenserklarungen abgeben Ist eine Zustellung physisch unter der angegebenen Geschaftsanschrift nicht moglich wird dies sanktioniert indem offentlich zugestellt werden kann Auf diese Weise konnen rechtskraftige Versaumnisurteile gegen die Gesellschaft erwirkt werden ohne dass diese davon erfahrt Sogenannten Firmenbestattern durfte damit das Handwerk gelegt werden zumal solche Urteile nach der EuGVVO auch im Ausland vollstreckt werden In den Bereich der Missbrauchsbekampfung fallt auch der Gesichtspunkt der Haftung der Gesellschafter bei Fuhrungslosigkeit wenn es keinen Geschaftsfuhrer mehr gibt Bei Uberschuldung sind die Gesellschafter verpflichtet den Insolvenzantrag zu stellen 15a Abs 3 InsO Durch die Verlagerung der Insolvenzantragspflicht aus den Spezialgesetzen in die InsO ist der Tatbestand der Insolvenzverschleppung 15a Abs 4 und 5 InsO nun auch auf Geschaftsfuhrer und Gesellschafter von nicht deutschen Gesellschaften anwendbar Dies war zuvor aufgrund des strafrechtlichen Analogieverbots nicht moglich Ausserdem sind die Gesellschafter im Falle der Fuhrungslosigkeit der GmbH passiv empfangsbevollmachtigt 35 Abs 1 GmbHG fur Willenserklarungen Der Katalog der Bestellungshindernisse fur Geschaftsfuhrer wurde erweitert 6 Abs 2 GmbHG Gesellschafter die ungeeignete inhabile Geschaftsfuhrer bestellen haften Abs 5 der Gesellschaft fur Obliegenheitsverletzungen dieses Geschaftsfuhrers Inkrafttreten BearbeitenDas Gesetz ist am 1 November 2008 in Kraft getreten 3 Literatur BearbeitenJan Bunnemann Auswirkungen des MoMiG auf bestehende GmbHs C H Beck Munchen 2008 ISBN 978 3 406 58076 5 Ulrich Seibert Gesetz zur Modernisierung des GmbH Rechts und zur Bekampfung von Missbrauchen MoMiG Gesetzesmaterialien und Einfuhrung in das Gesetz RWS Koln 2008 ISBN 978 3 8145 1882 4 Wulf Goette Einfuhrung in das neue GmbH Recht Mit Materialien zum Gesetz zur Modernisierung des GmbH Rechts und zur Bekampfung von Missbrauchen MoMiG C H Beck Munchen 2008 ISBN 978 3 406 56765 0 Wulf Goette Mathias Habersack Hrsg Das MoMiG in Wissenschaft und Praxis RWS Verlag Koln 2009 ISBN 978 3 8145 8149 1 Hans Christoph Grigoleit Markus S Rieder GmbH Recht nach dem MoMiG Analyse Strategie Gestaltung Mit Bezugen zum Aktienrecht und Insolvenzrecht C H Beck Munchen 2009 ISBN 978 3 406 59088 7 Robin Melchior Die englische Limited in der Praxis 2 Jahre nach dem MoMiG Anwaltsblatt AnwBl 1 2011 Seite 20 Heft als PDF Michael Leistikow Das neue GmbH Recht Mit MoMiG C H Beck Munchen 2009 ISBN 978 3 406 56659 2 Peter Ries MoMiG und die Folgen Praktische Probleme bei der GmbH Anwaltsblatt AnwBl 1 2011 Seite 13 Heft als PDF Harm Peter Westermann Das neue GmbH Recht i d F des MoMiG im Uberblick In Deutsche Zeitschrift fur Wirtschafts und Insolvenzrecht DZWIR Bd 18 2008 ISSN 1439 1589 S 485 495 Manfred Wissmann MoMiG das neue GmbH Recht Deutscher Anwaltverlag Bonn 2009 ISBN 978 3 8240 0999 2 Weblinks BearbeitenText des MoMiG und Synopse der Anderungen Gesamtsynopse zu allen geanderten Vorschriften Literatur zum MoMiG im Katalog der Deutschen Nationalbibliothek Literaturliste Stand November 2008 Leibniz Informationszentrum Wirtschaft ZBW Einzelnachweise Bearbeiten duslaw eu Stammkapital der GmbH bleibt bei 25 T Memento vom 24 Januar 2010 im Internet Archive ab 2013 in 105 Abs 6 GNotKG geregelt a b BGBl 2008 I S 2026 PDF 177 kB Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Normdaten Werk GND 7636375 2 lobid OGND AKS VIAF 175169363 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Gesetz zur Modernisierung des GmbH Rechts und zur Bekampfung von Missbrauchen amp oldid 233218050