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In der deutschen Rechtswissenschaft wird mit Gesellschaftsrecht das Rechtsgebiet bezeichnet das sich mit den privatrechtlichen Personenvereinigungen die zur Erreichung eines bestimmten Zweckes durch Rechtsgeschaft begrundet werden beschaftigt Daneben hat gemeinsame Anstalts Gesellschafts und Stiftungsrecht der Europaischen Union in Deutschland Geltung Inhaltsverzeichnis 1 Geschichte 2 Rechtsquellen 3 Sachrecht 3 1 Personengesellschaften 3 2 Korperschaften 3 2 1 Nichtkapitalistische Korperschaften 3 2 2 Kapitalgesellschaften 3 3 Stiftungen 3 4 Rechtsformubergreifende Regelungsprobleme 3 4 1 Mischformen 3 4 2 Wechsel der Rechtsform 3 4 3 Konzernrecht 4 Haftung 5 Kollisionsrecht 6 Literatur 7 EinzelnachweiseGeschichte BearbeitenDie Geschichte des Gesellschaftsrechts setzt im 12 Jahrhundert ein als der Handel bedeutsames Wachstum erfuhr und zumindest in den Stadten sich ein selbststandiges Recht der Kaufleute entwickelte Beeinflusst war das hochmittelalterliche Handels und Gesellschaftsrecht durch das vom kanonischen Recht proklamierte Zinsverbot Zinserhebung galt a priori als Wucher Deshalb wurden im Gesellschaftsrecht Losungen gesucht sich dem entgegenzustellen beziehungsweise sich mit den Vorgaben zu arrangieren Genua gilt als Keimzelle der seehandelsgeschaftlich orientierten Kommenda Vorlauferin der Kommanditgesellschaft Gewinnverteilung erfolgte in der Form einer gesellschaftsrechtlichen Beteiligung daran da Zinsen schliesslich nicht eingenommen werden durften Diese Art des Vermogenszuwachses wurde von der Kirche geduldet weil der Gesellschafter andererseits mit der Einlage fur Gesellschaftsschulden haftete Spater entwickelten sich die offenen Handelsgesellschaften und Gesellschaftstypen deren rechtliche Konstruktion bis heute nicht endgultig geklart sind so die von 1380 bis 1530 existierende Grosse Ravensburger Handelsgesellschaft Kapitalgesellschaften bildeten sich erst sehr spat heraus mit Beginn des 19 Jahrhunderts Aktiengesellschaften Bereits im Alten Reich bestehende brandenburgisch preussische und osterreichische Kompanien die Handel mit den Koloniallandern betrieben waren nach dem Vorbild der beiden internationalen Vorlaufer organisiert der britisch ostindischen und der niederlandischen Ostindienkompanien 1 Erstmals kodifiziert wurden Regelungen zum Gesellschaftsrecht im Preussischen Allgemeinen Landrecht von 1794 Darin enthalten waren Regelungen zur vermogensmassigen societas der Vorlauferin der GbR der moralischen Personen sowie zur OHG und zur Stillen Gesellschaft Die weltweit erste gesetzliche Ausgestaltung der Aktiengesellschaft societe anonyme geht auf den franzosischen Code de commerce von 1807 zuruck In Deutschland fand das Gesellschaftsrecht seine erste gesamtdeutsche Regelung durch das Allgemeine Deutsche Handelsgesetzbuch ADHGB von 1861 fur die Aktiengesellschaft enthielt dieses noch ein Konzessionssystem das allerdings schon 1870 wieder aufgehoben wurde Juristisches Neuland betrat die deutsche Gesetzgebung 1892 als die international unbekannte Form der GmbH im GmbH Gesetz von 1892 zum Entstehen kam Die Systematik des deutschen Gesellschaftsrechtes geht in seiner heutigen Form auf das BGB von 1896 in Kraft seit 1900 und das Handelsgesetzbuch HGB von 1897 zuruck 1937 wurde aus diesem das Recht der Aktiengesellschaften ausgegliedert Seit dem letzten Drittel des 20 Jahrhunderts finden wichtige Entwicklungen besonders im Gesellschaftsrecht der Europaischen Union statt Rechtsquellen BearbeitenEinfachrechtliche Rechtsquellen des Gesellschaftsrechtes sind fur Aktiengesellschaften AktG fur Genossenschaften GenG fur Gesellschaft burgerlichen Rechts 705 ff BGB fur Gesellschaften mit beschrankter Haftung GmbHG fur Partnerschaftsgesellschaften PartGG fur Personenhandelsgesellschaften OHG amp KG 105 ff HGB fur Vereine 21 ff BGBDaneben sind in verfassungsrechtlicher Hinsicht die Art 9 und Art 14 Grundgesetz GG von besonderer Relevanz Sachrecht BearbeitenNach 705 BGB liegt eine Gesellschaft unter drei Voraussetzungen vor Zusammenschluss mehrerer Personen durch Vertrag der Zusammenschluss dient einem erlaubten Zweck die Vertragsschliessenden verpflichten sich den gemeinsamen Zweck zu fordern Diese Merkmale definieren die Grundform der Gesellschaft die sog Gesellschaft des burgerlichen Rechts GbR auch BGB Gesellschaft genannt 2 Innerhalb der zahlreichen Gesellschaftsformen unterscheidet man zwischen Personengesellschaften beispielsweise die GbR die OHG und die KG und Korperschaften beispielsweise Vereine burgerlichen Rechts die Aktiengesellschaft AG und die GmbH Die Personengesellschaft unterscheidet sich vom Verein durch die Abhangigkeit ihres rechtlichen Bestandes von den Gesellschaftern und ihre Organisationsstruktur Grundform der Personengesellschaften ist nach herrschender Meinung und Systematik des Gesetzes die Gesellschaft burgerlichen Rechts Grundform der Vereine der Verein burgerlichen Rechts Personengesellschaften Bearbeiten Personengesellschaften sind keine juristischen Personen und besitzen deshalb nach dem Gesetz keine eigene Rechtspersonlichkeit wenngleich sie in der Praxis mit Ausnahme der Stillen Gesellschaft von ihrem Mitgliederbestand unabhangige Trager von Rechten und Pflichten sind EWIV Europaische wirtschaftliche Interessenvereinigung GbR Gesellschaft burgerlichen Rechts KG Kommanditgesellschaft oHG offene Handelsgesellschaft Partenreederei PartG Partnerschaftsgesellschaft Stille GesellschaftKorperschaften Bearbeiten Hauptartikel Korperschaft des privaten Rechts Nichtkapitalistische Korperschaften Bearbeiten Der eingetragene Verein e V ist ebenfalls eigenstandige Korperschaft jedoch keine Kapitalgesellschaft Der Verein hat Mitglieder aber nicht notwendigerweise ein Vermogen Kapitalgesellschaften Bearbeiten Bei den Kapitalgesellschaften handelt es sich um juristische Personen AG Aktiengesellschaft eG eingetragene Genossenschaft GmbH Gesellschaft mit beschrankter Haftung auch in der Form der UG haftungsbeschrankt Unternehmergesellschaft KGaA Kommanditgesellschaft auf Aktien REIT AG Aktiengesellschaft ausschliessliche Tatigkeit im Immobiliensektor SCE Europaische Genossenschaft SE Europaische AktiengesellschaftStiftungen Bearbeiten Rechtsfahige Stiftungen sind ebenfalls eigenstandige juristische Personen jedoch keine Gesellschaften Die rechtsfahige Stiftung hat ein dauerhaft dem Stiftungszweck gewidmetes Vermogen aber keine Mitglieder Gesellschafter oder Eigentumer Rechtsformubergreifende Regelungsprobleme Bearbeiten Mischformen Bearbeiten Daruber hinaus gibt es Mischformen die aus mehreren Gesellschaften Kapital und Personengesellschaften zusammengesetzt sind Dabei tritt eine Kapitalgesellschaft oder Stiftung als personlich haftende Gesellschafterin einer Personengesellschaft oder KGaA auf AG amp Co KG AG amp Co KGaA AG amp Co OHG GmbH amp Co KG GmbH amp Co KGaA GmbH amp Co OHG Stiftung amp Co KGWechsel der Rechtsform Bearbeiten Hauptartikel Umwandlungsrecht Konzernrecht Bearbeiten Hauptartikel Konzernrecht Deutschland Haftung BearbeitenIm deutschen Gesellschaftsrecht gibt es drei Formen der Haftung und zwar die gesellschaftsrechtliche Haftung die Zurechnung hier insbesondere bei der Organhaftung und die Durchgriffshaftung Bei der letzteren geht es darum die Rechtsfolgen der Haftung auf einen hinter dem eigentlichen Normadressaten stehenden Dritten zu erstrecken Im Konzernrecht kennt man zudem die Konzernhaftung Kollisionsrecht BearbeitenDas internationale Gesellschaftsrecht Kollisionsrecht ist ein Teil des internationalen Privatrechts Bislang gibt es in Deutschland keine geschriebenen Regelungen dazu In der deutschen Rechtspraxis war bislang die Sitztheorie vorherrschend Danach ist das Recht des Landes massgeblich in dem die Gesellschaft ihren tatsachlichen Verwaltungssitz hat Das Gegenmodell zur Sitztheorie ist die Grundungstheorie Danach ist das Recht des Staates anwendbar in dem die Gesellschaft gegrundet und registriert wurde und zwar auch dann wenn die Gesellschaft ihren Verwaltungssitz in ein anderes Land verlegt Probleme ergeben sich hier allerdings bei den Briefkastengesellschaften und es ist ein Race to the bottom moglich also ein Zulauf in die Lander die geringere Anforderungen an die Grundung haben siehe auch Delaware Effekt In der Europaischen Union gilt seit den EuGH Urteilen Daily Mail Centros 3 Uberseering 4 und Inspire Art 5 wegen der gebotenen Freizugigkeit auch fur juristische Personen die Grundungstheorie allerdings beschrankt auf Gesellschaften die in einem Mitgliedstaat der Europaischen Union oder einem Staat der Europaischen Freihandelsassoziation mit Ausnahme der Schweiz 6 die das EWR Abkommen nicht ratifiziert hat gegrundet wurden Dies hat in Deutschland auch zu einer starken Zunahme von Limiteds gefuhrt In jungerer Zeit gibt es vor allem im Zuge der neueren hochstrichterlichen Rechtsprechung 7 wonach in der EU gegrundete Gesellschaften aufgrund der europarechtlichen Niederlassungsfreiheit in anderen EU Mitgliedstaaten auch dann anerkannt werden mussen wenn diese Gesellschaften ihren effektiven Verwaltungssitz in ein anderes EU Land verlegen zunehmend auch Mischformen mit auslandischen Gesellschaftsformen z B Limited amp Co KG Literatur BearbeitenGesetzessammlungen Uwe Huffer Hrsg Gesellschaftsrecht 10 uberarbeitete Auflage C H Beck Munchen 2009 ISBN 978 3 406 58754 2 Lehrbucher Barbara Grunewald Gesellschaftsrecht 7 vollstandig uberarbeitete Auflage Mohr Siebeck Tubingen 2008 ISBN 978 3 16 149788 9 Johann Kindl Gesellschaftsrecht 1 Auflage Nomos Baden Baden 2011 ISBN 978 3 8329 1995 5 Friedrich Klein Blenkers Rechtsformen der Unternehmen 1 Auflage C F Muller Heidelberg 2009 ISBN 978 3 8114 3263 5 Eugen Klunzinger Grundzuge des Gesellschaftsrechts 15 uberarbeitete und erweiterte Auflage Vahlen Munchen 2009 ISBN 978 3 8006 3579 5 Friedrich Kubler Heinz Dieter Assmann Gesellschaftsrecht 6 neu bearbeitete und erweiterte Auflage C F Muller Heidelberg 2006 ISBN 3 8114 3110 2 Karsten Schmidt Gesellschaftsrecht 4 vollig neu bearbeitete und erweiterte Auflage Heymanns Koln 2002 ISBN 3 452 24679 5 Jan Wilhelm Kapitalgesellschaftsrecht 3 neu bearbeitete und erweiterte Auflage de Gruyter Berlin u a 2009 ISBN 978 3 89949 461 7 Herbert Wiedemann Gesellschaftsrecht Band I Grundlagen C H Beck Munchen 2004 ISBN 3 406 02248 0 1 II 2 Fallbucher Tobias Lettl Falle zum Gesellschaftsrecht C H Beck Munchen 2008 ISBN 978 3 406 56401 7 Kommentare Karsten Schmidt Munchener Kommentar zum Handelsgesetzbuch 2 Auflage C H Beck Munchen 2005 ISBN 3 406 52627 6 Martin Henssler Lutz Strohn Hrsg Gesellschaftsrecht Kommentar 1 Auflage C H Beck Munchen 2011 ISBN 978 3 406 56766 7 Zeitschriften Aufsatze Zeitschrift fur Unternehmens und Gesellschaftsrecht ZGR ISSN 0340 2479 Neue Zeitschrift fur Gesellschaftsrecht NZG ISSN 1434 9272 Heribert Hirte Die Entwicklung des Unternehmens und Gesellschaftsrechts in Deutschland im Jahre 2010 im Anschluss an NJW 2010 2177 In NJW 10 2011 S 656 Einzelnachweise Bearbeiten Uwe Wesel Geschichte des Rechts Von den Fruhformen bis zur Gegenwart C H Beck Munchen 2001 ISBN 978 3 406 54716 4 S 336 und S 394 f Hartwig Sprau Burgerliches Gesetzbuch Hrsg Otto Palandt 78 Auflage 2019 S 1297 705 Rn 4 ff Europaischer Gerichtshof Urteil des Gerichtshofs vom 9 Marz 1999 in der Rechtssache C 212 97 betreffend ein dem Gerichtshof nach Artikel 177 EG Vertrag vom Hojesteret Danemark in dem bei diesem anhangigen Rechtsstreit Centros Ltd gegen Erhvervs og Selskabsstyrelsen vorgelegtes Ersuchen um Vorabentscheidung uber die Auslegung der Artikel 52 56 und 58 EG Vertrag In Sammlung der Rechtsprechung 1999 S I 1484 1498 online abgerufen am 21 Februar 2015 Europaischer Gerichtshof Urteil des Gerichtshofs vom 5 November 2002 in der Rechtssache C 208 00 Vorabentscheidungsersuchen des Bundesgerichtshofes Uberseering BV gegen Nordic Construction Company Baumanagement GmbH NCC In Amtsblatt der Europaischen Gemeinschaften C 323 21 Dezember 2002 S 12 13 online abgerufen am 21 Februar 2015 Europaischer Gerichtshof Urteil des Gerichtshofes vom 30 September 2003 in der Rechtssache C 167 01 Vorabentscheidungsersuchen des Kantongerecht Amsterdam Kamer van Koophandel en Fabrieken voor Amsterdam gegen Inspire Art Ltd In Amtsblatt der Europaischen Gemeinschaften C 275 15 November 2003 S 10 11 online abgerufen am 21 Februar 2015 Bundesgerichtshof Urteil vom 27 Oktober 2008 Az II ZR 158 06 und Az II ZR 290 07 OLG Frankfurt Beschluss vom 24 April 2008 Az 20 W 425 07 Volltext Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Gesellschaftsrecht Deutschland amp oldid 230352248