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Durchgriffshaftung liegt im Gesellschaftsrecht vor wenn die Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft in bestimmten Fallen gegenuber den Gesellschaftsglaubigern personlich unbeschrankt und gesamtschuldnerisch mit ihrem Privatvermogen fur Verbindlichkeiten der Gesellschaft haften mussen wenn das Gesellschaftsvermogen nicht ausreicht Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines 2 Geschichte 3 Paradigmenwechsel 4 Arten 5 Ursachen 6 Rechtsfolgen 7 EinzelnachweiseAllgemeines BearbeitenDie Durchgriffshaftung ist gesetzlich nicht geregelt sondern wurde als Rechtsinstitut von Rechtsprechung und juristischer Literatur entwickelt Diese Durchgriffshaftung fuhrt zu einer Durchbrechung der Grundregel des Trennungsprinzips Unter dem Trennungsprinzip versteht man die Trennung zwischen Privatvermogen und Gesellschaftsvermogen Nach 1 Abs 1 Satz 2 AktG und 13 Abs 2 GmbHG haftet den Glaubigern der Aktiengesellschaft und der GmbH nur deren Gesellschaftsvermogen Reicht jedoch das Gesellschaftsvermogen fur die Ruckzahlung der Gesellschaftsschulden nicht aus besteht im Regelfall keine Haftung des Gesellschafters mit seinem Privatvermogen Das ist die Hauptcharakteristik bei Kapitalgesellschaften Geschichte BearbeitenDieses Trennungsprinzip gilt jedoch bei Kapitalgesellschaften nicht uneingeschrankt Das Reichsgericht hatte sich bereits im Juni 1920 erstmals mit dem Rechtsinstitut der Durchgriffshaftung befasst 1 Rolf Serick hatte danach erst 1955 die dogmatischen Grundlagen der Durchbrechung des Trennungsprinzips prasentiert 2 Der BGH favorisierte im Januar 1956 das Trennungsprinzip als Grundregel und verlangte dass die juristische Person von ihren Mitgliedern scharf zu trennen sei 3 Allerdings stellte er in diesem Urteil klar dass sich uber die Rechtsform der juristischen Person nicht leichtfertig und schrankenlos hinweggesetzt werden darf Eine Abweichung von der Grundregel des Trennungsprinzips durfe nur unter schwerwiegenden Gesichtspunkten erfolgen 4 Im Autokran Urteil vom September 1985 durften sich die Gesellschafter nicht auf die rechtliche Selbstandigkeit der juristischen Person berufen sondern mussten analog 105 Abs 1 128 HGB mit ihrem Privatvermogen haften 5 Bei der Bremer Vulkan Entscheidung vom September 2001 6 und in spateren Fallen fuhrte der Missbrauch der juristischen Person zum Verlust der Haftungsbeschrankung 7 Paradigmenwechsel BearbeitenIm Juli 2007 trat beim BGH jedoch ein Paradigmenwechsel ein als er erstmals beim Trihotel Urteil das Prinzip der Innenhaftung gegenuber der Gesellschaft verfolgte 8 Mit diesem Urteil gab der BGH das zur Durchgriffshaftung fuhrende Konzept des Missbrauchs der Rechtsform auf und begrundete die Existenzvernichtungshaftung des Gesellschafters allein mit 826 BGB als eine besondere Fallgruppe der sittenwidrigen vorsatzlichen Schadigung Er kundigte an auch kunftig einen missbrauchlichen Eingriff in das Gesellschaftsvermogen nicht mehr mit der Durchgriffshaftung zu sanktionieren sondern Verstosse gegen die Zweckbindung des Gesellschaftsvermogens der deliktischen Schadensersatznorm des 826 BGB zu unterwerfen 9 Allerdings halt der BGH in Fallen der Vermogensvermischung und in besonders gelagerten Fallen des existenzvernichtenden Eingriffs die Aussenhaftung weiterhin fur zulassig 10 Arten BearbeitenBei der Durchgriffshaftung wird zwischen unechter und echter Durchgriffshaftung unterschieden Eine unechte Durchgriffshaftung liegt vor wenn Gesellschafter durch Burgschaften oder Garantien fur Kredite Dritter beispielsweise Bankkredite an die Gesellschaft eine Kreditsicherheit stellen in der Praxis am haufigsten anzutreffen Bei der echten Durchgriffshaftung wird den Gesellschaftern der eigentlich ausschliesslich haftenden Gesellschaft das Haftungsprivileg einer fehlenden personlichen Haftung entzogen und sie haften wie die Gesellschafter einer Personengesellschaft ohne Haftungsbeschrankung Im angloamerikanischen Rechtskreis spricht man von lifting the corporate veil den Schleier der Gesellschaft luften Ursachen BearbeitenDie Durchgriffshaftung kann durch folgende Ursachen ausgelost werden 11 Materielle Unterkapitalisierung sie liegt vor wenn der erforderliche Kapitalbedarf weder durch Gesellschafterdarlehen noch durch echtes Fremdkapital gedeckt wird Vermogensvermischung eine Abgrenzung zwischen Gesellschafts und Privatvermogen der Gesellschafter wird durch eine undurchsichtige Buchhaltung oder in anderer Weise verschleiert 12 dem Glaubiger ist es unmoglich zwischen Gesellschaftsvermogen und Privatvermogen zu unterscheiden Gesellschaftsvermogen wird in das Privatvermogen der Gesellschafter oder zu Konzerngesellschaften verschoben Spharenvermischung wenn die Trennung zweier Rechtssubjekte nach aussen nicht hinreichend deutlich wird weil die klare Abgrenzung zwischen Gesellschaftssphare und sonstigen Bereichen insbesondere Privatsphare der Gesellschafter oder Personalunion zwischen Konzernfirmen fehlt 13 Die Spharenvermischung fuhrt nur zur Haftung wenn sie eine Vermogensvermischung zur Folge hat Rechtsformmissbrauch hier wird die Rechtsform der juristischen Person missbraucht oder dem Zweck der Rechtsordnung zuwider eingesetzt so dass das Trennungsprinzip ausser Kraft gesetzt wird Einzelfragen zu dieser Thematik sind rechtlich umstritten Rechtsfolgen BearbeitenDieser Paradigmenwechsel hatte lediglich eine Anderung der Anspruchsgrundlage von gesellschaftsrechtlichen Grundlagen zum deliktischen Schadensersatz zur Folge An der wirtschaftlichen Durchgriffshaftung in besonderen Fallen der Unterkapitalisierung hat dies jedoch nichts geandert Wird eine Durchgriffshaftung zugelassen haftet der Gesellschafter nach den 105 Abs 1 128 HGB ausnahmsweise personlich unmittelbar und unbeschrankt Die Tatbestande der Kapitalerhaltung 57 62 AktG 30 31 GmbHG sind vorrangig und ersetzen wo sie eingreifen konnen die Durchgriffshaftung 14 Einzelnachweise Bearbeiten RGZ 99 232 234 Rolf Serick Rechtsform und Realitat juristischer Personen 1955 S 24 ff BGH Urteil vom 30 Januar 1956 Az II ZR 168 54 BGH GmbHR 1961 161 162 BGHZ 95 330 ff BGH Urteil vom 17 September 2001 Az II ZR 178 99 BGHZ 151 181 1 Leitsatz BGH Urteil vom 16 Juli 2007 Az II ZR 3 04 Renate Rabensdorf Die Durchgriffshaftung im deutschen und russischen Recht der Kapitalgesellschaften 2009 S 18 BGH ZIP 2007 1553 1556 f Peter Jung Der Unternehmergesellschafter als personaler Kern der rechtsfahigen Gesellschaft 2002 S 464 BGHZ 125 366 368 Peter Jung Der Unternehmergesellschafter als personaler Kern der rechtsfahigen Gesellschaft 2002 S 466 Jan Wilhelm Kapitalgesellschaftsrecht 2009 S 189 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Durchgriffshaftung amp oldid 235760242