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Das Trennungsprinzip besagt im Gesellschaftsrecht dass fur die Verbindlichkeiten einer Kapitalgesellschaft den Glaubigern gegenuber im Regelfall nur das Gesellschaftsvermogen haftet nicht jedoch auch das Privatvermogen der Gesellschafter Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines 2 Durchgriffshaftung 3 Rechtsfolgen 4 EinzelnachweiseAllgemeines BearbeitenDas Trennungsprinzip fuhrt zur Trennung zwischen Privatvermogen und Gesellschaftsvermogen Nach 1 Abs 1 Satz 2 AktG 13 Abs 2 GmbHG und 171 Abs 1 HGB haftet den Glaubigern der Aktiengesellschaft und der GmbH nur deren Gesellschaftsvermogen wahrend bei Kommanditgesellschaften die Haftung der Kommanditisten auf ihre jeweilige Einlage in das Gesellschaftsvermogen beschrankt ist Hat der an einer Kapitalgesellschaft beteiligte Gesellschafter seinen Geschaftsanteil vollstandig eingezahlt so wird er haftungsfrei analog 171 Abs 1 HGB Reicht dann das Gesellschaftsvermogen fur die Ruckzahlung der Gesellschaftsschulden nicht aus besteht im Regelfall keine Haftung des Gesellschafters mit seinem Privatvermogen Das ist die Hauptcharakteristik bei Kapitalgesellschaften Bei Personengesellschaften haften indes die personlich haftenden Gesellschafter alle Gesellschafter einer GbR 1 und OHG Komplementare bei der KG nach 105 128 HGB OHG bzw 161 Abs 1 HGB KG unmittelbar personlich und unbeschrankt auch mit ihrem Privatvermogen Ein Trennungsprinzip im Haftungsfall gibt es hier also nicht Durchgriffshaftung BearbeitenDas Trennungsprinzip gilt jedoch bei Kapitalgesellschaften nicht uneingeschrankt Das Reichsgericht hatte sich bereits im Juni 1920 erstmals mit dem Rechtsinstitut der Durchgriffshaftung befasst 2 Durchgriffshaftung bedeutet dass die Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft in bestimmten Fallen gegenuber den Gesellschaftsglaubigern auch unbeschrankt mit ihrem Privatvermogen haften mussen wenn das Gesellschaftsvermogen nicht ausreicht Eine Abweichung von der Grundregel des Trennungsprinzips darf dem Bundesgerichtshof zufolge nur unter schwerwiegenden Gesichtspunkten erfolgen 3 Im Autokran Urteil durften sich die Gesellschafter nicht auf die rechtliche Selbstandigkeit der juristischen Person berufen sondern mussten analog 105 128 HGB mit ihrem Privatvermogen haften 4 Bei der Bremer Vulkan Entscheidung 5 und in spateren Fallen fuhrte der Missbrauch der juristischen Person zum Verlust der Haftungsbeschrankung 6 Zwar trat beim BGH im Juli 2007 ein Paradigmenwechsel ein als er bei seiner Trihotel Entscheidung erstmals das Prinzip der Innenhaftung gegenuber der Gesellschaft verfolgte 7 dies bedeutete jedoch lediglich einen Wechsel der Anspruchsgrundlage An der Haftung der Gesellschafter mit ihrem Privatvermogen hat dieser Paradigmenwechsel allerdings nichts geandert Rechtsfolgen BearbeitenBis auf die Ausnahmesituationen der Durchgriffshaftung haftet den Glaubigern von Kapitalgesellschaften nur deren Gesellschaftsvermogen Wenn dieses nicht ausreicht um die Gesellschaftsschulden vollstandig zu begleichen bleibt den unbesicherten Glaubigern nur noch der Weg uber den Insolvenzantrag Einzelnachweise Bearbeiten BGH Urteil vom 20 Juni 2007 Az IV ZR 288 06 RGZ 99 232 234 BGH GmbHR 1961 161 162 BGHZ 95 330 ff BGHZ 149 10 ff BGHZ 151 181 1 Leitsatz BGH Urteil vom 16 Juli 2007 Az II ZR 3 04Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Trennungsprinzip Gesellschaftsrecht amp oldid 213573445