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Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar Bitte hilf uns dabei die Situation in anderen Staaten zu schildern Zurechnung auch Zuschreibung lat imputatio bedeutet dass man eine Person fur ein bestimmtes Verhalten und dessen Folgen rechtlich verantwortlich macht 1 Die Person treffen dann die Rechtsfolgen die die Rechtsordnung an das betreffende Verhalten knupft Im deutschen Straf und Deliktsrecht steht die Zurechnung in engem Zusammenhang mit dem Begriff der Kausalitat Grundlage ist die in der deutschen Rechtsordnung herrschende Vorstellung von der Willens und Handlungsfreiheit die es ermoglicht Menschen fur ihr Tun und die daraus resultierenden Folgen verantwortlich zu machen Die Neurojurisprudenz stellt diesen Zusammenhang in Frage Inhaltsverzeichnis 1 Strafrecht 2 Zivilrecht 2 1 Rechtsgeschaftslehre 2 2 Haftungsrecht 3 Amtshaftung 4 Volkerrecht 5 Bilanz und Steuerrecht 6 Siehe auch 7 Literatur 8 Weblinks 9 EinzelnachweiseStrafrecht BearbeitenZu unterscheiden ist die Zurechnung einer Handlung imputatio facti von der Zurechnung von Schuld imputatio iuris Nicht zugerechnet werden demnach Handlungen die im Zustand der Schuldunfahigkeit begangen werden 20 StGB Hat die Person den Zustand der Schuldunfahigkeit jedoch schuldhaft herbeigefuhrt schliesst das die Zurechnung nicht aus etwa nach den Regeln uber die actio libera in causa Entsprechendes gilt fur das vorwerfbare Unterlassen einer Handlung omissio libera in causa Sonderfalle der direkten Zurechnung sind die mittelbare Taterschaft und die Mittaterschaft 25 StGB die die Zurechnung und damit die Bestrafung als Tater nicht ausschliessen obwohl auch andere Personen am Eintritt eines relevanten Erfolgs beteiligt sind Entscheidend ist dass sowohl der mittelbare Tater als auch der Mittater die fur die Verwirklichung des Erfolgs relevante Erstursache mit gesetzt haben Anstiftung 26 StGB und Beihilfe 27 StGB sind Formen der indirekten Zurechnung da die jeweiligen Tatbeitrage zeitlich vor der letzten unmittelbar ursachlichen Handlung des Taters liegen Anstifter und Gehilfe nehmen jedoch in den ihnen eigenen Rollen durch Aufforderung bzw Unterstutzung des Taters an der Verwirklichung des Tatgeschehens teil Die Lehre von der objektiven Zurechnung untersucht ob sich im Einzelfall eine vom Tater geschaffene rechtlich missbilligte Gefahr im tatbestandlichen Erfolg realisiert hat Zivilrecht BearbeitenRechtsgeschaftslehre Bearbeiten Dauerhafte Geschaftsunfahigkeit schliesst die Abgabe Zurechnung wirksamer Willenserklarungen aus 104 Nr 2 105 BGB da Geschaftsunfahige in ihrer Willensbildung und Willensbetatigung nicht frei sind Zweck der Stellvertretung ist es hingegen Willenserklarungen des Vertreters gerade dem Vertretenen zuzurechnen um den eigenen Geschaftskreis zu erweitern 164 Abs 1 Satz 1 BGB Ahnliche Funktion hat der Handelsvertreter 2 Zugerechnet wird ausserdem das Handeln von Boten und Organen 3 Haftungsrecht Bearbeiten Die Zurechnung fremden Fehlverhaltens regeln insbesondere 31 und 89 BGB Organhaftung juristischer Personen 278 BGB Haftung fur Erfullungsgehilfen und 831 BGB Haftung fur Verrichtungsgehilfen 4 5 Im Versicherungsrecht rechnet die Rechtsprechung dem Versicherungsnehmer auch ein Verhalten des sog Reprasentanten zu 6 7 Amtshaftung BearbeitenDie personliche Haftung des Amtstragers bei Verletzung einer Amtspflicht nach 839 BGB wird gem Art 34 GG dem Staat zugerechnet In einem Haftungsprozess ist deshalb nicht der Amtstrager sondern die haftende Korperschaft passivlegitimiert 8 Volkerrecht BearbeitenStaaten trifft nur fur ihr eigenes Verhalten die volkerrechtliche Verantwortlichkeit Handlungen von Privatpersonen sind einem Staat nicht als eigenes Verhalten zurechenbar 9 Uber die Verantwortlichkeit von Staaten fur das volkerrechtswidrige Handeln ihrer rechtsetzenden vollziehenden und rechtsprechenden Organe gibt es bislang nur den Entwurf einer vertraglichen Regelung ausgearbeitet von der International Law Commission ILC 10 Die darin niedergelegten Grundsatze sind jedoch als Volkergewohnheitsrecht anerkannt 11 Bilanz und Steuerrecht BearbeitenBei der Zurechnung von Vermogensgegenstanden dominiert eine wirtschaftliche Betrachtungsweise 246 Abs 1 Satz 2 HGB 39 AO 12 13 Ob ein zugrundeliegendes zivilrechtliches Rechtsgeschaft wirksam ist ist fur die Besteuerung gem 41 AO unbeachtlich 14 15 16 Siehe auch BearbeitenHandlungslehre Strafrecht Literatur BearbeitenJoachim Hruschka Strukturen der Zurechnung Berlin 1976 Heinz Koriath Grundlagen strafrechtlicher Zurechnung Berlin 1994 ISBN 3 428 08055 6 Matthias Kaufmann Joachim Renzikowski Hrsg Zurechnung als Operationalisierung von Verantwortung Verlag Peter Lang 2004 ISBN 978 3 631 52120 5 Martin Hochhuth Die Bedeutung der neuen Willensfreiheitsdebatte im Recht JZ 2005 S 745 753Weblinks BearbeitenClaudia Bloser Grade der Zurechnung in Kants praktischer Philosophie Universitat Munchen ohne JahrEinzelnachweise Bearbeiten Jan C Joerden Zurechnung Enzyklopadie zur Rechtsphilosophie 7 April 2011 Frank J Bernardi Vertriebsrecht Zurechnung von Verstossen des Handelsvertreters 2 Dezember 2015 Zurechnung von Handlungen Dritter Vertreter Bote und Organ einer juristischen Person im Zivilrechtsverkehr Hochschule Schmalkalden 3 Juni 2013 Helmut Russmann Gesetzliche Schuldverhaltnisse Ausservertragliches Haftungsrecht 1994 95 Marco Wicklein Unterschied zwischen 278 BGB und 831 BGB BGH Urteil vom 14 Marz 2007 IV ZR 102 03 Manfred Hering Die Reprasentantenhaftung in der Kaskoversicherung Strassenverkehrsrecht SVR 2012 S 201 204 Bernd Rohlfing Amtshaftung Universitatsverlag Gottingen 2015 S 42 43 Joachim Wolf Zurechnungsfragen bei Handlungen von Privatpersonen ZaoRV 1985 S 232 264 Artikelentwurf fur Die Verantwortlichkeit von Staaten fur volkerrechtswidriges Handeln 2001 Rainer Hofmann Volkerrecht II Das Recht der Staatenverantwortlichkeit Universitat Frankfurt am Main 2012 Felice Alfredo Avella BilMoG kompakt mit Arbeitshilfen online Haufe 2013 ISBN 978 3 648 03228 2 Leseprobe Bilanzierungs und Bewertungsgrundlagen Karsten Lorenz Die Zurechnung von Vermogensgegenstanden 23 Mai 2001 Zurechnung von Geschaftsanteilen bei formunwirksamer Treuhandvereinbarung zu BGH Beschluss vom 6 September 2012 1 StR 140 12 BFH Beschluss vom 22 Februar 2001 II B 39 00 BStBl 2001 II S 476 BFH Urteil vom 6 Oktober 2009 IX R 14 08 SIS 10 05 38Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Zurechnung amp oldid 212650981