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Die Handlungslehren als Bestandteil der allgemeinen Strafrechtslehre setzen sich mit der Problematik auseinander dass die Verubung einer Straftat als Normwiderspruch gesehen wird In einer Gesellschaft anerkannte Rechtsnormen sollen taugliche Orientierung geben und rechtfertigen die Erwartungshaltung des Einzelnen an deren Einhaltung Die strafrechtlichen Handlungslehren begrunden mit unterschiedlichen Ansatzen die Rechtswidrigkeit menschlichen Handelns und rechtfertigen die Strafbarkeit bei Normverstossen Eine besondere Bedeutung kommt der Funktion des Handlungsbegriffs zu Inhaltsverzeichnis 1 Grundsatzliches 2 Die Handlungslehren im Einzelnen 2 1 Finale Handlungslehre 2 2 Kausale Handlungslehre 2 3 Negative Handlungslehre 2 4 Personale Handlungslehre 2 5 Soziale Handlungslehre 2 6 Funktionale Handlungslehre 3 Anmerkungen 4 Weblinks 5 LiteraturGrundsatzliches BearbeitenUnabhangig von der einzelnen Lehrausrichtung sind fur alle Handlungslehren gemeinsame Kriterien relevant Fur die strafrechtliche Beurteilung ist der Zusammenhang von Handlung und Erfolg zu prufen Fragen der Kausalitat siehe Aquivalenz und Adaquanztheorie und die objektive Zurechnung des Taterhandelns im Lichte des Schutzzwecks der Norm Insoweit begrenzen das allgemeine Lebensrisiko nebst Selbstgefahrdungen und erlaubtes Risiko die Tragweite sanktionswurdiger Strafbarkeit Fur Fahrlassigkeitsdelikte ist noch der Pflichtwidrigkeitszusammenhang von Bedeutung weil pflichtgemasses Alternativverhalten zum gleichen Erfolg gefuhrt haben konnte Die soziale Handlungslehre hat sich mittlerweile in der Strafrechtswissenschaft weitgehend durchgesetzt weil sie die bisherigen Lehren insbesondere die kausale und finale Handlungslehre umfasst und alle erdenklichen Falle vor allem auch das Handeln durch Unterlassen mit einschliesst Auch wenn keine Handlungslehre den Begriff der Handlung heute abschliessend und allgemein gultig erklaren kann hat sich die Rechtsprechung auf eine Handlungslehre einigen konnen Mit der Prufungsverlagerung der Vorsatzmerkmale in den Tatbestand durch die finale Handlungslehre wird die kausale Handlungslehre kaum noch vertreten Voraussetzung ist die Handlung einer naturlichen Person sodass Ereignisse die durch Tiere Naturgewalten o A hervorgerufen werden den Handlungsbegriff grundsatzlich nicht erfullen Verhalten das im Zustand der Bewusstlosigkeit oder das durch Reflexe hervorgerufen wird ist ebenfalls nicht unter den Begriff der Handlung zu subsumieren Allerdings sind davon Affekte und Automatismen abzugrenzen Ein weiterer Fall der Nichthandlung ist eine mittels unwiderstehlicher Gewalt erzwungene Handlung Die Strafbarkeit juristischer Personen wird im Unternehmensstrafrecht diskutiert Die Handlungslehren im Einzelnen BearbeitenFinale Handlungslehre Bearbeiten Nach der finalen Handlungslehre ist eine Handlung als willensgetragenes bewusst vom Ziel her gelenktes zweckgerichtetes menschliches Verhalten definiert Die moderne Strafrechtswissenschaft hat im Anschluss an die finale Handlungslehre begrundet vor allem durch Hans Welzel 1 einen sowohl objektiven wie auch subjektiv gepragten Handlungsbegriff entwickelt Damit wurden die vorsatztragenden Elemente Teile des Tatbestands sog subjektiver Tatbestand und wurden nicht mehr wie nach der kausalen Handlungslehre als Schuldelemente betrachtet Defizite weist die finale Handlungslehre bei der Begrundung von Fahrlassigkeitsdelikten und in Bezug auf unbewusste Unterlassungsdelikte auf weil dort bei entsprechenden Begehungsweisen gerade keine auf die Tatbestandsverwirklichungen gerichteten Verhalten vorliegen und damit keine Handlungen im Sinne der finalen Handlungslehre waren Kausale Handlungslehre Bearbeiten Die von Franz von Liszt begrundete kausale Handlungslehre sieht die Handlung als solche dann gegeben wenn durch willensgetragenes menschliches Verhalten die Aussenwelt verandert wird 2 Handlung ist danach jedes willkurliche menschliche Verhalten In ihrer ursprunglichen Form rechnete diese Lehre alles Objektive zum Unrecht alles Subjektive hingegen zur Schuld Anders als bei der finalen Handlungslehre sind damit die vorsatztragenden Elemente im Rahmen der Schuld zu prufen Das fuhrt dann dazu dass das Unrecht nicht mehr durch Motive des Handelnden begrenzt wird Der Umfang unrechtsbegrundender Handlungen wird dadurch stark ausgeweitet und erst bei der Frage der individuellen Schuld kann dann die Strafbarkeit beschrankt werden Negative Handlungslehre Bearbeiten Die negative Handlungslehre definiert den Handlungsbegriff als pflichtwidrige Verletzung der Vermeidungspflicht rechtlich missbilligenswerter Folgen Vermeidbares Nichtvermeiden in Garantenstellung Herzberg Demgegenuber wird eingewandt dass eine Differenzierung von Unterlassungs und Tatigkeitsdelikten nicht vorgenommen wird Die Zurechnung des Erfolges konsumiert im Ubrigen die Vermeidbarkeit der Folgen Personale Handlungslehre Bearbeiten Die personale Handlungslehre Claus Roxin 3 sieht jede Ausserung menschlicher Personlichkeit als Handlung an Handlung im strafrechtlichen Sinne ist alles was dem Menschen als seelisch geistiges Aktionszentrum zugeordnet werden kann Die personale Handlungslehre wird als zu undifferenziert und als konturenlos kritisiert Soziale Handlungslehre Bearbeiten Nach der sozialen Handlungslehre definiert sich eine Handlung als willensgetragenes und sozialerhebliches menschliches Verhalten 4 Die soziale Handlungslehre hat sich aus der finalen Handlungslehre entwickelt Die soziale Handlungslehre wird dahingehend kritisiert dass ihr stets eine wertende Betrachtung geschuldet wird Ohne eine Rekursion auf den konkreten Tatbestand ist die Bewertung des Verhaltens nicht moglich Funktionale Handlungslehre Bearbeiten Nach der vereinzelt vertretenen funktionalen Handlungslehre bedeutet Handeln jedes vermeidbare Verhalten 5 Anmerkungen Bearbeiten Hans Welzel JuS 1966 S 421 Franz von Liszt Lehrbuch des deutschen Strafrechts 5 Auflage 1892 S 128 vgl auch Gustav Radbruch Der Handlungsbegriff in seiner Bedeutung fur das Strafrechtssystem zugleich ein Beitrag zur Lehre von der rechtswissenschaftliche Systematik 1904 Reprint 2015 De Gruyter ISBN 978 3 11 117173 9 S 130 ff Claus Roxin Strafrecht Allgemeiner Teil Band I Grundlagen Der Aufbau der Verbrechenslehre 4 Auflage Verlag C H Beck Munchen 2006 8 44 ff Vgl Werner Maihofer Der Handlungsbegriff im Verbrechenssystem 1953 Gunther Jakobs in Welzel FS S 307 ffWeblinks BearbeitenVorlesung Strafrecht AT WS 08 09 Juristische Fakultat der Universitat Freiburg Institut fur Kriminologie und Wirtschaftsstrafrecht 7 Die strafrechtliche Handlungslehre Lasha Giorgi Kutalia Handlungslehre Strafrechtliche KonzeptionLiteratur BearbeitenGeorg Kupper Grenzen der normativen Strafrechtsdogmatik Duncker amp Humblot Berlin 1990 ISBN 3 428 07018 6 Heribert Schumann Strafrechtliches Handlungsunrecht und das Prinzip der Selbstverantwortung der Anderen Mohr Siebeck Tubingen 1986 ISBN 3 16 645105 6 Isabel Vossgatter gen Niermann Die sozialen Handlungslehren und ihre Beziehung zur Lehre von der objektiven Zurechnung Peter Lang Verlag 2004 ISBN 3 631 52323 8 Hans Welzel Um die finale Handlungslehre eine Auseinandersetzung mit ihren Kritikern Mohr Tubingen 1949 Hall Karl Alfred Fahrlassigkeit im Vorsatz Marburg 1959 Marburger Rechts und stattswissenschaftliche Abhandlungen N G Elwert Verlag Marburg Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Handlungslehre Strafrecht amp oldid 236800543