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Die Staatenverantwortlichkeit bzw volkerrechtliche Verantwortlichkeit betrifft die Frage ob und inwieweit Volkerrechtssubjekte in der Regel Staaten fur ein volkerrechtswidriges Handeln oder Unterlassen einzustehen haben Sie enthalt sekundare Haftungsregelungen fur den Fall dass Staaten primare Handlungs oder Unterlassungspflichten verletzen oder dass einem Staat ein volkerrechtswidriges Verhalten zuzurechnen ist Sie ist abzugrenzen vom Volkerstrafrecht dem nur Individuen unterworfen sind und der Staatenhaftung fur riskantes oder gefahrliches aber erlaubtes Verhalten 1 Inhaltsverzeichnis 1 Volkerrechtliche Regelung 2 Verletzung einer volkerrechtlichen Verpflichtung 3 Zurechenbarkeit der Verletzung 4 Rechtfertigung 5 Rechtsfolgen 6 Geltendmachung 7 Weblinks 8 EinzelnachweiseVolkerrechtliche Regelung BearbeitenDie Staatenverantwortlichkeit ist bisher nicht volkervertragsrechtlich geregelt Wesentliche Teile der Staatenverantwortlichkeit ergeben sich jedoch aus dem Volkergewohnheitsrecht und haben damit gleichwohl einen verbindlichen Charakter fur die Staaten Anhaltspunkte fur eine volkergewohnheitsrechtliche Verbindlichkeit bieten insbesondere die Kodifizierungsarbeiten der UN Volkerrechtskommission ILC Diese hat mit den Draft Articles on Responsibility of States for Internationally Wrongful Acts ASR 2 dt Artikelentwurfe uber die Verantwortlichkeit von Staaten fur volkerrechtswidriges Handeln 3 aus dem Jahre 2001 den Versuch unternommen die bis dahin ungeschriebenen Regeln des Volkergewohnheitsrechts zur Staatenverantwortlichkeit zusammenzufassen Darin enthalten sind vor allem Regelungen zur Zurechenbarkeit und zu den Folgen einer Verletzung volkerrechtlicher Verpflichtungen durch Staaten Die Artikelentwurfe sind zwar von der Generalversammlung der Vereinten Nationen am 12 Dezember 2001 angenommen worden Resolution 56 83 4 haben bislang aber noch nicht zum Abschluss eines volkerrechtlichen Vertrages gefuhrt Die Artikelentwurfe selbst sind daher weiterhin unverbindlich Sie konnen aber zum Beleg fur das Bestehen einer volkergewohnheitsrechtlichen Regelung zur Verantwortlichkeit von Staaten herangezogen werden Die Draft Articles on Responsibility of International Organizations DARIO stellen einen nicht abgeschlossenen Entwurf zur Verantwortlichkeit Internationaler Organisationen dar 5 6 7 Verletzung einer volkerrechtlichen Verpflichtung BearbeitenVoraussetzung einer Staatenverantwortlichkeit ist zunachst dass eine volkerrechtliche Verpflichtung Primarpflicht verletzt wurde Wann eine solche Verpflichtung besteht und was sie beinhaltet ergibt sich nicht aus der Staatenverantwortlichkeit sondern aus den sonstigen Regelungen des Volkerrechts Eine Verletzung liegt dann vor wenn das Handeln eines Staates nicht im Einklang steht mit dem was eine verbindliche Regelung des Volkerrechts von diesem Staat verlangt Die Verletzung kann sich dabei sowohl als Verstoss gegen ein Verbot volkerrechtswidrige Handlung als auch als Verstoss gegen ein Gebot volkerrechtswidriges Unterlassen darstellen Der Frage nach der Verletzung einer volkerrechtlichen Verpflichtung ist allerdings die Frage nach der Zurechenbarkeit dieser Verletzung logisch vorgelagert 8 Denn nur das Handeln eines Volkerrechtssubjekts kann uberhaupt als eine Verletzung im volkerrechtlichen Sinne betrachtet werden Dieses Problem stellt sich insbesondere bei Handlungen naturlicher Personen die fur juristische Personen handeln Eine volkerrechtliche Pflicht begrundet sich entsprechend Art 38 des IGH Status durch Vertrag z B bilaterale Handelsabkommen oder das Wiener Ubereinkommen uber das Recht der Vertrage Gewohnheitsrecht z B das Gewaltverbot Allgemeine PrinzipienSiehe auch Rechtsquellen des VolkerrechtsZurechenbarkeit der Verletzung BearbeitenDie Verletzung ist zurechenbar wenn der Staat selbst durch seine Organe gehandelt hat In der Regel handelt es sich dabei um Handlungen oder Unterlassungen der exekutiven legislativen oder judikativen Einrichtungen eines Staates also der Regierung des Gesetzgebers oder der Gerichte Aber auch Privatpersonen und Unternehmen denen eine staatliche Funktion oder hoheitliche Befugnisse ubertragen wurden gehoren dazu In diesen Fallen kann sich der Staat auch nicht dadurch entlasten dass seine Organe ihre Befugnisse und Kompetenzen nach innerstaatlichem Recht uberschritten haben so genanntes Handeln ultra vires Sonstige Handlungen und Unterlassungen etwa von Staatsburgern oder inlandischen Unternehmen sind einem Staat grundsatzlich nicht zurechenbar Ausnahmen bestehen nur dann wenn der Staat ein bestimmtes Verhalten geleitet oder kontrolliert hat oder dieses Verhalten nachtraglich als eigenes anerkennt Auch das Verhalten von Personen oder Gruppen die in Abwesenheit staatlicher Kontrolle gewisse Elemente hoheitlicher Gewalt ausuben muss sich der Staat unter Umstanden zurechnen lassen Als zurechenbare Verletzungen gelten unter besonderen Voraussetzungen auch die Handlungen und Unterlassungen eines anderen Staates Wenn ein Staat einen anderen Staat bei dessen volkerrechtswidrigem Verhalten unterstutzt ihn anleitet und kontrolliert oder zu einem bestimmten Verhalten notigt so muss er sich dieses Verhalten des anderen Staates wie ein eigenes Verhalten zurechnen lassen Bezuglich der Haftung bei Bundesstaaten besteht teils Uneinigkeit Das Problem stellt sich insbesondere dann wenn Gliedstaaten von Bundesstaaten im Rahmen der ihnen vom Bundesstaat ubertragenen Kompetenzen volkerrechtliche Vertrage mit anderen Volkerrechtssubjekten abschliessen und anschliessend gegen die darin enthaltenen Vertragspflichten verstossen Eine Mindermeinung geht hier davon aus dass die Gliedstaaten dann fur ihre Verstosse selbst haften mussen und nicht der Bundesstaat Die herrschende Meinung nimmt aber einen Austausch der Verpflichteten an und befurwortet eine Haftung des Bundesstaates Dieser Auffassung folgte im LaGrand Fall auch der Internationalen Gerichtshof Hier hatte ein US Bundesstaat die volkerrechtliche Verletzung begangen verklagt wurden schliesslich aber die USA als Bundesstaat Rechtfertigung BearbeitenEin volkerrechtswidriges Verhalten liegt gleichwohl dann nicht vor wenn ein Staat mit seinem Verhalten zwar eine volkerrechtliche Verpflichtung verletzt hat sich dieses Verhalten aber unter bestimmten Umstanden als nicht rechtswidrig darstellt Solche rechtfertigenden Umstande die eine Rechtswidrigkeit ausschliessen konnen insbesondere darin bestehen dass eine Einwilligung des Staates vorliegt dessen Rechte verletzt wurden dass das Handeln eine rechtmassige Selbstverteidigung darstellte dass hohere Gewalt force majeure im Spiel war oder dass eine Notlage oder ein Staatsnotstand das Handeln unbedingt erforderlich gemacht haben Rechtsfolgen BearbeitenIst einem Staat volkerrechtswidriges Verhalten zurechenbar und ist dieses Verhalten nicht gerechtfertigt gewesen so ist dieser Staat fur das Verhalten volkerrechtlich verantwortlich Aus dieser Verantwortlichkeit ergeben sich Haftungspflichten des Staates so genannte Sekundarpflichten die insbesondere darauf hinauslaufen das volkerrechtswidrige Verhalten umgehend einzustellen und nicht zu wiederholen sowie gegebenenfalls entstandene Nachteile wiedergutzumachen Diese Wiedergutmachung kann in einer Wiederherstellung des ursprunglichen Zustandes restitution im Schadensersatz also dem Ersatz des finanziellen Schadens compensation und oder in Form einer Genugtuung durch Anerkennung der Verletzung einer Erklarung des Bedauerns einer formalen Entschuldigung oder eines anderen angemessenen Vorgehens satisfaction bestehen Geltendmachung BearbeitenEine Geltendmachung der volkerrechtlichen Verantwortlichkeit eines Staates kann nur durch einen anderen Staat erfolgen und auch nur dann wenn der geltendmachende Staat von dem volkerrechtswidrigen Verhalten des verletzenden Staates betroffen ist weil die verletzte volkerrechtliche Verpflichtung ihm gegenuber bestanden hat Bei Verletzungen von Normen mit Wirkung erga omnes ist grundsatzlich jeder Staat betroffen so macht z B Gambia im Falle Gambia gegen Myanmar vor dem Internationalen Gerichtshof u a Verstosse gegen das Verbot des Volkermords durch Myanmar geltend obwohl die beanstandeten Handlungen nicht direkt gegenuber Gambia selbst bzw dessen Bevolkerung erfolgt sind Die Geltendmachung erfolgt in der Regel durch eine Anzeige der Verletzung und Mitteilung uber die Form der verlangten Wiedergutmachung Unter bestimmten Umstanden kann der verletzte Staat auch verhaltnismassige Gegenmassnahmen gegen andauernde Verletzungen ergreifen Streitfalle zwischen den Staaten sind gegebenenfalls vor dem Internationalen Gerichtshof zu klaren Weblinks BearbeitenWerner Meng Internationale Organisationen im volkerrechtlichen Deliktsrecht ZaoRV 1985 S 324 371Einzelnachweise Bearbeiten Die volkerrechtliche Haftung fur grenzuberschreitende Schaden nuklearer Unfalle am Beispiel belgischer Atomkraftwerke Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages 3 2 Gefahrdungshaftung fur Schaden durch gefahrliche aber nicht verbotene Aktivitaten 30 August 2017 S 11 f International Law Commission Draft articles on Responsibility of States for Internationally Wrongful Acts with commentaries Abgerufen am 29 Dezember 2021 englisch Artikelentwurfe der ILC zur Staatenverantwortlichkeit deutsch A RES 56 83 Resolution adopted by the General Assembly United Nations abgerufen am 20 Januar 2023 englisch franzosisch spanisch arabisch chinesisch russisch Draft articles on the responsibility of international organizations 2011 Website der Vereinten Nationen abgerufen am 1 August 2018 englisch Mirka Moldner Responsibility of International Organizations Introducing the ILC s DARIO Max Planck Yearbook of United Nations Law 2012 S 281 321 englisch Kristina Daugirdas Reputation and the Responsibility of International Organizations In European Journal of International Law Band 25 Nr 4 2014 ISSN 0938 5428 S 991 1018 doi 10 1093 ejil chu087 englisch oup com abgerufen am 20 Januar 2023 Jorn Griebel Internationales Investitionsrecht Lehrbuch fur Studium und Praxis Beck Munchen 2008 ISBN 978 3 406 58085 7 S 51 f Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Staatenverantwortlichkeit amp oldid 237933341