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Unter Organhaftung versteht man die zivilrechtliche oder strafrechtliche Haftung von Organwaltern der Organe von juristischen Personen oder Personenvereinigungen fur deren rechtswidriges Handeln Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines 2 Organhaftung im Zivilrecht 3 Innen und Aussenhaftung 3 1 Innenhaftung 3 2 Aussenhaftung 4 Organhaftung im Strafrecht 4 1 Gesellschaftsrecht 4 2 Arbeitsrecht 4 3 Faktische Reprasentantenstellung 4 4 Besondere personliche Merkmale 4 5 Parallelvorschriften 5 Amtshaftung 6 Reprasentantenhaftung 7 International 8 Siehe auch 9 EinzelnachweiseAllgemeines BearbeitenAls Begrunder der Organhaftungstheorie gilt Jan Wilhelm der die Organhaftung als eine Sorgfaltshaftung der eine organschaftliche Position innehabenden Organwalter ansah 1 Das Rechtsinstitut der Organhaftung schliesst eine Gesetzeslucke denn das deutsche Strafrecht kennt keine Strafbarkeit von Gesellschaften oder Unternehmen lateinisch societas delinquere non potest Deshalb bedarf es einer Rechtsnorm die den Umfang festlegt in welchem Straftaten die in der Organisationsstruktur einer Kapitalgesellschaft oder einer anderen Personenvereinigung begangen werden dem verantwortlichen Vertreter der Gesellschaft zugerechnet werden konnen Im Zivilrecht dagegen haften diese juristischen Personen oder Personenvereinigungen fur entstandene Schaden jedoch gibt es daruber hinaus auch die Moglichkeit der personlichen Haftung der in ihren Organen tatigen Organwalter Sie aussert sich in der Verantwortlichkeit der Organwalter fur Schadigungen des Organtragers und Dritter Organhaftung im Zivilrecht BearbeitenNach 31 BGB haftet der Verein fur den Schaden den ein Mitglied des Vorstands oder ein anderer verfassungsmassig berufener Vertreter durch eine in Ausfuhrung der ihm zustehenden Verrichtungen begangene zum Schadensersatz verpflichtende Handlung einem Dritten zufugt Diese Bestimmung gilt nicht nur fur Vereine sondern fur alle juristischen Personen 2 und juristische Personen des offentlichen Rechts 89 Abs 1 BGB Fur die Eigenschaft als verfassungsmassig berufener Vertreter genugt es wenn ihm durch die Betriebsregelung Arbeitsanweisung bedeutsame wesensgemasse Funktionen der juristischen Person zur selbstandigen und eigenverantwortlichen Erfullung zugewiesen sind 3 Damit haftet die Gesellschaft zivilrechtlich auch fur Arbeitnehmer die nicht Organwalter sind Die Rechtsprechung wendet 31 BGB seit Februar 1911 auch auf Personengesellschaften OHG KG an 4 Die deliktische Aussenhaftung der Organwalter ergibt sich aus dem Recht der unerlaubten Handlung Sie haften personlich und subsidiar gegenuber aussenstehenden Dritten bei vorsatzlicher sittenwidriger Schadigung nach 826 BGB wenn der Organtrager das Unternehmen als Haftungsschuldner etwa durch Insolvenz ausfallt 5 So entschied der BGH im Juli 2004 dass die beiden Vorstandsmitglieder der Infomatec die Aktionare der Gesellschaft durch eine wissentlich falsche Ad hoc Mitteilung mit uberhohten Auftragseingangen von Kunden getauscht hatten und deshalb Schadensersatz zahlen mussten 6 Allerdings ist eine Organhaftung von Vorstandsmitgliedern ausgeschlossen wenn keine Pflichtverletzung vorliegt 93 Abs 1 Satz 2 AktG Dies ist der Fall wenn das Vorstandsmitglied bei einer unternehmerischen Entscheidung vernunftigerweise annehmen durfte auf der Grundlage angemessener Information zum Wohle der Gesellschaft zu handeln Sobald jedoch ein Organwalter einen Dritten durch aktives Tun unmittelbar schadigt und die Tatbestandsvoraussetzungen des 823 Abs 1 BGB erfullt entsteht hierfur eine personliche Einstandspflicht 7 Organhaftungen sind jedoch nicht auf unerlaubte Handlungen begrenzt sondern erstrecken sich daruber hinaus auch auf mit Dritten geschlossene Vertrage 8 Im Fall entschied der BGH im Dezember 1989 dass das arglistige Verschweigen eines Grundstucksmangels durch den Burgermeister als Organwalter den Organtrager die Gemeinde schadensersatzpflichtig macht Das Wissen eines in einer Angelegenheit vertretungsberechtigten Organmitglieds ist als Wissen des Organs anzusehen und damit auch der juristischen Person zuzurechnen 9 Dies gilt auch dann wenn das Organmitglied an dem betreffenden Rechtsgeschaft nicht selbst mitgewirkt hat 10 Die Wissenszurechnung kommt selbst dann in Betracht wenn der Organvertreter von dem zu beurteilenden Rechtsgeschaft nichts gewusst hat 11 selbst das Ausscheiden des Organwalters aus dem Amt steht dem Fortdauern der Wissenszurechnung nicht entgegen 12 Innen und Aussenhaftung BearbeitenWahrend die Innenhaftung mogliche Anspruche des Organtragers gegenuber den eigenen Organwaltern betrifft versteht man unter der Aussenhaftung Schadenersatzforderungen aussenstehender Dritter wie Kunden oder sonstiger Vertragspartner gegenuber dem Organtrager die durch den Organwalter verursacht wurden 13 Innenhaftung Bearbeiten Die Innenhaftung betrifft Pflichtverletzungen eines Organwalters gegenuber dem Organtrager Sie ist bei der Aktiengesellschaft fur den Vorstand 93 AktG und den Aufsichtsrat 93 116 AktG geregelt bei der SE nach 39 SEAG fur deren Verwaltungsrat und bei der GmbH fur deren Geschaftsfuhrer 43 GmbH Gesetz kodifiziert Fur den Vorstand der Genossenschaft ist diese in 34 GenG angeordnet fur den Aufsichtsrat in 34 und 41 GenG In 93 Abs 3 AktG sind neun Tatbestande aufgezahlt die als schadensersatzpflichtige Innenhaftung anzusehen sind Aussenhaftung Bearbeiten Haufig wird die Organhaftung als Aussenhaftung der Organe gegenuber Dritten verstanden doch wird sie meist lediglich in der Unternehmenskrise virulent Ein geschadigter Dritter wird nur dann Anspruche unmittelbar gegenuber dem Organmitglied geltend machen wenn seine Anspruche vom Unternehmen wegen Zahlungsunfahigkeit nicht erfullt werden konnen Deshalb kommt die Aussenhaftung nur bei Insolvenz zum Zuge Spektakularster Fall war die Klage der Kirch Gruppe auf Schadensersatz gegen die Deutsche Bank wegen der die Kreditwurdigkeit gefahrdenden offentlichen Einlassungen ihres Vorstandsvorsitzenden Rolf Ernst Breuer den der BGH im Januar 2006 gemass 823 Abs 1 BGB bejahte 14 Insbesondere in den USA ist hingegen die Aussenhaftung von wesentlich grosserer Bedeutung denn hier werden Organmitglieder zusammen mit dem Organtrager als Mitbeklagte bei Sammelklagen englisch class actions oder auch Einzelklagen englisch derivative actions verklagt Organhaftung im Strafrecht BearbeitenDa Gesellschaften als solche nicht strafbar sind und deren Organwalter nicht die personlichen Tatbestandsvoraussetzungen erfullen schliesst 14 StGB die sonst drohenden Strafbarkeitslucken 15 Die Organhaftung heisst im Strafrecht Handeln fur einen anderen und befasst sich mit der Frage ob Straftatbestande bei der vertretenen Gesellschaft auch ihrem Organwalter zuzurechnen sind Der Tater muss dann als Organ handeln Durch 14 Abs 1 StGB der die strafrechtliche Organhaftung zum Gegenstand hat wird die strafrechtliche Verantwortlichkeit vom Unternehmen auch auf seine Organwalter abgewalzt 14 Abs 1 Nr 1 StGB geht davon aus dass jedes Mitglied der Geschaftsleitung Normadressat der der Gesellschaft obliegenden Pflichten ist Als Delikte kommen unter anderem die Veruntreuung von Arbeitsentgelt als Arbeitgeber 266a StGB Insolvenzstraftaten 283 ff StGB Vereitelung der Zwangsvollstreckung 288 StGB Gesellschaft als Kraftfahrzeughalter 21 StVG als Verkaufsstelle 25 Ladenschlussgesetz oder als Teilnehmer am Aussenwirtschaftsverkehr 17 und 18 AWG in Frage 16 Daruber hinaus gibt es noch rechtsformspezifische Straftatbestande 399 AktG 82 GmbH Gesetz Gesellschaftsrecht Bearbeiten Fur das Rechtsgebiet des Gesellschaftsrechts findet sich diese Regelung in 14 Abs 1 StGB Diese Haftung wird bei juristischen Personen auf deren Organe bei rechtsfahigen Personengesellschaften auf ihre vertretungsberechtigten Reprasentanten und auf gesetzliche Vertreter Eltern Vormund Betreuer usw erstreckt Arbeitsrecht Bearbeiten Fur den Bereich des Arbeitsrechts ist die Haftungserstreckung auf den mit der Leitung des Betriebes Beauftragten in 14 Abs 2 StGB geregelt Faktische Reprasentantenstellung Bearbeiten 14 Abs 3 StGB stellt klar dass es in strafrechtlicher Hinsicht auf die tatsachliche Wahrnehmung der entsprechenden Aufgaben ankommt und nicht auf die zivilrechtliche Wirksamkeit des Vertrages Hierdurch wird die Haftung des Organs einer juristischen Person auch auf den faktischen Geschaftsfuhrer erstreckt Besondere personliche Merkmale Bearbeiten Das Gesetz verwendet hier wie auch in 28 StGB wo es um die strafrechtliche Verantwortung des Anstifters oder Gehilfen bei Sonderdelikten geht den Begriff der besonderen personlichen Merkmale Dies verdeutlicht zunachst dass auch die Regelungen des Handelns fur einen anderen nur bei Sonderdelikten zur Anwendung kommen also nur in solchen Fallen hinzugezogen werden mussen bei denen das Gesetz eine Strafbarkeit nur fur einen begrenzten Taterkreis vorsieht Andernfalls konnte der Handelnde schliesslich ohnehin wegen der in seiner Person vorhandenen Taterschaft zur Rechenschaft gezogen werden Parallelvorschriften Bearbeiten Der strafrechtlichen Regelung der Vertreterhaftung entspricht eine korrespondierende Regelung fur das Ordnungswidrigkeitenrecht in 9 OWiG Amtshaftung BearbeitenIn der allgemeinen Organisationslehre des offentlichen Rechts ist die Unterscheidung zwischen dem Organ als einem institutionellen Subjekt und den wechselnden Organwaltern anerkannt 17 Die Amtshaftung ist die finanzielle Haftung des Staats fur Schaden die ein Organwalter in der Gerichtsbarkeit oder der Hoheitsverwaltung einem aussenstehenden Rechtssubjekt rechtswidrig und schuldhaft zugefugt hat Diese Haftung trifft zunachst den Beamten selbst 839 Abs 1 BGB doch tritt nach Art 34 Satz 1 GG der Staat mit befreiender Wirkung fur den Beamten ein und haftet im Aussenverhaltnis alleine Der Burger der mit der Gemeinde einen wirtschaftlich bedeutsamen Vertrag schliesst und ihr dabei im Zweifel sogar erhohtes Vertrauen entgegenbringt darf im Prinzip nicht schlechter gestellt werden als wenn er es mit einer einzigen naturlichen Person zu tun hatte 18 Reprasentantenhaftung BearbeitenDie Rechtsprechung hat die Organhaftung zu einer so genannten Reprasentantenhaftung ausgedehnt wonach die juristische Person nicht nur fur die verfassungsmassig berufenen Organe haftet sondern daruber hinaus fur alle diejenigen naturlichen Personen die eigenverantwortlich einen Aufgabenbereich innerhalb der juristischen Person wahrnehmen der normalerweise durch ein Organ wahrgenommen werden musste 19 Anknupfungspunkt ist erneut 31 BGB der uber 86 BGB die private Stiftung und uber 89 BGB auch die offentlichen Stiftungen und Anstalten Korperschaften des offentlichen Rechts einbezieht Daruber hinaus werden von 31 BGB auch alle Kapital und Personengesellschaften erfasst Als wegweisend gilt eine Entscheidung des Reichsgerichts RG vom Februar 1886 das den Geschaftsfuhrer einer OHG fur eine Entschadigungsverpflichtung haftbar machte 20 Auch die GbR gehort seit Februar 2003 zu den Normadressaten der Organhaftung 21 Nicht nur alle Rechtsformen sondern uber die eigentlichen Organwalter hinaus sind auch seit Oktober 1967 alle Arbeitnehmer betroffen denen durch die allgemeine Betriebsregelung und Handhabung bedeutsame wesensmassige Funktionen der juristischen Person zur selbstandigen eigenverantwortlichen Erfullung zugewiesen sind 22 International BearbeitenIn der Schweiz sind nach Art 54 ZGB die juristischen Personen handlungsfahig sobald die nach Gesetz und Statuten hierfur unentbehrlichen Organe bestellt sind Gemass Art 55 ZGB sind die Organe berufen dem Willen der juristischen Person Ausdruck zu geben fur ihr Verschulden sind die handelnden Personen personlich verantwortlich Handlungsfahig ist nach Schweizer Recht eine juristische Person erst wenn ihre Organe Verwaltungsrat Vorstand bestimmt und in ihren Funktionen eingesetzt sind 23 Wenn die Organe widerrechtlich und schuldhaft handeln und Dritten Schaden zufugen verpflichten sie damit den Organtrager Die Organmitglieder haften wiederum personlich und solidarisch neben der juristischen Person Ein spektakularer Fall liegt der in Osterreich geltenden Organhaftung zugrunde Auf einer Staatsjagd in Jugoslawien zu der der jugoslawische Staatsprasident eingeladen hatte erschoss am 6 November 1976 der osterreichische Botschafter Alexander Otto aus Unachtsamkeit den franzosischen Botschafter Pierre Sebilleau dessen Erben die Republik Osterreich auf Grundlage des osterreichischen Amtshaftungsgesetzes vom 18 Februar 1948 verklagten Fur den OGH haftet der Organtrager Bund auch fur Organhandeln im Ausland insbesondere fur Anspruche die aus diplomatischer oder konsularischer Vertretung stammen Zwar erfolgte die Schadigung in Vollziehung osterreichischer Gesetze der franzosische Botschafter stand dabei jedoch nicht in einer offentlich rechtlichen Beziehung zur Republik Osterreich er kam vielmehr nur anlasslich der Ausubung seiner eigenen Amtspflichten durch einen in dieser Weise nicht beabsichtigten Kontakt in den schadigenden Wirkungsbereich des osterreichischen Organs Fur den OGH haftet daher wegen der im osterreichischen burgerlichen Recht enthaltenen Verweisung auf das Recht des Unfallortes der Staat im Umfang der in Jugoslawien geltenden Schadenersatzvorschriften Nach dem Recht des Unfallortes ist auch zu beurteilen inwieweit franzosisches Recht etwa nach dem Personalstatut fur die Anspruche wegen entgangener Unterhalts oder Versorgungsleistungen anzuwenden ist 24 Siehe auch BearbeitenEinzelorgan KollegialorganEinzelnachweise Bearbeiten Jan Wilhelm Rechtsform und Haftung bei der juristischen Person 1981 S 354 Jurgen Ellenberger in Otto Palandt Kommentar BGB 73 Auflage 2014 31 Rn 3 Jurgen Ellenberger in Otto Palandt Kommentar BGB 73 Auflage 2014 31 Rn 6 RGZ 76 35 48 Stefan Martin Schmitt Organhaftung und D amp O Versicherung 2007 S 20 BGH Urteil vom 19 Juli 2004 Az II ZR 218 03 Stefan Martin Schmitt Organhaftung und D amp O Versicherung 2007 S 23 BGH Urteil vom 8 Dezember 1989 Az V ZR 246 87 BGHZ 41 282 287 RG JW 1935 2044 BGH NJW 1984 1953 1954 BGH WM 1959 81 84 Gerhard Ries Gunhild Peiniger Haftung und Versicherung der Unternehmensleitung 2015 S 14 ff BGH Urteil vom 24 Januar 2006 Az XI ZR 384 03 Hans Kudlich Wirtschaftsstrafrecht 2014 S 55 Max Hachenburg Peter Ulmer Grosskommentar GmbH Gesetz Band 3 1997 vor 82 Rn 8 Hans Julius Wolff Organschaft und juristische Person Band 2 Theorie der Vertretung 1934 S 228 f BGH Urteil vom 8 Dezember 1989 Az V ZR 246 87 Rn 14 Alpmann Brockhaus Fachlexikon Recht 2005 S 984 f RG Urteil vom 5 Februar 1886 Az Rep I 390 85 BGH Urteil vom 24 Februar 2003 Az II ZR 385 99 BGH Urteil vom 30 Oktober 1967 Az VII ZR 82 65 Filialleiter Urteil Walter Noser Patrick Strub Karin von Flue My Chau Ha ZGB fur den Alltag 2014 S 84 OGH Urteil vom 17 Februar 1982 Az 1 Ob 49 81 EvBL 1982 Nr 138 JBl 1983 S 260Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Normdaten Sachbegriff GND 4172751 4 lobid OGND AKS Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Organhaftung amp oldid 236488283