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Ein faktischer Geschaftsfuhrer ist eine Person die faktisch wie ein Geschaftsfuhrer einer GmbH tatig wird ohne formlich als Geschaftsfuhrer bestellt und im Handelsregister eingetragen und damit gesetzlicher Vertreter der GmbH zu sein Voraussetzung fur die Annahme faktischer Geschaftsfuhrung ist ein nach aussen hervortretendes ublicherweise der Geschaftsfuhrung zuzurechnendes Handeln 1 Inhaltsverzeichnis 1 Motive fur faktische Geschaftsfuhrung 2 Rechtliche Vertretung der GmbH 3 Steuerliche Haftung 3 1 Einwendungsausschluss 4 Zivilrechtliche Haftung 5 Pflicht zur Stellung eines Insolvenzantrags 6 EinzelnachweiseMotive fur faktische Geschaftsfuhrung BearbeitenFaktische Geschaftsfuhrung tritt haufig auf wenn ein Geschaftsfuhrer aus Unachtsamkeit nicht ordnungsgemass bestellt wurde oder ein so genannter Strohmann als bestellter Geschaftsfuhrer einer GmbH vorgeschoben wird Denn die Ausubung der Geschaftsfuhrung einer GmbH kann bei Verurteilung wegen bestimmten Delikten verboten werden Dies halt die Betroffenen jedoch oft nicht davon ab weiter unternehmerisch tatig zu werden und hinter den Kulissen die Faden einer GmbH zu ziehen Fur die Annahme dass eine Person als faktischer Geschaftsfuhrer fungiert spricht dass sie nicht durch Beschluss formlich zum Geschaftsfuhrer bestellt und auch nicht im Handelsregister eingetragen ist aber mit Einverstandnis des nominellen Geschaftsfuhrers die tatsachliche Geschaftsfuhrung wahrnimmt Rechtliche Vertretung der GmbH BearbeitenDer faktische Geschaftsfuhrer ist kein Geschaftsfuhrer i S d 35 GmbHG Da er die GmbH rechtlich nicht vertritt konnen ihm keine fur die GmbH bestimmten Erklarungen oder Verwaltungsakte bekannt gegeben werden Ein ihm fur die GmbH bekannt gegebener Steuerbescheid ist nicht wirksam bekannt gegeben Entsprechend kann der faktische Geschaftsfuhrer nicht die GmbH vertreten also keinen Einspruch und keine Klage im Namen der GmbH einlegen bzw erheben Die GmbH wird aus den vom faktischen Geschaftsfuhrer fur sie geschlossenen Vertragen mangels wirksamer Vertretung grundsatzlich weder berechtigt noch verpflichtet muss sich aber gegebenenfalls die Erklarungen uber die Grundsatze der Duldungs und Anscheinsvollmacht zurechnen lassen Steuerliche Haftung BearbeitenDer faktische Geschaftsfuhrer kommt neben dem formlich bestellten und im Handelsregister eingetragenen Geschaftsfuhrer einer GmbH als Haftungsschuldner in Betracht wenn es um die zivilrechtliche Haftung die steuerliche Haftung gem 69 71 AO und Strafbarkeit wegen Wirtschaftsdelikten geht Wer als faktischer Geschaftsfuhrer tatig wird vernichtet die ihm z B als Gesellschafter zukommende beschrankte Haftung nach GmbH Regeln und begrundet selbst seine volle Haftung als faktischer Geschaftsfuhrer z B fur Steuerschulden der GmbH 69 AO Die steuerliche Haftung des faktischen Geschaftsfuhrers neben dem nominellen Geschaftsfuhrer ist rechtstatsachlich bedeutsam Bei der Inanspruchnahme muss aber im Rahmen der Ermessensausubung immer bedacht werden alle nominellen und alle faktischen Geschaftsfuhrer in Anspruch zu nehmen 2 Der Annahme eines faktischen Geschaftsfuhrers steht nicht entgegen dass neben ihm auch ein bestellter nomineller Geschaftsfuhrer die Geschaftsfuhrung ausubt Jedoch muss der faktische Geschaftsfuhrer neben dem bestellten eine uberragende Stellung einnehmen 3 Eine faktische Geschaftsfuhrung wird angenommen wenn der faktische Geschaftsfuhrer mindestens sechs der folgenden acht Merkmale erfullt 4 Bestimmung der Unternehmenspolitik Unternehmensorganisation Einstellen von Mitarbeitern Bestimmung der Hohe der Gehalter Gestaltung der Geschaftsbeziehungen zu Vertragspartnern Verhandlungen mit Kreditgebern Treffen von Entscheidungen in Steuerangelegenheiten Steuerung der BuchhaltungDie Einzelheiten fur die Bejahung der faktischen Geschaftsfuhrung ergeben sich aus der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs 5 Einwendungsausschluss Bearbeiten Der faktische Geschaftsfuhrer kann als Haftungsschuldner auch Einwendungen gegen die Steuerschuld erheben da er an diesen Einwendungen gegen die akzessorische Steuerschuld nicht durch 166 AO gehindert ist Da er rechtlich nicht im eigenen Namen oder in Vertretung der GmbH zur Einlegung des Einspruchs gegen den Steuerbescheid befugt ist muss er sich als Haftungsschuldner die bestandskraftige Steuerschuld nicht entgegenhalten lassen Es besteht insofern kein Einwendungsausschluss Zivilrechtliche Haftung BearbeitenDie zivilrechtliche Haftung des faktischen Geschaftsfuhrers gegenuber der GmbH ist im Einzelnen umstritten Eine personliche Haftung des faktischen Geschaftsfuhrers wegen Pflichtverletzung gegenuber der GmbH gem 43 Abs 2 GmbHG wird angenommen wenn dieser die Geschicke der Gesellschaft und zwar nicht nur durch interne Einwirkung auf die satzungsmassigen Geschaftsfuhrer sondern durch eigenes auch nach aussen hervortretendes ublicherweise der Geschaftsfuhrung zuzurechnendes Handeln so massgeblich in die Hand genommen hat dass ihm auch die Verantwortung fur die rechtzeitige Stellung des Insolvenzantrags zufallt 6 Es wird jedoch nicht angenommen dass sich daraus auch eine Durchgriffshaftung ergibt d h eine unmittelbare personliche Haftung des faktischen Geschaftsfuhrers gegenuber Dritten denen gegenuber der faktische Geschaftsfuhrer fur die GmbH gehandelt hat 7 Das gilt nicht fur den Bereich der steuerlichen Haftung 8 Der GmbH wird das Handeln und Wissen des faktischen Geschaftsfuhrers wie das des nominellen Geschaftsfuhrers zugerechnet 9 Pflicht zur Stellung eines Insolvenzantrags BearbeitenDer faktische Geschaftsfuhrer macht sich strafbar wenn er trotz Insolvenzgrundes keinen Insolvenzantrag stellt Diese Pflicht trifft daneben auch den oder die nominellen Geschaftsfuhrer der GmbH Einzelnachweise Bearbeiten Adolf Baumbach Alfred Hueck Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschrankter Haftung Kurztitel GmbHG C H Beck Munchen 2017 35 Rn 9 Sachsisches FG 2 Mai 2001 2 K 1237 99 EFG 2001 1098 BGH Urteil vom 10 Mai 2000 3 StR 101 00 BayObLG Urteil vom 20 Februar 1997 5 St RR 159 96 NJW 1997 1936 Vgl Hermann Pump Herbert Fittkau Die Vermeidung der Haftung fur Steuerschulden der GmbH Mit Checklisten und typischen Haftungsfallen aus der Praxis Erich Schmidt Verlag 1 Aufl 2009 ISBN 978 3 503 11657 7 S 129 141 Bruschke in DStZ 2012 407 BGH NJW 1988 1789 1790 KG NZG 2000 1032 Hermann Pump Herbert Fittkau Die Vermeidung der Haftung des GmbH Geschaftsfuhrers fur Steuerschulden der GmbH Schmidt Berlin 2012 ISBN 978 3 503 13666 7 OLG Jena NJOZ 2002 1558 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Faktischer Geschaftsfuhrer amp oldid 208642557