www.wikidata.de-de.nina.az
Die Anscheinsvollmacht ist ein Sonderfall der Vertretungsmacht Sie bezeichnet den zurechenbaren Rechtsschein einer Vollmacht Grundsatzlich wird Vertretungsmacht entweder kraft Gesetzes angeordnet zum Beispiel vertreten die Eltern ihr minderjahriges Kind gemass 1929 BGB aus gesetzlich vorgeschriebenen Grunden oder aber aufgrund einer rechtsgeschaftlichen Vollmachtserteilung gemass 167 BGB also kraft Vereinbarung Bei einer Anscheinsvollmacht liegt weder aus dem einen noch aus dem anderen Grund Vertretungsmacht vor vielmehr muss der Vertretene sich das Auftreten seines Vertreters zurechnen lassen weil er trotz einer gewissen Haufigkeit und Dauer nicht dagegen einschreitet Bei Gutglaubigkeit des Geschaftspartners als Drittem wird das Rechtsgeschaft kraft Rechtsscheins wirksam Ein zweiter Sonderfall dieser Art ist die Duldungsvollmacht Im Unterschied zur Anscheinsvollmacht bei der der Vertretene gegebenenfalls keine positive Kenntnis vom Auftreten seines Vertreters hat kennt der Vertretene das Auftreten seines Vertreters duldet es aber Inhaltsverzeichnis 1 Merkmale und Voraussetzungen 2 Abweichende Auffassungen 3 Schweiz 4 Gerichtsentscheide 5 EinzelnachweiseMerkmale und Voraussetzungen BearbeitenDa eine Anscheinsvollmacht den Vertretenen gegenuber einem Dritten bindet obwohl weder gesetzliche noch rechtsgeschaftliche Vertretungsmacht beim Vertreter vorliegt ist sie nur unter engen Voraussetzungen zulassig So bedarf es einer gewissen Haufigkeit und Dauer des Auftretens eines Vertreters Um den Anschein von Vertretungsmacht zu suggerieren genugt ein scheinbar legitimiertes aber lediglich einmaliges Auftreten des Vertreters fur den Vertretenen nicht Rechtsanmassungen des Vertreters konnen den Vertretenen hingegen nicht binden Hinzutreten muss dass der Vertretene dies bei pflichtgemasser Sorgfaltsausubung hatte erkennen und verhindern konnen Ein fahrlassiges Gewahrenlassen wird ihm insoweit zugerechnet Voraussetzung in der Person des Vertretenen ist allerdings dass er selbst geschaftsfahig ist eine Voraussetzung die er bei eigenen Erklarungen gegenuber Geschaftspartnern mitbringen muss Der Geschaftspartner Dritte wiederum muss gutglaubig sein er muss mithin darauf vertrauen durfen dass der ihm gegenuber Auftretende Vertretungsmacht innehat und den Vertretenen rechtsgeschaftlich binden darf Das heisst der Dritte darf beim Abschluss des Vertretergeschaftes weder Kenntnis vom Fehlen der Vollmacht gehabt haben noch darf er aufgrund der Umstande Anlass zu Zweifeln an der Vertretungsbefugnis des angeblich Bevollmachtigten gehabt haben Fur den Dritten Geschaftspartner entsteht der Rechtsschein in eine bestehende Vertretungsmacht des Vertreters und dieser Rechtsschein ist dann kausal fur sein Handeln Liegen diese Voraussetzungen vollstandig vor werden nach herrschender Meinung die Regeln einer Vollmacht analog angewandt Nach anderer Auffassung sollen die Regeln einer konkludent erklarten Vollmacht greifen Da nach deutschem Recht die Vollmacht nicht nur durch Erklarung gegenuber dem Vertreter sogenannte Innenvollmacht sondern auch durch Erklarung gegenuber dem Dritten sogenannte Aussenvollmacht begrundet werden kann liegt nach deutschem Recht in vielen Fallen in denen Anscheinsvollmacht zu bejahen ist gleichzeitig auch echte Aussenvollmacht vor Das trifft haufig dann zu wenn der Dritte aufgrund der ausseren Stellung die der Vertretene dem angeblich Bevollmachtigten eingeraumt hat nach Treu und Glauben auf eine Aussenvollmacht schliessen darf Hierin liegt eine Abgrenzungsfrage Abweichende Auffassungen BearbeitenVon einem Teil der Lehre wird die Anscheinsvollmacht abgelehnt Sie stellt uberwiegend auf willenstheoretische Auffassungen ab gemass welchen es fur die Frage ob ein Vertretergeschaft zustande gekommen ist vornehmlich auf den Willen des Vollmachtgebers ankommt Dieter Medicus fuhrt aus dass nach der Systematik des BGB keine Haftung auf den Erfullungsschaden bestehen konne Im Gegensatz zur bewussten Kundgabe der Bevollmachtigung eines Vertreters in den 171 Abs 1 172 Abs 1 BGB liege der Anscheinsvollmacht blosse Fahrlassigkeit zugrunde Richtig sei daher lediglich ein Haftungsanspruch gegen den Vertretenen aus culpa in contrahendo in Hohe des Vertrauensschaden 1 Werner Flume verneint die Existenz von Rechtsscheinstatbestanden uberhaupt Das gesamte Stellvertretungsrecht fusse vielmehr auf Willenserklarungen auch einer Duldungsvollmacht liege eine Willenserklarung zugrunde ebenso sei eine Vollmachtsurkunde eine Willenserklarung to whom it may concern die nur demjenigen gegenuber welchem sie vorgezeigt wird wirksam wird Die Anscheinsvollmacht welcher kein bewusstes Handeln des Vertretenen zugrunde liegt begrundet allenfalls eine Haftung auf den Vertrauensschaden aus culpa in contrahendo Zudem fuhrt Flume aus dass die Anscheinsvollmacht entgegen der Auffassung des BGH nicht anerkannten Rechtsgrundsatzen entspreche und erst recht nicht Gewohnheitsrecht sei 2 Schweiz BearbeitenEine ausdruckliche gesetzliche Grundlage fur die Anscheinsvollmacht gibt es weder im schweizerischen noch im deutschen Recht Es gibt in ersterem lediglich die Vollmachtskundgabe zu der u a auch das Ausstellen einer Vollmachtsurkunde gehort bei deren Vorliegen der gutglaubige Dritte in seinem Vertrauen auf diese Vollmachtskundgabe auch dann geschutzt wird wenn die Vollmacht nicht nicht mehr oder anders besteht als kundgegeben Die Kundgabe kann ausdrucklich oder stillschweigend konkludent erfolgen Ein Erklarungsbewusstsein des Kundgebenden ist nach schweizerischer Rechtsauffassung nicht erforderlich Entscheidend ist ob der Dritte das Verhalten des vermeintlich Kundgebenden nach Treu und Glaube als Vollmachtskundgabe verstehen durfte und musste Vertrauensprinzip In Analogie zu diesem gesetzlichen Tatbestand der Vollmachtskundgabe hat das schweizerische Bundesgericht in einer reichen Praxis das Vertrauen des gutglaubigen Dritten auch in allen anderen Fallen geschutzt in denen der vermeintliche Vollmachtgeber dem vermeintlichen Bevollmachtigten eine Stellung einraumt mit welcher nach Treu und Glauben die Vollmacht fur bestimmte Rechtsgeschafte verbunden ist 3 In Deutschland wo der Schutz des Vertrauens in einen schuldhaft veranlassten Rechtsschein als allgemeiner Rechtsgrundsatz anerkannt ist ist der Schutz des Dritten als Haftung fur veranlassten Rechtsschein konzipiert 4 5 Das Schweizerische Recht kennt jedenfalls gemass der wohl noch herrschenden Auffassung keinen allgemeinen Schutz des Vertrauens Gutglaubiger beim Vorliegen von Rechtsmangeln sondern schutzt den guten Glauben nur in den vom Gesetz vorgesehenen Fallen die jedoch analogiefahig sind Gerichtsentscheide BearbeitenBGH Urteil vom 12 Februar 1952 I ZR 96 51 BGHZ 5 111 116 BGH Urteil vom 10 Marz 1953 I ZR 76 52 BGH LM Nr 4 zu 167 BGB Einzelnachweise Bearbeiten Dieter Medicus Allgemeiner Teil des BGB 9 Auflage C F Muller Heidelberg 2006 Rdn 969 972 Werner Flume Allgemeiner Teil des Burgerlichen Rechts Band 2 Das Rechtsgeschaft 4 Aufl 1992 49 BGE 120 II 197 ff mit Hinweisen auf Lehre und Rechtsprechung Steffen BGB RGRK 12 Aufl 167 Rdn 19 mit weiteren Nachweisen vgl auch BGHZ 86 273 Normdaten Sachbegriff GND 4142591 1 lobid OGND AKS Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Anscheinsvollmacht amp oldid 224635620