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Der Verwaltungsrat VR franzosisch conseil d administration italienisch consiglio d amministrazione ist das oberste Exekutivorgan dem die Fuhrung der Geschafte einer Aktiengesellschaft nach Schweizer Recht Gesetzestexte im Obligationenrecht obliegt soweit nicht die Generalversammlung GV die Legislative der AG zustandig ist wobei eine Kompetenzvermutung zugunsten des VR besteht Inhaltsverzeichnis 1 Organisation 2 Siehe auch 3 Literatur 4 Weblinks 5 EinzelnachweiseOrganisation BearbeitenDer Verwaltungsrat wird von der Generalversammlung gewahlt Er ist nicht dem Aufsichtsrat in Deutschland und Osterreich gleichzusetzen denn im Gegensatz zu diesem ist der Verwaltungsrat nicht nur Aufsichtsorgan Art 716a Abs 1 Ziff 5 OR sondern gleichzeitig fur die Oberleitung der Gesellschaft Art 716a Abs 1 Ziff 1 OR verantwortlich Obwohl eine Geschaftsleitung Deutschland und Osterreich Vorstand eingesetzt werden kann kann der VR dieser die Oberleitung nicht ubertragen Art 716a Abs 1 OR unubertragbare und unentziehbare Aufgaben D h gemass schweizerischem Aktienrecht ist es nicht zwingend notwendig eine Geschaftsleitung einzusetzen Man spricht in diesem Fall manchmal von einer Kleinen AG nach Schweizer Wirtschaftsrecht eine Wendung die jedoch unbedingt vermieden werden sollte Eine Geschaftsleitung wird jedoch in der Praxis bei grosseren Gesellschaften regelmassig eingesetzt womit schweizerische Aktiengesellschaften nahe an das dualistische System der Unternehmensfuhrung in Deutschland und Osterreich kommen jedoch ohne dieses exakt abbilden zu konnen Der Verwaltungsratsprasident VR P ist Prasident des Verwaltungsrates VR einer Schweizer Aktiengesellschaft AG Der VR P ist primus inter pares seine Befugnisse entsprechen denjenigen jedes anderen VR Mitgliedes doch kommt ihm bei Abstimmungen der Stichentscheid zu Art 713 Abs 1 OR Er wird vom VR selbst gewahlt wenn die Statuten die Wahl des VR P nicht der GV ubertragen Wie die anderen VR Mitglieder wird er auf drei Jahre oder auf eine von den Statuten bestimmte andere Amtsdauer gewahlt Art 710 Abs 1 OR Jedes VR Mitglied ist fur den Schaden den es durch absichtliche oder fahrlassige Pflichtverletzung verursacht haftbar Art 754 OR Eine Besonderheit gegenuber der dualistischen Spitzenorganisation Deutschlands und Osterreichs ist der Verwaltungsratsdelegierte VR D Wird ein VR D bestellt so hat er eine Doppelstellung als VR und zugleich Mitglied der Geschaftsleitung inne Die rechtmassige Zusammensetzung des Verwaltungsrates ist fur die Gesellschaft zentral Wenn der Verwaltungsrat nicht mehr bestellt werden kann oder wenn nicht mehr die gemass Gesetz erforderliche Anzahl Verwaltungsrate oder Direktoren mit Unterschriftsberechtigung und Wohnsitz in der Schweiz gegeben sind Art 718 OR dann hat dies ein sogenanntes Organisationsmangelverfahren zur Folge Art 731b OR Mit diesem Verfahren soll die ordnungsgemasse Organisation der Gesellschaft wiederhergestellt werden wenn dies nicht gelingt dann hat dies die Auflosung und Liquidation der Gesellschaft zur Folge 1 Siehe auch BearbeitenCorporate Governance Geschaftsfuhrung Schweiz Literatur BearbeitenRoland Muller Lorenz Lipp Adrian Pluss Der Verwaltungsrat 3 Auflage Verlag Schulthess Zurich 2007 ISBN 978 3 7255 5437 9 Felix Wunderer Der Verwaltungsrats Prasident Verlag Schulthess Zurich 1995 ISBN 978 3 7255 3372 5 Weblinks BearbeitenSchweizer AktienrechtEinzelnachweise Bearbeiten Vgl Lukas Muller Pascal Muller Organisationsmangel in der Praxis Ausgewahlte Aspekte zu Art 731b OR aus Sicht des Handelsregisters und der Rechtsprechung In Aktuelle juristische Praxis Nr 25 2016 S 42 58 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Verwaltungsrat Schweiz amp oldid 235583467