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Die Aktiengesellschaft kurz AG franzosisch Societe Anonyme SA italienisch Societa anonima ratoromanisch Societad anonima ist im schweizerischen Gesellschaftsrecht eine Rechtsform einer Kapitalgesellschaft Die gesetzlichen Grundlagen uber die Aktiengesellschaft werden im Obligationenrecht OR in den Artikeln 620 bis 763 behandelt Die Zahl der Aktiengesellschaften ist weiter zunehmend per 1 Januar 2019 waren es in der Schweiz 218 026 AGs 1 Spezialgesetzliche Aktiengesellschaft werden in der Schweiz Aktiengesellschaften genannt die auf offentlichem Recht basieren In weiten Teilen stimmen diese mit der privatrechtlichen Aktiengesellschaft uberein Inhaltsverzeichnis 1 Grundung 2 Organe 2 1 Generalversammlung 2 2 Verwaltungsrat 2 3 Revisionsstelle 2 4 Mangel in der Organisation der Gesellschaft 3 Sonderprufung 4 Ein Personen AG 5 Literatur 6 Weblinks 7 EinzelnachweiseGrundung Bearbeiten Aktiengesellschaft Kapital und Reserven 2000K Franken Reingewinn und Kapitalbelastung durch Kantons Gemeinde und Kirchensteuern sowie direkte Bundessteuer insgesamt in Prozenten des Reingewinnes 2007 Aktiengesellschaft Kapital und Reserven 100K Franken Reingewinn und Kapitalbelastung durch Kantons Gemeinde und Kirchensteuern sowie direkte Bundessteuer insgesamt in Prozenten des Reingewinnes 2007Zur Grundung einer AG benotigt man ein Aktienkapital von mindestens 100 000 Franken Art 621 OR wobei mindestens 20 bzw in jedem Fall mindestens 50 000 Franken in Form von Bargeld oder Sacheinlagen qualifizierte Grundung unmittelbar vorhanden sein mussen Art 632 OR 2 Der fehlende Teil des Aktienkapitals muss als nicht einbezahltes Aktienkapital bilanziert werden wobei dies nur bei Namenaktien moglich ist Inhaberaktien mussen vollumfanglich liberiert einbezahlt werden Das Aktienkapital kann als Inhaberaktien und oder als Namenaktien ausgegeben werden Der Nennwert einer Aktie muss mindestens einen Rappen betragen Art 622 OR Der Name der Gesellschaft wird als Firma bezeichnet muss schweizweit einmalig sein Art 951 OR In der Firma muss die Rechtsform AG angegeben sein Art 950 OR Das Eidgenossische Amt fur das Handelsregister EHRA legt die detaillierten Voraussetzungen der Firma fest und pruft diese bei der Eintragung im Handelsregister 3 Die Errichtung erfolgt durch die Erstellung einer offentlichen Urkunde in der die Statuten die einzelnen Einlagewerte und die Organe zum Grundungszeitpunkt festgehalten werden Art 629 OR Erst mit dem Eintrag ins Handelsregister gilt eine AG als entstanden vorher existiert sie als einfache Gesellschaft mit deren Haftungsbedingungen Die gesetzlichen Bestimmungen zur Grundung sind im Obligationenrecht Art 629 bis 635 geregelt 4 Bei der Grundung einer Aktiengesellschaft fallen fur die Ausfertigung der Urkunde samt Statuten je nach Komplexitat und Aufwand des Notars ungefahr 1000 Franken an Kosten an Fur die Eintragung im Handelsregister fallen sodann noch Gebuhren nach der Verordnung uber die Gebuhren fur das Handelsregister SR 221 411 1 von ungefahr 850 Franken an Organe BearbeitenDie Organe der AG sind die Generalversammlung GV der Verwaltungsrat VR und die Revisionsstelle Anders als beispielsweise in Deutschland Vorstand ist die Geschaftsfuhrung bzw leitung in der Schweiz kein Organ der Gesellschaft Hingegen konnen freiwillig weitere fakultative Organe ernannt werden z B ein Aufsichtsrat Generalversammlung Bearbeiten Die Generalversammlung GV vergleichbar mit der Hauptversammlung ist das hochste Organ der Aktiengesellschaft und besteht aus allen Aktionaren Die GV kann die Statuten andern Verwaltungsrat und Revisionsstelle wahlen Jahresbericht und Konzernrechnung abnehmen mit Entlastung des Verwaltungsrats uber die Verwendung des Jahresgewinnes und Festsetzung der Dividende bestimmen weitere Beschlusse die durch Gesetz oder Statuten der GV vorbehalten sind fallenDie gesetzlichen Bestimmungen zur GV sind in OR 698 706 geregelt Eine Besonderheit des schweizerischen Aktienrechts ist z B die Beschrankung der Ubertragbarkeit des Stimmrechts auf namentlich eingetragene Aktionare und den Lebenspartner Das Stimmrecht an der GV bemisst sich ohne anderslautende statutarische Regelung am Verhaltnis des Nennwerts der dem einzelnen Aktionar gehorenden Aktien Es ist bei grosseren Unternehmungen in aller Regel sehr ungleich unter die einzelnen Teilhaber verteilt je nach Hohe des jeweiligen Kapital Anteils s Grossaktionar Gemass Gesetz konnen allerdings die Statuten stets die Stimmenzahl der Besitzer mehrerer Aktien beschranken Die Generalversammlung der schweizerischen Aktiengesellschaften wurde im Fruhling 2020 angesichts der COVID 19 Pandemie gestutzt auf die COVID 19 Verordnungen des Bundesrats mit elektronischen Mitteln durchgefuhrt Im neuen Aktienrecht vom 19 Juni 2020 werden elektronische und virtuelle Generalversammlungen ohne Tagungsort im Obligationenrecht geregelt 5 Verwaltungsrat Bearbeiten Der Verwaltungsrat VR besteht aus einem oder mehreren Mitgliedern Der VR einer AG besitzt laut Art 716a OR unubertragbare Aufgaben Die wichtigsten sind Supervision Oberaufsicht Strategien Leitung der Organisation Systeme Festlegung der Organisationsform Rechnungswesen etc und Personelles Ernennen und Abberufen der Geschaftsleitung Die gesetzlichen Bestimmungen zum VR sind in OR 707 726 geregelt Revisionsstelle Bearbeiten Die Revisionsstelle pruft ob Buchhaltung Jahresrechnung und der Antrag an die GV zur Verwendung des Jahresgewinnes mit Gesetz und Statuten konform sind Dabei hat sie von Gesetzes wegen vollstandige Einsicht in alle Geschaftsunterlagen Von ihren Erkenntnissen erstellt sie einen Bericht der jeweils an der GV vorgelegt wird Die Revisoren mussen vom VR und einem Mehrheitsaktionar unabhangig sein Fur borsennotierte AGs sind spezielle Befahigungen des Revisors vorgeschrieben Die gesetzlichen Bestimmungen zur Revisionsstelle sind in OR 727 731a zu finden Mangel in der Organisation der Gesellschaft Bearbeiten Wenn der Gesellschaft eines der vorgeschriebenen Organe fehlt oder wenn eines dieser Organe nicht rechtmassig zusammengesetzt ist so kann ein Aktionar ein Glaubiger oder der Handelsregisterfuhrer dem Richter beantragen die erforderlichen Massnahmen zu ergreifen Art 731b Abs 1 OR 6 Das Gericht kann beispielsweise der Gesellschaft unter Androhung ihrer Auflosung eine Frist ansetzen binnen deren der rechtmassige Zustand in der Organisation oder der Zusammensetzung der Organe wiederherzustellen ist Art 731b Abs 1 Ziff 1 OR Sofern notwendig kann das Gericht das fehlende Organ oder einen Sachwalter ernennen Art 731b Abs 1 Ziff 2 OR oder die Gesellschaft auflosen und ihre Liquidation nach den Vorschriften uber den Konkurs anordnen In der Praxis scheint die Erfullung des Wohnsitzerfordernisses gemass Art 718 Abs 4 OR die grosste Schwierigkeit darzustellen Laut dieser Norm muss eine Gesellschaft mindestens einen einzelzeichnungsberechtigten Direktor oder Verwaltungsrat mit Wohnsitz in der Schweiz haben Falls dies nicht gegeben ist stellt dies einen Organisationsmangel dar 7 Sonderprufung BearbeitenMit einer 1992 ergangenen Revision des Aktienrechts wurde die Stellung der Klein und Minderheitsaktionare gestarkt Alle haben nun ein explizites Recht an der GV Auskunft uber Unternehmensangelegenheiten zu verlangen oder gar eine Sonderprufung einzufordern Lehnt die GV letzteres ab konnen insgesamt min 10 Prozent des Aktienkapitals oder alternativ 2 Mio Franken Nominalwert das zustandige Gericht ersuchen eine unabhangige Sonderprufung anzuordnen Ein Personen AG BearbeitenBis Ende 2007 verlangte das Obligationenrecht fur die Grundung einer AG mindestens drei Aktionare Sank in der Folge die Zahl der Aktionare unter drei so konnte der Richter eine AG auf Begehren eines Aktionars oder Glaubigers auflosen Diese Bestimmung uber die Auflosung blieb allerdings ein toter Buchstabe In der Praxis fanden sich in der Schweiz eine grosse Anzahl von sogenannten Ein Personen AGs Seit 1 Januar 2008 ist die Grundung einer Ein Personen AG ausdrucklich zulassig Literatur BearbeitenPeter Bockli Schweizer Aktienrecht 4 Auflage Schulthess Zurich 2009 ISBN 3 7255 5846 9 Peter Forstmoser Arthur Meier Hayoz Peter Nobel Schweizerisches Aktienrecht Stampfli Bern 1996 ISBN 3 7272 0889 9 Arthur Meier Hayoz Peter Forstmoser Schweizerisches Gesellschaftsrecht 11 Auflage Stampfli Bern 2012 ISBN 978 3 7272 8680 3 insbesondere 16 Robert Meier Die Aktiengesellschaft Schulthess Zurich 2005 ISBN 3 7255 5013 1 Weblinks BearbeitenDie aktienrechtlichen Bestimmungen im Obligationenrecht auf admin chEinzelnachweise Bearbeiten Eingetragene Gesellschaften pro Rechtsform und Kanton Memento vom 25 Marz 2019 im Internet Archive Eidgenossisches Amt fur das Handelsregister PDF 157 kB Vgl Lukas Muller Philippe J A Kaiser Diego Benz Sacheinlagegrundung im revidierten Aktienrecht Praxisempfehlungen aus notarieller Sicht In Expert Focus 2021 S 281 ff unisg ch Anleitung und Weisung an die Handelsregisterbehorden fur die Bildung und Prufung von Firmen und Namen In Bundesamt fur Justiz Hrsg admin ch 1 April 2021 admin ch PDF 265 kB Zur Grundung vgl Lukas Muller Die Online Grundung der Aktiengesellschaft In Schweizerische Juristen Zeitung Band 116 2020 S 555 ff unisg ch mit Praxishinweisen Vgl Lukas Muller Philippe J A Kaiser Diego Benz Die offentliche Beurkundung bei elektronischen und virtuellen Generalversammlungen sowie Zirkularbeschlussen In REPRAX Nr 3 2020 S 217 ff unisg ch mit ausfuhrlichen Hinweisen zu Rechtsentwicklungen und Praxiserfahrungen fur digitale Generalversammlungen Eine ausfuhrliche Diskussion der Organisationsmangel und der Behebung ebendieser findet sich in Lukas Muller Pascal Muller Organisationsmangel in der Praxis Ausgewahlte Aspekte zu Art 731b OR aus Sicht des Handelsregisters und der Rechtsprechung In Aktuelle juristische Praxis Band 25 2016 S 42 58 ssrn com Lukas Muller Pascal Muller Organisationsmangel in der Praxis Ausgewahlte Aspekte zu Art 731b OR aus Sicht des Handelsregisters und der Rechtsprechung In Aktuelle juristische Praxis Band 25 2016 S 44 46 ssrn com Gesellschaften des schweizerischen Privatrechts Personengesellschaften Einfache Gesellschaft Kollektivgesellschaft KommanditgesellschaftKorperschaften Aktiengesellschaft Genossenschaft Gesellschaft mit beschrankter Haftung Kommanditaktiengesellschaft Verein Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Aktiengesellschaft Schweiz amp oldid 230305746