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Eine Kollektivgesellschaft Abkurzung deutsch KlG franzosisch Societe en nom collectif SNC italienisch Societa in nome collettivo SNC ist im schweizerischen Gesellschaftsrecht eine Rechtsform fur die Fuhrung eines kaufmannischen Unternehmens durch mehrere naturliche Personen Es handelt sich also um eine Personengesellschaft oder um eine sogenannte Rechtsgemeinschaft zwei Begriffe die im schweizerischen Gesellschaftsrecht synonym verwendet werden Die Anzahl der Kollektivgesellschaften ist seit Jahren rucklaufig In der Praxis wird die Kollektivgesellschaft als Rechtsform oftmals von Kleinst und Kleinfirmen gewahlt die von mehreren Personen gefuhrt werden Restaurants Handwerker Anwaltskanzleien und lokale Handelsfirmen bilden haufig eine Kollektivgesellschaft Per 1 Januar 2019 gab es in der Schweiz 11 395 KlGs 1 Inhaltsverzeichnis 1 Definition 2 Rechtspersonlichkeit 3 Grundung 4 Handelsregister 5 Firma 6 Geschaftsfuhrung 6 1 Aussenverhaltnis 6 2 Innenverhaltnis 7 Finanzielle Beziehungen zu den Gesellschaftern 8 Gesellschafterwechsel 9 Auflosung und Liquidation 10 Siehe auch 11 Literatur 12 Weblinks 13 EinzelnachweiseDefinition BearbeitenArt 552 OR definiert die Kollektivgesellschaft als eine von zwei oder mehreren naturlichen Personen ohne Beschrankung ihrer Haftung zur Betreibung eines Handels Fabrikations oder eines anderen nach kaufmannischer Art gefuhrten Gewerbes gegrundete Gesellschaft Rechtspersonlichkeit BearbeitenDie Kollektivgesellschaft ist keine juristische Person und hat somit keine Rechtspersonlichkeit 2 Tragerin der Rechte und Pflichten ist also nicht die Gesellschaft sondern die Gesellschafter Trotzdem ist die Kollektivgesellschaft handlungs prozess und betreibungsfahig kann also Rechte erwerben Verpflichtungen eingehen vor Gericht klagen und verklagt werden Gesellschafter haften unbeschrankt und solidarisch mit ihrem Privatvermogen OR 568 Des Weiteren haftet die Gesellschaft auch fur Schaden aus unerlaubter Handlung die die Gesellschafter in Ausubung ihrer Tatigkeit verursacht haben OR 567 Grundung BearbeitenDie Grundung einer Kollektivgesellschaft erfolgt durch gegenseitige ubereinstimmende Willensausserung Art 1 OR da es sich um ein Vertragsverhaltnis handelt Normalerweise wird ein schriftlicher Gesellschaftsvertrag geschlossen es herrscht jedoch Formfreiheit Fur die Grundung ist kein Grundkapital notwendig da die Gesellschafter unbeschrankt haften und der Gesetzgeber somit kein Bedarf eines zusatzlichen Schutzes der Glaubiger gesehen hat Sofern der Gesellschaftsvertrag nichts anderes vorsieht hat jeder Gesellschafter einen gleichen Betrag zu leisten sei es in Form von Geld Sachwerten Forderungen oder Arbeit Bedeutend fur die Grundung ist zudem die Regelung dass lediglich naturliche Personen Gesellschafter einer Kollektivgesellschaft sein konnen Art 552 Abs 1 OR Handelsregister BearbeitenJede Kollektivgesellschaft muss nach Art 552 Abs 2 OR im Handelsregister eingetragen sein Fur den Normalfall der kaufmannischen Kollektivgesellschaft hat die Eintragung in das Handelsregister lediglich deklaratorische Wirkung Ein Spezialfall stellt die nicht kaufmannisch gefuhrte Kollektivgesellschaft dar Diese wird bis zur Eintragung als einfache Gesellschaft behandelt Der Eintragung in das Handelsregister kommt also konstitutive Wirkung zu Art 553 OR Die Kollektivgesellschaft unterliegt wie alle zum Handelsregistereintrag verpflichtete Unternehmen der Buchfuhrungspflicht Art 957 Abs 1 OR Firma BearbeitenDie Firma einer Kollektivgesellschaft musste nach Art 947 OR zwingend den Familiennamen von mindestens einem unbeschrankt haftenden Gesellschafter sowie einen Zusatz der das Gesellschaftsverhaltnis andeutet Beispiele amp Co amp Cie amp Partner enthalten Seit dem 1 Juli 2016 ist dies nicht mehr notig da nun auch nur Fantasiebezeichnungen moglich sind Der Firmenzusatz Kollektivgesellschaft oder KlG sind jedoch Pflicht Geschaftsfuhrung BearbeitenBei der Geschaftsfuhrung muss strikt zwischen dem Aussen und dem Innenverhaltnis getrennt werden Im Aussenverhaltnis geht es darum in welchem Umfang ein Gesellschafter die Gesellschaft nach aussen hin vertreten kann Dies wird auch Vertretungsmacht genannt Im Innenverhaltnis geht es darum inwiefern er diese Vertretungsmacht auch nutzen darf Man spricht von Vertretungsbefugnis oder Geschaftsfuhrung im engeren Sinne Aussenverhaltnis Bearbeiten Im Aussenverhaltnis ist grundsatzlich jeder im Handelsregister eingetragene Gesellschafter zur Vertretung der Gesellschaft befugt Art 563 OR Der Umfang der Vertretungsmacht umfasst dabei alles was der Zweck der Gesellschaft mit sich bringt Das Bundesgericht hat dies in der Vergangenheit sehr weit ausgelegt und versteht darunter alles was durch den Zweck der Gesellschaft nicht geradezu ausgeschlossen wird BGE 116 II 323 Die Vertretungsmacht kann jedoch eingeschrankt werden Damit eine solche Einschrankung gegenuber Dritten wirksam ist bedarf es einer Eintragung in das Handelsregister welches lediglich zwei Varianten der Einschrankung zulasst Art 555 OR Kollektivvertretung Die Vertretungsbefugnis kommt nicht mehr jedem einzelnen Gesellschafter sondern einer bestimmten Anzahl derselben zu Ublich ist die Kollektivunterschrift zu zweien Ausschluss Einzelne Gesellschafter konnen von der Vertretungsbefugnis komplett ausgeschlossen werden Die herrschende Lehre vertritt die Ansicht dass ein Ausschluss aller Gesellschafter und die Ubertragung der kompletten Geschaftsfuhrung an Dritte unzulassig ist Soll einem Gesellschafter die Vertretungsbefugnis nachtraglich entzogen werden bedarf es entweder der Zustimmung aller ubrigen Gesellschafter oder aber eines richterlichen Beschlusses Innenverhaltnis Bearbeiten Im Innenverhaltnis kann die Geschaftsfuhrung beliebig ausgestaltet werden Entscheidend sind dabei die in den Statuten festgelegten Regelungen Erst sekundar kommen die gesetzlichen Bestimmungen zur Anwendung welche sich in Ermangelung spezifischer Bestimmungen weitgehend nach denen der einfachen Gesellschaft richten Die dispositiven Rechtsnormen sehen die Einzelgeschaftsfuhrung vor wobei jedem Gesellschafter das Recht zusteht vor der Ausfuhrung seinen Widerspruch einzulegen und die Handlung somit zu verhindern Art 535 OR Fur Rechtshandlungen die uber den gewohnlichen Betrieb der gemeinschaftlichen Geschafte hinausgehen sind Gesellschaftsbeschlusse notwendig welche grundsatzlich einstimmig gefasst werden mussen Art 534 Abs 1 OR Sieht der Gesellschaftsvertrag lediglich eine Mehrheit der Stimmen vor so wird diese nach Personen berechnet und nicht etwa nach einem gegebenenfalls einbezahlten Kapital Art 534 Abs 2 OR Finanzielle Beziehungen zu den Gesellschaftern BearbeitenDas gegebenenfalls einbezahlte Kapital muss verzinst werden Ist nichts anderes abgemacht so betragt der Zins 4 Art 558 Abs 2 OR Fur geleistete Arbeit haben die Gesellschafter zudem Anspruch auf ein Honorar welches vertraglich bestimmt sein muss Art 558 Abs 3 OR Sowohl der Zins als auch das Honorar durfen unter dem Jahr bezogen werden sofern der Gesellschaftsvertrag dies vorsieht Art 559 und Art 560 OR und bleiben auch bei Verlust geschuldet Anders verhalt es sich mit den Gewinnanteilen diese durfen nur am Ende des Jahres nach Feststellung der Bilanz bezogen werden Art 559 OR Wurden die Kapitalanteile durch einen Verlust reduziert durfen erst wieder Gewinnanteile bezogen werden wenn die Kapitalanteile wieder das ursprungliche Niveau erreicht haben Art 560 OR Fur die Verbindlichkeiten der Gesellschaft haftet primar das Gesellschaftsvermogen Wurde die Gesellschaft jedoch aufgelost oder erfolglos betrieben so haften die Gesellschafter nach Art 568 OR fur die Gesellschaftsschulden subsidiar unbeschrankt und solidarisch Das heisst dass jeder Gesellschafter fur alle Schulden der Gesellschaft solidarisch in beliebiger Hohe unbeschrankt haftet und dass zuerst das Gesellschaftsvermogen haftet subsidiar Wer nachtraglich in eine Kollektivgesellschaft eintritt haftet ebenfalls subsidiar solidarisch und unbeschrankt fur alle Schulden auch fur diejenigen die vor seinem Eintritt entstanden sind Art 569 Abs 1 OR Scheidet ein Gesellschafter aus so haftet er noch wahrend funf Jahre subsidiar solidarisch und unbeschrankt fur alle vor seinem Austritt entstandenen Schulden Art 591 Abs 1 OR Gesellschafterwechsel BearbeitenFur das Ausscheiden oder den Eintritt in eine Kollektivgesellschaft gelten grundsatzlich die gleichen Bestimmungen wie fur die einfache Gesellschaft es gibt jedoch einige zusatzliche Normen Soll die Gesellschaft fortgefuhrt werden wenn ein Gesellschafter ausscheidet dann muss dies vorgangig geregelt worden sein Fortsetzungsklausel andernfalls wird die Gesellschaft aufgelost Art 576 OR Grunde aus der Gesellschaft auszuscheiden sind die Kundigung der Tod Ausschluss durch den Richter Art 577 OR und Ausschluss durch die anderen Gesellschafter wenn einer von ihnen in den Konkurs gefallen ist Art 578 OR wobei die letzten beiden Grunde spezifische Bestimmungen der Kollektivgesellschaft sind Die Aufnahme eines neuen Gesellschafters richten sich nach den Bestimmungen der einfachen Gesellschaft und bedarf der Einstimmigkeit unter den Gesellschaftern Art 542 OR Auflosung und Liquidation BearbeitenDie Auflosung der Kollektivgesellschaft erfolgt nach Art 574 Abs 1 OR nach denselben Grunden wie die einfache Gesellschaft sowie zusatzlich wenn uber die Gesellschaft der Konkurs eroffnet wurde Die Bestimmungen zur einfachen Gesellschaft finden sich in Art 545 Abs 1 OR und umfassen insbesondere die Auflosung wenn der Zweck erreicht oder unmoglich wurde wenn ein Gesellschafter stirbt durch gegenseitige Ubereinkunft durch Ablauf der Zeit auf deren Dauer die Gesellschaft eingegangen worden ist und durch Urteil des Richters wenn ein wichtiger Grund vorliegt Nach der Auflosung tritt die Gesellschaft fur gewohnlich in die Phase der Liquidation Ohne Liquidation kann die Gesellschaft beendet werden wenn ein Gesellschafter alle Aktiven und Passiven nach Art 69 FusG ubernimmt Asset Ubernahme Ebenfalls aufgelost aber nicht liquidiert wird die Gesellschaft wenn sie in eine Kommandit oder Kapitalgesellschaft oder eine Genossenschaft umgewandelt wird Die Bestimmungen zur Liquidation sind dispositiver Natur kommen also nur zu Anwendung wenn der Gesellschaftsvertrag keine Bestimmungen enthalt Nach Art 583 OR wird die Liquidation von den zur Vertretung befugten Gesellschaftern besorgt wobei der Richter auf Antrag Liquidatoren abberufen und neue bestellen kann Die Liquidatoren sind in das Handelsregister einzutragen Die Liquidatoren haben die laufenden Geschafte zu beendigen die Verpflichtungen der aufgelosten Gesellschaft zu erfullen die Forderungen einzuziehen und das Vermogen der Gesellschaft zu versilbern Art 585 Abs 1 OR Steht nach Tilgung der Schulden noch Kapital zur Verfugung so werden die Einlagen der Gesellschafter zuruckbezahlt und wenn moglich fur die Liquidationszeit dieses Kapital noch verzinst Bleibt dann noch ein Uberschuss wird dieser nach den Regeln fur die Gewinnverteilung an die Gesellschafter ausgeschuttet Art 588 OR Nach Beendigung der Liquidation haben die Liquidatoren die Loschung im Handelsregister zu veranlassen welche jedoch lediglich deklaratorischen Charakter hat Art 589 OR Siehe auch BearbeitenOffene Handelsgesellschaft Deutsches Pendant Offene Gesellschaft Osterreich Osterreichisches Pendant Europaische wirtschaftliche Interessenvereinigung Europaisches PendantLiteratur BearbeitenArthur Meier Hayoz Peter Forstmoser Schweizerisches Gesellschaftsrecht 10 Auflage Bern 2007 13Weblinks BearbeitenDie Bestimmungen zur Kollektivgesellschaft im Obligationenrecht Das Fusionsgesetz FusG Merkmale der Kollektivgesellschaft PDF 73 kB Revidiertes FirmenrechtEinzelnachweise Bearbeiten Eingetragene Gesellschaften pro Rechtsform und Kanton Eidgenossisches Amt fur das Handelsregister Die Kollektivgesellschaft im Uberblick Schweizerische Eidgenossenschaft abgerufen am 4 Februar 2020 Gesellschaften des schweizerischen Privatrechts Personengesellschaften Einfache Gesellschaft Kollektivgesellschaft KommanditgesellschaftKorperschaften Aktiengesellschaft Genossenschaft Gesellschaft mit beschrankter Haftung Kommanditaktiengesellschaft Verein Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Kollektivgesellschaft Schweiz amp oldid 233666041