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Das schweizerische Gesellschaftsrecht ist jenes Rechtsgebiet das sich mit den rechtlichen Aspekten von Personenvereinigungen in der Schweiz beschaftigt Die Legaldefinition der Gesellschaft liefert dabei Art 530 OR Gesellschaft ist die vertragsmassige Verbindung von zwei oder mehreren Personen zur Erreichung eines gemeinsamen Zweckes mit gemeinsamen Kraften oder Mitteln Inhaltsverzeichnis 1 Geschichte 2 Rechtsquellen 3 Rechtsformen 4 Bedeutung 5 Siehe auch 6 Literatur 7 Einzelnachweise 8 WeblinksGeschichte BearbeitenAm 1 Januar 1883 trat das Schweizerische Obligationenrecht OR in Kraft zum ersten Mal gibt es gesamtschweizerisch geregeltes Gesellschaftsrecht Am 1 Januar 1912 traten das Schweizerische Zivilgesetzbuch ZGB und die einzige Neufassung des Obligationenrechts in Kraft Bedeutende Neuerungen bringt vor allem das Personenrecht im ZGB Das am 1 Marz 1934 in Kraft getretene Bankengesetz bringt rechtsformunabhangige Regeln fur die besagte Branche Das ursprungliche Kartellgesetz der Schweiz von 1985 schuf eine Wettbewerbsbehorde und sollte Kartelle verhindern Die grosse Aktienrechtsreform von 1992 brachte eine deutliche Verscharfung des Aktienrechts unter anderem wurde das Mindestkapital auf neu 100 000 Fr verdoppelt und fuhrte so zu einer deutlichen Steigerung der Beliebtheit der GmbH eine bis dahin in der Schweiz weitgehend ungenutzte Rechtsform Am 1 Februar 1996 trat das neue Kartellgesetz in Kraft welches die Kompetenzen der Wettbewerbskommission erweiterte und die sogenannte Saldomethode abschaffte Das am 1 Februar 1997 in Kraft getretene Borsengesetz brachte zusatzliche Regelungen fur an der Borse kotierte Aktiengesellschaften Insbesondere wurde die Meldepflicht fur Beteiligungen das offentliche Kaufangebot von Gesetzes wegen und der Squeeze out geregelt Das Fusionsgesetz das am 1 Juli 2003 in Kraft trat regelte zum ersten Mal detailliert die Umwandlung Fusion und Spaltung von Gesellschaften Am 1 Januar 2007 trat das Kollektivanlagengesetz in Kraft welches zwei neue Rechtsformen zum alleinigen Zweck der kollektiven Kapitalanlage schuf Am 1 September desselben Jahres trat zudem das Revisionsaufsichtsgesetz in Kraft welches einheitliche Standards fur die Revision von Gesellschaften bringen sollten Auf den 1 Januar 2008 wurde die kleine Aktienrechtsrevision durchgefuhrt Zu den Neuerungen gehort die Zulassigkeit von Einpersonenaktiengesellschaften bisher mindestens drei die Abschaffung der Pflichtaktie fur Verwaltungsrate die Lockerung der Wohnsitzerfordernisse fur Verwaltungsrate und die Pflicht eine Firma zu fuhren die auf die Gesellschaftsform hinweist 1 2 Zum selben Zeitpunkt ist auch eine umfassende Revision des GmbH Rechts in Kraft getreten Als zentraler Punkt ist die Pflicht zur ordentlichen Revision nicht mehr von der Rechtsform sondern vom Uberschreiten von mindestens zwei der folgenden Grossen abhangig 10 Millionen Franken Bilanzsumme 20 Millionen Franken Umsatz 50 Vollzeitstellen Weitere Neuregelungen umfassen die Abschaffung des Hochststammkapitals von 2 Millionen Franken die Moglichkeit der Grundung einer GmbH durch eine Person bisher mindestens zwei Pflicht zur vollen Liberierung der Anteile bisher mindestens 50 und entsprechende Abschaffung der unbeschrankten Haftung fur nicht voll liberierte Anteile Erweiterung des Firmenschutzes auf die ganze Schweiz Reduktion des Mindestwertes eines Anteils von 1000 auf 100 Franken Erleichterung der Ubertragung von Anteilen Unzulassigkeit von Partizipationsscheinen Ausdehnung der Treuepflicht und des Konkurrenzverbots sowie die Erleichterung von Austritt und Ausschluss eines einzelnen Gesellschafters 3 4 Auf den 1 Oktober 2009 teilweise und auf den 1 Januar 2010 dann vollstandig wurde das Bucheffektengesetz in Kraft gesetzt das zum ersten Mal die Ausstellung entmaterialisierter Aktien sowie den Handel mit Bucheffekten ausdrucklich erlaubte und regelte Auf den 1 Marz 2012 trat mit der Too big to fail Vorlage die bislang jungste wesentliche Anderung am schweizerischen Gesellschaftsrecht in Kraft Im Hinblick auf die teilweise sehr geringe Kapitalausstattung verschiedener Finanzinstitute sollte die Aufnahme von Eigenkapital durch diese sowohl durch die Schaffung der Instrumente des Vorratskapitals und der Coco Anleihen gesellschaftsrechtlich erleichtert als auch durch die Ausnahme von der Emissionsabgabe steuerrechtlich begunstigt werden Eine Revision des Aktienrechts ist per 1 Januar 2023 in Kraft getreten und umfasst Anderungen im Bereich Kapital Starkung der Aktionarsrechte Generalversammlung und Verantwortungen des Verwaltungsrates 5 Rechtsquellen BearbeitenDas schweizerische Gesellschaftsrecht ist nicht zentral geregelt sondern uber ein Jahrhundert lang gewachsen Die wichtigsten Erlasse sind Schweizerisches Obligationenrecht OR Zweite Abteilung Die einzelnen Vertragsverhaltnisse Dritte Abteilung Die Handelsgesellschaften und die Genossenschaft Vierte Abteilung Handelsregister Geschaftsfirmen und kaufmannische Buchfuhrung Funfte Abteilung Die Wertpapiere Schweizerisches Zivilgesetzbuch ZGB Erster Teil Personenrecht Bundesgesetz uber Fusion Spaltung Umwandlung und Vermogensubertragung Fusionsgesetz FusG Bundesgesetz uber Kartelle und andere Wettbewerbsbeschrankungen Kartellgesetz KG Bundesgesetz uber die Banken und Sparkassen Bankengesetz BankG Bundesgesetz uber die Borsen und den Effektenhandel Borsengesetz BEHG Bundesgesetz uber die kollektiven Kapitalanlagen Kollektivanlagengesetz KAG Bundesgesetz uber die Zulassung und Beaufsichtigung der Revisorinnen und Revisoren Revisionsaufsichtsgesetz RAG Bundesgesetz uber die Bucheffekten Diverse Verordnungen inklusive solcher der FINMA und der Ubernahmekommission Die Reglemente der SIX Swiss Exchange wie insbesondere deren KotierungsreglementWichtigste Rechtsquelle stellt mit Abstand die Dritte Abteilung des Obligationenrechts dar wo alle Handelsgesellschaften geregelt sind Hinzu kommen die bereits in der zweiten Abteilung geregelte einfache Gesellschaft sowie der im Personenrecht des ZGBs geregelte Verein Zu diesen Grundregeln der jeweiligen Gesellschaftsformen kommen noch gewisse im Gesellschaftsrecht anwendbare Rechtsgrundlagen sowie eine Vielzahl von Sonderregeln hinzu Zur ersten Kategorie zahlen insbesondere die allgemeinen Regeln des Personenrechts im ZGB sowie des allgemeinen Vertragsrecht im OR die teilweise anwendbar sind Zu den Sonderregeln zahlen im OR die Regeln uber die Wertpapiere insbesondere fur Aktiengesellschaften und die Bestimmungen uber das Handelsregister fur alle wirtschaftlich tatigen Gesellschaften Das Bundesgesetz uber Fusion Spaltung Umwandlung und Vermogensubertragung regelt schliesslich jede Form der Gesellschaftsumstrukturierung wahrend das Kartellgesetz die Zusammenarbeit von Gesellschaften regelt Das Banken das Borsen und das Kollektivanlagengesetz sehen schliesslich spezifische Regeln fur den Finanzbereich vor was insbesondere auch eigene Gesellschaftsformen fur die kollektive Kapitalanlagen und spezielle Kapitalerhohungsmoglichkeiten fur Banken umfasst Fur alle Gesellschaften die einer Revisionspflicht unterliegen ist schliesslich das Revisionsaufsichtsgesetz von Bedeutung Nur borsenkotierte Unternehmen haben ausserdem das Bucheffektengesetz und die Reglemente der Schweizer Borse zu beachten Abschliessend sind noch eine Vielzahl von Verordnungen zu beachten die fast alle Gesetze noch weiter detaillieren Rechtsformen BearbeitenDas schweizerische Gesellschaftsrecht kennt acht klassische Rechtsformen die in die Personengesellschaften auch Rechtsgemeinschaften genannt und in die Korperschaften unterteilt werden Es existiert des Weiteren ein Numerus clausus das heisst es durfen im Gegensatz zum Vertragsrecht nur die explizit geregelten Gesellschaftsformen verwendet werden Personengesellschaften Rechtsgemeinschaften Einfache Gesellschaft Art 530 ff OR Gesellschaft zweier oder mehrerer Personen zur Erreichung eines gemeinsamen Ziels mit gemeinsamen Kraften und Mitteln Im Grundsatz ist die Fuhrung eines kaufmannischen Unternehmens nicht zulassig Die Bestimmungen der einfachen Gesellschaften gelten auch fur alle anderen Personengesellschaften wo fur diese nichts spezifisches bestimmt ist Kollektivgesellschaft Art 552 ff OR Gesellschaft zweier oder mehrerer naturlicher Personen zur Fuhrung eines kaufmannischen Unternehmens Die Gesellschafter haften unbeschrankt und solidarisch Kommanditgesellschaft Art 594 ff OR Grundsatzlich identisch zur Kollektivgesellschaft jedoch zwei Arten von Gesellschaftern Dem unbeschrankt und solidarisch haftenden Komplementar und dem beschrankt haftenden Kommanditar Korperschaften Kapitalgesellschaften Aktiengesellschaft Art 620 ff OR Die Aktiengesellschaft ist eine Gesellschaft mit eigener Firma deren zum Voraus bestimmtes Kapital Aktienkapital in Teilsummen Aktien zerlegt ist und fur deren Verbindlichkeiten nur das Gesellschaftsvermogen haftet Die AG betreibt fur gewohnlich ein kaufmannisches Unternehmen und ist die haufigste Rechtsform fur Unternehmen in der Schweiz da im Gegensatz zu anderen Landern auch viele KMU als AG organisiert sind Kommanditaktiengesellschaft Art 764 ff OR Die Kommanditaktiengesellschaft ist eine Kreuzung aus Aktien und Kommanditgesellschaft Die eigentlich fur Unternehmen gedachte Rechtsform hat sich als Totgeburt erwiesen und wird praktisch nicht verwendet Gesellschaft mit beschrankter Haftung Art 772 ff OR Die GmbH ist eine Kapitalgesellschaft weist jedoch eine Vielzahl personalistischer Elemente auf Nachdem sie lange Zeit ein Nischendasein fristete erfreut sie sich in der jungeren Vergangenheit einer zunehmenden Bedeutung So gab es 1990 rund 2 000 GmbHs wahrend es heute knapp 120 000 sind 6 Genossenschaft Art 828 ff OR Genossenschaften zielen meist auf die Forderung oder Sicherung bestimmter wirtschaftlicher Interessen in gemeinsamer Selbsthilfe ab Dabei gilt das Prinzip der offenen Tur das heisst weder das Stammkapital noch die Mitgliederzahl ist beschrankt und kann jederzeit erweitert werden Besondere Bedeutung kommt der Genossenschaft durch die beiden grossten Detailhandler Coop und Migros sowie der drittgrossten Bank der Schweiz Raiffeisen Schweiz zu Verein Art 60 ff ZGB Der Verein widmet sich einem nicht wirtschaftlichen Zweck der beispielsweise politischer religioser wissenschaftlicher oder kunstlerischer Natur sein kann Die Gesetzesbestimmung dass der Zweck ein nicht wirtschaftlicher zu sein habe schliesst jedoch nicht aus dass der Verein ein nach kaufmannischer Art gefuhrtes Unternehmen betreibt vorausgesetzt es ist dem nicht wirtschaftlichen Vereinszweck dienlich Seit einer Gesetzesrevision gibt es im Grundsatz keine personliche Haftung fur die Vereinsmitglieder mehr Die Anstalten insbesondere die Stiftung und die Anstalt des offentlichen Rechts sind zwar wie die Korperschaften juristische Personen zahlen jedoch nicht zu den Gesellschaften Neben den acht genannten klassischen Rechtsformen wurden mit dem Kollektivanlagengesetz vom 1 Januar 2007 zusatzlich sogenannte Gesellschaften fur die kollektive Kapitalanlage geschaffen Kommanditgesellschaft fur kollektive Kapitalanlagen Art 98 ff KAG Eine auf der Kommanditgesellschaft basierende eigenstandige Rechtsform zum ausschliesslichen Zweck der kollektiven Kapitalanlage Es handelt sich dabei um eine sogenannte geschlossene kollektive Kapitalanlage Investmentgesellschaft mit variablem Kapital Art 36 ff KAG Eine auf der Aktiengesellschaft basierende eigenstandige Rechtsform zum ausschliesslichen Zweck der kollektiven Kapitalanlage Es handelt sich dabei um eine sogenannte offene kollektive Kapitalanlage Investmentgesellschaft mit festem Kapital Art 110 ff KAG Eine Sonderform der Aktiengesellschaft die keine eigene Rechtsform darstellt zum ausschliesslichen Zweck der kollektiven Kapitalanlage Es handelt sich dabei um eine sogenannte geschlossene kollektive Kapitalanlage Bedeutung Bearbeiten Die Entwicklung der verschiedenen Rechtsformen Die mit Abstand bedeutendste Rechtsform in der schweizerischen Wirtschaft ist die Aktiengesellschaft Mit derzeit rund 187 000 Gesellschaften ist sie sogar bedeutender als das Einzelunternehmen mit rund 150 000 im Handelsregister eingetragenen Unternehmen An zweiter Stelle unter den Gesellschaften rangiert die GmbH Diese war langezeit in der Schweiz von nur sehr geringer Bedeutung da auch viele KMU als AG organisiert waren Seit der Aktienrechtsreform von 1992 welche unter anderem eine Verdoppelung des Mindestkapitals einer AG brachte ist die Popularitat der GmbH jedoch deutlich im Steigen begriffen Mit jedem Jahr fast 10 000 neuen GmbH ist sie die mit Abstand am schnellsten wachsende Rechtsform Hingegen mit sinkenden Zahlen zu kampfen haben die Gesellschaften mit personlicher Haftung die Kollektiv und Kommanditgesellschaft sowie die Genossenschaft Immerhin ein bescheidenes Wachstum weisen die Vereine auf mit einer Steigerung von 5900 auf 6600 in vier Jahren Nicht in der Tabelle aufgefuhrt sind die weiteren Gesellschaften die Kommanditaktiengesellschaft und die Gesellschaften zur kollektiven Kapitalanlage Von all diesen Rechtsformen zusammen gibt es lediglich 300 sind also derzeit weitgehend unbedeutend Siehe auch BearbeitenFirma Schweizerisches RechtLiteratur BearbeitenArthur Meyer Heyoz Peter Forstmoser Schweizerisches Gesellschaftsrecht 13 Auflage Stampfli Bern 1922 ISBN 978 3 7272 2237 5 Einzelnachweise Bearbeiten http www chblaw ch upload 071109BeilagekleineAktienrechtsrevision pdf 1 2 Vorlage Toter Link www chblaw ch Seite nicht mehr abrufbar festgestellt im April 2018 Suche in Webarchiven Info Der Link wurde automatisch als defekt markiert Bitte prufe den Link gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis http www convisa ch informationen publi Aktienrecht0108 pdf 1 2 Vorlage Toter Link www convisa ch Seite nicht mehr abrufbar festgestellt im April 2018 Suche in Webarchiven Info Der Link wurde automatisch als defekt markiert Bitte prufe den Link gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 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Einfache Gesellschaft Kollektivgesellschaft KommanditgesellschaftKorperschaften Aktiengesellschaft Genossenschaft Gesellschaft mit beschrankter Haftung Kommanditaktiengesellschaft Verein Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Gesellschaftsrecht Schweiz amp oldid 235423684