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Die Gesellschaft mit beschrankter Haftung GmbH franzosisch Societe a Responsabilite limitee Sarl italienisch Societa a garanzia limitata Sagl 1 ratoromanisch societad cun responsabladad limitada Scrl 2 englisch Limited Liability Company 3 LLC 4 ist im schweizerischen Gesellschaftsrecht eine personenbezogene Rechtsform mit eigener Rechtspersonlichkeit in der die Haftung der Gesellschafter auf das Gesellschaftskapital beschrankt ist Die Zahl der Schweizer GmbHs nimmt in den letzten Jahren stark zu und betrug per 1 Januar 2019 197 858 5 Inhaltsverzeichnis 1 Rechtsgrundlagen 2 Zweck 3 Finanzielles und Eintragung 4 Organisation der Gesellschaft 5 Weblinks 6 EinzelnachweiseRechtsgrundlagen BearbeitenRechtsgrundlage fur die Gesellschaft mit beschrankter Haftung bildet insbesondere der 28 Titel des Obligationenrechts Artikel 772 827 OR Daneben sind gegebenenfalls aber auch weitere Bestimmungen des Obligationenrechts anwendbar namentlich jene uber das Handelsregister die Geschaftsfirmen und die kaufmannische Buchfuhrung Vierte Abteilung Art 927 bis 964 OR Schliesslich sind auch die Bestimmungen des Fusionsgesetzes in bestimmten Fallen anwendbar Auf den 1 Januar 2008 trat eine umfassende Revision des GmbH Rechts in Kraft die eine Vereinfachung der Regelung und eine Angleichung an die Aktiengesellschaft bezweckten Zu den wichtigsten Anderungen zahlen die Aufhebung der Mindestzahl von zwei Gesellschaftern sowie der Obergrenze des Stammkapitals von zwei Millionen Schweizer Franken was die GmbH nun auch fur grossere Unternehmen interessant macht 6 Als Folge der Gesetzesrevision nahm die Popularitat dieser Rechtsform stark zu und die Grundung von GmbHs stieg markant Zweck BearbeitenDie GmbH ist im Schweizer Recht vor allem fur kleinere Unternehmen gedacht Bereits in der Definition nennt Art 772 OR das personenbezogene Element der GmbH was sich konkret darin aussert dass die Gesellschafter die Geschaftsfuhrung ausuben sofern die Statuten nichts anderes bestimmen Art 809 OR Daruber hinaus ermoglicht das GmbH Recht eine weitgehende Personalisierung was bei der Aktiengesellschaft nicht moglich ist Konkret konnen statutarisch beispielsweise Konkurrenzverbote Nachschusspflichten und Vorkaufsrechte festgelegt werden OR 776a Finanzielles und Eintragung BearbeitenDas Stammkapital einer GmbH muss mindestens 20 000 Schweizer Franken CHF betragen Art 773 OR Seit 1 Januar 2008 muss das Stammkapital vollliberiert volleingezahlt werden Art 777c Abs 1 OR und der Nennwert eines Stammanteils muss mindestens CHF 100 betragen Art 774 OR wobei eine Liberierung durch Sacheinlage moglich ist Art 777c Abs 2 OR 7 Die Abtretung von Stammanteilen sowie die Verpflichtung zur Abtretung bedurfen mangels einer besonderen statutarischen Regelung der Schriftform Gewinnverwendung und GewinnausschuttungJede GmbH muss mindestens 5 des Jahresgewinnes in eine Reserve einbezahlen bis sie 20 des einbezahlten Stammkapitals ausmacht Bei einem Verlustjahr entfallt diese Pflicht Die sogenannte Grunddividende betragt hochstens 5 Prozent des einbezahlten Stammkapitals Wird eine hohere Dividende ausbezahlt eine sogenannte Superdividende muss vorher eine weitere gesetzlich bestimmte Reserve gebildet werden 8 HandelsregisterDie GmbH wird immer ins Handelsregister eingetragen wodurch sie erst ihre Rechtspersonlichkeit erlangt Art 779 OR Vor der Eintragung ins Handelsregister wird die GmbH folglich als Kollektivgesellschaft betrachtet was eine unbeschrankte solidarische Haftung der Gesellschafter fur die vor der Eintragung entstehenden Verpflichtungen zur Folge hat Organisation der Gesellschaft BearbeitenDie Gesellschaft hat folgende Organe Gesellschafterversammlung Geschaftsfuhrung Wenn es nicht im Gesellschaftsvertrag anders geregelt ist fuhren alle Gesellschafter das Geschaft Gesellschafter die keine naturlichen Personen sind benennen eine Person Das Geschaft kann nur durch naturliche Personen gefuhrt werden Art 809 Abs 2 OR Revisionsstelle Die Bestimmungen der Aktiengesellschaft sind anwendbar Es gibt keine rechtliche Protokollpflicht wie bei der Aktiengesellschaft vgl Art 713 Abs 3 OR Das Protokollieren ist im Interesse einer ordentlichen Geschaftsfuhrung auch bei einer Einzel GmbH zu empfehlen BSK Art 809 N 23 9 Weblinks BearbeitenDie Bestimmungen zur GmbH im ObligationenrechtEinzelnachweise Bearbeiten Art 772 des Schweizer Obligationenrechts in italienischer Sprache Art 772 des Schweizer Obligationenrechts in romanischer Sprache Art 772 des Schweizer Obligationenrechts in englischer Sprache A limited liability company SARL in Switzerland responsibility share capital establishment Eingetragene Gesellschaften pro Rechtsform und Kanton Eidgenossisches Amt fur das Handelsregister Eric Dieth Gesellschaftsrecht kompakt Basel 2009 S 151 Art 777c Abs 2 OR KMU Portal https treuhand suche ch blog gewinnverwendung ag gmbh Honsell Vogt Watter Basler Kommentar OR II Hrsg Watter 4 Auflage 2012 Gesellschaften des schweizerischen Privatrechts Personengesellschaften Einfache Gesellschaft Kollektivgesellschaft KommanditgesellschaftKorperschaften Aktiengesellschaft Genossenschaft Gesellschaft mit beschrankter Haftung Kommanditaktiengesellschaft Verein Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Gesellschaft mit beschrankter Haftung Schweiz amp oldid 230362130