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Folgende Teile dieses Artikels scheinen seit 2010 nicht mehr aktuell zu sein Es gibt inzwischen die Unternehmens Identifikationsnummer mit Register Bitte hilf uns dabei die fehlenden Informationen zu recherchieren und einzufugen Wikipedia WikiProjekt Ereignisse Vergangenheit 2010 Das Handelsregister franzosisch registre du commerce italienisch registro di commercio ratoromanisch register da commerzi ist ein offentliches Verzeichnis und dient der Konstituierung und der Identifikation von Rechtseinheiten die ein Gewerbe betreiben Als Gewerbe ist gemass Handelsregisterverordnung HRegV eine selbstandige auf dauernden Erwerb gerichtete wirtschaftliche Tatigkeit zu betrachten Art 2 HRegV Das Handelsregister wird je nach Kanton kantonal oder bezirksweise durch das Handelsregisteramt gefuhrt Inhaltsverzeichnis 1 Eintragungen 2 Rechtsfolgen 3 Publikation 3 1 Schweizerisches Handelsamtsblatt SHAB 3 2 Einsicht ins Handelsregister 3 3 Expresseintragung 3 4 Ragionenbuch 4 Gesetzliche Grundlagen 5 Siehe auch 6 Weblinks 7 EinzelnachweiseEintragungen BearbeitenFolgende Rechtsformen mussen sich ins Handelsregister eintragen lassen Einzelunternehmen mit Jahresumsatz uber CHF 100 000 Kollektivgesellschaft Kommanditgesellschaft Aktiengesellschaft Kommanditaktiengesellschaft Gesellschaft mit beschrankter Haftung GmbH Genossenschaft Investmentgesellschaft mit variablem Kapital SICAV Investmentgesellschaft mit festem Kapital SICAF ist formell eine AG Kommanditgesellschaft fur kollektive Kapitalanlagen Verein der ein nach kaufmannischer Art gefuhrtes Gewerbe betreibt Stiftung Institut des offentlichen RechtsBei der AG GmbH KommanditAG Genossenschaft und Stiftung wirkt der Eintrag konstitutiv bei den anderen deklarativ Die SICAV SICAF und Kommanditgesellschaft fur kollektive Kapitalanlagen richten sich nach dem Kollektivanlagengesetz KAG und brauchen vor der ebenfalls konstitutiven Eintragung eine Bewilligung der Eidgenossischen Bankenkommission Auch Zweigniederlassungen von schweizerischen oder auslandischen Gesellschaften mussen sich im Handelsregister eintragen lassen wenn die Voraussetzungen von Art 53 f HRegV gegeben sind Fur Einzelunternehmen mit einem Jahresumsatz unter CHF 100 000 ist die Eintragung in der Regel nicht obligatorisch jedoch freiwillig moglich Gewisse Einzelunternehmen mussen bereits bei einem kleineren Umsatz vgl Art 53 f HRegV oder gar nicht freie Berufe eingetragen werden Vereine die im Rahmen des nichtwirtschaftlichen Zwecks ein nach kaufmannischer Art gefuhrtes Gewerbe betreiben mussen sich alle anderen durfen sich ins Handelsregister eintragen lassen Familienstiftungen und kirchliche Stiftungen sind im Gegensatz zu allen anderen Stiftungen nicht zum Eintrag in das Handelsregister verpflichtet Bei den anderen Stiftungen veranlasst das kantonale Handelsregisteramt nach dem Eintrag bei den jeweiligen Stiftungsaufsichtsbehorden Gemeinde Kanton Bund die Ubernahme der Aufsicht Besondere Bedeutung hat diese Rechtsform durch die obligatorische berufliche Vorsorge BVG erhalten Das Handelsregister enthalt je nach Rechtsform unterschiedlich folgende Informationen Name oder Firma und Sitz Zweck Organe Verwaltungsrat Revisionsstelle Vorstand Gesellschafter etc Kapital Aktienkapital Stammkapital etc bei der AG die Liberierungsquote zeichnungsberechtigte Personen gewisse weitere Bemerkungen vor allem gestutzt auf das Fusionsgesetz sowie qualifizierte Tatbestande Sacheinlagen Sachubernahmen Vorrechte etc Die Aktionare bei der AG werden im Gegensatz zu den Gesellschaftern bei der GmbH im Handelsregister nicht eingetragen Ist eine Tatsache im Handelsregister eingetragen muss auch eine Anderung dieser Tatsache eingetragen werden Wird eine solche Anderung nicht angemeldet kann der Handelsregisterfuhrer eine Eintragung von Amtes wegen vornehmen Im Schuldbetreibungs und Konkursrecht bewirkt die Eintragung des Schuldners im Handelsregister u U die Anwendbarkeit der Konkurs anstelle der Pfandungsbetreibung 1 Rechtsfolgen BearbeitenDurch die Eintragung im Handelsregister entstehen Rechtsfolgen im Verkehr mit den eingetragenen Gesellschaften Durch die positive Publizitatswirkung ist es nicht moglich sich auf die Unkenntnis des Handelsregisterauszuges zu berufen Umgekehrt darf nicht davon ausgegangen werden dass ein Geschaftspartner Sachverhalte kennt die nicht im Handelsregister eingetragen sind negative Publizitatswirkung 2 3 Publikation BearbeitenSchweizerisches Handelsamtsblatt SHAB Bearbeiten Die Eintragungen im Handelsregister werden zunachst in ein Tagebuch aufgenommen und danach innert wenigen Tagen im Schweizerischen Handelsamtsblatt SHAB veroffentlicht Das SHAB wird vom Staatssekretariat fur Wirtschaft SECO veroffentlicht Einige Kantone veroffentlichen die Publikationen auch noch in den Kantonsblattern dies ist jedoch keine Pflicht Die Konkursfahigkeit beginnt am Tag nach der Publikation im SHAB Nach Veroffentlichung ihrer Streichung besteht die Konkursfahigkeit noch wahrend sechs Monaten weiter 4 Einsicht ins Handelsregister Bearbeiten Die Daten der Handelsregister konnen im Internet uber Zefix abgerufen werden Sowohl der Handelsregisterauszug als auch samtliche Belege sind offentlich und konnen auf den kantonalen Handelsregisteramtern eingesehen werden Expresseintragung Bearbeiten Gegen eine Zusatzgebuhr von CHF 100 200 Verordnung uber die Gebuhren fur das Handelsregister je nach Kanton verschieden kann eine sog Expresseintragung auch telegrafische Eintragung genannt verlangt werden In diesem Fall wird das jeweilige kantonale Handelsregisteramt durch das Eidgenossische Amt fur das Handelsregister ermachtigt einen Handelsregisterauszug bereits vor der Publikation im SHAB zu erstellen Ragionenbuch Bearbeiten Von 1894 bis 2004 veroffentlichte der Orell Fussli Verlag jahrlich das sogenannte Ragionenbuch mit allen im Handelsregister eingetragenen Firmen Im Jahr 2004 umfasste das Ragionenbuch 6 Bande Da die Informationen in der Zwischenzeit ubers Internet Zentraler Firmenindex tagesaktuell zur Verfugung stehen hat sich der Verlag entschieden die Herausgabe des Ragionenbuchs einzustellen Gesetzliche Grundlagen BearbeitenDas Handelsregister ist im Obligationenrecht Artikel 927 bis 943 sowie in einer erganzenden Handelsregisterverordnung HRegV geregelt In der Praxis von erheblicher Bedeutung ist auch die Verordnung uber die Gebuhren fur das Handelsregister SR 221 411 1 Siehe auch BearbeitenHandelsregister Deutschland Handelsregister Liechtenstein Firmenbuch Osterreich Handels und Gesellschaftsregister Frankreich Weblinks BearbeitenObligationenrecht Handelsregister siehe Artikel 927 bis 943 Handelsregisterverordnung Zentraler Firmenindex Verzeichnis Schweizer Handelsregisteramter Digitale Prozesse im Handelsregister sollen verbessert werden In admin ch Der Bundesrat Eidgenossisches Justiz und Polizeidepartement Bundesamt fur Justiz 28 April 2021 Einzelnachweise Bearbeiten Art 39 SchKG Hunziker Pellascio S 60 Lexikon Handelsregister Memento des Originals vom 25 Juni 2021 im Internet Archive nbsp Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Vorlage Webachiv IABot www vimentis ch OR Art 933 Art 39 Abs 3 40 Abs 1 SchKG Hunziker Pellascio S 60Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Handelsregister Schweiz amp oldid 231342459