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Das Handelsregister ist ein offentliches und mit offentlichem Glauben ausgestattetes Register im Furstentum Liechtenstein Dieses dient in erster Linie der Rechtssicherheit des Handelsverkehrs durch Offenlegung der privatrechtlichen Verhaltnisse an Unternehmen Bis zum 31 Januar 2013 wurde es als Offentlichkeitsregister bezeichnet Das Handelsregister ist seit 1 Februar 2013 Teil des Amts fur Justiz 1 Das Handelsregister in Liechtenstein geniesst offentlichen Glauben informiert uber wesentliche rechtliche und wirtschaftliche Verhaltnisse von Kaufleuten und Unternehmen und kann grundsatzlich von jedermann eingesehen werden Eintragungen in das Handelsregister geniessen daher einen umfassenden Verkehrs und Vertrauensschutz Inhaltsverzeichnis 1 Rechtsgrundlagen 2 Eintragungspflichtige Personen 3 Ziel und Offentlichkeitsprinzip 3 1 Einschrankungen fur Stiftungen und Treuhanderschaften 4 Aufgaben 5 Publikation 6 Eingetragene Rechtsformen im Handelsregister 7 Historie Ubersicht 8 Firmenindex 9 Kontakt 10 Siehe auch 11 Weblinks 12 Quellen und VerweiseRechtsgrundlagen BearbeitenDie Einrichtung und Fuhrung des Handelsregisters wird im Personen und Gesellschaftsrecht Art 944 ff PGR sowie in der Handelsregisterverordnung HRV 2 geregelt Im Handelsregister besteht der Grundsatz der Firmenausschliesslichkeit nach welchem eine neue Firmenbezeichnung an demselben Ort von bereits Bestehenden sich deutlich unterscheiden muss damit eine Verwechslung ausgeschlossen ist 3 Eintragungspflichtige Personen BearbeitenIns Handelsregister eingetragen werden grundsatzlich Art 42 ff HRV Einzelfirmen Art 53 HRV Kollektiv bzw Offene Gesellschaften Art 54 HRV Aktiengesellschaften Art 55 ff HRV Art 70a HRV Gesellschaften mit beschrankter Haftung Art 71 ff HRV Genossenschaften Art 77 ff HRV Art 81a HRV Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit und Hilfskasse Art 82 f HRV Anstalten Art 84 ff HRV Stiftungen Art 89 ff HRV Vereine Art 92 f HRV Andere Verbandspersonen und Anstalten Art 94 HRV Gemeinderschaft Art 95 f HRV Treuhandverhaltnisse Art 99 ff HRV registrierte Treuunternehmen Art 101 f HRV Zweigniederlassung Art 103 ff HRV Gewerbe des offentlichen Rechts Art 110 HRV Europaische Wirtschaftliche Interessenvereinigungen Art 111 ff HRV Ziel und Offentlichkeitsprinzip BearbeitenDas Handelsregister ist ein relativ offentliches und mit offentlichem Glauben ausgestattetes Register Oberstes Ziel ist grundsatzlich die Gewahrung von Rechtssicherheit im Handelsverkehrs durch Offenlegung der privatrechtlichen Verhaltnisse Seit dem 1 Januar 2017 kann bei samtlichen im Handelsregister eingetragenen Rechtsformen Einsicht in den Handelsregisterakt genommen werden auch ohne dass ein berechtigtes Interesse glaubhaft gemacht werden muss 4 Bis zum 31 Dezember 2016 wurde lediglich Personen welche ein berechtigtes Interesse an der Einsicht in das Handelsregister glaubhaft machen konnten 5 Einsicht gewahrt und Abschriften der Eintragungen ausgehandigt Hinsichtlich Aktiengesellschaften Kommanditaktiengesellschaften und Gesellschaften mit beschrankter Haftung galt diese beschrankte Einsichtnahme bzw Abschriftnahme auf schriftliches Gesuch hin bereits vor dem 31 Dezember 2016 nicht 6 Bei nicht im Handelsregister eingetragenen Stiftungen und Treuhanderschaften wird seit 1 Januar 2017 der inlandische Reprasentant bekannt gegeben sofern ein berechtigtes Interesse glaubhaft gemacht werden kann 7 Einsichtnahme Auszuge Abschriften oder Zeugnisse von hinterlegten Akten und Schriftstucken insbesondere im Hinblick auf die Hinterlegung von Stiftungsdokumenten Treusatzungen und dergleichen kann nur von der Person erlangt werden welche diese Dokumente selbst hinterlegt hat oder wenn diese dazu eine Ermachtigung erteilt 8 Ein generelles Einsicht und Auskunftsrecht im liechtensteinischen Handelsregister ist fur Stiftungen und Treuhanderschaften nicht gegeben eingeschranktes Offentlichkeitsprinzip Auszuge aus dem Handelsregister werden grundsatzlich nur in beglaubigter Form ausgestellt kostenpflichtig Einschrankungen fur Stiftungen und Treuhanderschaften Bearbeiten Stiftungen Treuhanderschaften und Trusts sind fast ganzlich von der Einsichtnahme im Handelsregister ausgenommen Art 955a iVm 990 PGR Art 91a HRV 9 normieren dazu Mit Ausnahme der Bekanntgabe des aufrechten Bestandes durfen uber eine Stiftung die nicht im Handelsregister eingetragen ist keinerlei Informationen an Dritte bekannt gegeben werden Durch Art 100a HRV werden auch alle Treuhandverhaltnisse in die Einschrankung des Offentlichkeitsprinzips des Liechtensteinischen Handelsregisters einbezogen Das Amt fur Justiz darf daher gemass Art 91a Abs 1 bzw 100a Abs 1 HRV lediglich den Reprasentanten bzw Zustellungsbevollmachtigten einer Stiftung bzw Treuhanderschaft dem Stifter selbst hochstpersonlich oder seinem Gesamtrechtsnachfolger 10 einer inlandischen Strafverfolgungsbehorden der Stabsstelle FIU und der Liechtensteinische Finanzmarktaufsichtbekanntgeben Nach Art 91a Abs 2 bzw 100a Abs 2 HRV darf das Amt fur Justiz der Liechtensteinischen Steuerverwaltung hingegen alle ihm bekannten Informationen sowie von hinterlegten Dokumenten uber Stiftungen und Treuhanderschaften weitergeben Die Weiterleitung von Dokumenten Dritter uber das Amt fur Justiz an die ihr bekannten Reprasentanten bzw Zustellungsbevollmachtigten einer Stiftung ist gesetzlich nicht vorgesehen und daher nicht moglich 11 Da auch sehr viele Anstalten privaten Rechts treuhanderisch errichtet wurden somit der wirtschaftliche Grunder nicht aufscheint sind etwa 75 bis 85 der Eintragungen im liechtensteinischen Handelsregister fur die Offentlichkeit nicht zuganglich 12 Siehe auch Liechtensteinische Stiftungsaufsicht durch das Amt fur Justiz Aufgaben BearbeitenHauptaufgaben sind die Eintragung von Unternehmen Stiftungen Anstalten Treuhanderschaften Fonds etc Hinterlegungen von Dokumenten betreffend Stiftungen Trust Settlement und sonstigen Urkunden Durchfuhrung von offentlichen Beurkundungen Firmenabklarungen Name Gesetzlich vorgeschriebene Bekanntmachungen diverse Amtsgeschafte wie Kontrolle der Einhaltung diverser Vorschriften Bilanzeinreichung etc Sitzverlegungen Prufungen und Vorprufungen 13 Fuhrung der Art 180a PGR Liste Diverse Prufungen Einhaltung der Deklarationspflicht nach Art 128b PGR Datenerhebung nach Art 988 PGR Uberwachung der Einhaltung des Tauschungsverbots nach Art 989 PGR Sitzverlegungen ins In und Ausland Publikation BearbeitenDie Eintragungen im Handelsregister werden soweit nicht eine nur teilweise oder auszugsweise Bekanntmachung durch Gesetz oder Verordnung vorgeschrieben ist mit ihrem ganzen Inhalt ohne Verzug durch das Amt fur Justiz in den amtlichen Publikationsorganen veroffentlicht 14 Als amtliche Publikationsorgane fungieren das Liechtensteiner Volksblatt und das Liechtensteiner Vaterland Fur Sitzunternehmen 15 mussen Bekanntmachungen nicht immer bzw vollstandig in den amtlichen Publikationsorganen erfolgen 16 Die oben bezeichnete Ausnahme trifft in Liechtenstein auf sehr viele Eintragungen von Aktiengesellschaften Gesellschaften mit beschrankter Haftung Kommanditgesellschaften Stiftungen Treuunternehmen Trusts etc zu Eingetragene Rechtsformen im Handelsregister BearbeitenDie Entwicklung der Bestandanzahl einzelner Rechtseinheiten beim liechtensteinischen Handelsregister ist durchgangig seit 2000 negativ 17 Im Zeitraum von 2000 bis zum 1 Januar 2020 wurden im Register rund 58 000 Unternehmensformen geloscht 69 Bei weiterer Anhaltung dieser Entwicklung wie in den Jahren 2000 bis 2020 und mit zukunftig jahrlich 2700 Loschungen von Unternehmen wird spatestens 2030 ein Stand an in Liechtenstein registrierten Unternehmen wie 1945 erreicht sein Wahrend der Aufbau auf einen Hochststand von etwa 84 000 eingetragenen Unternehmensformen 55 Jahre dauerte wurde die Reduktion auf den Stand 1945 sofern die Tendenzen der Loschungen anhalten in nur 30 Jahren erreicht Entwicklung der Anzahl der Unternehmen in Liechtenstein 18 1000 10000 53000 84000 78907 73856 64951 58391 52973 46388 41137 36307 30982 28357 27464 25173 243281945 1963 1983 2000 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021Rechtsform Stand per 1 Januar 2009 Stand per 1 Januar 2010 Stand per 1 Januar 2011 Stand per 1 Januar 2012 Stand per 1 Januar 2013 Stand per 1 Januar 2014 Stand per 1 Januar 2015 Stand per 1 Januar 2016 Stand per 1 Januar 2017 Stand per 1 Januar 2018 Stand per 1 Januar 2019 Stand per 1 Januar 2020 Stand per 1 Januar 2021 Veranderung 2009 2021Einzelunternehmen 487 497 576 614 541 544 542 524 534 544 635 543 466 4 21 Vereine 166 203 216 232 254 260 269 286 297 326 335 343 322 94 156 Europaische Genossenschaft SCE 0 0 1 1 1 2 3 5 6 5 5 4 4 400 4 Aktiengesellschaften 7518 7266 6953 6573 6276 6046 5793 5483 5302 5077 5064 4917 4898 34 8 2620 Europaische Aktiengesellschaften SE 3 4 4 5 5 6 6 9 9 11 13 13 12 300 9 GmbH 89 91 92 114 135 161 178 197 240 352 506 778 890 900 801 Anstalten privaten Rechts 14578 13835 12721 11486 10535 9423 8424 7540 6618 6009 5665 4983 4698 67 77 9880 Stiftungen und Treuhanderschaften 19 und sonstige Rechtsformen sowie Zweigniederlassungen auslandischer Unternehmen 56066 51960 44388 39366 35361 29946 25922 22263 17976 16033 15241 13391 13038 76 75 43 028 Total 78907 73856 64951 58391 52973 46388 41137 36307 30982 28357 27464 25173 24328 69 17 54 579 Tendenz zum Vorjahr 5051 8905 6560 5418 6585 5251 4830 5325 2625 893 2291 845Beachte Die Zahlenangaben im jeweils aktuellen Rechenschaftsbericht sind jeweils vom 31 12 jeden Jahres zum 1 1 des nachsten Jahres nicht ubereinstimmend und werden offensichtlich in jedem nachfolgenden Rechenschaftsbericht der Regierung nachkorrigiert Es handelt sich daher bei diesen Zahlen fur das aktuelle Jahr nur um vorlaufige Angaben Auf Grund der Kleinen Anfrage des Abgeordneten Harry Quaderer vom Oktober 2012 20 wurde von Regierungsratin Aurelia Frick 21 mitgeteilt dass durch die laufende Nacherfassung alter Registerkarten Rechtseinheiten in die Handelsregister Datenbank laufend ein bzw ausgetragen werden Diese Anderungen in der Bestandszahl werden nicht als Neugrundung bzw Loschung gefuhrt da der Vorgang nicht im aktuellen Jahr geschehen ist Dies hat zur Folge dass die Bestandszahl per 31 12 nicht mit der Zahl vom 1 1 des Folgejahres ubereinstimmt Die offiziellen Zahlen des liechtensteinischen Handelsregisters sind daher auch fur die Vergangenheit nur mit Vorsicht zu betrachten und verwendbar da sich die offizielle Anzahl ruckwirkend jahrlich auch um uber tausend von geloschten Unternehmen andern kann z B im Jahr 2017 wurde zum 1 Januar 2017 die Zahl von Gesamt 32035 Unternehmen auf 30982 Unternehmen korrigiert Warum auch 10 Jahre nach dieser parlamentarischen Anfrage immer noch alte Registerkarten laufend ein bzw ausgetragen werden und die Zahlen von einem ins andere Jahr um viele hundert Einheiten nicht ubereinstimmen ist nicht ersichtlich Historie Ubersicht BearbeitenJahr Ereignis1866 Einfuhrung des Allgemeinen deutschen Handelsgesetzbuches im Furstentum Liechtenstein ADHGB LGBl 10 1865 Fur die Fuhrung des Handelsregisters ist das Landgericht zustandig 1926 Einfuhrung des Personen und Gesellschaftsrechts PGR LGBl 4 1926 Es wird damit das Offentlichkeitsregister eingefuhrt Die bisher bestandenen unterschiedlichen Register werden damit zusammengefuhrt Fuhrung des Registers durch die Regierung Aufsicht durch das Obergericht 2000 Zusammenlegung des bisher selbststandigen Grundbuchamtes und Offentlichkeitsregisteramtes zum Grundbuch und Offentlichkeitsregisteramt Aufsicht durch die Regierung 2001 PGR Novelle LGBl 279 2000 Ausweitung des Tatigkeitsbereichs des Grundbuch und Offentlichkeitsregisteramtes 2002 2003 Massgebliche Revision des Offentlichkeitsregisterrechts 2004 Inbetriebnahme der Elektronischen Registerlosung elektronische Registerfuhrung beim Offentlichkeitsregister am 28 Juni 2013 Am 1 Februar 2013 Anderung der Bezeichnung Offentlichkeitsregister in Handelsregister und Eingliederung in das Amt fur Justiz Firmenindex BearbeitenIm Firmenindex des liechtensteinischen Handelsregisters konnen von registrierten Unternehmen Teilauszuge der im Handelsregister eingetragenen Daten und weiterer rechtliche Tatsachen kostenlos eingesehen werden und auch ein beglaubigter Vollauszug aus dem Handelsregister fur ein bestimmtes Unternehmen nur eingeschrankt oder teilweise auch ganzlich ausgeschlossen fur Stiftungen Treuunternehmen und Trust gegen Gebuhr bestellt werden Kontakt BearbeitenAmt fur Justiz AJU Aulestrasse 70 Postfach 684 9490 VaduzSiehe auch BearbeitenGewerberegister in Liechtenstein Zentrales Personenregister in LiechtensteinWeblinks BearbeitenLiechtensteinisches Handelsregister Gesetzestexte Liechtenstein Rechenschaftsbericht 2013 Regierung Gerichte Landesrechnung etc in Liechtenstein Onlineabfrage FirmenindexQuellen und Verweise Bearbeiten Gesetz vom 23 November 2012 uber die Zusammenfuhrung des Grundbuch und Offentlichkeitsregisteramtes und der Opferhilfestelle zu einem Amt fur Justiz LGBl 6 2013 Newsletter 6 vom 30 November 2012 1 2 Vorlage Toter Link www llv li Seite nicht mehr abrufbar festgestellt im April 2018 Suche in Webarchiven Pkt 3 des liechtensteinischen Grundbuch und Offentlichkeitsregisters Verordnung vom 11 Februar 2003 uber das Handelsregister HRV LGBl 66 2003 Die HRV wurde weitgehend aus der schweizerischen Handelsregisterverordnung SR 221 411 rezipiert Artikel 1016 PGR Artikel 953 PGR Art 953 Abs 1 und Abs 3 PGR Art 953 Abs 4 PGR a F Artikel 955a Abs 1 PGR Art 953 Abs 5 PGR aufgehoben durch LGBl 402 2016 Siehe jedoch die Entscheidung VGH 2015 060 vom 20 Juli 2015 durch welche die Einsichtnahme Ausstellung von Auszuge Abschriften oder Zeugnisse von hinterlegten Akten und Schriftstucken insbesondere im Hinblick auf die Hinterlegung von Stiftungsdokumenten Treusatzungen und dergleichen stark relativiert wird wenn nicht gar verunmoglicht Verordnung vom 11 Februar 2003 uber das Handelsregister Handelsregisterverordnung HRV LGBl 66 2003 Siehe zur einschrankenden Auslegung die Entscheidung VGH 2015 060 vom 20 Juli 2015 Liechtensteinische Juristenzeitung VGH LES 2015 191 ff Durch die Entscheidung VGH 2015 060 vom 20 Juli 2015 wird scheinbar eine gewisse Offnung des Art 91a HRV fur Begunstigte und Bevollmachtigte Personen des Stifters getatigt bei genauer Betrachtung des Urteils ist jedoch dies nicht der Fall Im Rahmen der Vorprufung werden nach Art 966 PGR Entwurfe von Urkunden und Dokumente die als Belege fur eine Eintragung geeignet sind vom Handelsregister einer Prufung unterzogen Art 966 Abs 1 PGR Dabei konnen auch Rechtsfragen im Zusammenhang mit der Eintragung ins Handelsregister gepruft werden Art 966 Abs 2 PGR Einhaltung der Rechnungslegungsvorschriften Art 1130 PGR Art 956 PGR Stand 10 Marz 2013 Anderung durch LGBl 2010 Nr 352 nunmehr seit 2010 juristischen Personen die kein nach kaufmannischer Art gefuhrtes Gewerbe betreiben Uberschrift zu Art 957 PGR Darunter werden auch die meisten Stiftungen Treuunternehmen und Trust verstanden Art 957 PGR Zum Beispiel erfolgt fur Kollektivtreuhanderschaften die Publikation auf der Webseite des Liechtensteiner Anlagefondsverbandes Quelle Regierung des Furstentums Liechtenstein Rechenschaftsbericht 2009 Seite 360 Vaduz 2010 Regierung des Furstentums Liechtenstein Rechenschaftsbericht 2010 Seite 318 Vaduz 2011 Regierung des Furstentums Liechtenstein Rechenschaftsbericht 2012 Seite 319 320 Vaduz 2013 Regierung des Furstentums Liechtenstein Rechenschaftsbericht 2014 Seite 263 Vaduz 2015 Rechenschaftsbericht 2015 S 253 Vaduz 2016 Rechenschaftsbericht 2016 S 258 Vaduz 2017 Rechenschaftsbericht 2018 S 130 Vaduz 2019 Die untenstehende Ubersicht fur das Jahr 2010 ist abrufbar auf der Webseite GBOERA Memento vom 11 August 2012 im Internet Archive Die von der Regierung publizierte Tabelle des Jahres 2009 2010 unterscheidet sich hinsichtlich der Werte massgeblich von der Tabelle 2010 2011 und enthalt Rechenfehler Die Angaben vor dem Jahr 2000 sind weitgehend Schatzungen und Hochrechnungen Beinhaltet auch Kollektivtreuhanderschaften Investmentfonds PROTOKOLL UBER DIE OFFENTLICHE LANDTAGSSITZUNG VOM 24 25 OKTOBER 2012 TEIL 1 Genehmigt in der Landtagssitzung vom 19 Dezember 2012 abgerufen am 25 Januar 2013 unter 1 PROTOKOLL UBER DIE OFFENTLICHE LANDTAGSSITZUNG VOM 24 25 OKTOBER 2012 TEIL 2 Genehmigt in der Landtagssitzung vom 19 Dezember 2012 abgerufen am 25 Januar 2013 unter 2 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Handelsregister Liechtenstein amp oldid 223317231