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Eine Zweigniederlassung oder Zweigstelle ist in der Wirtschaft eine vom Geschaftssitz eines Unternehmens ortlich getrennte rechtlich und wirtschaftlich unselbstandige Betriebsstatte die mit eigenen Kompetenzen ausgestattet und einer Haupt Niederlassung zugeordnet ist Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines 2 Rechtsfragen 3 Abgrenzung 4 Siehe auch 5 EinzelnachweiseAllgemeines BearbeitenFilialen Zweigstellen Niederlassungen oder Zweigniederlassungen sind vom Unternehmenssitz ortlich getrennte rechtlich und wirtschaftlich jedoch unselbstandige Vermogensbestandteile eines Unternehmens Von Filialen und Zweigstellen als reinen Verkaufsstellen unterscheidet sich die Zweigniederlassung dadurch dass ihr organisatorisch eine selbstandige Teilnahme am Geschaftsverkehr moglich ist ohne dass sie erkennbar im Aussenverhaltnis zu Dritten auf die Mitwirkung ihrer Hauptniederlassung angewiesen ist Aus diesem Grunde stattet sie die Zentrale mit Kompetenzen fur bestimmte betriebliche Funktionen aus insbesondere fur eine eigene Beschaffung Produktion Parallelproduktion Geschaftsvermogen Geschaftsraume und Betriebs und Geschaftsausstattung oder Vertrieb Wesentliche betriebliche Funktionen werden jedoch zentral organisiert Vorstand Personal Organisation Finanzierung Rechnungswesen oder Werbung Von der Hauptniederlassung unterscheidet sich die Zweigniederlassung dadurch dass die Zweigniederlassung nicht alle in der Hauptniederlassung vorhandenen Geschaftszweige aufweist 1 Die Zweigniederlassung ist der auf einen bestimmten Ort konzentrierte gewerbsmassige Handelsbetrieb einer bereits an einem anderen Ort etablierten Gesellschaft mit Ausschluss eines zweiten Handelsdomizils 2 Da die Zweigniederlassung kein eigenstandiges Unternehmen darstellt sondern als Bestandteil des Gesamtunternehmens fungiert ist der Name der Zweigniederlassung mit der Firma der Zentrale identisch Zusatze Zweigniederlassung Koln sind moglich Die Geschaftsfuhrung der Zweigniederlassung vertritt sie nach aussen selbstandig Glaubiger von Forderungen und Schuldner von Verbindlichkeiten ist jedoch stets die juristische Person der Zentrale Die Zentrale ist der ortliche rechtliche und wirtschaftliche Mittelpunkt des gesamten Unternehmens 3 Rechtsfragen BearbeitenDie Zweigniederlassung ist ein Rechtsbegriff Das Gesetz spricht dabei missverstandlich nicht von der Zentrale sondern von der Hauptniederlassung als Geschaftssitz Juristische Personen die Kaufleute sind konnen eine Zweigniederlassung errichten Gemass 13 Abs 1 HGB ist die Errichtung einer Zweigniederlassung von einem Einzelkaufmann oder einer juristischen Person beim Gericht der Hauptniederlassung von einer Handelsgesellschaft beim Gericht des Sitzes der Gesellschaft unter Angabe des Ortes und der inlandischen Geschaftsanschrift der Zweigniederlassung und eines etwaigen Zusatzes zur Eintragung anzumelden Befindet sich die Hauptniederlassung eines Einzelkaufmanns oder einer juristischen Person oder der Sitz einer Handelsgesellschaft im Ausland so haben gemass 13d Abs 1 HGB alle eine inlandische Zweigniederlassung betreffenden Anmeldungen Einreichungen und Eintragungen bei dem Gericht zu erfolgen in dessen Bezirk die Zweigniederlassung besteht Sonderregelungen bestehen ferner fur Zweigniederlassungen von Kapitalgesellschaften mit Sitz im Ausland 13e HGB Zweigniederlassungen von Aktiengesellschaften mit Sitz im Ausland 13f HGB und Zweigniederlassungen von Gesellschaften mit beschrankter Haftung mit Sitz im Ausland 13g HGB Gemass 80 Abs 4 AktG muss auf allen Geschaftsbriefen und Bestellscheinen die von einer deutschen Zweigniederlassung einer Aktiengesellschaft mit Sitz im Ausland verwendet werden unter anderem das Register bei dem die Zweigniederlassung gefuhrt wird angegeben werden Im Bankwesen besteht eine Sonderbehandlung von Zweigstellen auslandischer Unternehmen Unterhalt ein Unternehmen mit Sitz im Ausland eine Zweigstelle im Inland die Bankgeschafte betreibt oder Finanzdienstleistungen erbringt gilt die Zweigstelle nach 53 Abs 1 KWG als Kreditinstitut oder Finanzdienstleistungsinstitut und unterliegt dadurch automatisch der deutschen Bankenaufsicht Mit der Zweigstelle verwendet das KWG einen Rechtsbegriff der im Bankwesen sowohl die Niederlassung Zweigniederlassung als auch die Filiale umfassen soll Abgrenzung BearbeitenDie Zweigniederlassung besitzt weniger Kompetenzen als eine Niederlassung aber mehr als die Filiale So ist die Zweigniederlassung einer Aktiengesellschaft ein von der Niederlassung am Gesellschaftssitz Hauptniederlassung raumlich getrennter Teil ihres Unternehmens der dauerhaft und selbstandig Geschafte schliesst und in sachlicher und personeller Hinsicht die dafur erforderliche Organisation aufweist 4 International ist die Zweigniederlassung eine Niederlassung englisch branch differenziert wird zwischen beiden nicht Siehe auch BearbeitenKapitalgesellschaft Vereinigtes Konigreich Einzelnachweise Bearbeiten W Auerbach Das Actienwesen 1873 S 117 Wilhelm Karl Adalbert Rhenius Die Zweigniederlassung nach deutschem Handelsrecht 1875 S 18 Gabler Wirtschaftslexikon Band 3 Verlag Dr Th Gabler 1984 Sp 2012 Uwe Huffer Jens Koch Aktiengesetz 1993 45 Anh 13 HGB Rn 4 Normdaten Sachbegriff GND 4322919 0 lobid OGND AKS Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Zweigniederlassung amp oldid 217764007