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Die Liechtensteinische Juristenzeitung LJZ ist eine juristische Fachzeitschrift Sie existiert seit 1980 im Furstentum Liechtenstein Liechtensteinische JuristenzeitungFachgebiet RechtswissenschaftSprache DeutschErstausgabe 1980Erscheinungsweise vierteljahrlichHerausgeber Vereinigung Liechtensteinischer RichterWeblink juristenzeitung li deISSN Print 1029 1776 Inhaltsverzeichnis 1 Herausgabe und Publikation LJZ 2 Liechtensteinische Entscheidungssammlung LES 3 Vereinigung Liechtensteinischer Richter VLR 4 Zitierweise 5 Siehe auch 6 Weblinks 7 EinzelnachweiseHerausgabe und Publikation LJZ BearbeitenDie Liechtensteinische Juristenzeitung wird von der Vereinigung Liechtensteinischer Richter VLR seit 1980 herausgegeben und bildet auch deren offizielles Mitteilungsorgan 1 2 3 In der Liechtensteinischen Juristenzeitung sind liechtensteinspezifische Fachartikel und die Liechtensteinische Entscheidungssammlung LES enthalten Neben den Fachartikeln werden auch Buchbesprechungen insbesondere zu Veroffentlichungen in Deutschland Liechtenstein Osterreich und der Schweiz publiziert Die Liechtensteinische Juristenzeitung erscheint in der Regel viermal pro Jahr Es werden teilweise auch Sonderausgaben oder Doppelnummern oder funf Ausgaben pro Jahr publiziert Seit 2007 ist eine Online Version erhaltlich 4 Liechtensteinische Entscheidungssammlung LES BearbeitenDie Liechtensteinische Entscheidungssammlung LES als Teil der LJZ ist eine Zusammenfassung der wichtigsten Entscheidungen der liechtensteinischen Gerichte und Verwaltungsbehorden es werden nicht alle Urteile im Volltext veroffentlicht Es handelt sich bei der LES um eine amtliche Sammlung von Entscheidungen liechtensteinischer Gerichte und Verwaltungsbehorden die im Auftrag der Liechtensteinischen Regierung publiziert wird 5 Bis zum 31 Dezember 1977 hat die liechtensteinische Regierung selbst eine amtliche Entscheidungssammlung in unregelmassigen Abstanden veroffentlicht sogenannte Entscheidungen der Liechtensteinischen Gerichtshofe ELG 3 5 Die in die LES aufgenommenen Entscheidungen werden von den jeweiligen Gerichten bzw Gerichtshofen ausgewahlt und mit Leitsatzen versehen 5 Seit Juli 2010 werden die zu veroffentlichenden Entscheidungen von der Redaktion die aus hauptamtlichen Richtern besteht ausgewahlt und mit Leitsatzen versehen Vereinigung Liechtensteinischer Richter VLR BearbeitenDie Vereinigung Liechtensteinischer Richter ist ein Verein liechtensteinischen Rechts der nicht auf Gewinn ausgerichtet ist und wurde am 21 Februar 1979 gegrundet Am 18 Mai 1979 fand die konstituierende Hauptversammlung des Vereins statt 6 Sitz in Vaduz Der Zweck des Vereins ist 7 die Forderung der Rechtspflege und der Rechtsstaatlichkeit im Furstentum Liechtenstein die Wahrung und Starkung der richterlichen Unabhangigkeit die Forderung gerichtsorganisatorischer Reformen sowie die Unterstutzung und Vertretung der ideellen materiellen und sozialen Interessen der Richterschaft Als Mittel zur Erreichung des Vereinszweckes dient u a insbesondere die Herausgabe der Liechtensteinischen Juristenzeitung LJZ Die Vereinigung Liechtensteinischer Richter ist u a Mitglied der Internationalen Richtervereinigung Prasident der Vereinigung ist derzeit Jurgen Nagel Senatsvorsitzender des Obergerichtes Zitierweise BearbeitenBeitrage und Urteile die in der Liechtensteinischen Juristenzeitung veroffentlicht bzw besprochen werden werden wie auch bei anderen Zeitschriften ublicherweise folgendermassen zitiert Beitrag Aufsatz Urteil Mitteilung etc LJZ oder aus der Entscheidungssammlung LES Jahr erste Seite des Beitrags Urteils Mitteilung etc Wird auf eine spezielle Seite innerhalb eines Beitrags Aufsatzes Urteils etc verwiesen so wird diese in eckiger Klammer angehangt Beispiel Urteil des Staatsgerichtshofes StGH LES 2009 229 251 Bei Bedarf kann auch der Autor des Beitrags bzw Aufsatzes vorangestellt werden Beispiel Anton Schafer Die Prozesskostensicherheit eine Diskriminierung LJZ 2006 17 ff Siehe auch BearbeitenJuristenZeitung Mohr Siebeck VerlagWeblinks BearbeitenLiechtensteinische JuristenzeitungEinzelnachweise Bearbeiten Vereinigung Liechtensteinischer Richter c o Furstliches Landgericht Spaniagasse 1 9490 Vaduz Furstentum Liechtenstein Liechtenstein Verzeichnis Memento des Originals vom 28 Juli 2014 im Internet Archive nbsp Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Vorlage Webachiv IABot www liv li a b Alfons Dur Vierzig Jahre Liechtensteinische Juristenzeitung In Liechtensteinische Juristenzeitung 1 19 S 2 Alfons Dur Vierzig Jahre Liechtensteinische Juristenzeitung In Liechtensteinische Juristenzeitung 1 19 S 6 a b c Alfons Dur Vierzig Jahre Liechtensteinische Juristenzeitung In Liechtensteinische Juristenzeitung 1 19 S 4 Alfons Dur Vierzig Jahre Liechtensteinische Juristenzeitung In Liechtensteinische Juristenzeitung 1 19 S 2 f Website der VLR Abgerufen von 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