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Eine einfache Gesellschaft eG franzosisch Societe simple italienisch Societa semplice ist im schweizerischen Gesellschaftsrecht eine Rechtsform fur die Erreichung eines gemeinsamen Ziels das grundsatzlich kein kaufmannisches Unternehmen darstellt durch mehrere naturliche Personen und oder juristische Personen Es handelt sich also um eine Personengesellschaft oder um eine sogenannte Rechtsgemeinschaft zwei Begriffe die im schweizerischen Gesellschaftsrecht synonym verwendet werden Inhaltsverzeichnis 1 Rechtsgrundlagen 2 Definition 3 Grundung 4 Innenverhaltnis 4 1 Beitragleistung Gewinn und Verlusttragung 4 2 Gesellschaftsbeschlusse 4 3 Geschaftsfuhrung 4 4 Treuepflicht 5 Aussenverhaltnis 5 1 Aussenauftritt und Haftung 5 2 Vertretungsmacht 6 Gesellschafterwechsel und Auflosung 7 Liquidation 8 Rechtsvergleichung und Stille Gesellschaft 9 Weblinks 10 Literatur 11 EinzelnachweiseRechtsgrundlagen BearbeitenDie wichtigste Rechtsgrundlage der einfachen Gesellschaft stellt der 23 Titel Art 530 bis 551 des schweizerischen Obligationenrechts OR dar 1 Auf einzelne Sachverhalte sind zudem bestimmte Bestimmungen aus den anderen Bereichen des OR anzuwenden namentlich insbesondere jene des Allgemeinen Teils des OR Definition BearbeitenDer Gesetzgeber hat sich bei der Definition in Art 530 OR auf eine Mischung aus einer positiven und einer negativen Definition entschieden Gegenuber anderen nicht gesellschaftsrechtlichen Vertragsverhaltnissen definiert sie sich in Abs 1 des Artikels als vertragsmassige Verbindung von zwei oder mehreren Personen zur Erreichung eines gemeinsamen Zwecks mit gemeinsamen Kraften oder Mitteln Gegenuber den anderen Gesellschaftsformen statuiert Abs 2 des Artikels jedoch eine negative Definition so ist jede Gesellschaft eine einfache Gesellschaft sofern sie nicht die Voraussetzungen einer anderen Gesellschaftsform erfullt 2 In der Praxis ist vor allem die Abgrenzung zu den sonstigen Vertragsverhaltnissen wie eines Kaufvertrags oder dem blossen Parallelverhalten wichtig Das Kriterium ist hierbei der animus societatis also der gemeinsame Wille einen gemeinsamen Zweck mit gemeinsamen Mitteln zu erreichen 3 Grundung BearbeitenDie Grundung einer einfachen Gesellschaft erfolgt durch gegenseitige ubereinstimmende Willensausserung Art 1 OR da es sich um ein Vertragsverhaltnis handelt Die Willensausserung muss alle wesentlichen Punkte umfassen und kann dabei formlos sowohl ausdrucklich als auch stillschweigend erfolgen womit bereits konkludentes Verhalten fur die Grundung einer einfachen Gesellschaft genugt In der Folge entsteht also immer dann eine einfache Gesellschaft wenn eine Personenmehrheit ein gemeinsames Ziel erreichen will auch wenn sie sich dessen nicht bewusst sind Die Rechtsprechung zahlt unter diese Definition insbesondere auch das Konkubinat 4 Die negative Definition der einfachen Gesellschaft in Art 530 Abs 2 OR hat zudem zur Folge dass sie auch das Auffangbecken des Gesellschaftsrechts darstellt Befindet sich also beispielsweise eine Kapitalgesellschaft in Grundung so handelt es sich bis zum Erfullen aller Voraussetzungen der jeweiligen Rechtsform der Kapitalgesellschaft um eine einfache Gesellschaft Entsprechend der weiten Definition ist die Bedeutung der einfachen Gesellschaft relativ gross Zusatzliche Bedeutung erhalt sie dadurch dass die anderen Personengesellschaften fur das Innenverhaltnis der Gesellschaft in weiten Teilen auf die Regelung der einfachen Gesellschaft verweisen Innenverhaltnis BearbeitenBeitragleistung Gewinn und Verlusttragung Bearbeiten Jeder Gesellschafter hat gemass Art 531 OR einen Beitrag an die Erreichung des Gesellschaftszwecks zu leisten sei es in Geld Sachen Forderungen oder Arbeit Sofern die Gesellschafter nichts anderes bestimmen sind die Beitrage in Art und Umfang gleich Abs 2 Analog wird auch der Gewinn und ein allfalliger Verlust zu gleichen Teilen unter den Gesellschaftern geteilt Art 532 533 OR Den Gesellschaftern steht es allerdings auch hier grundsatzlich frei eine andere Regelung zu treffen Die Vereinbarung einer sog societas leonina auch Lowengesellschaft oder Leonischer Vertrag wonach alle Gesellschafter sich am Verlust zu beteiligen haben aber bloss einem Einzigen der Gewinn zukommt ist hingegen unzulassig 5 Wurde eine Regelung nur fur Gewinne oder nur fur Verluste getroffen so gilt diese fur beides Art 533 Abs 2 Gesellschaftsbeschlusse Bearbeiten Gemass Art 534 werden Gesellschaftsbeschlusse einstimmig gefasst Vereinbaren die Gesellschafter das Mehrheitsprinzip so ist die Mehrheit nach der Personenzahl zu berechnen Gemass herrschender Lehre ist aber auch diese Bestimmung nicht zwingender Natur Gemass Art 535 Abs 3 OR sind die Bestellung eines Generalbevollmachtigten sowie Rechtshandlungen ausserhalb des gewohnlichen Betriebs der Gesellschaft Gegenstand von Gesellschaftsbeschlussen Geschaftsfuhrung Bearbeiten Alles was nicht den Gesellschaftsbeschlussen vorbehalten ist kann durch die Geschaftsfuhrung erledigt werden Zur Geschaftsfuhrung ist jeder Gesellschafter ermachtigt Art 535 Abs 1 OR sofern nicht durch Vertrag oder Gesellschaftsbeschluss die Geschaftsfuhrung bestimmten Gesellschaftern oder Dritten ubertragen wurde Jeder der zur Geschaftsfuhrung ermachtigt ist kann gegen den Entscheid eines jeden anderen Geschaftsfuhrenden sein Veto einlegen sofern dieser noch nicht vollzogen wurde Art 535 Abs 2 OR Der Geschaftsfuhrende hat jene Sorgfalt walten zu lassen die er auch in seinen eigenen Geschaften anwendet ansonsten er den anderen Gesellschaftern Schadenersatz schuldet Art 538 OR Bezieht der Geschaftsfuhrende fur seine Tatigkeit ein Entgelt so ist ein strengerer Sorgfaltsmassstab anzuwenden Art 538 Abs 3 OR Ist ein Gesellschafter nicht zur Geschaftsfuhrung ermachtigt so hat er ein unentziehbares und unverzichtbares Recht sich personlich vom Gang der Gesellschaftsangelegenheiten zu unterrichten und Einsicht in die Geschaftsbucher und die Papiere der Gesellschaft zu nehmen Art 541 OR Treuepflicht Bearbeiten Da es den Gesellschaftern gemass Art 536 OR verboten ist den Zweck der Gesellschaften zu beeintrachtigen oder zu vereiteln da sie gemass Art 532 OR den Gewinn zu gleichen Teilen zu teilen haben und da gemass Art 541 OR eine Rechenschaftspflicht besteht leitet die herrschende Lehre eine allgemeine Treuepflicht der Gesellschafter ab auch wenn eine solche nicht ausdrucklich vorgesehen ist Aussenverhaltnis BearbeitenAussenauftritt und Haftung Bearbeiten Die einfache Gesellschaft ist keine juristische Person und hat somit auch keine Rechtspersonlichkeit Im Gegensatz zu anderen Instituten wie der Kollektivgesellschaft ist sie daruber hinaus auch weder handlungs prozess noch betreibungsfahig Die einfache Gesellschaft als solche kann also weder Verpflichtungen eingehen noch verpflichtet werden und verfugt auch nicht uber ein Sondervermogen Trager aller Rechte und Pflichten sind die Gesellschafter Die Gesellschafter haften entsprechend fur die Schulden der Gesellschaft primar unbeschrankt und solidarisch Art 143 ff OR Die einfache Gesellschaft hat auch keine Firma und kann nicht im Handelsregister eingetragen werden Vertretungsmacht Bearbeiten Es gelten die Art 543 und 544 OR sowie die Regeln uber die allgemeine Stellvertretung in Art 32 bis 40 OR Demzufolge kann jeder Gesellschafter die einfache Gesellschaft gegenuber Dritten verpflichten wenn dieser im Namen der Gesellschaft handelt und die Vertretungsbefugnis hierzu hatte Letztere wird vermutet wenn er zur Geschaftsfuhrung ermachtigt ist Die Vertretungsbefugnis fehlt wenn ein anderer Geschaftsfuhrender sein Veto gegen einen Entscheid eingelegt hatte Den Gesellschaftern steht es zudem frei die Handlung des nicht vertretungsbefugten Gesellschafters nachtraglich zu genehmigen Handelt der Gesellschafter hingegen im eigenen Namen so wird die Gesellschaft gegenuber Dritten niemals verpflichtet Eine Stellvertretung fur die Begehung unerlaubter Handlungen ist ausgeschlossen Gesellschafterwechsel und Auflosung BearbeitenDie Gesellschaft wird aufgelost wenn einer der in Art 545 OR genannten Grunde eintritt Namentlich kommen insbesondere die Erreichung des vereinbarten Zwecks der Ablauf der vereinbarten Dauer sowie gegenseitige Ubereinkunft Wurde der Austritt eines Gesellschafters nicht ausdrucklich geregelt so wird die Gesellschaft zudem bei Tod oder Kundigung eines Gesellschafters aufgelost Letzteres ist allerdings auch nur moglich wenn die Gesellschaft auf unbegrenzte Dauer geschlossen wurde oder die Kundigung ausdrucklich vorgesehen ist Art 546 OR Die Aufnahme eines neuen Gesellschafters ist hingegen jederzeit moglich wenn alle Gesellschafter zustimmen Art 542 OR Fur die Haftung eines aus oder eintretenden Gesellschafters gilt Art 181 OR Ein Ausschluss eines Gesellschafters gegen dessen Willen ist nicht moglich Liquidation BearbeitenIst ein Auflosungsgrund eingetreten so wird die Gesellschaft liquidiert Zuerst werden alle ausstehenden Verbindlichkeiten gegenuber Dritten sowie allfallige Auslagen und Verwendungen der Gesellschafter beglichen Verbleibt am Ende ein Liquidationsuberschuss oder verlust ist dieser wie Gewinn respektive Verlust unter den Gesellschaftern zu teilen Art 549 OR Naturaleinlagen der Gesellschafter sind nur nach dem Einlagewert zuruckzuerstatten es besteht kein Anspruch auf Ruckleistung in natura Art 548 OR Die Liquidation ist durch alle Gesellschafter eingeschlossen jener die von der Geschaftsfuhrung ausgeschlossen waren durchzufuhren es sei denn sie wird auf einzelne Gesellschafter oder Dritte ubertragen Art 550 OR Rechtsvergleichung und Stille Gesellschaft BearbeitenDie Pendants der einfachen Gesellschaft im deutschen und osterreichischen Gesellschaftsrecht sind die Gesellschaft burgerlichen Rechts GbR respektive die Gesellschaft nach burgerlichem Recht GesnbR Wahrend diese Gesellschaftsformen im Grundsatz ebenfalls als Personengesellschaft zur Erreichung eines gemeinsamen Ziels das kein kaufmannisch gefuhrtes Gewerbe sein darf ausgestaltet sind wird im deutschen Recht mittlerweile eine Teilrechtsfahigkeit inklusive Prozessfahigkeit der GbR angenommen womit deren Anwendung noch deutlich weitergeht als der einfachen Gesellschaft Im Gegensatz zum deutschen und osterreichischen Gesellschaftsrecht kennt das Schweizer Recht keine Stille Gesellschaft Es ist jedoch moglich eine einfache Gesellschaft als stille Gesellschaft auszugestalten Es ist dabei zu beachten dass der stille Gesellschafter sich nicht gegenuber Dritten verpflichten kann und entsprechend auch nur intern haftbar gemacht werden kann Weblinks BearbeitenDie Bestimmungen zur Einfachen Gesellschaft im Obligationenrecht Merkmale der einfachen Gesellschaft PDF 60 kB Literatur BearbeitenArthur Meier Hayoz Peter Forstmoser Schweizerisches Gesellschaftsrecht 10 Auflage Bern 2007 12 Peter Jung Peter V Kunz Harald Bartschi Gesellschaftsrecht 1 Auflage Zurich Basel Genf 2016 7 Einzelnachweise Bearbeiten Die Bestimmungen zur Einfachen Gesellschaft im Obligationenrecht abgerufen am 30 Dezember 2012 Urteil des BGer 4A 383 2007 vom 19 Dezember 2007 E 3 1 Abgerufen am 12 September 2018 Peter Jung Peter V Kunz Harald Bartschi Gesellschaftsrecht Hrsg Andreas Furrer et al Zurich Basel Genf 2016 ISBN 978 3 7255 7184 0 S 6 17 Michelle Cottier Cecile Crevoisier Die nichteheliche Lebensgemeinschaft als einfache Gesellschaft Memento des Originals vom 5 Oktober 2013 im Internet Archive nbsp Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Vorlage Webachiv IABot ius unibas ch PDF 205 kB abgerufen am 30 Dezember 2012 Peter Jung Peter V Kunz Harald Bartschi Gesellschaftsrecht Zurich Basel Genf 2016 S 298 7 N 69 Gesellschaften des schweizerischen Privatrechts Personengesellschaften Einfache Gesellschaft Kollektivgesellschaft KommanditgesellschaftKorperschaften Aktiengesellschaft Genossenschaft Gesellschaft mit beschrankter Haftung Kommanditaktiengesellschaft Verein Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Einfache Gesellschaft amp oldid 227655428