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Ein Leoninischer Vertrag auch Lowengesellschaft oder Societas leonina ist ein Gesellschaftsvertrag nach dem alle Gesellschafter das Risiko tragen jedoch nur ein Gesellschafter den Gewinn ausgeschuttet erhalt Illustration der Fabel vom Lowenanteil von Francis Barlow 1687 Inhaltsverzeichnis 1 Hintergrund 2 Zulassigkeit 3 Literatur 4 EinzelnachweiseHintergrund BearbeitenDer Begriff wurde von der romischen Jurisprudenz gepragt Er bezieht sich auf die Fabel vom Lowenanteil des Asop in der alle Tiere an der Jagd teilnehmen der Lowe lateinisch Leo jedoch die gesamte Beute fur sich behalt 1 Zulassigkeit BearbeitenDie Zulassigkeit der Societas leonina differiert je nach Rechtsordnung Wahrend sie nach dem osterreichischen ABGB zulassig ist 2 ist sie nach Art 2265 des italienischen burgerlichen Gesetzbuches sowie Art 51 des polnischen Handelsgesellschaft Gesetzes verboten Problematisch sind leoninische Klauseln auch im franzosischen Recht Im deutschen Recht sind sie grundsatzlich zulassig da der fur eine Gesellschaft notige gemeinsame Zweck im Sinne des 705 BGB nicht schon dadurch ausgeschlossen ist dass erwirtschaftete Gewinne nur einem Gesellschafter zufliessen sollen Literatur BearbeitenKai Michael Hingst Die societas leonina in der europaischen Privatrechtsgeschichte Berlin 2003 ISBN 978 3 428 10805 3 Henning Frase Leoninische Vereinbarungen und Ergebnisbeteiligungspflicht im deutschen und italienischen Gesellschaftsrecht Zum patto leonino des italienischen Rechts und moglichen Entsprechungen im deutschen Recht Frankfurt 2009 ISBN 978 3631596418 Einzelnachweise Bearbeiten Meyers Konversations Lexikon 4 Auflage 1885 ff Band 10 669 f Vgl Heinz Barta Hrsg Zivilrecht Grundriss und Einfuhrung in das Rechtsdenken Kapitel 12 G III 5 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Leoninischer Vertrag amp oldid 216032771