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Entlastung ist die Zustimmung zu der vergangenen Tatigkeit eines Organs oder Organmitglieds durch ein zustandiges Kontroll oder Uberwachungsgremium Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines 2 Rechtsfragen 2 1 Allgemeines 2 2 Bundesregierung 2 3 Aktiengesellschaft Genossenschaft und GmbH 2 4 Verein 2 5 Parteien 2 6 Sozialversicherungstrager und kassenarztliche Vereinigungen 2 7 Beschluss uber die Entlastung 3 Rechtsfolgen 4 International 5 Literatur 6 EinzelnachweiseAllgemeines BearbeitenIn Rechtsverhaltnissen bei denen Rechenschaft uber eine langerfristig angelegte Geschaftsbesorgung durch Rechnungslegung zu geben ist steht dieser Verpflichtung als Korrelat das Institut der Entlastung gegenuber 1 Organe Kollegialorgane und Einzelorgane tragen Verantwortung und mussen uber ihre Tatigkeit Rechenschaft ablegen woruber ihr Rechenschaftsbericht Auskunft gibt Das fur die Entlastung zustandige Organ uberpruft die Tatigkeit wahrend eines vergangenen Geschaftsjahres oder den Rechenschaftsbericht nachtraglich und vergleicht die Ergebnisse mit Gesetz Gesellschaftsvertrag privater oder offentlicher Satzung und den Unternehmenszielen Stimmen Tatigkeit oder Rechenschaftsbericht hiermit uberein kann Entlastung erteilt werden Weichen Tatigkeit oder Rechenschaftsbericht hiervon negativ ab oder liegen gar Pflichtverletzungen vor wird die Entlastung verweigert Rechtsfragen BearbeitenBereits das Reichsgericht RG nahm im Oktober 1940 eine bis heute anerkannte Unterscheidung zwischen der burgerlich rechtlichen und der gesellschaftsrechtlichen Entlastung vor 2 Im BGB ist die Entlastung nicht eigens geregelt jedoch im Recht der Geschaftsbesorgung allgemein anerkannt 3 Auch im Gesellschaftsrecht ist der funktionale Zusammenhang zwischen Entlastung und Rechenschaft nachweisbar 4 Allgemeines Bearbeiten Die Entlastung kommt bei Korperschaften des Zivilrechts und des offentlichen Rechts am haufigsten vor 5 konkret bei Vorstands oder Aufsichtsratsmitgliedern der Aktiengesellschaft Genossenschaft Geschaftsfuhrung der GmbH oder Vereinsvorstand Gleiches gilt bei Personengesellschaften Gesellschaft burgerlichen Rechts offene Handelsgesellschaft oder Kommanditgesellschaft fur deren unbeschrankt personlich haftende Gesellschafter Ebenso entlastet werden die Bundesregierung die Landesregierungen die Verwaltungs und Leitungsorgane der Gemeinden jeweils durch Parlamente die gesetzliche Krankenversicherung der berufsstandischen Kammern Handwerkskammern Industrie und Handelskammern Notarkammern Rechtsanwaltskammern der offentlich rechtlichen Sparkassen und Rundfunkanstalten sowie die Wohnungseigentumsverwaltung und der Verwaltungsbeirat Weitere Entlastungen gibt es bei naturlichen Personen fur Betreuer Insolvenzverwalter Testamentsvollstrecker und Vormund 6 Bundesregierung Bearbeiten Im offentlichen Recht hat die Entlastung mehr politische als rechtliche Bedeutung 7 Das Bundesministerium der Finanzen hat gemass Art 114 Abs 1 GG und 114 Abs 1 BHO dem Bundestag und dem Bundesrat uber alle Staatseinnahmen und Staatsausgaben sowie uber das Staatsvermogen und die Staatsschulden im Laufe des nachsten Rechnungsjahres zur Entlastung der Bundesregierung Rechnung zu legen Art 114 Abs 1 GG Bundestag und Bundesrat erteilen oder verweigern diese Entlastung aufgrund ihrer Budgetpflicht 8 Mit dem Vorlegen der Jahresrechnung durch die Bundesregierung ist der Antrag auf Entlastung verbunden Der Bundesrechnungshof legt parallel seine Prufung uber die Haushaltsfuhrung vor Beides wird im Rechnungsprufungsausschuss des Bundestags einem Unterausschuss des Haushaltsausschusses beraten Der Haushaltsausschuss spricht eine Empfehlung aus ob der Bundesregierung die Entlastung fur das Haushaltsjahr erteilt werden sollte Mit dieser Entlastung ist jedoch nicht das Rechtsinstitut der Entlastung gemeint 9 Aktiengesellschaft Genossenschaft und GmbH Bearbeiten Die Hauptversammlung der Aktiengesellschaft beschliesst gemass 119 Abs 1 Nr 4 AktG uber die Entlastung der Vorstands und Aufsichtsratsmitglieder Entlastet wird im Regelfall der gesamte Vorstand es sei denn die Hauptversammlung beschliesst die Entlastung einzelner Vorstandsmitglieder 120 Abs 1 AktG Durch die Entlastung billigt nach 120 Abs 2 AktG die Hauptversammlung die Verwaltung der Gesellschaft durch die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats Eine Entlastung enthalt keinen Verzicht auf Schadensersatzanspruche 120 Abs 2 Satz 2 AktG Bei der KGaA beschliess gemass 285 Abs 1 Nr 2 AktG die Hauptversammlung uber die Entlastung der personlich haftenden Gesellschafter und des Aufsichtsrats Erstmals verweigerte bei einem DAX Unternehmen Bayer AG die Hauptversammlung am 26 April 2019 dem Vorstandsvorsitzenden Werner Baumann und dem restlichen Vorstand die Entlastung 10 Sie sprach ihm damit ihr Misstrauen wegen des folgenreichen Unternehmenskaufs von Monsanto im Juni 2018 aus Bei der Genossenschaft beschliesst die Generalversammlung gemass 48 Abs 1 GenG uber die Entlastung des Vorstands und des Aufsichtsrats Die Gesellschafter der GmbH beschliessen gemass 46 Nr 5 GmbHG uber die Entlastung der Geschaftsfuhrer Anders als bei der AG bewirkt die Entlastung des Geschaftsfuhrers durch die Gesellschafter den Verzicht auf die der GmbH zustehenden Ersatzanspruche vgl 46 Nr 8 GmbHG 11 Diese Verzichtswirkung kann sich auch auf Bereicherungsanspruche erstrecken 12 Eine abgelehnte Entlastung stellt auch einen Vertrauensentzug dar und kann Warnwirkung gegenuber Aussenstehenden insbesondere dem Kapitalmarkt Kreditgebern und sonstigen Glaubigern sowie Ratingagenturen entfalten Grunde fur eine Verweigerung der Entlastung konnen zum Beispiel grobe Pflichtverletzung oder Unfahigkeit zur ordnungsgemassen Geschaftsfuhrung sein Nach 84 Abs 3 Satz 2 AktG berechtigt der Vertrauensentzug den Aufsichtsrat zur Abberufung des oder der betreffenden Vorstandsmitglieder soweit dieser nicht aus offenbar unsachlichen Grunden erfolgte Entlastungsbeschlusse sind anfechtbar wenn Gegenstand der Entlastung ein Verhalten des Vorstands ist das einen schwerwiegenden Gesetzes oder Satzungsverstoss beinhaltet 13 oder wenn ein Verstoss gegen die Entsprechungserklarung des 161 AktG vorliegt 14 In diesem Fall kann ein Entlastungsbeschluss sogar nichtig sein 15 Verein Bearbeiten Das Vereinsrecht des BGB erwahnt die Entlastung nicht Da sich die Rechenschafts und Rechnungslegungspflicht des Vereinsvorstands gegenuber dem Verein jedoch aus 27 Abs 3 BGB in Verbindung mit 666 BGB ergibt ist auch die Entlastung beim Verein moglich Weil die Entlastung des Vereinsvorstands nicht ausdrucklich im Gesetz geregelt ist besteht nur dann ein Anspruch auf Entlastung wenn die Vereinssatzung hierfur eine Grundlage vorsieht 16 Ein wirksamer Beschluss uber die Entlastung des Vorstands kann von der Mitgliederversammlung nur dann gefasst werden wenn in der Tagesordnung ausdrucklich dieser Tagesordnungspunkt vorgesehen ist 32 Abs 1 BGB Bei der Abstimmung uber die Entlastung durfen der Vorstand oder die Vorstandsmitglieder uber die abgestimmt wird nicht mit abstimmen Geschieht dies doch ist der Beschluss fehlerhaft 34 BGB Der Verein bestatigt dem Vorstand durch die Entlastung dass er die ihm ubertragenen Aufgaben im Sinn des Vereins ordnungsgemass erfullt und die ihm anvertrauten Mittel des Vereins ordnungsgemass verwaltet hat Da die Mittel uber die der Vorstand verfugt nicht ihm gehoren aber andererseits nicht uber jede einzelne Verwendung detailliert Anweisung durch die Mitgliederversammlung erteilt werden kann wird dem Vorstand durch die Entlastung im Nachhinein bestatigt dass alles was er mit den Mitteln des Vereins gemacht hat in dessen Sinn war und durch diesen nicht mehr durch den Vorstand personlich verantwortet wird Auch der Wohnungseigentumerversammlung steht die Beschlusskompetenz fur die Entlastung der Wohnungseigentumsverwaltung zu Der Entlastungsbeschluss entspricht dann stets ordnungsgemasser Verwaltung wenn es keine Anhaltspunkte fur ein der Entlastung entgegenstehendes Verhalten des Verwalters gibt 17 Die Verwaltung ist nach der Entlastung nicht mehr zu Auskunften uber die entlastete Wirtschaftsperiode verpflichtet 18 Wurde der Verwalter von der Mehrheit der Eigentumergemeinschaft entlastet obwohl Fehler in der Jahresabrechnung vorhanden sind oder andere Anspruche gegen den Verwalter zum Beispiel wegen Mangel in der Verwaltung in Betracht kommen muss die uberstimmte Minderheit im Wege der Anfechtungsklage gegen den Mehrheitsbeschluss vorgehen um den Eintritt der Bestandskraft des Entlastungsbeschlusses zu verhindern 19 Parteien Bearbeiten Politische Parteien sind als Verein organisiert Fur die Entlastung des Parteivorstands gilt deshalb das Vereinsrecht Sozialversicherungstrager und kassenarztliche Vereinigungen Bearbeiten Im Bereich der Sozialversicherungstrager die in Form einer Selbstverwaltungskorperschaft tatig sind hat die Vertreterversammlung als oberste Organ jahrlich uber die Entlastung des Vorstands wegen des Rechnungsergebnisses gemass 77 Abs 1 SGB IV zu befinden Uber die Entlastung des Bundesvorstandes und des Geschaftsfuhrers wegen der Rechnungsergebnisse fur die Grundsatz und Querschnittsaufgaben bei der Deutschen Rentenversicherung Bund beschliesst die Bundesvertreterversammlung mit der Mehrheit von mindestens zwei Dritteln der gewichteten Stimmen der satzungsmassigen Mitgliederzahl Uber die Entlastung des Vorstands der Bundesagentur fur Arbeit beschliesst der Verwaltungsrat Bei den Allgemeinen Orts den Betriebs und den Innungskrankenkassen sowie den Ersatzkassen beschliesst der Verwaltungsrat als Selbstverwaltungsorgan uber die Entlastung des Vorstands als geschaftsfuhrendes Organ gemass 31 Abs 3a i V m 35a Abs 1 SGB IV Vor dem Entlastungsbeschluss ist eine Rechnungsprufung durchzufuhren Nach 31 Verordnung uber das Haushaltswesen in der Sozialversicherung der auf der Ermachtigung in 78 SGB IV beruht ist diese ausdrucklich vorgeschrieben Im Bereich der Kassenarztlichen und Kassenzahnarztlichen Vereinigungen hat die Vertreterversammlung als oberstes Selbstverwaltungsorgan jahrlich gemass 79 Abs 3 SGB V uber die Entlastung des Vorstandes wegen der Jahresrechnung zu beschliessen Die Entlastung hat nicht die Folge dass Vorstand und Geschaftsfuhrer von einer ggf bestehenden Haftung befreit werden Wird die Entlastung verweigert sind Vorstand und Geschaftsfuhrer verpflichtet berechtigte Beanstandungen so weit moglich zu beheben oder im nachsten Haushaltsjahr entsprechende Massnahmen zu ergreifen Der Entlastungsbeschluss kann die Geschaftsfuhrung verpflichten uber bestimmte Massnahmen Untersuchungen anzustellen er kann Auflagen und Vorgaben fur die weitere Haushaltswirtschaft enthalten 20 Beschluss uber die Entlastung Bearbeiten Eine Entscheidung uber die Entlastung erfordert gesellschaftsrechtlich stets die einfache Mehrheit der Stimmen 133 Abs 1 AktG 47 Abs 1 GmbHG 43 Abs 2 GenG Bei der Abstimmung unterliegen die betroffenen Organmitglieder wegen Interessenkonflikts einem Stimmverbot wenn der Beschluss darauf gerichtet ist sie zu entlasten oder von einer Verbindlichkeit zu befreien 136 Abs 1 AktG ahnlich 47 Abs 4 GmbHG 43 Abs 6 GenG und 34 BGB Rechtsfolgen BearbeitenDie Entlastung von Geschaftsfuhrern einer GmbH wirkt wie ein Verzicht auf Schadensersatzanspruche oder das Anerkenntnis des Nichtbestehens derartiger Anspruche 2 Sie ist eine einseitige keiner Annahme bedurftige organschaftliche Erklarung die den Entlasteten von allen bei der Beschlussfassung erkennbaren Ersatzanspruchen freistellt 21 Im Vereinsrecht hat die Entlastung den Sinn dass sie etwa bestehende Ersatzanspruche zum Erloschen bringen soll 2 und wirkt wie ein Verzicht oder ein negatives Schuldanerkenntnis Ein solcher Anspruch kommt daher nur bei einwandfreier Geschaftsfuhrung und nach Erfullung aller Pflichten in Betracht 22 Die Entlastung wirkt wie ein negatives Schuldanerkenntnis im Sinne des 397 BGB 23 so dass ein entlastetes Organ nach einem entlastenden Beschluss keine Schadenersatzanspruche furchten muss Wird dem Gesamtvorstand einzelnen Vorstandsmitgliedern oder dem Aufsichtsrat oder einzelnen Aufsichtsratsmitgliedern oder den anderen Organmitgliedern die Entlastung verweigert druckt das zustandige Organ damit seine Missbilligung uber die Verwaltung Kassenfuhrung oder Einhaltung der Rechtspflichten aus Es behalt sich damit vor eventuell bestehende Schadensersatzanspruche geltend zu machen solange hierauf bei dem Beschluss uber die Entlastungsverweigerung nicht ausdrucklich verzichtet wird Bei der verweigerten Entlastung liegt ein Feststellungsinteresse fur die negative Feststellungsklage jedenfalls dann vor wenn nicht auszuschliessen ist dass Schadensersatzanspruche geltend gemacht werden 24 Ein einmal gefasster Entlastungsbeschluss kann nur mittels Anfechtungsklage beseitigt werden 2 International BearbeitenDas osterreichische Aktiengesetz AktG sieht in 104 Abs 2 Ziffer 3 AktG vor dass die Hauptversammlung der Aktiengesellschaft mittels Beschluss uber die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats und Vorstands fur das vorangegangene Geschaftsjahr zu entscheiden hat Wird einem Organmitglied die Entlastung erteilt so wird damit grundsatzlich die Arbeit dieses Organmitglieds in der Vergangenheit gebilligt und das Vertrauen fur die Zukunft bezeugt Anders als in Deutschland ist in Osterreich die Wirkung der Entlastung nicht gesetzlich geregelt Nach der Rechtsprechung fuhrt die Entlastung nicht automatisch zum Verzicht auf Schadenersatzanspruche gegen das entlastete Organmitglied 25 Die Entlastung ist nur als Billigung der Geschaftsfuhrung bzw als Ausdruck des Vertrauens in diese zu betrachten Anderes gilt nach der Rechtsprechung wenn alle Aktionare die Entlastung beschliessen es musste eine Prasenz von 100 der Aktien in der Hauptversammlung anwesend oder vertreten sein und fur die Entlastung stimmen In diesem Fall geht der OGH davon aus dass es zu einer Verzichtswirkung der Gesellschaft auf Ersatzanspruche gegen die entlasteten Organmitglieder kommt Der Entlastungsbeschluss entfaltet zu Gunsten der entlasteten Organmitglieder somit eine haftungsbefreiende Wirkung Die Entlastung des Vereinsvorstands ist auch im osterreichischen Vereinsgesetz VG nicht vorgesehen Verletzt jedoch nach 24 VG ein Mitglied eines Vereinsorgans unter Missachtung der Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Organwalters seine gesetzlichen oder statutarischen Pflichten oder rechtmassige Beschlusse eines zustandigen Vereinsorgans so haftet es dem Verein fur den daraus entstandenen Schaden nach den 1293 ff ABGB dies gilt sinngemass auch fur Rechnungsprufer Die Vereinssatzung kann jedoch eine Entlastung vorsehen Wird danach der Vorstand entlastet befreit diese ihn von jeglicher Haftung In der Schweiz heisst die Entlastung von Organen Decharge deutsch Entlastung und ist die nachtragliche Genehmigung der Geschaftstatigkeit des Verwaltungsrates durch die Generalversammlung Art 698 Abs 2 Ziff 5 OR Der Beschluss der Generalversammlung wirkt nur fur bekanntgegebene Tatsachen und nur gegenuber der Aktiengesellschaft sowie gegenuber den Aktionaren die dem Beschluss zugestimmt oder die Aktien seither in Kenntnis des Beschlusses erworben haben Art 758 Abs 1 OR Die Wirkung der Decharge besteht darin dass die Gesellschaft auf Schadenersatzanspruche gegen die verantwortlichen Personen verzichtet Erfasst werden jedoch nur die bekannten Tatsachen Die Entlastung ist auch bei der Schweizer GmbH Art 804 Abs 1 Nr 7 OR und der Schweizer Genossenschaft Art 879 Abs 1 Nr 4 OR vorgesehen Literatur BearbeitenUrban Bacher Katja Rade Entlastung von Organmitgliedern Praxisbeispiele und Folgen einer Nichtentlastung fur Geschaftsfuhrer Vorstande und Aufsichtsrate in WiSt 1 2013 S 41 43 Einzelnachweise Bearbeiten Friedrich Barner Die Entlastung als Institut des Verbandsrechts 1990 S 1 a b c d RG Urteil vom 23 Oktober 1940 Az II 24 40 DR 1941 506 Lars Ruhlicke Entlastung und Rechtsverlust 2015 S 18 Lars Ruhlicke Entlastung und Rechtsverlust 2015 S 19 Dietrich Knoche Die sog Verzichtswirkung der Entlastung im privaten und im offentlichen Recht 1995 S 5 Dietrich Knoche Die sog Verzichtswirkung der Entlastung im privaten und im offentlichen Recht 1995 S 5 Carl Creifelds Creifelds Rechtsworterbuch 2000 S 395 Josef Isensee Paul Kirchhof Hrsg Handbuch des Staatsrechts der Bundesrepublik Deutschland Band 5 2007 S 1222 Lars Ruhlicke Entlastung und Rechtsverlust 2015 S 8 WirtschaftsWoche vom 29 April 2019 Entlastung verweigert Denkzettel verpasst nichts passiert abgerufen am 28 April 2019 Friedrich Kubler Hans Dieter Assmann Gesellschaftsrecht 6 Aufl 2006 S 285 BGHZ 79 291 BGH Urteil vom 25 November 2002 Az II ZR 133 01 BGH Urteil vom 16 Februar 2009 Az II ZR 185 07 Leo Kirch gegen Deutsche Bank AG BGH Urteil vom 21 September 2009 Az II ZR 174 08 OLG Koln NJW RR 1997 483 BGH Beschluss vom 17 Juli 2003 Az V ZB 11 03 BGHZ 156 19 Werner Niedenfuhr Egbert Kummen Nicole Vandenhouten Kommentar WEG 9 Aufl 2009 28 II Rn 210 m w N BGH Beschluss vom 17 Juli 2003 Az V ZB 11 03 Juris zu Rechnungsabschluss Jahresrechnung und Entlastung BGH Urteil vom 30 Oktober 1958 Az II ZR 253 56 RGZ 89 396 BGH Beschluss vom 17 Juli 2003 Az V ZB 11 03 BGHZ 156 19 26 f OLG Koln NJW RR 1997 483 OGH Urteil vom 3 Juli 1975 Az 2 Ob 356 74 OGH Urteil vom 5 August 2008 Az 6 Ob 28 08yNormdaten Sachbegriff GND 4125652 9 lobid OGND AKS Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Entlastung Recht amp oldid 223764529