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Der Verwaltungsbeirat ist ein im Wohnungseigentumsgesetz beim Wohnungseigentum vorgesehener Beirat mit beratender und kontrollierender Funktion Nicht zu verwechseln ist dieser Verwaltungsbeirat mit ahnlich lautenden Funktionen bei Gesellschaften wie der GmbH wo er ebenfalls kein Organ ist Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines 2 Rechtsfragen 2 1 Wahl des Verwaltungsbeirats 2 2 Aufgaben 2 3 Haftung 3 Entlastung 4 Literatur 5 Weblinks 6 EinzelnachweiseAllgemeines BearbeitenDer Verwaltungsbeirat unterstutzt und uberwacht als Gremium die Wohnungseigentumsverwaltung Die Wohnungseigentumergemeinschaft ist auch ohne Verwaltungsbeirat in vollem Umfang handlungs und funktionsfahig Eine Wahl ist nicht vorgeschrieben Rechtsfragen BearbeitenWahl des Verwaltungsbeirats Bearbeiten Wohnungseigentumer konnen durch Beschluss zum Mitglied des Verwaltungsbeirats bestellt werden Hat der Verwaltungsbeirat mehrere Mitglieder ist ein Vorsitzender und ein Stellvertreter zu bestimmen 29 Abs 1 WEG Seit der WEG Reform 2020 gibt es keine Vorgaben mehr fur die Anzahl der Mitglieder Die Wahl eines Beirats ist auch nicht zwingend vorgeschrieben sondern die Wohnungseigentumer konnen durch Stimmenmehrheit die Wahl eines Verwaltungsbeirats beschliessen Aufgaben Bearbeiten Der Verwaltungsbeirat unterstutzt und uberwacht den Verwalter bei der Durchfuhrung seiner Aufgaben Die Aufgabe der Uberwachung des Verwalters wurde mit der WEG Reform 2020 hinzugefugt Wie die Uberwachung des Verwalters im Einzelfall durchzufuhren ist ist im WEG nicht geregelt Der Wirtschaftsplan und die Jahresabrechnung werden vom Verwaltungsbeirat gepruft und mit dessen Stellungnahme versehen 29 Abs 2 WEG Der Vorsitzende des Verwaltungsbeirats oder dessen Vertreter konnen zur Wohnungseigentumerversammlung einladen wenn ein Verwalter fehlt oder er sich pflichtwidrig weigert die Versammlung einzuberufen 24 Abs 3 WEG Zu den Aufgaben des Vorsitzenden bzw dessen Vertreter gehort es auch die Niederschrift uber die Wohnungseigentumerversammlung mit zu unterzeichnen 24 Abs 6 WEG Der Vorsitzende des Verwaltungsbeirats oder ein durch Beschluss dazu ermachtigter Wohnungseigentumer vertritt die Gemeinschaft der Wohnungseigentumer gegenuber dem Verwalter 9b Abs 2 WEG Der Verwaltungsbeirat darf ohne Ermachtigung im Einzelfall keine Vertrage fur die Gemeinschaft abschliessen auch nicht mit dem Verwalter Haftung Bearbeiten Sind Mitglieder des Verwaltungsbeirats unentgeltlich tatig haben sie nur Vorsatz und grobe Fahrlassigkeit zu vertreten 29 Abs 3 WEG Entlastung BearbeitenIn der Praxis hat es sich zur Regel entwickelt den Verwaltungsbeirat nach Ablauf eines Jahres zu entlasten Im Regelfall billigen die Wohnungseigentumer mit dem Beschluss uber die Entlastung des Verwaltungsbeirats dessen zuruckliegende Amtsfuhrung im jeweils genannten Zeitraum als dem Gesetz der Gemeinschaftsordnung und seinem vertraglichen Pflichten entsprechend und als zweckmassig Folge dieser Vertrauenskundgabe ist der Eintritt der Wirkungen eines negativen Schuldanerkenntnisses 1 Gleichzeitig sprechen die Eigentumer auf diese Weise fur die kunftige Tatigkeit ihr Vertrauen aus 2 Ist keine Vereinbarung uber den Zeitraum der Bestellung in der Gemeinschaftsordnung als Bestandteil der Teilungserklarung enthalten oder im Rahmen der Beiratsbestellung beschlossen worden ist der Verwaltungsbeirat auf unbestimmte Zeit bestellt Literatur BearbeitenChristian Armbruster Johannes Barmann Wohnungseigentumsgesetz Kommentar 11 Auflage Beck Munchen 2010 ISBN 978 3 406 60576 5 Thomas Spielbauer Michael Then WEG Wohnungseigentumsgesetz mit weiterfuhrenden Vorschriften Kommentar Erich Schmidt Berlin 2008 ISBN 978 3 503 11039 1 Birgit Rucker Gabriele Heinrich Sandra Weeger Elsner Hilfe wir sind Verwaltungsbeirat Ein praxisnaher Ratgeber mit Checklisten fur Beirate und Wohnungseigentumer innen Wohnen im Eigentum Die Wohneigentumer e V Bonn 2014 ISBN 978 3 9815045 2 1 Gabriele Heinrich Sabine Feuersanger Das neue Wohnungseigentumsgesetz fur Wohnungseigentumer innen Wohnen im Eigentum Die Wohneigentumer e V Bonn 2021 ISBN 978 3 9815045 7 6Weblinks BearbeitenNico Franck Rechte Pflichten und Haftung des Verwaltungsbeirates Memento vom 20 Marz 2009 im Internet Archive Vortrag vom 11 Februar 2009 PDF 146 kB Einzelnachweise Bearbeiten BGH Beschluss vom 17 Juli 2003 Az V ZB 11 03 BGHZ 156 19 26 f BGH Urteil vom 23 Februar 2018 Az V ZR 101 16 Rz 65Normdaten Sachbegriff GND 4188121 7 lobid OGND AKS Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Verwaltungsbeirat amp oldid 214516943